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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Ich vermute mal, dass das Urteil nur zustande kam, weil sich die Behörde nicht an die Empfehlungen der Hersteller (1m Abstand) gehalten haben. Solange also solche Hindernisse den Regeln entsprechen werden sie weiterhin aufgestellt. Darum glaube ich nicht, dass sie deswegen weniger werden.
Die Pfosten sind mir lieber als die Drängelgitter
Deine Vermutung mag richtig sein - deswegen muss man sich ja mal das Originalurteil und dessen konkrete Begründung ansehen.
Das Urteil ist aber schon deswegen interessant, weil darin die Behörde in die Pflicht genommen wird, bauliche Vorgaben (egal woher - also auch die der ERA?) auch tatsächlich einzuhalten, weil sie sonst Gefahr läuft, wg. schuldhaftem Handeln in die Schadenshaftung gezogen zu werden. Das ist nach der Schuldfeststellung des AG nämlich jetzt von den Geschädigten / Hinterbliebenen eher möglich, die Stadt auf Schadenersatz / Schmerzensgeld zu verklagen. Sowas kann einer Stadt dann richtig wehtun.
Wenn über so ein Urteil die Chance besteht, die Verkehrsbehörden dazu zu animieren, ihre baulichen Dummheiten aus Radverkehrsanlagen / Verkehrswegen entfernen zu müssen, wären die damit in manchen Gegenden / Städten schon sehr stark beschäftigt.
 
Wenn über so ein Urteil die Chance besteht, die Verkehrsbehörden dazu zu animieren, ihre baulichen Dummheiten aus Radverkehrsanlagen / Verkehrswegen entfernen zu müssen, wären die damit in manchen Gegenden / Städten schon sehr stark beschäftigt
Da sehe ich erfahrungsgemäß schwarz.
Ich erinnere an das Radwege Urteil aus Regensburg (Erinnerung: geringe Gefährdung außerorts bei 60km/h Beschränkung der Fahrbahn > keine Radwegbenutzungspflicht). Ich habe daraufhin mehrere solche Radwege angemahnt. Doch immer nur als Antwort erhalten: "Das Urteil betrifft diesen Radweg nicht". Sonst müsste man ja zugeben, dass man in der Vergangenheit was verkehrt gemacht hat. Und mittlerweile wurde imho auch das Gesetz/Verwaltungsvorschrift geändert, dass außerort keine erhöhte Gefährdung mehr nachgewiesen werden muss. Man hat also die Fehler wieder legalisiert.
Das wird bei den Stolpersteinen auf Radwegen nicht anders laufen.
 
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Spass bei Seite: Die Pfosten stehen da, um KFZ-Verkehr fern zu halten. Dafür, dass der (Rad-)Weg dann autofrei beradelt werden kann, muss man solche Gefahren schon mal akzeptieren.
Welcher Autofahrer käme auf das schiefe Brett auf nen Radweg fahren zu wollen der gerade mal 1,50 breit ist? Und wenn schon, sollten diese "Radverkehrssicherungspfosten" aber wenigstens mit Katzenaugen bestückt werden, so wie das bei Fahrbahnpfosten auch Usus ist. Ich unterstelle den zuständigen Stellen Ahnungs - und - gedankenlosigkeit! Sowas wird sicher nicht von jemandem angeordnet der selber Rad fährt!
Die Pfosten sind mir lieber als die Drängelgitter

Die Dinger stehen bei uns auf maximal 1,50 breiten und unbeleuchteten Radwegen. Wer dieStelle nicht kennt und mit Schmackes da ankommt wickelt sich ganz schnell mal da drum. Das grenzt für mich ebenfalls an gefählichen Eingriff in den Strassenverkehr!
 
Die Dinger stehen bei uns auf maximal 1,50 breiten und unbeleuchteten Radwegen.
Da stehen hier auch gerne mal Drängelgitter.
Beide sind gefährlich, wenn man sie nicht erkennen kann.
Einem Pfosten kann ich ausweichen bzw noch mit einem bestimmten Tempo vorbeifahren, bei einem Drängelgitter muss man Glück haben, dass man überhaupt durchpasst. (mit einem Hänger oft nicht möglich).
Drängelgitter sind für mich einfach nur Drangsaliergitter für Radfahrer.
 
Da stehen hier auch gerne mal Drängelgitter.
Beide sind gefährlich, wenn man sie nicht erkennen kann.
Einem Pfosten kann ich ausweichen bzw noch mit einem bestimmten Tempo vorbeifahren, bei einem Drängelgitter muss man Glück haben, dass man überhaupt durchpasst. (mit einem Hänger oft nicht möglich).
Drängelgitter sind für mich einfach nur Drangsaliergitter für Radfahrer.
Nach welcher Vorschrift werden die Teile (Pfosten und Drängelgitter) eigentlich aufgestellt? Oder kann das jede Behörde halten wie die will?
 
Bei der der ersten Ausfahrt mit meinem ersten Rennrad hatte ich auch mal ein Drängelgitter auf dem Radweg, direkt hinter einer Kurve. Leider war da meine Radbeherrschung noch nicht so gut. Ich habe da noch eine Vollbremsung gemacht, bin quer gekommen und dann mit der Hüfte eingeschlagen. Es ist zwar nicht viel passiert, aber durch den lauten Einschlag haben die Fußgänger sich doch ganz schön erschrocken.
 
Heute kam laut meiner Frau Post von der Polizei. Kann eigentlich nur um eine Situation letzte Woche gehen.
Verfolgungsjagd auf offener Straße inklusive Weg abschneiden und Bedrohung. Offensichtlich wegen einer Nichtigkeit auf einen Parkplatz. Zum Glück war ich Zeuge. Könnte mal was daraus werden.
 
Interessantes Urteil:
http://www.rechtsprechung.niedersac...ml?doc.id=MWRE180003258&st=null&showdoccase=1

Ein durch Leitlinien (Zeichen 340) markierter Schutzstreifen für Radfahrer enthält weder rechtlich Verhaltenspflichten für Radfahrer, noch führt er tatsächlich für sie zu (Gesundheits-) Gefahren, etwa durch zu enge Überholvorgänge.

Über den zweiten Teil des Satzes kann man diskutieren, der erste Teil ist aber mal eine klare Aussage.

Ein Kommentar mit Erklärung findet sich hier:
https://fahrradzukunft.de/27/schutzstreifen-klagebefugnis/

Kurzfassung:
Geklagt hatte ein Radfahrer, der die Schutzstreifen in einer bestimmten Ortsdurchfahrt weghaben wollte, weil sie ihn zu sehr gefährden.

Doch sowohl das VG Hannover als auch das OVG Niedersachsen sind der Meinung, Radfahrer könnten nicht gegen Schutzstreifen klagen. Sie verwehrten dem Radfahrer-Kläger jedweden Rechtsschutz. Ihm fehle die nötige »Klagebefugnis«, denn er könne nicht in seinen Rechten verletzt sein. Zur Begründung führen sie aus: Die Anordnung von Schutzstreifen enthalte gegenüber dem Radfahrer keinerlei Regelung, insbesondere keine ihn belastende. Es gebe kein allgemeines Gebot, als Radfahrer stets nur rechts von der Markierung eines Schutzstreifens zu fahren, und kein Verbot für Radfahrer, bei schlechtem Zustand des Schutzstreifens oder sonstiger Gefährdung nach links auszuweichen.
 
Über den zweiten Teil des Satzes kann man diskutieren, der erste Teil ist aber mal eine klare Aussage.

Ich denke nicht, dass man darüber diskutieren kann. Ich werde selten so dicht überholt wie auf den Schutzstreifen; besonders wenn man wie im geschilderten Fall wegen Gullis, Rinnstein, usw. weit links fahren muss.

Im Endeffekt ist das mal wieder ein schönes Urteil, aber wenn es nicht publik gemacht wird, gewinnt keiner.
Die Autofahrer müssen aufgeklärt werden, dass sie es sich gefallen lassen müssen, wenn ein Rad aus gegebenem Grund den Streifen nicht benutzt. Ansonsten führt das nur zu den beliebten Hupkonzerten und den besonders dichten Überholmanövern.

P.S.: Ich hab nicht das ganze Urteil gelesen, aber Zeichen 340 ist ja nur eine Linie. Was ist wenn da das Fahrrad Pictogram abgebildet ist? Ist das dann eine belastbare Nutzungspflicht?
 
Im Endeffekt ist das mal wieder ein schönes Urteil, aber wenn es nicht publik gemacht wird, gewinnt keiner.

ach, kann doch in Diskussionen mal ganz hilfreich sein...

P.S.: Ich hab nicht das ganze Urteil gelesen, aber Zeichen 340 ist ja nur eine Linie. Was ist wenn da das Fahrrad Pictogram abgebildet ist? Ist das dann eine belastbare Nutzungspflicht?

gestrichelte Linie = Schutzstreifen/Angebotsstreifen (Autos dürfen bei Bedarf befahren und halten).

durchgezogene Linie u. (meist?) mit Piktogramm = Radfahrstreifen, benutzungspflicht (Autos dürfen nicht mal befahren).
 
as ist wenn da das Fahrrad Pictogram abgebildet ist?
Ein Piktogram auf der Fahrbahn begründet keine Benutzungspflicht. Dazu braucht es zwingend den blauen Lolli.

§ 2 Absatz 4
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.
 
Ein Piktogram auf der Fahrbahn begründet keine Benutzungspflicht. Dazu braucht es zwingend den blauen Lolli.

§ 2 Absatz 4
Richtig! Und ein Schutzstreifen ist per Definition kein Radweg - und somit weder Lolly-berechtigt noch benutzungspflichtig.

...
durchgezogene Linie u. (meist?) mit Piktogramm = Radfahrstreifen, benutzungspflicht (Autos dürfen nicht mal befahren).
Nein - siehe vorstehend @prince67 . Radfahrstreifen, bei denen die durchgezogene Linie übrigens in Breitstrich ausgeführt sein muss, werden ebenfalls nur durch entsprechende Schilder benutzungspflichtig. Das Piktogram darf aber zur Erinnerung, oder bei sonst erhöhtem Bedarf der Kenntlichmachung, zusätzlich aufgepinselt werden.

Im Endeffekt ist das mal wieder ein schönes Urteil, aber wenn es nicht publik gemacht wird, gewinnt keiner.
Ist allgemein verfügbar veröffentlicht: Link wie oben angegeben - also völlig korrekt publik gemacht.
Auch hier findet man endlose Urteile zu allen Aspekten der StVO: - z. B. § 5 StVO - Überholen - etwas runtersrollen, da kommt die Rechtsprechung. Für eine komfortable Suche in der Rechtsprechungs-DB genügt übrigens eine kostenfreie Anmeldung ;)

Wer seine IT-Technik nur für STRAVA, Fratzenbuch und Internet-shopping nutzt, fühlt sich natürlich nicht informiert. Die Technik würde es aber hergeben, sich über die Rechtslage und Rechtsprechung allgemein auf dem Laufenden zu halten - nicht nur, was Radwege betrifft.
Auf dejure.org sind alle deutschen Gesetze/Rechtsverordnungen in aktueller Fassung zu finden - incl. umfassender Rechtsprechungs-DB. ......
 
Ein Piktogram auf der Fahrbahn begründet keine Benutzungspflicht. Dazu braucht es zwingend den blauen Lolli.

§ 2 Absatz 4
Richtig. Das weis aber mitunter nicht mal die Rennleitung. In meinem Revier gibts innerörtlich so nen Radstreifen mit Piktigramm, aber ohne Lolli. Weil rechts Autos parken fahre ich lieber weiter links auf der Fahrbahn. Von hinten kommend blafft mich auf einmal ein Megafon an, ich sollte den Radweg benutzen. Darauf hin habe ich gefragt wo denn die denn Benutzungspflicht ableiten würden. Da wurde ich auf den Radstreifen mit Piktogramm hingewiesen. Nachdem ich Trachtenträger aufgeklärt hatte das ohne Lolli keine Benutzungspflicht besteht, kam nur, "Sie sind einer dieser oberschlauen Radfahrer? Beschweren Sie sich nicht wenn Sie angefahren werden." Dann kam nix weiter und die fuhren weiter.
 
...... Darauf hin habe ich gefragt wo denn die denn Benutzungspflicht ableiten würden. Da wurde ich auf den Radstreifen mit Piktogramm hingewiesen. Nachdem ich Trachtenträger aufgeklärt hatte das ohne Lolli keine Benutzungspflicht besteht, kam nur, "Sie sind einer dieser oberschlauen Radfahrer? Beschweren Sie sich nicht wenn Sie angefahren werden." .......
Vollkommen korrekte Reaktion von der Rennleitung (RL) - und so vor allem am billigsten für Dich :daumen: Grundsätzlich erlauben durften sie es ja nicht.

Der Alternative zu dieser Reaktion der RL durfte ich mal vor Jahren als Augen-/Ohrenzeuge bei einem ebenfalls oberschlauen Radfahrer beiwohnen:
Szene:
Radeln neben einem ausgewiesenen Pflichtradweg wg. schlechter Piste, Aufforderung auch durch Lautsprecher von rückwärts. Ich hatte mich als untertänigst der Staatsmacht Unterwerfung vortäuschender Bürger, mit 'nem kleinen Schlenker mal eben auf den Radweg begeben (wäre ja bei nächster Gelegenheit gleich wieder runter) - als der Anhalte-Ruf durch den Lautsprecher kam. Ich hatte den Radler hinter mir gar nicht auf dem Zettel, war also selbst gar nicht der zum Halten aufgeforderte, bin aber auch erstmal stehen geblieben.
  • Persönlich ausgesprochene Anweisung der RL an den Kollegen, den Radweg zu benutzen
  • Weigerung des Oberschlauen (OS) wegen.....unzumutbar.....blah.....Urteil.....blubb (eben die ganze Palette, gut auswendig gelernt ;))
  • RL: Ich weise Sie an, ...... (Tonfall klar und bestimmt)
  • OS: Wieder die ganze Palette blah.....und......blubb....und sind nicht befugt (tödlicher Hinweis!) ....blah....
  • RL: Sie wiedersetzen sich ...... und sind uneinsichtig ....(?) (Achtung: Gefahr!!)
  • OS: Neuer Versuch: .....blah.....blubb.....mein Recht.....blah
  • RL: Ich untersage Ihnen hiermit die Weiterfahrt und stelle das Rad wg. Uneinsichtigkeit und der Gefahr des Zuwiderhandelns gegen die Anweisung vorläufig sicher. Punkt!
  • OS: Ääähhh..... (jetzt ohne blah und blubb) - der Rest der Amtshandlung verlief dann wortlos :oops:

Nachdem das Rad im Dienst-Bus verstaut war, die Daten des OS und das Protokoll aufgenommen waren, kam das OS-Handy zum Einsatz: Taxizentrale :D

.....ich bin dann auch mal weiter gefahren, der Spaß war ja vorbei :( - dann wieder neben dem Radweg, die RL war ja schon zufrieden weiter gezogen :bier:

Merke: Ein kurzer Moment vorgetäuschter Folgeleistung kann auch viel Zeit, Geld, Ärger und Nerven sparen.
 
Vollkommen korrekte Reaktion von der Rennleitung (RL) - und so vor allem am billigsten für Dich :daumen: Grundsätzlich erlauben durften sie es ja nicht.
Da haben sie nichts zu erlauben, da eindeutig kein benutzungspflichtiger Radweg in der Nähe.
Im Gegensatz zu deinem Beispiel, da war die Benutzungspflicht Auslegungssache.
 
Vollkommen korrekte Reaktion von der Rennleitung (RL) - und so vor allem am billigsten für Dich :daumen: Grundsätzlich erlauben durften sie es ja nicht.

Der Alternative zu dieser Reaktion der RL durfte ich mal vor Jahren als Augen-/Ohrenzeuge bei einem ebenfalls oberschlauen Radfahrer beiwohnen:
Szene:
Radeln neben einem ausgewiesenen Pflichtradweg wg. schlechter Piste, Aufforderung auch durch Lautsprecher von rückwärts. Ich hatte mich als untertänigst der Staatsmacht Unterwerfung vortäuschender Bürger, mit 'nem kleinen Schlenker mal eben auf den Radweg begeben (wäre ja bei nächster Gelegenheit gleich wieder runter) - als der Anhalte-Ruf durch den Lautsprecher kam. Ich hatte den Radler hinter mir gar nicht auf dem Zettel, war also selbst gar nicht der zum Halten aufgeforderte, bin aber auch erstmal stehen geblieben.
  • Persönlich ausgesprochene Anweisung der RL an den Kollegen, den Radweg zu benutzen
  • Weigerung des Oberschlauen (OS) wegen.....unzumutbar.....blah.....Urteil.....blubb (eben die ganze Palette, gut auswendig gelernt ;))
  • RL: Ich weise Sie an, ...... (Tonfall klar und bestimmt)
  • OS: Wieder die ganze Palette blah.....und......blubb....und sind nicht befugt (tödlicher Hinweis!) ....blah....
  • RL: Sie wiedersetzen sich ...... und sind uneinsichtig ....(?) (Achtung: Gefahr!!)
  • OS: Neuer Versuch: .....blah.....blubb.....mein Recht.....blah
  • RL: Ich untersage Ihnen hiermit die Weiterfahrt und stelle das Rad wg. Uneinsichtigkeit und der Gefahr des Zuwiderhandelns gegen die Anweisung vorläufig sicher. Punkt!
  • OS: Ääähhh..... (jetzt ohne blah und blubb) - der Rest der Amtshandlung verlief dann wortlos :oops:

Nachdem das Rad im Dienst-Bus verstaut war, die Daten des OS und das Protokoll aufgenommen waren, kam das OS-Handy zum Einsatz: Taxizentrale :D

.....ich bin dann auch mal weiter gefahren, der Spaß war ja vorbei :( - dann wieder neben dem Radweg, die RL war ja schon zufrieden weiter gezogen :bier:

Merke: Ein kurzer Moment vorgetäuschter Folgeleistung kann auch viel Zeit, Geld, Ärger und Nerven sparen.
Und ich wünsche mir das die gleichen Maßstäbe seitens der RL endlich auf den MIV angewendet werden, aber Radler (u. a. auch Linke) gefährden und behindern die Gesellschaft so stark, dass für alles andere (Rotlich-, Geschwindigkeitsverstöße uvm) eben keine Zeit bleibt - völlig überzogen!
 
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Und ich wünsche mir das die gleichen Maßstäbe seitens der RL endlich auf den MIV angewendet werden, aber Radler (u. a. auch Linke) gefährden und behindern die Gesellschaft so stark, dass für alles andere (Rotlich-, Geschwindigkeitsvedstöße uvm) eben keine Zeit bleibt - völlig überzogen!
Was bedeutet MIV?
 
Da haben sie nichts zu erlauben, da eindeutig kein benutzungspflichtiger Radweg in der Nähe.
Im Gegensatz zu deinem Beispiel, da war die Benutzungspflicht Auslegungssache.
Mag sein! Geht's aber nicht drum.
Sondern: Wenn Du als Oberschlau an die falschen Ordnungshüter gerätst, und die auf "humorlos dienstlich" umschalten, spielt es keine Rolle, ob Du vermeintlich oder tatsächlich Recht hast. Wenn sie die Benutzungspflicht anders auslegen, gibts halt ein Knöllchen. Kannst Dich ja dann mit der Bußgeldstelle rumschlagen, ob das zu Recht war - oder nicht.
Und ich wünsche mir das die gleichen Maßstäbe seitens der RL endlich auf den MIV angewendet werden, ........
Was ich beim MIV nie sehe: Ohne Licht in Massen unterwegs; linksseitig entgegen der Fahrtrichtung; an roter Ampel im Pulk über die Kreuzung (bei Studenten/Schülern sehr beliebt); rechts auf den Gehweg rauf und die Kreuzung an der (ebenfalls roten) Fußgängerampel umfahren; Ohne erkennbare Zeichen wild links / rechts abbiegen; mitten im Verkehrsfluss ruckartig stehen bleiben, weil's Smartfon bimmelt; etc., etc.
Aber: Radfahrer = gut / MIV = böse - und die Erde ist 'ne Scheibe :D

..... aber Radler (u. a. auch Linke) gefährden und behindern die Gesellschaft so stark, dass für alles andere (Rotlich-, Geschwindigkeitsvedstöße uvm) eben keine Zeit bleibt - völlig überzogen!
:confused: :confused:
Ääääh - ja:
Linke haben sich mit Radlern und der Polizei verschworen, um die Gesellschaft zu behindern, gefährden, destabilisieren und ins Chaos zu stürzen, weil die Polizei wegen Demo-Bewachung und Rad-Chaoten-Kontrolle keine Zeit hat, Rotlichtverstöße beim MIV zu kontrollieren......:eek:
Oder:
Die Polizei hat Order von "oben" (= Synonym für "böse Mächte"), sich um Radfahrer, Linke und linke Radfahrer zu kümmern, damit die Gesellschaft der Autofahrer, Rechten und rechten Autofahrer nicht gefährdet oder destabilisiert wird.:idee:.......

......das halte ich auch für völlig überzogen......
 
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