Sesselpupser
Langsam......aber stetig :)
Deine Vermutung mag richtig sein - deswegen muss man sich ja mal das Originalurteil und dessen konkrete Begründung ansehen.Ich vermute mal, dass das Urteil nur zustande kam, weil sich die Behörde nicht an die Empfehlungen der Hersteller (1m Abstand) gehalten haben. Solange also solche Hindernisse den Regeln entsprechen werden sie weiterhin aufgestellt. Darum glaube ich nicht, dass sie deswegen weniger werden.
Die Pfosten sind mir lieber als die Drängelgitter
Das Urteil ist aber schon deswegen interessant, weil darin die Behörde in die Pflicht genommen wird, bauliche Vorgaben (egal woher - also auch die der ERA?) auch tatsächlich einzuhalten, weil sie sonst Gefahr läuft, wg. schuldhaftem Handeln in die Schadenshaftung gezogen zu werden. Das ist nach der Schuldfeststellung des AG nämlich jetzt von den Geschädigten / Hinterbliebenen eher möglich, die Stadt auf Schadenersatz / Schmerzensgeld zu verklagen. Sowas kann einer Stadt dann richtig wehtun.
Wenn über so ein Urteil die Chance besteht, die Verkehrsbehörden dazu zu animieren, ihre baulichen Dummheiten aus Radverkehrsanlagen / Verkehrswegen entfernen zu müssen, wären die damit in manchen Gegenden / Städten schon sehr stark beschäftigt.