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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Natürlich enbindet auch ein einzelnes Fahrzeug von der Benutzungspflicht.
Der Radfahrer muss auf die Fahrbahn ausweichen.
....und muss danach den Radweg wieder benutzen. Ob Du oder ich oder sonstjemand das macht steht auf nem anderen Blatt. Ich hab mir die Vorschriften auch nicht ausgesucht.
 
Hat irgendwer hier jemals ein Bußgeld bekommen, weil er einen benutzungspflichtigen Radweg nicht benutzt hat?
Ja,ich. Einmal als ich innerorts nen Radweg nicht befahren habe und angeblich dadurch den Verkehr behindert habe, und einmal auf ner Landstrasse ein linksseitiger Radweg. Im letzten Fall hat die Polizei da gezielt Radfahrer kontrolliert und auch andere Radfahrer angehalten. Das ist ne beliebte Trainingsstrecke für Rennradler. Hat mich beides mal 40 Euro gekostet.

Übrigens weiß ich heute das ich den Radweg an der Landstrasse nicht hätte befahren müssen. Der führte nämlich von der Strasse weg, war also nicht Strassenbegleitend.
 
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Ja,ich. Einmal als ich innerorts nen Radweg nicht befahren habe und angeblich dadurch den Verkehr behindert habe, und einmal auf ner Landstrasse ein linksseitiger Radweg. Im letzten Fall hat die Polizei da gezielt Radfahrer kontrolliert und auch andere Radfahrer angehalten. Das ist ne beliebte Trainingsstrecke für Rennradler. Hat mich beides mal 40 Euro gekostet.

Übrigens weiß ich heute das ich den Radweg an der Landstrasse nicht hätte befahren müssen. Der führte nämlich von der Strasse weg, war also nicht Strassenbegleitend.
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Ich finde im gesamten Bußgeldkatalog "Fahrrad" keine OWi, die höher wie 35 € ausfällt. Nichtbenutzen eines vorgeschriebenen Radwegs "mit Behinderung" kostet nur 25 €.

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Der linksseitige Radweg hätte Dich zu genau derselben Stelle geführt, wo Dich die Straße auch hingeführt hat? Dann würde ich das Problem nicht verstehen.
Und zum Thema "Nicht Straßen-/Fahrbahn-begleitend = nicht benutzungspflichtig" habe ich hier allen epischen Diskussionen zum Trotz noch keine Gesetzfundstelle genannt gesehen, in der das explizit drin steht.

Wenn Du in beiden Fällen von der Unrechtmäßigkeit der Bescheide überzeugt warst, hast Du sicherlich Widerspruch eingelegt. Bei der "Behinderung" hättest Du die größte Chance gehabt, von den 5 € Aufschlag weg zu kommen.....
 
Man weiß es nicht wenn der Radweg nicht straßenbegleitend ist. Und genau deshalb hebelt das die Benutzungspflicht aus!
Die einfache Nennung des Paragraphen der StVO in dem das mit dem "Straßenbegleitend" explizit steht, würde mir schon genügen....;)

Alles andere ist Wunsch, Hoffnung, Annahme, etc.. - und somit keine Rechtslage, auf die man sich berufen könnte.

Matze
 
Also zwischen groß machnow und rangsdorf ist ein nicht strassen begleitender Radweg
Er beginnt an einer und endet an einer anderen
Wenn man nicht ins Dorf will sollt man ihn nicht benutzen
Da findet sich immer jemand der einen belehren will. Zu 90 % Berliner.
 
Die einfache Nennung des Paragraphen der StVO in dem das mit dem "Straßenbegleitend" explizit steht, würde mir schon genügen....;)
Matze
In der StVO stehen auch Begriffe wie "links" und "rechts". Deren Bedeutung sind auch nicht näher durch StVO § erklärt.
"Strassenbegleitend" steht nicht in der StVO. Wozu auch?
Ob, oder zu welcher Strasse ein Radweg gehört regelt nicht die StVO. Das kann man im Zweifelsfall bei den Ämtern nachfragen.
Die Regeln, die sich dann daraus ergeben, kann man in der StVO nachlesen.
Z.B. wird dann klar ob ein Radweg neben der Fahrbahn verläuft oder nicht.
 
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Wozu Paragraphen nennen?
"Ich fahre hier zum ersten Mal und der Radweg ist so weit weg von der Straße(!), da weiß ich doch gar nicht, ob der dahin führt, wo ich hin will!" ;)
 
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Wenn Du in beiden Fällen von der Unrechtmäßigkeit der Bescheide überzeugt warst, hast Du sicherlich Widerspruch eingelegt. Bei der "Behinderung" hättest Du die größte Chance gehabt, von den 5 € Aufschlag weg zu kommen.....
Hab ich nicht weil es dann nur immer teurer wird. Und ohne Verkehrsrechtsschutz wollte ich mir kein Verfahren antun.
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Der linksseitige Radweg hätte Dich zu genau derselben Stelle geführt, wo Dich die Straße auch hingeführt hat? Dann würde ich das Problem nicht verstehen.
Das "Problem" ist das man dafür 1. die Fahrbahn queren muss, 2. aus dem Rythmus gebracht wird (das ist ne schöne Fahrbahn mit leichtem Gefälle wo man schön Speed drauf kriegt, und 3. ist dieser Radweg eine Rumpelpiste die nach 300m eh wieder auf die Strasse führt.
 
Hab ich nicht weil es dann nur immer teurer wird. Und ohne Verkehrsrechtsschutz wollte ich mir kein Verfahren antun.
Du hast offensichtlich nicht nur von Fahrradtechnik keine Ahnung. Man zahlt nicht vor Ort, dann kann man in Ruhe zu Hause die Rechtslage prüfen und gegen den dann eventuell ergehenden Bußgeldbescheid Einspruch erheben. Über den Einspruch wird dann von Amts wegen entschieden. Das kostet höchstens genauso viel, wie vor Ort zahlen. Erst wenn man gegen die Ablehnung des Einspruchs vorgehen will, kann es zusätzlich Geld kosten, aber auch nur, wenn man endgültig verliert. Wenn man zahlt, hat man den Verstoß zugegeben und kann nichts mehr machen.
Ich habe leider schon öfter - eigentlich immer - bei Kontakt mit Polizisten erlebt, dass die entweder unwissend sind - was eigentlich nicht sein kann - oder mich anlügen, was die rechtliche Situation anbelangt, weil die sich nach der Polizeischule für die großen Zampanos halten. Einmal musste so ein 'Blauer' zugeben, nachdem ich ihn komplett widerlegt hatte: "Sie kennen sich aber aus, sind Sie eventuell Rechtsanwalt?" Nö, bin ich nicht.
Das lasse ich denen auch nicht mehr durchgehen. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Siegen auf Grund meiner Anzeige gegen zwei 'blaue' Damen wegen falscher Verdächtigung.
 
Du hast offensichtlich nicht nur von Fahrradtechnik keine Ahnung. Man zahlt nicht vor Ort, dann kann man in Ruhe zu Hause die Rechtslage prüfen und gegen den dann eventuell ergehenden Bußgeldbescheid Einspruch erheben. Über den Einspruch wird dann von Amts wegen entschieden. Das kostet höchstens genauso viel, wie vor Ort zahlen. Erst wenn man gegen die Ablehnung des Einspruchs vorgehen will, kann es zusätzlich Geld kosten, aber auch nur, wenn man endgültig verliert. Wenn man zahlt, hat man den Verstoß zugegeben und kann nichts mehr machen.
Wie kommst Du auf das schiefe Brett?

Klar hab ich nicht vor Ort bezahlt. Hatte gar nicht soviel Geld dabei. Aber bei nem Einspruch kommt nochmals Bearbeitungsgebühr drauf. Ausserdem hätte ich eh zahlen müssen. Nichtbefahren eines angeordneten Radweges ist ne OWI.
 
Eine Anekdote aus dem Sommer 2017:
Ich bin innerorts mit dem Rad unterwegs und fahre auf der Fahrbahn. Daneben Geh-und Radweg (nicht benutzungspflichtig).
Ich nähere mich einer Einmündung, ein Polizeiwagen kommt dort heraus. Der Fahrer gibt mir aus dem Fenster Handzeichen doch mal anzuhalten. Er erklärt mir, dass ich doch bitte auf dem Radweg fahren möge, dies sei sicherer.
Ich stellte dies in Zweifel und erklärte ihm, dass dieser Radweg nicht benutzungspflichtig sei.
Daraufhin forderte er mich auf, den Radweg zu nutzen. Ich verweigerte dies mit dem Hinweis, des erstens, fehlenden blauen Lollys und, zweitens, auch die Polizei sich nicht über die geltenden Regeln der STVO hinwegsetzen dürfe.
Er winkte dann nur noch ab mit den Worten: " Fahren Sie doch, wie sie mögen." Das tat ich dann auch mit einem Grinsen im Gesicht.
Würden mehr von der Rennleitung mit dem Rad fahren, wüssten die auch wo von Sie reden - einmal Profis begegnen ;-)
 
Das lasse ich denen auch nicht mehr durchgehen. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Siegen auf Grund meiner Anzeige gegen zwei 'blaue' Damen wegen falscher Verdächtigung.

Du hast eine Strafanzeige gestellt weil sie dich gefragt haben ob du Rechtsanwalt bist? Oder hast du Strafanzeige gestellt weil sie dir unterstellt haben eine Ornungswidrigkeit beggangen zu haben?
 
Du hast eine Strafanzeige gestellt weil sie dich gefragt haben ob du Rechtsanwalt bist? Oder hast du Strafanzeige gestellt weil sie dir unterstellt haben eine Ornungswidrigkeit beggangen zu haben?
So, wie ich das lese, hat die Anzeige gegen die Damen eine gewisse zeitliche Differenz mit der Frage nach dem Rechtsanwalt ;)
 
So, wie ich das lese, hat die Anzeige gegen die Damen eine gewisse zeitliche Differenz mit der Frage nach dem Rechtsanwalt

Eigentlich auch egal, beide Gründe sind völliger Unsinn. Aber hauptsache man hat eine Staatsanwaltschaft beschäftigt, die haben ja auch nichts wichtigeres zu tun.
Man sollte Positron zum Radfahrer des Jahres wählen, ein wahrer tapferer und aufrechter Held der sich nichts mehr gefallen lässt.:rolleyes:
 
Aber hauptsache man hat eine Staatsanwaltschaft beschäftigt, die haben ja auch nichts wichtigeres zu tun.
Was glaubst du, warum es die Staatsanwaltschaft gibt?
Wenn keiner die Polizei kontrolliert, dann machen die irgendwann mal, was sie wollen.
Außerdem ist es ganz üblich, wenn man (fälschlich) beschuldigt wird, eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigungen zu stellen. Das rät dir wahrscheinlich jeder gute Anwalt.
Die ewigen Duckmäuser sind doch schuld daran, dass so manches bei uns schief läuft.

EDIT:
Wenn du den Abschnitt verstanden hättest
Das lasse ich denen auch nicht mehr durchgehen. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Siegen auf Grund meiner Anzeige gegen zwei 'blaue' Damen wegen falscher Verdächtigung.
würdest du gemerkt haben, dass die Anzeige nichts mit den zuvor geschilderten Fall zu tun hat.
(in dem Fall war es ein Polizist, die Anzeige läuft gegen zwei Polizistinnen oder Politessinnen)
Du weißt also überhaupt nicht, worum es bei der Anzeige geht!
 
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Letztlich ist ja egal....

.....viele Bürger glauben ja, das Recht wäre so auszulegen, wie sie es sich Kraft eigener juristischer Wassersuppe vorstellen.
Dass sie dann von der Verwaltung oder einem Gericht eines Besseren belehrt werden, führt ja nicht zu höherem Rechtsverständnis, sondern nur dazu, dass sie dann eben die Verwaltung / das Gericht für blöd, unfähig, voreingenommen, Autolobbyisten finanziert oder sonstwas halten.
Das ihr eigenes Unvermögen, rechtliche Zusammenhänge zu verstehen, eine Rolle spielen könnte, fällt ihnen logischerweise nicht ein.....schließlich haben sie ja "Recht".

Selbiges ist speziell in diesem Faden relativ häufig festzustellen.
 
Junge junge, jetzt macht mal aus ner Mücke keinen Elefanten :D

Beide Seiten haben doch Recht. :daumen:
 
würdest du gemerkt haben, dass die Anzeige nichts mit den zuvor geschilderten Fall zu tun hat.
(in dem Fall war es ein Polizist, die Anzeige läuft gegen zwei Polizistinnen oder Politessinnen)
Du weißt also überhaupt nicht, worum es bei der Anzeige geht!

Wen du meinen Post verstanden hättest, hättest du gemerkt, dass ich beide Gründe für vollkommen sinnlos halte. Man kann vieles in einem Dialog klären, aber auch nur wenn man dazu bereit ist. Zu einer Verhärtung der Fronten kommt es nur wenn beide Seiten dazu beitragen.
 
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