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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Zu den 3 Kriterien: straßenbegleitend bedeutet, dass der Radweg tatsächlich über längere Strecke ohne Unterbrechungen zur Straße gehört. In vielen Kommunen wird gerne alle paar Meter ein Radweg-Anfang und dann ein Radweg-Ende-Schild aufgestellt. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass der angebliche Radweg nicht straßenbegleitend ist und laut dem Urteil ist es dann nicht zumutbar, dass man jedesmal bei dem Wechsel anders fährt (also vorher auf die Straße, sofern das überhaupt geht).
Zumindest wenn an einer Kreuzung ein "Radweg Ende" und hinter der Kreuzung ein "Radweg Anfang" Schild steht muss man nicht auf die Parallelfahrbahn ausweichen.
Man kann die Kreuzung ganz normal überqueren und drüben auf dem Radweg weiterfahren.
Ein Radweg endet auch ohne diese Schilder an jeder Kreuzung und fängt auf der anderen Seite wieder an - falls vorhanden.
Ob der Radweg noch in der Strasse verläuft oder nicht, das entscheiden diese Schilder nicht.
 
In vielen Kommunen wird gerne alle paar Meter ein Radweg-Anfang und dann ein Radweg-Ende-Schild aufgestellt
Ich kenne die Unsitte auch. Imho meinen die Kommunen, dass sie damit das Problem mit den Vorfahrtsrechten eines straßenbegleitenden Radweges lösen können. Aber ein Radweg-Ende-Schild sagt doch nichts über die Vorfahrt aus. Vorallem bei linksseitigen Radwegen kann es dann bei Kreuzungen zu Missverständnissen kommen, da dort, wo die Vorfahrt nicht geregelt ist eigentlich Rechts-Vor-Links gilt, also genau dann der Radfahrer Vorfahrt hat, der für den Autofahrer aus der "falschen" Richtung kommt, weil er zB als Rechtsabbieger hauptsächlich nach links schaut.
 
Bei uns gibts nur solche Radwege, auch und gerade in der Stadt. Ich hab noch nie nen Radweg gesehen der nur für Radfahrer ist.
Doch da kenne ich einen sogar ohne nebenliegenden Gehweg. Wird aber auch einfach von Fußgängern mit benutzt. Eigentlich müssten die Fußgänger den Gehweg auf der anderen Straßenseite benutzen.
 
Bis auf den Punkt mit dem Schnee ist der Rest Deine Annahmen hinsichtlich einer Benutzungspflicht eher Phantasie als dass es der Rechtslage entsprechen würde.
Egal wie viele blaue Schilder mit "Anfang / Ende" an den Straßenrand genagelt werden - sie sind gültig und zu befolgen, sofern der so gekennzeichnete Weg sich nicht im Nirgendwo abseits in den Wäldern verliert. Und auch ein Auto auf dem Radweg berechtigt nicht zum vollständigen Ignorieren der Benutzungspflicht.
Auch dazu gibt es genügend Urteile.

ja klar --- mit einem BMX-Rad kann man ja über das Auto auf dem Radweg drüberfahren ... so als Hindernisparcour ...
Ein Auto auf dem Radweg macht den Radweg unbenutzbar. Es mag vielleicht Richter geben, die dann immer noch eine Benutzungspflicht sehen, ob diese Meinung aber Bestand hat, das zeigt natürlich erst der Praxisfall.

Es gibt viele Radwegeführungen, die ich als Todesfalle einstufe und die Anlage dieser Wege kommt einem Mordversuch gleich. Es ist einfach unmöglich für einen Radfahrer, sowohl den von hinten ankommenden viel schnelleren Autoverkehr im Auge zu behalten und dazu noch den Verkehr voraus, sowie den Weg mit Unebenheiten, wie an Straßeneinmündungen, die leicht zum Sturz führen können, und den möglichen Verkehr aus den Seitenstraßen (ich müsste 3 Köpfe haben). Dazu kommt, was mir leider regelmäßig passiert, dass viele Autofahrer die Unsitte sich angewöhnt haben und keinen Blinker setzen, wenn sie Abbiegen wollen. Gerade an einigen Kreisverkehren versuchen immer wieder Autofahrer ungebremst durchzufahren (d.h. bei einem Kreisverkehr auf einer Landstraße mit Tempo 100km/h rauschen manche mit über 80 durch) und setzen keinen Blinker. Die Notbremsungen, die ich da schon gemacht habe, zähle ich gar nicht mehr. Einzig wenn dann ein dicht nachfolgender Autofahrer anhält und mich durch lässt und dabei meckert ich hätte keine Vorfahrt, ärgere ich mich, weil dieser Autofahrer offenbar das Fehlverhalten seines Vorgängers überhaupt nicht bemerkt, aber wenn ich verärgert da mit der Hand fuchtele, das als unbotmäßig auffasst (dabei ging es um seinen
Vorgänger).
 
ja klar --- mit einem BMX-Rad kann man ja über das Auto auf dem Radweg drüberfahren ... so als Hindernisparcour ...
Ein Auto auf dem Radweg macht den Radweg unbenutzbar. Es mag vielleicht Richter geben, die dann immer noch eine Benutzungspflicht sehen, ob diese Meinung aber Bestand hat, das zeigt natürlich erst der Praxisfall.
Der Richter wird ungerührt von Dir verlangen an solchen Stellen abzusteigen und zu schieben. Du hast Dich halt angepasst zu verhalten.
 
Der Richter wird ungerührt von Dir verlangen an solchen Stellen abzusteigen und zu schieben. Du hast Dich halt angepasst zu verhalten.
Wann hörst du endlich mal auf deine praxisfremden Ansichten hier zu verbreiten?
Es gibt Situationen die auch nicht besser werden wenn man absteigt.
Noch gibt zum Glück es Richter mit gesundem Menschenverstand.
Fahr mal Fahrrad im Alltagsverkehr und rede nicht nur.
 
In meinem Rechtsverständnis gilt eine Benutzungspflicht erstmal, ob Sinn oder Unsinn, zulässig oder unzulässig, im Zweifel gibts ein Bußgeld und dagegen kann man dann prozessual vorgehen und im weiteren gegen die Benutzungspflicht selbst angehen, erst wenn der Radweg (benutzungspflichtig) faktisch nicht zu benutzen ist, da dieser vereist ist oder fortlaufend zugeparkt ist, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Ein einzelnes Auto das irgendwo auf einem x km langen Radweg steht, dürfte kaum genügen den ganzen Radweg als unbenutzbar zu erklären.
 
Wann hörst du endlich mal auf deine praxisfremden Ansichten hier zu verbreiten?

Fahr mal Fahrrad im Alltagsverkehr und rede nicht nur.
Das sind nicht meine Ansichten. Alleine schon wegen so ner Situation vor den Kadi gezerrt zu werden ist praxisfremd. Ich glaube kaum das die Rennleitung in der geschilderten Situation einen Radfahrer anhält. Falls doch, siehe meine Antwort.
Zum fahren im Alltagsverkehr. Da fahr ich hier in der Stadt lieber mit Bus und Bahn. Radfahren ist zum großen Teil völiig spassbefreit und lebensgefährlich als das ich das machen möchte, müsste ich aber auch nur selten.
 
Wann hörst du endlich mal auf deine praxisfremden Ansichten hier zu verbreiten?
Es gibt Situationen die auch nicht besser werden wenn man absteigt.
Noch gibt zum Glück es Richter mit gesundem Menschenverstand.
Fahr mal Fahrrad im Alltagsverkehr und rede nicht nur.

ist doch klar was er meint! Er wird absteigen und sein Rad über das Auto drüber schieben .... vielleicht auch das Rad über die Fahrbahn daneben (die für Autos freigehalten werden soll) schieben. Es gibt auch Leute, die tragen ihr Fahrrad und sehen dabei kein Problem. So wurde in Mainz beim Neubau der Brücke einfach die alte Radspur abgerissen und für die Zeit musste ein Radfahrer das Rad über den Treppenaufgang hoch und runter tragen. Wie das mit Gepäck oder sogar Anhänger gehen soll, bzw. mit einem Dreirad, das interessiert die Planer nicht. Da frag ich mich doch automatisch bei solchen Erinnerungen ob er vielleicht zu dieser Spezies gehört.

Und hier mal der Link zu einem Urteil, das vom OLG Naumburg:

https://www.kostenlose-urteile.de/O...nker-Seite-befindlichen-Radwegs.news21120.htm

---- Zitat daraus:

Radfahrer muss auf Fahrbahn fahren

Ist ein benutzungspflichtiger Radweg aufgrund von Bauarbeiten unpassierbar, so muss dieser nicht benutzt werden. Stattdessen kann der Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Unzulässig ist aber das Befahren des auf der linken Seite befindlichen Radwegs. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.

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und ansonsten gibt es z.B. die gute Zusammenfassung hier:

http://pdeleuw.de/fahrrad/radwege.html
 
ist doch klar was er meint! Er wird absteigen und sein Rad über das Auto drüber schieben .... vielleicht auch das Rad über die Fahrbahn daneben (die für Autos freigehalten werden soll) schieben.
Leg mir nichts in den Mund das ich weder gesagt noch gemeint habe. Selbstverständlich würde ich auch auf die Fahrbahn ausweichen. Es ging aber hier doch darum wie Rennleitung und Gerichte das sehen würden.
Ist ein benutzungspflichtiger Radweg aufgrund von Bauarbeiten unpassierbar, so muss dieser nicht benutzt werden. Stattdessen kann der Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Unzulässig ist aber das Befahren des auf der linken Seite befindlichen Radwegs. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
Es ging hier aber nicht um einen komplett unbenutzbaren Radweg sondern um EIN Auto das diesen zugeparkt hatte. Das entbindet wohl kaum von der Benutzungspflicht.
 
In meinem Rechtsverständnis gilt eine Benutzungspflicht erstmal, ob Sinn oder Unsinn, zulässig oder unzulässig, im Zweifel gibts ein Bußgeld und dagegen kann man dann prozessual vorgehen und im weiteren gegen die Benutzungspflicht selbst angehen, erst wenn der Radweg (benutzungspflichtig) faktisch nicht zu benutzen ist, da dieser vereist ist oder fortlaufend zugeparkt ist, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Ein einzelnes Auto das irgendwo auf einem x km langen Radweg steht, dürfte kaum genügen den ganzen Radweg als unbenutzbar zu erklären.


Den Fall gibt es leider, denn so wie manche vorgeschriebene Radwege angelegt sind, ist ein Ausweichen nicht möglich. D.h. diese Radwege sind z.B. durch einen Graben von der Autostraße daneben getrennt und wenn man dann auf dem Weg nicht mehr weiter kommt, dann müsste man umkehren und bei der vorhergehenden Auffahrt auf diesen Weg die Autostraße nutzen. Ist der Radweg nur in eine Richtung zu benutzen, dann dürfte man gar nicht auf dem Weg zurück fahren --- ...

Übrigens, weil sich jemand über meine Formulierung von wg. "Autostraße" mokiert hat, ich benutze die um klar zu machen welchen Teil der Straßenbahnen ich meine - so wie man vom Fußgängerweg spricht, der ja auch Teil der Straße ist (sofern einer vorhanden ist -- denn das gibt es auch, d.h. eine Straße ohne Fußgängerweg und das in normalen Ortschaften - Was mich zur Frage bringt ob es Fußgängern eigentlich untersagt ist die Autofahrbahn zu betreten? Und für ganz "clevere", ich rede hier nicht von Autobahn/Schnellstraßen, die für z.B. Fußgänger gesperrt sind, sonder meine ganz "normale" Straßen).
 
Benutzungspflicht [...] ein Bußgeld und dagegen kann man dann prozessual vorgehen und im weiteren gegen die Benutzungspflicht selbst angehen

Der Rechtsweg gegen das Bußgeld ist unabhängig zum Rechtsweg gegen einen "Blaulolli-VA". Im Zuge des Bußgeldverfahrens wird idR nicht die Rechtmäßigkeit des zugrundeliegenden VA überprüft.
Viel gewichtiger und unkalkulierbarer als ein Bußgeld dürfte eine Haftung bei Unfällen sein [1, 2].
 
In meinem Rechtsverständnis gilt eine Benutzungspflicht erstmal, ob Sinn oder Unsinn, zulässig oder unzulässig, im Zweifel gibts ein Bußgeld und ...

Hat irgendwer hier jemals ein Bußgeld bekommen, weil er einen benutzungspflichtigen Radweg nicht benutzt hat?

Das einzige was mir in die Richtung mal passiert ist: mich hat mal ein Motorradpolizist angesprochen, weil ich 50 Meter auf dem Gehweg gefahren bin (langsam, vorsichtig, da ist kaum Fußverkehr,...). Ein Bußgeld zu verteilen war ihm aber auch in dem Fall wohl zu blöd oder zu viel Aufwand.
 
Viel gewichtiger und unkalkulierbarer als ein Bußgeld dürfte eine Haftung bei Unfällen sein [1, 2].

Interessante Urteile. U.a.:
Ein Radfahrer muss damit rechnen, dass eine Lücke zwischen wartenden Fahrzeugen von aus der Gegenrichtung kommenden Linksabbiegern genutzt wird. Fährt er rechts an der stehenden Fahrzeugkolonne vorbei, ist daher eine Geschwindigkeit von 20 km/h unangemessen. Die unterlassene Benutzung des vorhandenen Radweges begründet dagegen kein Mitverschulden; die Benutzungspflicht dient im Wesentlichen dem Schutz des Radfahrers, nicht aber dem des Linksabbiegers (LG Berlin, Urteil vom 3. 3. 2003, Az. 59 S 352/02).

Bin letztens mal auf einem Radfahrstreifen rechts an wartenden Autos vorbei. Links ein riesiger SUV, der einen Linksabbieger in eine Einfahrt reinlässt. Hab aufgrund der Größe des Autos niemanden kommen sehen und einfach auch nicht mit kreuzendem Verkehr gerechnet. Das war auch sehr knapp. Schnell war ich nicht, die 20 kmh wirken irgendwie seltsam. Mich hätte es auch mit 10 kmh erwischt, wenn ich 2 Sekunden früher da lang gefahren wäre...
 
Eine Anekdote aus dem Sommer 2017:
Ich bin innerorts mit dem Rad unterwegs und fahre auf der Fahrbahn. Daneben Geh-und Radweg (nicht benutzungspflichtig).
Ich nähere mich einer Einmündung, ein Polizeiwagen kommt dort heraus. Der Fahrer gibt mir aus dem Fenster Handzeichen doch mal anzuhalten. Er erklärt mir, dass ich doch bitte auf dem Radweg fahren möge, dies sei sicherer.
Ich stellte dies in Zweifel und erklärte ihm, dass dieser Radweg nicht benutzungspflichtig sei.
Daraufhin forderte er mich auf, den Radweg zu nutzen. Ich verweigerte dies mit dem Hinweis, des erstens, fehlenden blauen Lollys und, zweitens, auch die Polizei sich nicht über die geltenden Regeln der STVO hinwegsetzen dürfe.
Er winkte dann nur noch ab mit den Worten: " Fahren Sie doch, wie sie mögen." Das tat ich dann auch mit einem Grinsen im Gesicht.
 
[...]er rechts an der stehenden Fahrzeugkolonne vorbei[...] (LG Berlin, Urteil vom 3. 3. 2003, Az. 59 S 352/02)

[...]auf einem Radfahrstreifen rechts an wartenden Autos vorbei[...]

Hab keinen Volltext gefunden, aber vmtl. war's bei dem o.g. Urteil eine StVO §5 (8) Situation und nicht (rechtlich) vergleichbar mit deiner.
BTW, da hätt' ich aber auch nicht mit Verkehr von links gerechnet. Scheiß SUV-Penna mit seiner beschissenen Freundlichkeit! :mad:;)
 
Hab keinen Volltext gefunden, aber vmtl. war's bei dem o.g. Urteil eine StVO §5 (8) Situation und nicht (rechtlich) vergleichbar mit deiner.
BTW, da hätt' ich aber auch nicht mit Verkehr von links gerechnet. Scheiß SUV-Penna mit seiner beschissenen Freundlichkeit! :mad:;)

Stimmt. Ist rechtlich vermutlich noch mal was anderes.
Zeigte mir aber nochmal deutlich, das Radwege, Radfahrstreifen usw. von vielen einfach nicht als "Fahrbahnen" wahrgenommen werden. Das merkt man auch an jeder Kreuzung/Einmündung.
 
Es ging hier aber nicht um einen komplett unbenutzbaren Radweg sondern um EIN Auto das diesen zugeparkt hatte. Das entbindet wohl kaum von der Benutzungspflicht.
Natürlich enbindet auch ein einzelnes Fahrzeug von der Benutzungspflicht.
Der Radfahrer muss auf die Fahrbahn ausweichen.
 
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