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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Irgendwas muss bei der Polizeiinspektion anders sein, die können sogar Pressemitteilungen formulieren:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68441/4071688

Auch wenn es ein trauriger Anlass ist.

Der Anlass ist in der Tat ein taruriger - aber bei einem 87-jährigen KFZ-Fahrer würde ich als Unfallursache schlicht "allgemeine, altersbedingte Ausfallerscheinungen, ggf. Demenz" annehmen, die dann zu einer "falschen Einschätzung" des Seitenabstands geführt haben - was juristisch aber unter "Augenblicksversagen" abgehandelt wird, weil man auch hochbetagten Leuten "unterstellt", konzentriert agierende Menschen zu sein, ohne zu hinterfragen, ob die dazu überhaupt noch in der erforderlichen Verfassung sind......
Vor allem auf dem platten Land / im ländlichen Raum dürfte das zunehmend zu einem Problem werden, ohne dass sich irgend jemand traut, das offiziell auch zu benennen: Unfallrisiken einer alternden Gesellschaft mit zunehmend dementen Verkehrsteilnehmern - die eigentlich nicht mehr in der Lage sind, abschätzen zu können, was sie da tun. Bei denen sich dann im Falle eines Unfalls schon grundsätzlich die Frage der Zurechnungs-, und damit auch Schuldfähigkeit, stellt. Für das bisschen Bußgeld in einem Strafverfahren ist das egal - spannend wird es aber bei der Frage nach Schadenersatz im Zivilrecht (BGB).
§ 827 BGB: "Wer ...... in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich." - heißt: auch die (KFZ-)Haftpflichtversicherungen ist raus. Unfallopfer / Angehörige könnten dann schlimmstenfalls (auch noch) auf ihrem finanziellen Schaden sitzen bleiben........

Kuckt mal aufmerksam in die Autos rein, die da abends, und vor allem am Wochenende, so beim Ausflug ins Grüne durch die Gegend kullern.......
 
§ 827 BGB: "Wer ...... in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich." - heißt: auch die (KFZ-)Haftpflichtversicherungen ist raus. Unfallopfer / Angehörige könnten dann schlimmstenfalls (auch noch) auf ihrem finanziellen Schaden sitzen bleiben........
Greift dann wenigstens das Opferentschädigungsgesetz? Und wenn ja, bekommt man dann den vollen Schadenersatz/Schmerzensgeld wie wenn die Haftpflicht gegriffen hätte?
 
aber bei einem 87-jährigen KFZ-Fahrer würde ich als Unfallursache schlicht "allgemeine, altersbedingte Ausfallerscheinungen, ggf. Demenz" annehmen,
Mich nervt es langsam, dass ständig etwas von Leuten, die mit der Sache nichts zu tun haben und nur aus Zeitungsartikel davon wissen, irgendetwas "ANNEHMEN"
Nehmt ihr bei 18-25 jährigen auch gleich Alkohol oder Drogen an?
Nehmt ihr bei Rennradfahrer auch gleich an, dass sie einen Radweg nicht benutzt haben?
Oder warum nimmst du nicht an, dass der Radfahrer wegen der Kopfverletzungen bestimmt keinen Helm betragen hat?
...
Das sind alles Vorurteile. Aber das ist heute normal, dass jeder irgendwelche Stereotypen bedient und damit Stimmung macht.
Der 87jährige kann auch einfach ein Ar$$$loch gewesen sein, der Radfahrer auf der Straße nicht haben will und sie deshalb immer knapp überholt. oder oder oder

Mich überholen ständig Autofahrer jedes Alters knapp. Heute erst ein ca 30jähiger Mann kurz vor einer Engstelle, wo er natürlich rüberziehen musste und mich damit auf den Seitenstreifen gedrängt hat. War der auch dement?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Haftpflichtversicherung muss doch immer bezahlen. Sie zahlt selbst bei Vorsatz. In manchen Fällen versucht sie nur ihr Geld beim Verursacher sich zurück zu holen.
 
Und machmal zahlt die erst wenn man vor Gericht geht. Nennt man dann verschleppen. Selbst erfahren!
Nach Aufforderung hatten die immer eine Ausrede. Meistens waren, dass sie noch etwas Prüfen müssen oder infos vom Versicherten benötigten usw.
Und das mit dem Gericht war nur gewollt. Vielleicht müssen sie ja nicht zahlen oder Teilschult oder, oder...
obwohl der Fall klar war und auch so ausgegangen ist.
 
Die Haftpflichtversicherung muss doch immer bezahlen. Sie zahlt selbst bei Vorsatz. In manchen Fällen versucht sie nur ihr Geld beim Verursacher sich zurück zu holen.
Dann wären ja Abertausende von Anwälten arbeitslos, wenn Versicherungen einfach so "immer bezahlen" würden. Und nein - sie holen sich das Geld nicht zurück (sie wissen ja genau, dass da nichts zu holen ist) - sie prozessieren viel lieber jahrelang, ob sie überhaupt leistungspflichtig sind, und so lange bleibt das Geld bei ihnen. Das wird für Dich als Unfallopfer und Anspruchsberechtigten eine spannende Zeit.......so 'ne Dreiecksbeziehung kann richtig Geduld erfordern.
Wenn dann noch, bei auffällig Demenz-erkrankten Unfallverursachern ,die Frage einer möglichen Aufsichtspflichtverletzung durch Angehörige, und damit ggf. deren Haftung für den vom Dementen verursachten Schaden dazu kommt, weil sie ihn vom Autofahren hätten abhalten müssen, sind schon vier Parteien dabei. Und abgesehen von dem Geschädigten haben die drei weiteren Parteien keinen Grund, da zügig Klarheit zu schaffen.....
 
Versicherungen haben sich schon vor Jahren abgesprochen, dass immer die Versicherung von beiden Unfallbeteiligten zu je 50 % zahlen, egal wer wieviel Schuld hat. Somit ist das Interesse der Versicherer seit dem nicht sehr hoch die Schuldfrage zu klären. Das senkt die Gerichtskosten, die meist, incl. Gutachter, die Schadenssumme übersteigt.
 
Versicherungen haben sich schon vor Jahren abgesprochen, dass immer die Versicherung von beiden Unfallbeteiligten zu je 50 % zahlen, egal wer wieviel Schuld hat. Somit ist das Interesse der Versicherer seit dem nicht sehr hoch die Schuldfrage zu klären. Das senkt die Gerichtskosten, die meist, incl. Gutachter, die Schadenssumme übersteigt.

sag mal ... ähm, ich denke Du redest da von den bekannten KFZ-Versicherungen und deren Vorgehensweise bei Verkehrsunfällen?

Oder beziehst Du das wirklich auf so Fälle, wie z.B. wenn ich bei einem Besuch eine Vase umstoße und den Schaden über meine Haftpflicht bezahlen lasse, dass dann auch die Hausratversicherung des Wohnungseigentümers sich beteiligt? D.h. natürlich wenn der eine hat ...
 
Versicherungen haben sich schon vor Jahren abgesprochen, dass immer die Versicherung von beiden Unfallbeteiligten zu je 50 % zahlen, egal wer wieviel Schuld hat. Somit ist das Interesse der Versicherer seit dem nicht sehr hoch die Schuldfrage zu klären. Das senkt die Gerichtskosten, die meist, incl. Gutachter, die Schadenssumme übersteigt.
Auch bei Schadensersatzforderungen in Höhe von mehreren 100T-€ für Unfallfolgeschäden am Menschen?
Es geht hier nicht nur um die 200 € für 'n gechiptes Vorderrad, wenn ein Radfahrer über die Motorhaube segelt. Die Schäden, die durch die anschließende Landung des Radfahrers selbst auf dem Asphalt, Randstein, sonstigem Hindernis an ihm entstehen können, sind die viel spannenderen (zerschlagene Knochen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen, Berufsunfähigkeit, Pflegefall, etc.). Passiert nicht allzu häufig - ist aber realistisch..... Was da so alles auflaufen kann, ist hier umfassend aufgezählt (die ganze Seite durchscollen!). Auch bei Tod des Unfallopfers können erhebliche Summen an Unterhaltskosten für die Hinterbliebenen auflaufen, auch wenn die allermeisten Punkte auf der verlinkten Seite dann nicht mehr greifen.....
Ich glaube kaum, dass sich in so 'ner Schadensdarstellung irgendwelche (KFZ-)Versicherungen per Augenzwinkern und Handschlag auf Deine 50:50-Lösung einigen.
Für so'n Firlefanz wie 'ne gebrochene Gabel und ein blutiges Knie ist das sicherlich so.

Matze
 
Ich hoffe es ist erlaubt, dass ich jetzt mal Werbung mache::)
Gerade auf DMAX die Sendung "Asphalt-Cowgirls" gesehen. Da fährt ein Fahrer eines Zirkus mit nicht zugelassenen Hängern auf der Landstraße. Erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist mit diesen ungebremsten Hängern 25km/h, was auch der Kommentaror ausdrücklich erwähnt. Dann fährt ein Rennradfahrer auf der Landstraße und nicht auf dem erkennbar schlechten Radweg daneben. Nätürlich regt sich dieser King of the Road auf, hupt und überholt. Mir macht keiner weiß, dass er da die 25km/h eingehalten hat. Anschließend erklärt dann der Fahrer auch noch, warum er nicht schneller fahren darf, eben weil ungebremste Anhänger bei Vollbremsung gefährlich sind.
 
Heute habe ich ihn zufällig wieder entdeckt. Ist in eine Straße abgebogen, die recht überschaubar besiedelt ist. Also das Bild ausgedruckt und einen Hausbesuch abgestattet - auch wenn es schon eine Weile her ist.

Nein, er kann sich nicht erinnern und nein er würde nie und nimmer nicht so überholen, hat ja selbst Kinder und so weiter. Kann eigentlich alles gar nicht sein. Ich habe mir dann die Frage verkniffen, ob er wenigstens den Mindestabstand kennt, das hätte sowieso nichts gebracht.

Beim nächsten Kandidaten gehe ich gleich zur Polizei. Mit Freundlichkeit kommt man nicht weiter :(
 
Heute wieder ein "besonderes" Erlebnis. Ich schwimme mit ca. 42 kmh im fließenden Verkehr mit, halte Abstand zum vorausfahrendem Fahrzeug als mich so ein Depp, trotz Gegenverkehr, fast von der Straße drängt. Kurz darauf ein Taxifahrer hinter mir: 2m Abstand und 30 Sekunden dauerhupend. Weder konnte er dort gefahrlos überholen noch sonst gab es einen "Grund": die Fahrzeuge vor mir waren nicht schneller. Mal schauen, was die Anzeige bringt. Langsam ist meine Toleranz sowas von vorbei. So einen 20cm-Abstand-Überholer hatte ich schon letzten Freitag. Kann keine 20 Sekunden warten um gefahrlos zu überholen. Zwei Anzeigen binnen einer Woche und das war nur die Spitze des Eisberges.
 
Zwei Anzeigen binnen einer Woche und das war nur die Spitze des Eisberges.

Nachdem ich mich bisher nie dazu durchringen konnte bzw. nach ein paar Stunden der Ärger wieder verflogen war: Wie sind deine Erfahrungen mit den Unparteiischen? Nehmen die solche "Lappalien" ernst? Hattest du ein Video oder Foto? Und mit welchen Konsequenzen müssen diese Verkehrsteilnehmer rechnen? Ich vermute, dass es in den allermeisten Fällen auf eine freundliche Ermahnung hinausläuft.
 
Nachdem ich mich bisher nie dazu durchringen konnte bzw. nach ein paar Stunden der Ärger wieder verflogen war: Wie sind deine Erfahrungen mit den Unparteiischen?

Bisher habe ich erst zweimal Anzeige erstattet und stieß durchaus auf Verständnis. In einem Fall habe ich nie wieder etwas gehört, im anderen wurde das eingestellt. Aber ich werde das wohl nun öfters so handhaben, mein Aufwand hält sich ja in überschaubaren grenzen. Und wenn der andere "nur" einen Brief bekommt der ihm mal eine schlaflose Nacht bereitet ist das vielleicht lehrreich.
 
Bisher habe ich erst zweimal Anzeige erstattet und stieß durchaus auf Verständnis. In einem Fall habe ich nie wieder etwas gehört, im anderen wurde das eingestellt. Aber ich werde das wohl nun öfters so handhaben, mein Aufwand hält sich ja in überschaubaren grenzen. Und wenn der andere "nur" einen Brief bekommt der ihm mal eine schlaflose Nacht bereitet ist das vielleicht lehrreich.

Sehe ich auch so, die Unparteiischen nehmen das durchaus ernst, auch wenn ernsthafte Konsequenzen wohl eher selten sind. Aber auch ein mahnender Brief führt bei vielen sicher schon zu einer gewissen Erleuchtung, dass man sich im Verkehr nicht alles rausnehmen kann. Ich versuche in solchen Fällen zumindest ein Foto vom Kfz zu machen.
 
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