Phonosophie
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Das fürchte ich auch. Der Staatsanwalt wird das öffentliche Interesse verneinen weil über Deinem Lebenskreis hinaus nichts passiert ist, die Angelegenheit nur Dich und den Autofahrer betrifft und deshalb der Rechtsfrieden nicht gestört ist. So, oder so ähnlich war mal die Begründung bei ner Anzeige von mir (§375 STPO). Da musst Du schon Staatsdiener sein damit das verfolgt wird. Als Privatperson wird man auf den Privatklageweg verwiesen.Am Wochenende hat mir ein Auto die Vorfahrt geklaut. Ein paar 100 Meter weiter hielt das Auto und ich nutzte die Gelegenheit mich zu beschweren. Die Reaktion von dem Autofahrer war, das er Ausstieg, mir ins Gesicht schlug, mich bespuckte und mich als Hurensohn beschimpfte. Zum glück beobachte ein Polizist, der sich gerade nicht im Dienst befand die Situation. Er rief dann auch netter weise eine Streife, sodass die eine Anzeige aufnehmen konnten. Ich bin mal gespannt was nun passiert, wobei ich nicht denke das da viel passieren wird...
Wenn Du Rechtsschutzversichert bist, nimm Dir einen Anwalt.