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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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ist auch völlig egal von welcher Partei, Amtshilfe - irgendwer muss den Sch... doch genehmigt haben würde ich in unser Stadt nicht erwarten - vielleicht ist Drehen um 90 Grad eine Alternative :)
 
Jop, bei uns versperren mir Wahlplakate auch oft die Sicht auf den Verkehr und die Fahrradwege. Wenn man sich dann noch langsam in die Straße vortastet wird man oft noch angemacht.
Schreib' doch mal 'ne massive (aber höflich formulierte!!) Beschwerde ans Ordnungsamt "bei euch", dass Wahlplakete vielfach ohne Rücksicht auf ggf. zur Verkehrssicherheit erforderlicher Sichtbeziehungen auf (Neben-)Straßen, Fußgängerüberwege, Radwege, z. T. Ampeln/Verkehrszeichen aufgehängt werden und sie bitte umgehend Abhilfe schaffen sollen. Das Ganze garniert mit entsprechenden Beispielfotos solcher sicht-behindernder Plakate .......
Hier nur jammern ändert nichts.

Matze
 
Mal schauen wie es dieses Jahr wird, habe noch nicht so sehr darauf geachtet und fahre meist Umwege (Jahr der Baustellen). Entweder haben sie dazugelernt oder noch nicht richtig mit Aufhängen losgelegt. Werde heute Abend mal bei meiner diesbezüglichen Lieblingskreuzung vorbeiradeln :D
 
Hm damit stellt sich nur noch die Frage ob am Helm oder am Rad.

Müsste die Kamera nicht eher hinten am Rad montiert nach hinten filmen?

Vor einem passiert ja garnicht sooo viel illegales bzw. auch wirklich gefährliches, das Problem sind ja meist die von hinten anrauschenden Vollidioten, die hupend in unter 1m Abstand mit 100km/h an einem vorbeirauschen.

Ausserdem hat die Kamera hinten den Vorteil, dass der eigenen Mittelfinger nicht im Film zu sehen ist ;)
(Könnte ja auch Probleme geben).
 
Jop, allerdings habe ich dann nichts, was ihn filmt wenn er neben mir fährt und droht/pöbelt oder mich von vorne ausbremst.
Ich schau mal nach welche Actioncams bidirektional sind :)
 
Vorne passiert nichts? Das seh ich zwar, aber vor allem seh ich es anders.
Entgegenkomnende Überholer zwingen mich häufiger zum Notbremsen und Ausweichen als die, die mich von hinten bedrohlich überholen ... letztere sind allerdings dann die größte Bedrohung, wenn sie knapp vor mir wieder einscheren, insbesondere bei Gegenverkehr oder wenn sie direkt nach dem Überholen runterbremsen, weil sie rechts abbiegen oder gar stehen bleiben müssen, weil sie links abbiegen wollen und wegen Gegenverkehrs nicht können .... Kamera nach vorn also, dort spielt sich das Schlimmste ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Am besten sind die Leute, die noch ganz dringend vor der Abbiegung 30 oder 50 m weiter, überholen müssen.
 
In UK haben viele Pendler zwei dieser Kameras montiert. Eine für vorne, die andere von hinten. Anscheinend sind dort solche Kameras bei Fahrradfahrern sehr weit verbreitet, aus den hier genannten Gründen. Einfach mal die Begriffe bike und london bei der allseits bekannten Videoplattform eingeben.
 
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Mit dem Wahlkampfbus...:
einen Radfahrstreifen befahren: :daumen:
dort halten/parken: :daumen:
auch noch vor einer Ampel: :daumen:

Das ganze dann mit "nur kurz" und "Warnblinker war ja an" (!) erklären: o_O


(Nachtrag: in weiteren Tweets hat sie sich entschuldigt und gesagt, dass sie ihren Genossen sagt, dass sich dies nicht wiederholen dürfe...)

Gestern hat einer von der FDP mit Fahrrad und beklebten Anhänger gemeint, auf dem Fahrradweg Wahlkampf machen zu müssen. Resultat war das der komplette Weg dicht war.
 
Er beschreibt nur ein ähnliches Erlebnis mit einem FDP-Radler und antwortet auf den SPD Post weiter oben.
 
Ich muss das gestrige erlebte auch kurz berichten. Ampel steht rot an einer Kreuzung. Vor mir ein Fahrrad. Hinter mir höre ich ein Mofa, welches etwa 100 Meter Abstand hat. Nach ein paar Sekunden wird es grün. Das Fahrrad vor mir setzt sich in Bewegung, dann starte ich, mit den Klipppedalen geht das Anfahren an einer kleinen Steigung nicht so schnell. Wir beide fahren auf dem Radstreifen, links davon ist alles voll von Autos. Als ich mich umdrehe wegem Mofa kommt der zwischen den Autos und uns vorbeigeschossen, nicht schnell, aber so mit 30 km/H. Die Lücke ist nicht mehr wie 1,5 Meter. Der hat nicht abgebremst, einfach den Gashahn offen gelassen Wenn ich mich nicht umgedreht hätte, wer weiss, dann hätte es eine Berührung gegeben, der Mofalenker und ich wären gestürzt, ich nach rechts auf den Gehsteig, der Mofalenker nach links unter die Autos. Ich hät's überlebt, der Mofalenker?. Zum Glück ist nichts passiert. Aber ich bin ihm nachgeradelt und habe ihm zugerufen, so nicht. Ob er es kappiert hat? Eher nein.
 
heute auf dem Weg nach Hause habe ich noch diese Perle entdeckt:
vorfahrt.jpg


Radweg um den Kreisverkehr, und keiner hat Vorfahrt (außer den Autos, die aus dem Kreisverkehr raus fahren).

Mal wieder ein Fall von "denn sie wissen nicht was sie tun"? Oder gilt das "Vorfahrt achten" auf der Fahrbahn erst ab der Linie direkt am Kreisverkehr?
 
Mal wieder ein Fall von "denn sie wissen nicht was sie tun"? Oder gilt das "Vorfahrt achten" auf der Fahrbahn erst ab der Linie direkt am Kreisverkehr?
Das Vorfahrt achten Schild gilt für den der es angezeigt bekommt.
Für den Radfahrer gilt in dem Moment, dass er sich in einer Nebenstrasse befindet. Für ihn ist demnach die Querstrasse die Hauptstrasse (Schilder für eine abbiegende Vorfahrt stehen ja dort nicht).
Da die Kreisfahrbahn sich auch in der Strasse befindet in der auch der Radweg verläuft gilt das Vorfahrt achten Schild natürlich auch für die Kreisfahrbahn. Zumindest kann der Radfahrer davon ausgehen, da diese Schilder ja für die ganze Strasse gelten.
Abbiegende Fahrzeuge aus dem Kreisverkehr haben, wahrscheinlich auch hier, keinerlei Beschilderung die ihnen anzeigt, dass sie Vorrang vor geradeausfahreneden Radfahrern haben. Für sie gilt demnach.
§ 9
Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. 2Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. 3Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

Somit ist die Sache hier eigentlich ganz einfach wenn sich alle an die StVO halten.
Das hier eine doppelte Negativbeschilderung vorliegt ist zwar unschön, aber erst mal nicht gefährlich.

Gefährlich, in so einem Fall, wird es erst wenn Behörden, Polizei, Medien, Gerichte, ADFC u.sw. immer wieder von einem Nachrang des Radweges vor der Kreisfahrbahn reden.
In welcher StVO steht das??
 
heute auf dem Weg nach Hause habe ich noch diese Perle entdeckt:Anhang anzeigen 484528

Radweg um den Kreisverkehr, und keiner hat Vorfahrt (außer den Autos, die aus dem Kreisverkehr raus fahren).

Mal wieder ein Fall von "denn sie wissen nicht was sie tun"? Oder gilt das "Vorfahrt achten" auf der Fahrbahn erst ab der Linie direkt am Kreisverkehr?
Deswegen versuche ich vor Kreisverkehren immer auf die Fahrbahn zu kommen - da sind die Verhältnisse klar und man ist mit dem RR auch meist schneller durch, wie die PKW .........
Das Vorfahrt achten für die KFZ an den Zufahrten zum Kreisel gilt nur für den Kreisel, bzw. für die erste erkennbare "Wartelinie", und die ist an der Kreiseleinfahrt. Es gilt nicht in Bezug auf die Fahrradquerung/Einmündung des Nebenweges. Diese ist mit keinerlei Markierung auf der Fahrbahn kenntlich gemacht, somit auch nicht für den KFZ-Verkehr zu beachten.
Durch das Vorfahrt-achten bei den Radfahrern wird die sonst geltende Regelung, der Radverkehr auf einem Fahrbahn-begleitenden Radweg genießt dieselben Vorfahrtrechte wie die Fahrbahn, aufgehoben. Das wird dem Radverkehr durch das entsprechende Schild klar angezeigt. Ein ganz normaler Vorgang - in diesem Fall wird der "Radweg" zu einer ganz schlichten Einfahrt in die Hauptfahrbahn, vergleichbar einer Grundstücksausfahrt(Bordstein!). Da muss man sich nicht alle möglichen Tricks ausdenken, welche juristischen Fallstricke sich da verbergen könnten. Es gibt keine.
Es ist rechtlich einwandfrei, dass eine Grundsatzregelung durch eine abweichende Einzelfallregelung aufgehoben werden kann. An der gezeigten Stelle gilt für den Radverkehr dann ganz schlicht der §8 (1) Nr.1 StVO:
"An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist.
2. .........".

Matze
 
Es ist rechtlich einwandfrei, ...
Mag sein. Aber es ist zumindest nicht eindeutig. Das zeigen die Autofahrer, die vor dem Schild halten. Würde man das Schild nach hinten schieben (hinter die Querung) wäre es mEn eindeutiger. Uneindeutige Beschilderung ist Mist.


Deswegen versuche ich vor Kreisverkehren immer auf die Fahrbahn zu kommen - da sind die Verhältnisse klar und man ist mit dem RR auch meist schneller durch, wie die PKW .........

Klar, mache ich da in der Regel auch immer. Alles andere wäre da Quatsch. Aus der anderen Richtung kommen wird man als Radfahrer so geleitet (btw.: Radwege in Deutschland – nur echt mit parkenden Autos (roter Kreis) ;)):

kreisverkehr.jpg


Am schwarzen | ? landet man aber nicht auf einem Radweg, sondern auf einem Fußweg, der für Radfahrer freigegeben ist, auf dem man aber eher ungern fahren will (kaputt, Scherben, zugewachsen, Kopfsteinpflaster - alles was es so gibt. Aber natürlich nur authentisch mit "Radwegschäden"-Schild). D.h. man darf 3 Mal die Fahrbahn kreuzen, statt 10 Meter auf der Fahrbahn durch den Kreisel zu fahren. :daumen:
 
Echt geile Verkehrsführung. :eek: Sollte man wegklagen...
Wegen einem Rennradler, der lieber die grüne Linie fährt wird man doch nicht das ganze Gehoppel um den Kreisel herum aufgeben wollen für die vielen "sonstigen Radfahrer", die sich auf der roten Linie sicherer wähnen......;)
Selbst wenn ich nach "unten" in die B 226 wollte, wäre die grüne Variante auf der Fahrbahn um den Kreisel herum mit anschließendem Einschwung in den Nebenweg für mich die bessere Wahl.....:)

Mag sein. Aber es ist zumindest nicht eindeutig. Das zeigen die Autofahrer, die vor dem Schild halten. Würde man das Schild nach hinten schieben (hinter die Querung) wäre es mEn eindeutiger. Uneindeutige Beschilderung ist Mist.......
Die Beschilderung ist eindeutig, das "Vorfahrt achten" der Fahrbahn bezieht sich durch das Zusatzschild "Kreisverkehr" eben genau auf diesen.

Dass dort Autofahrer mitunter bei sich annähernden Radfahrern auch langsam machen, liegt eher da dran, dass diese durch Dobrindts Amts-Vorgänger Peter "Radrambo" Rammsau entsprechend sensibilisiert wurden, dass Radfahrer sich ohnehin nicht an Regeln halten, und sie somit auf die Unversehrtheit ihres geliebten Blechs (Kratzer, Beulen) eben besonders aufpassen müssen.
Das zögerliche Heranfahren der Autler an die Radquerung ist also keine Regelunkenntnis (das gibt es bei Autofahrern nicht!) sondern eher die nackte Angst vor pösen Purchen auf Rennrädern....:p

Matze
 
Selbst wenn ich nach "unten" in die B 226 wollte, wäre die grüne Variante auf der Fahrbahn um den Kreisel herum mit anschließendem Einschwung in den Nebenweg für mich die bessere Wahl.....:)

In die Richtung hingegen gibt ist das dann ein kombinierter Fuß-/Radweg, der auch grundsätzlich okay ist und befahren wird. Da wird es zurzeit aber was die Verkehrsführung betrifft noch besser!

Grün: kombinierter Fuß-/Radweg, gut befahrbar (leider nur einseitig), breit, wenig Fußgänger, ist ok.
Aber der ist aktuell (d.h. schon ewig) beim roten Strich links gesperrt, weil am Ende der Straße eine Baustelle ist (roter Kasten), an der der Radweg nicht befahrbar ist. Man könnte also ein gutes Stück Fuß-/Radweg fahren und dann vor der Baustelle/Kreuzung auf die Straße wechseln. Darf man aber nicht, weil gesperrt.
Dafür gibt es eine Umleitung für Radfahrer (orange, das gepunktete Stück ist nur wassergebundene Decke). o_O

umleitung.jpg


Da kann man wirklich immer wieder nur mit dem Kopf schütteln...
 
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