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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Fragen bzw. Probleme die sich z.B. ergeben:

1) Was gilt, wenn ein Radfahrer regelkonform (= ausreichend Platz und mit gemäßigter Geschwindigkeit) die vor der Ampel stehenden Kolonne rechts überholt, und dann die Ampel auf Grün springt und die KFZ anfahren? Muss er sofort eine Vollbremsung machen? (Ist wohl rechtlich zu bejahen). Hat er Vorrang vor einem genau neben ihm anfahrenden rechtsabbiegenden KFZ? (unklar, kommt wohl auf die genaue Position an, im Zweifel eher nein). Usw. Usf.
Genau das Problem habe ich z.B. hier auf dem Aufstellstreifen:

https://goo.gl/maps/ZWcQ32k7qfsm8AJq8
Wenn man hier bei rot ganz vorfährt und in dem Moment, wo man sich vor den Autos aufpflanzt, die Ampel auf grün springt, kann das irre gefährlich werden. Hier gehört ein "Vor-Grün" hin, doch leider habe ich das noch nicht durchgesetzt bekommen. Einen Unfall hatte ich schon. Ein Bus ist mir hier hinten ins Rad rein, weil er meinte, er könne mich an der engen Stelle noch überholen (ich stand 1,5 m vor dem Bus) und ich mich dann aber vor ihn setzte.
2) Laut StVO ist der Schutzstreifen eindeutig mit Zeichen 340 (gestrichelte Linie) zu markieren. Sehr oft (und auch bei diesem Unfall, siehe den Unfallbereich in Bild 1 unten) wird der Schutzstreifen aber im Kreuzungsbereich auf einmal mit einer durchzogenen Linie (Zeichen 295) markiert, ohne dass es einen Lolli gibt. Das suggeriert dem durchschnittlichen Radfahrer, dass er sich auf einmal auf einem Radfahrstreifen befindet - dies ist immerhin das auffälligste Unterscheidungsmerkmal zwischen Schutz- und Radfahrstreifen (siehe Bild 2 unten).

Lebensgefährlich, wie der Unfall zeigt. Die Radfahrerin hat möglicherweise durch die unklare (und m.M.n. StVO-widrige) Markierung geglaubt, sie befände sich auf einem Radfahrstreifen, was ihr Vorrang vor dem rechtsabbiegenden LKW gewährt hätte, und zwar unabhängig davon, wer von beiden schneller fuhr oder ob sie noch neben oder bereits vor dem LKW fuhr.
Für mich ist das ein Radfahrstreifen ohne Benutzungspflicht. Ein eigenständiger Teil der Fahrbahn. Man sollte sich auf Markierungen, die so aussagekräftig sind, mehr verlassen dürfen als auf Blauschilder, die auch mal verdeckt/verdreckt/geklaut sein können.

Ansonsten hast Du leider recht. Bei einem Radfahrstreifen muss eine Radwegfurt hingemalt sein. Aber muss sie das nicht auch bei Schutzstreifen?

Paar Meter weiter von oben: Schutzstreifen von Norden aus der Bahnhofstraße kommend schwenkt nach links über eine Furt und dann auf den Bordstein:

https://goo.gl/maps/ncP7pTnXJsseEjyu9
und dann übrigens direkt auf einen Ampelmasten zu.

Ansonsten ist es für mich so: Ein Radfahrstreifen kann auch einfach mal vor der Kreuzung enden und dann ist es wieder eine normale Straße ohne Separierung. Aber dieses ständige Gekritzel ist schon furchtbar undurchsicht und für Normalmenschen gefährlich.
Keine dieser komplizierten Probleme und rechtlichen Gehirnverrenkungen, die im Alltag kein Radfahrer in Echtzeit prozessieren kann, würden ohne das fundamental gefährliche Konzept einer separaten Rad-Infrastruktur existieren. Daher bedeutet Rad-Infrastruktur effektiv: Radfahrer haben bei Nutzung von "Rad-Infrastruktur" grundsätzlich auf ihre normalen Rechte als Verkehrsteilnehmer zu verzichten, wenn sie ihre Gesundheit schätzen.
Leute wie Dich brauchen wir viel mehr auf Twitter. Denn dort plädieren User tagaus/tagein pro Separierung, nehmen ständig niederländische Traumwege als Beispiel, schimpfen über Deutschland (wo sie teils als Niederländer leben und arbeiten) und bekommen ziemlich viel Beifall. Das wird nicht besser werden, wenn wir hier so gut wie nichts entgegnen. Ich bin da fast der Einzige. Und Twitter ist politisch ziemlich wichtig.
PS: Oh, ich sehe grade, was Du meinst @Don Jusi. Ja, haste Recht, habe mich im vorigen Beitrag missverständlich ausgedrückt. Hab's entsprechend kommentiert.
Danke, sehr angenehm reagiert. :daumen:
 
Hier fährt ja die Polizei mit 1,5m Piktogram auf der Heckscheibe rum.

Nur was bringt das wenn sie direkt hinter eine nmit 0,5 m Abstand überholenden fährt und ihn dann nicht anhält?
Der Engüberholer ist dann auf den Supermarktparkplatz abgebogen. Da hätten die Beamten ja mal was machen können. Aber nein, man fährt geradeaus weiter. :(
 
Hier fährt ja die Polizei mit 1,5m Piktogram auf der Heckscheibe rum.

Nur was bringt das wenn sie direkt hinter eine nmit 0,5 m Abstand überholenden fährt und ihn dann nicht anhält?
Der Engüberholer ist dann auf den Supermarktparkplatz abgebogen. Da hätten die Beamten ja mal was machen können. Aber nein, man fährt geradeaus weiter. :(
Andere Prioritäten, keine Zeit, kein Personal, wichtigeres zu tun (auch mal Döner essen) und überhaupt: Es ist ja nichts passiert.

Wir sind halt zu still und ich habe langsam den Eindruck, dass Dashcams auch deshalb halblegal sind, weil die Polizei nicht gefilmt werden möchte. Oder keine Arbeit mit Filmmaterial mag.
 
Soweit ich weiß, gibt es in Deutschland gar keine geeigneten Meßinstrumente, um den seitlichen Anstand messen und bei Unterschreitung entsprechend ahnden zu können. Korrigiert mich bitte, wenn das anders sein sollte.
Anders als in anderen Staaten können Polizisten den aber auch nicht einfach schätzen.. das Unterschreiten des Mindestabstand kann also tatsächlich erst dann belangt werden, wenn etwas passiert (dann halt mit Verfahren, Gutachten etc.).

Traurige Realität.

Grüße
 
Soweit ich weiß, gibt es in Deutschland gar keine geeigneten Meßinstrumente, um den seitlichen Anstand messen und bei Unterschreitung entsprechend ahnden zu können.

Braucht es sowas wirklich?

Bei Gegenverkehr, wie in meinem Fall, ist es gar nicht möglich die 1,5m einzuhalten.

Einfache Mathematik. ;)
 
Soweit ich weiß, gibt es in Deutschland gar keine geeigneten Meßinstrumente, um den seitlichen Anstand messen und bei Unterschreitung entsprechend ahnden zu können. Korrigiert mich bitte, wenn das anders sein sollte.
Anders als in anderen Staaten können Polizisten den aber auch nicht einfach schätzen.. das Unterschreiten des Mindestabstand kann also tatsächlich erst dann belangt werden, wenn etwas passiert (dann halt mit Verfahren, Gutachten etc.).

Traurige Realität.

Grüße
Sorry, da stimme ich Coswiger zu. Wenn die Fahrbahnbreite und Autobreite bekannt sind, lässt sich alles andere ziemlich genau und ganz einfach berechnen.
 
Soweit ich weiß, gibt es in Deutschland gar keine geeigneten Meßinstrumente, um den seitlichen Anstand messen und bei Unterschreitung entsprechend ahnden zu können. Korrigiert mich bitte, wenn das anders sein sollte.
Anders als in anderen Staaten können Polizisten den aber auch nicht einfach schätzen.. das Unterschreiten des Mindestabstand kann also tatsächlich erst dann belangt werden, wenn etwas passiert (dann halt mit Verfahren, Gutachten etc.).

Traurige Realität.

Grüße
Messinstrumente gibt es bzw. man kann sie ausleihen oder basteln. Man kann also die Abstände dokumentieren. Das ist eine Sache.

https://www.openbikesensor.org/

Hier die Masterarbeit:
https://diy.vcd.org/fileadmin/user_..._Masterthesis_Seitliche_UEberholabstaende.pdf

https://www.heise.de/ratgeber/OpenBikeSensor-Abstandsmesser-fuer-Radfahrer-selber-bauen-6292452.html

Die andere Sache ist: Wollte man Fahrer zur Rechenschaft ziehen, müsste man ihn/sie identifizieren. Technisch wäre das mit Kameras möglich. Das Bußgeld beträgt 30,00 € soviel ich weiß.

Aber wer sollte das machen? Polizisten als Fahrradstreife?
 
Ich glaube kaum, daß Polizisten Abstandsmessungen mit selbst gebastelten (!) Messinstrumenten durchführen werden und deren Ergebnisse in Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren Bestand haben.

In welcher Welt lebt ihr denn?
kopfschüttel
 
Ich glaube kaum, daß Polizisten Abstandsmessungen mit selbst gebastelten (!) Messinstrumenten durchführen werden und deren Ergebnisse in Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren Bestand haben.

In welcher Welt lebt ihr denn?
kopfschüttel
Die Frage war doch, ob es Messinstrumente gibt.

Der Polizei könnte man solche Instrumente bauen und eichen. Wenn man wollte, könnte man der Polizei ganz, ganz viel Arbeit aufgeben und Leute dafür einstellen und diese bezahlen. Wenn man wollte, könnte man die Bußgelder so hoch setzten, dass es sich für die Ordnungshüter rechnet.

Dann kommt es zur politischen Gegenwehr, von wegen Überwachungsstaat usw.
 
Es lässt sich mit Videoüberwachung sehr vieles auch forensisch absichern. Also eine Straße zu überwachen, ist wirklich kein Ding.

Aber wenn schon kaum einer die Regeln kennt, gibt es noch mal so viele, die sie dann trotzdem nicht einhalten.

https://www.stuttgarter-nachrichten...ern.5379807f-8b8c-4aaf-90ee-3b3f8558f0a9.html
Soviel auch zum Beitrag "Kind" von @silenz - das finde ich absurd. Kinder sind völlig unberechenbar und deshalb (zumindest bis 14) aufsichtspflichtig.
 
Für mich ist das ein Radfahrstreifen ohne Benutzungspflicht. Ein eigenständiger Teil der Fahrbahn.
Ja, genau das sagt der gesunde Menschenverstand, der möglicherweise auch der getöteten Radfahrerin zum Verhängnis wurde. Das Problem ist: die StVO kennt keine Radfahrstreifen ohne Benutzungspflicht.

Wenn man hier bei rot ganz vorfährt und in dem Moment, wo man sich vor den Autos aufpflanzt, die Ampel auf grün springt, kann das irre gefährlich werden.
Kein Witz: Mir ist an einer solchen aufgemalten "Fahrrad-Box" an einer Kreuzung (weiss jemand wie das offiziell heisst?) schon mal ein Polizei-Mannschaftswagen hinten drauf gefahren (ohne Schaden, aber es gab schon einen Stoß).

2 Polizisten sind dann ausgestiegen und haben mich ziemlich unfreundlich gefragt, warum ich ihnen vor das Auto fahren würde und ihnen den Weg abschneide. Ich war erst ganz verdattert und habe ihnen dann auf der Strasse gezeigt, dass ich in einer genau dafür vorgesehenen Fahrrad-Box stehe und ihre Haltelinie 3 Meter weiter hinten sei, die sie unerlaubt überfahren haben. Für den einen Polizist war das anscheinend was neues, aber dann kam ein dritter hinzu, der das wohl verstanden hat, und dieser hat sich dann nett bei mir entschuldigt und seine beiden Kollegen eingefangen.
War eigentlich eine lustige Situation, hätte natürlich auch weniger glimpflich ausgehen können.
Ja, die Dinger sind unter Umständen auch gefährlich, weil einige Autofahrer wohl die Regeln nicht kennen.

Leute wie Dich brauchen wir viel mehr auf Twitter. Denn dort plädieren User tagaus/tagein pro Separierung, nehmen ständig niederländische Traumwege als Beispiel, schimpfen über Deutschland (wo sie teils als Niederländer leben und arbeiten) und bekommen ziemlich viel Beifall. Das wird nicht besser werden, wenn wir hier so gut wie nichts entgegnen. Ich bin da fast der Einzige. Und Twitter ist politisch ziemlich wichtig.
Uff, von Twitter halte ich mich eigentlich eher fern, besonders viel Intelligenz hält sich da meiner Kenntnis nach nicht auf und alle kloppen sich ständig. Aber schick mir gerne eine PM, wenn Du da mal Unterstützung brauchst.
 
Zuletzt bearbeitet:
War eigentlich eine lustige Situation, hätte natürlich auch weniger glimpflich ausgehen können.
Ja, die Dinger sind unter Umständen auch gefährlich, weil einige Autofahrer wohl die Regeln nicht kennen.
Da kenne ich zumindest eine recht neu in gelb auf die Straße gemalte in Augsburg, witzigerweise genau vor ner Polizeidienststelle. Aber regelmäßig sehe ich da zB Taxis drauf stehen. Soviel zum professionellen Kraftfahrer. Aber zumindest die Polizei scheints zu kapieren.
 
Soweit ich weiß, gibt es in Deutschland gar keine geeigneten Meßinstrumente, um den seitlichen Anstand messen und bei Unterschreitung entsprechend ahnden zu können. Korrigiert mich bitte, wenn das anders sein sollte.
Anders als in anderen Staaten können Polizisten den aber auch nicht einfach schätzen.. das Unterschreiten des Mindestabstand kann also tatsächlich erst dann belangt werden, wenn etwas passiert (dann halt mit Verfahren, Gutachten etc.).

Traurige Realität.

Grüße

Eine Videokamera im Polizeiwagen dürfte rein technisch zur Beweissicherung volkommen ausreichen. Immerhin sind die Breiten verschiedener KFZ-Modelle ja bekannt, der Rest ist einfachste Mathematik. Weiss aber nicht, ob das auch rechtlich so gilt, es wird ja meines Wissens nach in der Praxis gar nicht erst verfolgt und ist daher nach meinem Wissen nie richterlich geklärt worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, weil das Kind ja keine Vorfahrt hat und man sich darauf verlassen kann, dass es das weiß.

Mumpitz. Das Kind hat also keine Vorfahrt wenn es auf der falschen Gehwegseite zb an einer Ausfahrt vorbei fährt?

https://www.adfc-diepholz.de/rad-fahrende-kinder-auf-dem-gehweg/
Hier antwortet der adfc das Kinder auf dem Gehweg auch auf der "falschen" Seite fahren dürfen:

Denn nur wenn Kinder bis 8J den Gehweg benutzen, dann kommt es nicht auf die Straßenseite an.

Also muss der MIV mit sowas rechnen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Kostet ein paar Euro und fertig.
Nicht nur das, es ist auch der perfekte Mord, denn er wird nicht als solcher behandelt, dennoch ist weitere Verfolgung durch Urteil ausgeschlossen. In Richtung Vorsatz wird nur dann ermittelt, wenn er nicht mehr zu leugnen ist, und nicht wie sonst, sobald er im Raume steht.
Das bringt „Radweg“ halt so mit sich. Aber das nur am Rande.
Nachdem sich ein Richter sowas (vermutlich) nicht aus den Fingern saugt
Die Unschuldvermutung ist nicht erst seit Corona auch bei Richtern aufgehoben. Immer wieder urteilen sie physikalisch Unmögliches, sie saugen sich also, wenn es ums Fahrrad geht, oft genug was aus den Fingern.
Man muß schon sehr blauäuig sein, nicht zu bemerken, das Radfahrer bei Nichts und Niemandem etwas positives zu erwarten haben, am allerwenigsten von den Institutionen des sogenannten Rechtsstaates.
wird die Beweisaufnahme etwasa in dieser Richtung ergeben haben
Welche Beweisaufnahme? Die Wiedergabe dessen, was der Täter sagte, denn das tote Opfer kann ja nicht mehr gehört werden? Oder was Zeugen angeblich sahen, die ja meist auch nur Windschutzscheibe kennen?
Zum Aufnehmen von Beweisen müßte man die vorhandenen Untersuchungen zu den Folgen von Radwegen heranziehen.
 
Ich glaube kaum, daß Polizisten Abstandsmessungen mit selbst gebastelten (!) Messinstrumenten durchführen werden und deren Ergebnisse in Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren Bestand haben.

Sicher, nur wenn die Beamten direkt hintereinen fahren und sehen das es niemals 1,5m waren, hat das sicher auch vor Gericht Bestand.

Ne Beamtenaussage ist vor Gericht schon "höherwertiger" als die eines Bürgers.
 
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