Don Jusi
Cyclerider
Genau das Problem habe ich z.B. hier auf dem Aufstellstreifen:Fragen bzw. Probleme die sich z.B. ergeben:
1) Was gilt, wenn ein Radfahrer regelkonform (= ausreichend Platz und mit gemäßigter Geschwindigkeit) die vor der Ampel stehenden Kolonne rechts überholt, und dann die Ampel auf Grün springt und die KFZ anfahren? Muss er sofort eine Vollbremsung machen? (Ist wohl rechtlich zu bejahen). Hat er Vorrang vor einem genau neben ihm anfahrenden rechtsabbiegenden KFZ? (unklar, kommt wohl auf die genaue Position an, im Zweifel eher nein). Usw. Usf.
https://goo.gl/maps/ZWcQ32k7qfsm8AJq8
Wenn man hier bei rot ganz vorfährt und in dem Moment, wo man sich vor den Autos aufpflanzt, die Ampel auf grün springt, kann das irre gefährlich werden. Hier gehört ein "Vor-Grün" hin, doch leider habe ich das noch nicht durchgesetzt bekommen. Einen Unfall hatte ich schon. Ein Bus ist mir hier hinten ins Rad rein, weil er meinte, er könne mich an der engen Stelle noch überholen (ich stand 1,5 m vor dem Bus) und ich mich dann aber vor ihn setzte.
Für mich ist das ein Radfahrstreifen ohne Benutzungspflicht. Ein eigenständiger Teil der Fahrbahn. Man sollte sich auf Markierungen, die so aussagekräftig sind, mehr verlassen dürfen als auf Blauschilder, die auch mal verdeckt/verdreckt/geklaut sein können.2) Laut StVO ist der Schutzstreifen eindeutig mit Zeichen 340 (gestrichelte Linie) zu markieren. Sehr oft (und auch bei diesem Unfall, siehe den Unfallbereich in Bild 1 unten) wird der Schutzstreifen aber im Kreuzungsbereich auf einmal mit einer durchzogenen Linie (Zeichen 295) markiert, ohne dass es einen Lolli gibt. Das suggeriert dem durchschnittlichen Radfahrer, dass er sich auf einmal auf einem Radfahrstreifen befindet - dies ist immerhin das auffälligste Unterscheidungsmerkmal zwischen Schutz- und Radfahrstreifen (siehe Bild 2 unten).
Lebensgefährlich, wie der Unfall zeigt. Die Radfahrerin hat möglicherweise durch die unklare (und m.M.n. StVO-widrige) Markierung geglaubt, sie befände sich auf einem Radfahrstreifen, was ihr Vorrang vor dem rechtsabbiegenden LKW gewährt hätte, und zwar unabhängig davon, wer von beiden schneller fuhr oder ob sie noch neben oder bereits vor dem LKW fuhr.
Ansonsten hast Du leider recht. Bei einem Radfahrstreifen muss eine Radwegfurt hingemalt sein. Aber muss sie das nicht auch bei Schutzstreifen?
Paar Meter weiter von oben: Schutzstreifen von Norden aus der Bahnhofstraße kommend schwenkt nach links über eine Furt und dann auf den Bordstein:
https://goo.gl/maps/ncP7pTnXJsseEjyu9
und dann übrigens direkt auf einen Ampelmasten zu.
Ansonsten ist es für mich so: Ein Radfahrstreifen kann auch einfach mal vor der Kreuzung enden und dann ist es wieder eine normale Straße ohne Separierung. Aber dieses ständige Gekritzel ist schon furchtbar undurchsicht und für Normalmenschen gefährlich.
Leute wie Dich brauchen wir viel mehr auf Twitter. Denn dort plädieren User tagaus/tagein pro Separierung, nehmen ständig niederländische Traumwege als Beispiel, schimpfen über Deutschland (wo sie teils als Niederländer leben und arbeiten) und bekommen ziemlich viel Beifall. Das wird nicht besser werden, wenn wir hier so gut wie nichts entgegnen. Ich bin da fast der Einzige. Und Twitter ist politisch ziemlich wichtig.Keine dieser komplizierten Probleme und rechtlichen Gehirnverrenkungen, die im Alltag kein Radfahrer in Echtzeit prozessieren kann, würden ohne das fundamental gefährliche Konzept einer separaten Rad-Infrastruktur existieren. Daher bedeutet Rad-Infrastruktur effektiv: Radfahrer haben bei Nutzung von "Rad-Infrastruktur" grundsätzlich auf ihre normalen Rechte als Verkehrsteilnehmer zu verzichten, wenn sie ihre Gesundheit schätzen.
Danke, sehr angenehm reagiert.PS: Oh, ich sehe grade, was Du meinst @Don Jusi. Ja, haste Recht, habe mich im vorigen Beitrag missverständlich ausgedrückt. Hab's entsprechend kommentiert.