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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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In meiner V-Klasse ist das LED Abblendlicht schon so weitreichend, das mir nicht so wirklich klar ist wofür man Fernlicht, und damit die Automatik, überhaupt benötigt.
Den Eindruck habe ich von der anderen Seite der Windschutzscheibe auch häufig, und eigentlich ist das auch wenig überraschend: die Grenzwerte (über Horizont 1 lx auf 25 m) wurden festgelegt als das mit den Reflektoren noch auf einem ganz anderen technischen Niveau war, da hat man das Limit für die damals üblichen Leutstärkenausreisser festgelegt unter der Annahme dass das meiste im Blendbereich deutlich dunkler ist. Heute gibt's durchgängig Punktlandung auf dem Schwellwert., Jedenfalls wenn man mal so optimistisch ist anzunehmen dass keine Prüfstanderkennung im Spiel ist...
 
Heute auf meiner Tour hätte mich fast ein Autofahrer beim Überholen auf der Landstraße zersägt. Dämmerung hatte grade eingesetzt und Kleintransporter mit Auto dahinter kamen von vorne. Der Autofahrer hat den Kleintransporter genau dann überholt, als ich auf der entgegenkommenden Fahrbahn kurz vor ihnen war. Habe mein Fahrrad gerade noch so neben die Straße bringen und anhalten können. Wäre ich nicht ausgewichen, gäbe es einen toten Radfahrer mehr. Licht & Hiviz Kleidung mit Reflektor bringen nichts, wenn Autofahrer unaufmerksam sind. Absicht unterstelle ich mal nicht. Vll sollte man das Licht hochstellen und absichtlich etwas blenden, weil man dann wahrgenommen wird.
 
Der Solmecke wir in seinen Youtube-Videos auch immer dümmer und dümmer, unabhängig vom Inhalt.
 
Ich probier's mal mit Worten: linksseitig geführt ist scheisse, Punkt.

Ich bearbeite relativ wenig Unfälle mit Fahrrädern. So etwa alle zwei Jahre einen.
Der aktuelle ist wieder einmal mit einem linksseitig geführten Radweg ohne Benutzungspflicht (kein blauer Lolli und Zusatzschild "Frei".
Der Klassiker. Der Pkw Fahrer rechnet nicht damit.
An einer Einfahrt (hier nicht im Bild) zu einem Ruderverein hat der abbiegende Pkw Fahrer Radweg und Fußweg gekreuzt. Den von links kommenden Radfahrer hat er übersehen.

Duisburg. Im Hintergrund das MSV Stadion.
Ein Radweg. Der Fußweg ist auf dem ersten Foto links neben dem Grünstreifen.

PXL_20221118_142008961.jpg
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Ich dachte er entschuldigt sich. Nein ich werde vollgepöbelt.:(
Er hätte mich nicht gesehen. Und ich dürfte nicht in der Mitte fahren.
Wenn er Dich nicht gesehen hat, woher weiß er dann, dass Du in der Mitte gefahren bist? Aber was soll man von solchen ignoranten Idioten anderes erwarten, dass er nicht merkt, wie er sich selbst widerspricht.
Ich kann's nur wiederholen:
Doch, das kann vorkommen. :eek:
Bis neulich habe ich das auch behauptet, aber seitdem empfehle ich, auch damit zu rechnen.

#istdochnureineAusfahrtundsowiesonixlosdakannichauchebenandersrumfahren
oops ein Radfahrer, naja: Was macht der Ar*** auch hier?
Puh, das hatte ich auch schon gemacht: eine Einfahrt vor meiner (wohlgemerkt ein Kreisel in einer Ortschaft, wo alle 15 Minuten mal ein Auto kommt) fährt eine Blechkutsche rein, und bremst auf etwa 15km/h runter. Da ich keinen Bock hatte womöglich hinter dem nach dem Kreiselausgang in dem Tempo bis zur nächsten Kreuzung herzujuckeln, bin ich kurzerhand links rum (ist obendrein kürzer) und zügig weiter - das wütende Hupen entlockte mir nur ein breites Grinsen.
Erklärung 3:
Vielleicht hat der Autofahrer Dich doch gesehen, sagt aber anderes. Vielleicht hat er Dich weit innen fahrend so eingeschätzt, als dass er in 2. Reihe in den Kreisverkehr konnte, etwa weil er die nächste Ausfahrt nehmen wollte.
Siehe oben - wenn er ihn tatsächlich nicht gesehen hätte, könnte er sich nicht über das Mitte-Fahren beschweren. Das habe ich auch hin und wieder, man wird angeguckt, um dann trotzdem knapp vor einem rauszufahren. Wenn es dann rappelt, wird ganz überrascht getan "Oh, habe ich nicht gesehen, das tut mir aber leid."
Das verstehe ich ja, aber in der Stadt ist doch die Wahrscheinlichkeit so hoch, auf Unaufmerksame zu treffen. Deshalb halte ich es für nicht klug, in der Stadt rennradschnell zu fahren.
Was denn sonst, absteigen und schieben? Gegebenenfalls holt meine Pfeife (ähnlich wie diese) die Unaufmerksamen aus dem Land der Träume. Dennoch werde ich mittels 123er Akkus meine Fenix E15-Minilampe reaktivieren und als Tagfahrlicht benutzen, sicher ist sicher.
Dazu gibt es hier ein sehr schönes Beispielvideo (der Link führt direkt zur relevanten Stelle bei 3:37)




Bei Daimler heißt das
https://de.wikipedia.org/wiki/Intelligent_Light_System
Ist eine geschwindigkeitsadaptive Leuchtweitenregulierung für Autobahnen und Landstraßen. Die neueren Varianten ignorieren anscheinend unbeleuchtete Verkehrsteilnehmer vollends :daumen:
Toll, wenn die wenigstens das erweiterte Nebellicht dahingehend ergänzen würden, dass dann die Karre nicht schneller als 50 fährt, immer wieder kommen Leute auf die bescheuerte Idee, in der Dämmerung das Nebelschlusslicht anzumachen. Und wenn es tatsächlich neblig ist, sind sie Dinger aus
wall.gif
.
Funktionierte tatsächlich bei meinem letzten T6.0 mehr schlecht als Recht. Nun bei beim aktuellen T6.1 sehr zuverlässig, auch bei Radfahrer. Blende trotzdem lieber manuell auf/ab.
Aha - wenn bei der Person hinter dem Steuer etwas Intelligenz vorhanden ist, kann also durchaus abgeblendet werden, ich hatte ursprünglich schon angenommen, dass man als Fahrzeugführer *in keinen Einfluss mehr auf eine automatische Abblendregulierung hätte.
Ich bearbeite relativ wenig Unfälle mit Fahrrädern. So etwa alle zwei Jahre einen.
Der aktuelle ist wieder einmal mit einem linksseitig geführten Radweg ohne Benutzungspflicht (kein blauer Lolli und Zusatzschild "Frei".
Der Klassiker. Der Pkw Fahrer rechnet nicht damit.
An einer Einfahrt (hier nicht im Bild) zu einem Ruderverein hat der abbiegende Pkw Fahrer Radweg und Fußweg gekreuzt. Den von links kommenden Radfahrer hat er übersehen.
Grrr... Die sollen nicht mit Verkehrsteilnehmern rechnen, oder denken, dass welche oder keine da sind, sondern einfach nur die Klüsen aufmachen und gucken. Andererseits würde ich, wenn ich Radwege nutzen würde, an solchen Stellen einkalkulieren, nicht gesehen zu werden. Ich hoffe mal, dass es die/den Radfahrer nicht allzu sehr zerbröselt hat? Bei jedem Tatütata denke ich immer "Hoffentlich hat es da keinen von uns erwischt ".
 
Ich hoffe mal, dass es die/den Radfahrer nicht allzu sehr zerbröselt hat? Bei jedem Tatütata denke ich immer "Hoffentlich hat es da keinen von uns erwischt ".

Zum Glück nicht. Der Nachwuchs eines meiner Nachbarn. Multiple Prellungen und ein defektes Rose SL Pro. Auf dem Weg zum Rudertraining.
 
Der aktuelle ist wieder einmal mit einem linksseitig geführten Radweg ohne Benutzungspflicht (kein blauer Lolli und Zusatzschild "Frei".

Ich frage mich echt warum viele Radfahrer freiwillig auf solchen Wegen fahren?

Hier auf meiner Strecke zur Arbeit gibts linkseitgie Radwege mit Benutzungspflicht. Da wurde ich vor 1,5Wochen von einem Pkw überholt der mir dann beim linksabbiegen die Vorfurt nehmen wollte.
Zum Glück kann ich laut schreien. 😆

Da wird man dann nur blöde angeguggt.
Wenn ich da aber im Berufsverkehr auf der Strasse fahre werde ich auch gefährdet und vollgepöbelt. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich echt warum viele Radfahrer freiwillig auf solchen Wegen fahren?

....

Wenn ich da aber im Berufsverkehr auf der Strasse fahre werde ich auch gefährdet und vollgepöbelt. :rolleyes:
Die Antwort gibst du dir ja schon irgendwie selbst. Den Autofahrern ist es meistens egal, ob so ein Weg benutzungpflichtig ist.
 
Die Antwort gibst du dir ja schon irgendwie selbst. Den Autofahrern ist es meistens egal, ob so ein Weg benutzungpflichtig ist.

Ja, das blöde ist aber in meinem Fall steht da ein blauer Lolli. ;) Wenns kracht bekomme ich ne Mitschuld, wenn ich auf der Strasse fahre.

Im Fall von @ad-mh halt nicht, außerdem ist das Ding viel zu schmal für zum beidseitig befahren.
 
Gleiches hatte ich auch mal, nur: anderer Ort. Im Kreisel fahre ich auch mittig, aus gleichem Grund. Der, der mir die Vorfahrt nahm, fuhr aber unbeirrt in den Kreisel rein. Dadurch, dass ich mittig fuhr, konnte ich den Aufprall in das Auto verhindern, indem ich noch weiter nach innen zog. War dann auch vor diesem Ars..... Hab aber direkt angehalten, und den Fahrer sowas von angemault. Meinte der dann doch eiskalt, ich sei zu schnell gefahren.
Aha, hat mich also doch gesehen.....
Ich bin auch mal mit einem Kumpel in den KV mit zugewachsener Mittelinsel, er vorne, Vollgas, maximale Schräglage, wollte 270° später wieder raus. Und der Autler bei 180° wollte rein, fuhr an als Kumpel just um die Kurve gesemmelt kam. Er - Vollbremsung, akrobatischer Drift mit dem Hinterrad und quasi vor dem Autokotflügel stehen geblieben. Autofahrer war zum Glück sofort in den Eisen und konnte anhalten, machte auch kein Theater. Aber in meinen Augen war Kumpels Tempo einfach unangemessen. Der Autofahrer konnte schlichtweg nichts sehen.

Generell sollte man innerhalb eines Kreisverkehrs nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren. Kreisverkehre sollen von Verkehrsplanern so geplant werden, dass ein "Durschschießen" (O-Ton Straßenbauamt) vermieden wird. Dennoch machen das etliche "sportliche" Verkehrsteilnehmer trotzdem.

Die mäßige Geschwindigkeit scheint jedoch noch nicht in den Verkehrsregeln zu stehen und bzgl. der Rechtsprechung finde ich nichts. In CH ist das vorgegeben, erkennbar z.B. an diesem Fall:

https://www.bfu.ch/de/services/gerichtsentscheide/zu-schnell-auf-einen-kreisel-zu-gefahren
Das halte ich für eine dringend notwendige Verkehrsregelung. Mit Gehirn kann man vielen Verkehrsteilnehmern nicht (mehr) kommen. Auch das Verbot des vorher Blinkens beim Einfahren in den KV, wenn man direkt danach wieder (bei 90°) rausmöchte, halte ich für Schwachsinn und unnötig riskant.
 
Wenn man keine Sicht hat, muss man vorsichtig fahren, d.h. auch mit einer Geschwindigkeit, die ein Anhalten ohne Zusammenstoß zulässt. Wozu braucht es neben §1 STVO mehr? Das muss man doch wohl vor jeder Kurve und Kuppe beachten, (bzw. müsste mal einer machen).
Große Kreisel werden oft so gebaut, dass man keine Sicht hat. Eben deshalb. Langsamfahren verhindert kein Reindrängeln, aber es bleibt beim Aufeinandertreffen beim Blechschaden, außer ein Radfahrer ist dazwischen.
 
Ich frage mich echt warum viele Radfahrer freiwillig auf solchen Wegen fahren?

Hier auf meiner Strecke zur Arbeit gibts linkseitgie Radwege mit Benutzungspflicht. Da wurde ich vor 1,5Wochen von einem Pkw überholt der mir dann beim linksabbiegen die Vorfurt nehmen wollte.
Zum Glück kann ich laut schreien. 😆

Da wird man dann nur blöde angeguggt.
Wenn ich da aber im Berufsverkehr auf der Strasse fahre werde ich auch gefährdet und vollgepöbelt. :rolleyes:
Freiwillig heißt doch gezwungenermaßen, weil man ansonsten mehr gefährdet und genötigt wird.
 
Wenn man keine Sicht hat, muss man vorsichtig fahren, d.h. auch mit einer Geschwindigkeit, die ein Anhalten ohne Zusammenstoß zulässt. Wozu braucht es neben §1 STVO mehr? Das muss man doch wohl vor jeder Kurve und Kuppe beachten, (bzw. müsste mal einer machen).
Große Kreisel werden oft so gebaut, dass man keine Sicht hat. Eben deshalb. Langsamfahren verhindert kein Reindrängeln, aber es bleibt beim Aufeinandertreffen beim Blechschaden, außer ein Radfahrer ist dazwischen.
Es geht auch um die Kreisverkehre, die gerne - von Autofahrern - "sportlich" genommen werden. Z.B. der hier.

Da kann man mit entsprechend Mumm und sportlichem Fahrwerk ziemlich rasant die Landstraße von Norden her angedüst kommen und wer von rechts aus der Wertstraße kommt, theoretisch zuerst im KV ist, gerät dann in höchste Bedrängnis. Das passiert nicht nur hier tagtäglich ziemlich oft.

Heißt: Ich komme aus der Wertstraße, KV ist frei. Ich will rein, von links kommt aber einer mit einem Affenzahn angedüst. Fahre ich dennoch rein und bin vor ihm im KV, habe ich zwar Vorrang, es kann aber dennoch einen heftigen Unfall geben. Und da ist der Rechtsproblematik "Aussage gegen Aussage" natürlich Tür und Tor geöffnet. Und wenn ich erkennen kann, dass es mitunter kritisch werden kann, darf selbst ich nicht in den KV einfahren, auch wenn ich zuerst da bin.

Da hilft auch der Verweis von @incognitus zum §3 nichts. Der Raser kann ja alles sehen, es ist frei, nur bin ich vor ihm im KV - womit viele oft nicht rechnen und dann heftig schimpfen. Da passt der §1 besser. Aber die (fehlende) Regelung: "In Kreisverkehr darf nur mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren werden", würde m.E. für mehr Sicherheit und weniger Stress sorgen. Obwohl sie eigentlich logisch ist.
 
Es geht auch um die Kreisverkehre, die gerne - von Autofahrern - "sportlich" genommen werden. Z.B. der hier.

Da kann man mit entsprechend Mumm und sportlichem Fahrwerk ziemlich rasant die Landstraße von Norden her angedüst kommen und wer von rechts aus der Wertstraße kommt, theoretisch zuerst im KV ist, gerät dann in höchste Bedrängnis. Das passiert nicht nur hier tagtäglich ziemlich oft.

Heißt: Ich komme aus der Wertstraße, KV ist frei. Ich will rein, von links kommt aber einer mit einem Affenzahn angedüst. Fahre ich dennoch rein und bin vor ihm im KV, habe ich zwar Vorrang, es kann aber dennoch einen heftigen Unfall geben. Und da ist der Rechtsproblematik "Aussage gegen Aussage" natürlich Tür und Tor geöffnet. Und wenn ich erkennen kann, dass es mitunter kritisch werden kann, darf selbst ich nicht in den KV einfahren, auch wenn ich zuerst da bin.

Da hilft auch der Verweis von @incognitus zum §3 nichts. Der Raser kann ja alles sehen, es ist frei, nur bin ich vor ihm im KV - womit viele oft nicht rechnen und dann heftig schimpfen. Da passt der §1 besser. Aber die (fehlende) Regelung: "In Kreisverkehr darf nur mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren werden", würde m.E. für mehr Sicherheit und weniger Stress sorgen. Obwohl sie eigentlich logisch ist.
Einspruch.

Die Rechtslage ist eben nach §§1,3 StVO m.M.n. eindeutig.
Wenn Du aus der Wertstraße kommend den Raser sehen kannst, kann er Dich denklogisch auch sehen. Er muss dann entsprechend die Geschwindigkeit anpassen, so dass er in jedem Fall rechtzeitig zum stehen kommt, wenn Du Deine Vorfahrt bzw. Vorrang wahrnimmst (womit er ja rechnen oder zumindest als möglich angesehen muss).
Das gilt natürlich nur solange, wie er noch nicht im Kreisverkehr ist, danach ist das eine Frage des Einzelfalls.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und da ist der Rechtsproblematik "Aussage gegen Aussage" natürlich Tür und Tor geöffnet.

Nein. Für solche Fälle gibt es Unfallaufnahme (Bremsspuren) und Gutachter (Unfallrekonstruktion nach Schadensbild). Ist eigentlich eine gängige Sache bei Fällen wo "Aussage gegen Aussage" steht.
 
Zum Glück nicht. Der Nachwuchs eines meiner Nachbarn. Multiple Prellungen und ein defektes Rose SL Pro. Auf dem Weg zum Rudertraining.
Ich hoffe mal, dass das jetzt kein blöder Ratschlag ist, aber gerade bei solchen Unfällen ist es wichtig, so schnell wie möglich wieder mit dem Rad genau da lang zu fahren, in diesem Fall (da das kein Muss-, sondern ein Kann-Radweg ist) auf der Straße, um nicht das Gefallener-Reiter-Syndrom zu bekommen, da sagt man auch, sofern möglich, gleich wieder aufsitzen, sonst entwickelt sich eine Phobie. Und durch eine vorhandene Unsicherheit oder Angst kann es dann vermutlich schnell wieder zu einem Unfall kommen.
 
Aber die (fehlende) Regelung: "In Kreisverkehr darf nur mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren werden", würde m.E. für mehr Sicherheit und weniger Stress sorgen.
Das funktioniert doch schon beim Thema Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Zonen nicht. "Mäßige" Geschwindigkeit ist für Oma Edeltraud so um die 10 Km/h, für den von Dir zitierten Kreisverkehrs-Raser mindestens das Dreifache. Verstehe eh nicht, warum man solche Definitionen immer erst den Gerichten überlassen muss, anstatt gleich konkret zu werden.
 
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