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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Egoistisch ist der falsche Terminus. Asozial trifft es wesentlich besser. Aber anscheinend stehe ich ja auf deiner Ignore-Liste. Du wirst das wohl nur lesen, wenn mich jemand zitiert.
Mit Verlaub, aber als asozial sehe ich mein Verhalten in diesem spezifischen Fall nicht. Das war schon mehr als die üblichen unachtsamen Autofahrer, bei denen ich mich nicht mal mehr gross aufrege.

Das war ein bewusster Angriff auf meine Gesundheit aus "Spass". Und wie oben beschrieben, war es nicht mein Plan, so zu reagieren. Eventuell hat der Idiot ja was gelernt und erspart dem nächsten Radfahrer seine lebensgefährlichen "Spässe", dann war das im Nachhinein sogar ein sozial nützliches Verhalten.

Ansonsten hat es natürlich auch etwas damit zu tun, mit welcher Haltung man selber durchs Leben geht. Wenn man den Kopf nie raussteckt, riskiert man nichts, aber ob sich das dann richtig anfühlt, ist sehr individuell.
 
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Wenn man das liest, wird eines klar : der Sprinterfahrer ist das dargestellte Opfer.. "womöglich" habe er den Abstand nicht gehalten, der Radfahrer hingegen wird jetzt gesucht! Der Spiegel bleibt sichtbar..
Ja, was willst du denn jetzt? Es war ja niemand außer dem Autofahrer mehr da, den man hätte fragen können. Der Radfahrer war ja wohl weg. Und die Zeugen haben sicher nur gesehen, dass da ein durchgedrehter Radler den Spiegel beschädigt hat. Dass da überhaupt die Mutmaßung steht, der Sprinter könnte zu eng überholt haben, wundert mich eigentlich.
 
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Mit Verlaub, aber als asozial sehe ich mein Verhalten in diesem spezifischen Fall nicht.
Du warst auch nicht gemeint. ;) Dass einem in so einer Situation mal die Gäule durchgehen, kann ich nachvollziehen. Aber hier gibt es einen User, der solche Reaktionen permanent als richtig und sogar notwendig darstellt. Zusammen mit diversen anderen in diesem Forum geäußerten Einstellungen kann ich nur zu der Einschätzung kommen, dass dieser User Probleme hat, sich in eine Gemeinschaft einzufinden/einzuordnen. Und dafür gibt es nun mal dieses Wort.
 
Ach, da bin ich entspannt. Würde mich freuen, wenn sich das A-Loch namentlich meldet, dann muss ich mich nicht auf die "Ermittlungen" Polizei verlassen und kann direkt Strafanzeige nach StGB §315c (1) 2 b, d und e stellen.

Ergebnis...
Beide ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Beide Lappen weg.
 
Ergebnis...
Beide ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Beide Lappen weg.
Ja, ist eine Möglichkeit, theoretisch, wenn man viel Pech hat und keinen guten RA.

In der Realität: Mein Lappen = da, sein Aussenspiegel = weg. Alles gut.

Und da sich das ganze schon vor Monaten abgespielt hat, bin ich mir auch recht sicher, dass dies auch das Endergebnis bleiben wird.
 
Asoziales Verhalten von @incognitus, sag mal, gehts noch
plemplem.gif
plemplem.gif
?! Das vor Gericht und in den Medien oftmals der Täter zum Opfer gemacht wird, ist mittlerweile schon normal, aber dass sich hier solche Knalltüten von Täter/Opferumkehrern auch rumtreiben, ist wirklich zuviel. Soll sich incognitus am Ende noch dafür entschuldigen, dass er sich nicht hat über den Haufen fahren lassen, oder was?! Asozial war der Autofahrer, der ja vorher schon eine andere Autofahrerin gefährdet hat, und sonst niemand! Oder moment...war am Ende der Yeti jener bewußte Autofahrer?
lol.gif
 
Ja, was willst du denn jetzt? Es war ja niemand außer dem Autofahrer mehr da, den man hätte fragen können. Der Radfahrer war ja wohl weg. Und die Zeugen haben sicher nur gesehen, dass da ein durchgedrehter Radler den Spiegel beschädigt hat. Das da überhaupt die Mutmaßung steht, der Sprinter könnte zu eng überholt haben, wundert mich eigentlich.
?! Wie was will ich jetzt? Ich habe nur festgestellt, dass der Artikel natürlich erstmal davon ausgeht, dass der Autofahrer alles richtig gemacht hat. Natürlich hat er das!! Der verrückte Fahrradfahrer hat bestimmt nur aus Spaß einen Spiegel zertrümmert (Achtung Sarkasmus, falls nicht deutlich).
Einen Spiegel mit der Hand zu zerschlagen birgt schon auch ein ziemliches Risiko sich selbst zu verletzen. Das macht man doch nicht einfach so?!

Wünschenswert wäre zumindest eine neutrale Beschreibung. Fußgänger kollidieren z.B. auch selten selbstgetrieben mit Autos....
 
Ich habe nur festgestellt, dass der Artikel natürlich erstmal davon ausgeht, dass der Autofahrer alles richtig gemacht hat.
Im Artikel steht, dass der Sprinterfahrer möglicher Weise den Überholabstand nicht eingehalten hat. Was soll denn da noch mehr stehen, wenn man den Radfahrer nicht fragen kann? Und durch diesen Satz geht der Artikel gerade nicht davon aus, dass der Autofahrer ein Unschuldslamm ist.
 
Die Schreiben sich groß ins Wahlprogramm den Fahrradverkehr zu fördern
Das ist klar. Aber die Verfolgung solcher Nötigungen durch die Polizei hat ja nichts mit der Förderung des Fahrradverkehrs durch die Landesregierung zu tun.
 
Asoziales Verhalten von @incognitus, sag mal, gehts nochAnhang anzeigen 967260Anhang anzeigen 967261?! Das vor Gericht und in den Medien oftmals der Täter zum Opfer gemacht wird, ist mittlerweile schon normal, aber dass sich hier solche Knalltüten von Täter/Opferumkehrern auch rumtreiben, ist wirklich zuviel. Soll sich incognitus am Ende noch dafür entschuldigen, dass er sich nicht hat über den Haufen fahren lassen, oder was?! Asozial war der Autofahrer, der ja vorher schon eine andere Autofahrerin gefährdet hat, und sonst niemand! Oder moment...war am Ende der Yeti jener bewußte Autofahrer?Anhang anzeigen 967262
In deinem Text ist sehr viel Empörung mit großer Distanz zum deutschen Rechtsverständnis :D

Zunächst ist es ja erstmal relativ eindeutig so, dass in diesem Falle beide Leute beide Rollen einnehmen. Der eine ist Täter einer Nötigung, der andere Täter einer Sachbeschädigung und jeweils der andere eben das zugehörige Opfer. Man muss so eine Story ja gar nicht auf ein eindeutiges "Gut" und "Böse" herunterbrechen. Ja, theoretisch könnten sich wohl beide dafür entschuldigen. Es besteht hier im Forum ja auch große Einigkeit, dass die Reaktion des Spiegelabtretens erstmal nachvollziehbar war. Aber deshalb muss man eine Selbstjustiz im Affekt noch lange nicht befürworten. Das hat auch nichts mit Täter-Opfer-Umkehr zu tun, sondern ist eben auch ein Teil der Geschichte. Und wenn jemand ein eindeutiges Täter-Opfer-Bild in einer solchen Situation haben möchte, muss diese Person wohl eine Partei gründen und eine Mehrheit erlangen, die diese Reaktion legalisiert. Bis dahin bleibt "Gut" und "Böse" je nach Betrachtungswinkel nicht immer eindeutig.

Und zu dem Thema Gerichte machen Tätern zu Opfern: Wenn man das so sieht, hat man oft einfach ein anderes Rechtsverständnis als der Gesetzgeber. Auch da hilft das Gründen einer Partei. Ansonsten fällt mir abgesehen von einigen wenigen Justizskandalen, die es alle paar Jahre natürlich immer mal wieder gibt (wie könnte es in einem so großen Apparat auch anders sein) nichts ein, wo regelmäßig Täter-Opfer-Umkehr stattfindet. Vielleicht magst du dazu ja noch etwas nachliefern.
 
Das ist klar. Aber die Verfolgung solcher Nötigungen durch die Polizei hat ja nichts mit der Förderung des Fahrradverkehrs durch die Landesregierung zu tun.
Meiner bescheidenen Meinung schon. Die Landes Regierung stellt immerhin den zuständigen Minister und Staatssekretäre. In den Niederlanden wurde zum Beispiel die Polizei angewiesen Falschparker auf Radwegen rigoros abschleppen zu lassen. Wurde dort davor auch nicht gemacht, hat auch eine Weile gedauert bis das in den Köpfen ankam. Die Politik kann in solchen Dingen immer noch die Marschrichtung vorgeben. Ich möchte damit auch keinesfalls sagen, dass andere Parteien eventuell besser sind. Mich nervt nur, groß ankündigen und dann keine Taten folgen lassen. Der Fisch fängt meist am Kopf an zu stinken.
 
Ich stehe auch auf dem Standpunkt wie @Recordfahrer, daß man sich nicht alles gefallen lassen darf. Wenn man das macht, dann bestärkt man nur diejenigen, die sich falsch verhalten, sei es wissentlich oder unwissentlich. Und es wird sich nie was ändern, was eh schon schwierig genug ist.

Insofern verstehe ich auch vollkommen, daß man sich bei der entsprechenden Situation durchaus seinen Emotionen hingeben kann und Sachen macht, die man sonst nicht macht.

Es hat aber etwas Gefährliches, wenn man - auch wenn im Recht ist - den Autofahrer in seine Schranken weisen möchte. Durch was auch immer. Auf Konfrontation zu gehen vernebelt zum einen das klare Denken, und zum anderen kommt man sehr schnell in die Gefahr, selbst verletzt zu werden. Und DAS ist der springende Punkt, IMO.

Ich sage nicht, daß man aufgrund dieser inhärenten Gefahr immer zurückstecken sollte, aber wenn man sich dazu entschließt, etwas zu tun, dann müssen die Gegebenheiten stimmen. Der Autofahrer ist aufgrund der Tatsache, daß er von Blech umgeben ist, immer in der stärkeren Position. Das ist ein Fakt, den man nicht wegdiskutieren kann.

An allererster Stelle steht für mich daher immer die Unversehrtheit meiner Knochen. Auch wenn das bedeutet, daß ich in dem ein oder anderen Fall nachgebe, wo ich es eigentlich nicht möchte. Aber was nützt es, recht zu haben und sich Luft zu machen, wenn man hinterher im KH liegt? Oder sogar noch schlimmer?
 
Am Sonntag zum ersten Mal einen Autofahrer angezeigt.
Situation: Wellige Landstraße mit Tempo 80 und Überholverbot
Feld von circa 40 Fahrern in der Abfahrt bei Tempo 50-60
Kia Ceed setzt vor der Gegensteigung zum Überholvorgang an
Gegenverkehr kommt über die Kuppe und vollzieht eine Vollbremsung
Kia ist in diesem Zeitpunkt erst an der Hälfte der Gruppe vorbei und zieht nach rechts in die Gruppe rein. Wie durch ein Wunder kam es zu keinem Sturz
Autofahrer nun also noch ca 10 Fahrer vor sich und 30 Fahrer hinter sich.
Nach der Kuppe zieht er wieder auf die Gegenspur, zwingt zwei weitere Fahrzeuge im Gegenverkehr zu einer Vollbremsung, zeigt "Scheibenwischer" und schneidet die vorderen Fahrer mit circa 1 Meter Abstand.

Wenn das Verfahren wegen "fehlendem öffentlichen Interesse" eingestellt werden sollte, verliere ich echt den Glauben an unseren Rechtsstaat. So jemand hat ohne MPU nichts mehr im Straßenverkehr zu suchen. Da hätte es wirklich Tote geben können:oops:
 
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Wenn das Verfahren wegen "fehlendem öffentlichen Interesse" eingestellt werden sollte, verliere ich echt den Glauben an unseren Rechtsstaat. So jemand hat ohne MPU nichts mehr im Straßenverkehr zu suchen. Da hätte es wirklich Tote geben können:oops:

glaubs, ich kann Dir Geschichten erzählen... die hier aus dem Leben, ganz aktuell: mein Nachbar hat eine bipolare Störung. Vor ca. 1,5 Jahren hat er sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert und dabei sein Auto als auch einen Streifenwagen geschrottet. Kein Führerscheinentzug!!!! Jetzt aktuell wurde er zweimal betrunken aus dem Auto gezogen. Kein Führerscheinentzug weil "der Kandidat seinen Lappen gerade nicht zur Hand hatte". Liegt jetzt beim Staatsanwalt, mal sehen wenn der in die Pötte kommt. Wenn der Bipolare der hofentlich folgenden Aufforderung zur Abgabe nicht nachkommt fährt er solange weiter bis ihn die Polizei dann mal mit mitgeführten Lappen erwischt. Aussage gestern auf der Polizei Dienststelle!!! Glaub mir ich habe geguckt wie ein UFO :eek:)
 
In Deutschland muss schon sehr viel passieren, bevor jemand seinen Führerschein verliert.
Evtl. erinnert sich jemand an den Fall aus Hamburg, bei denen ein Epileptiker mehrere schwere Unfälle verursachte, irgendwann den Führerschein verlor, dagegen klagte, Recht bekam und beim nächsten Unfall vier (!) Menschen umbrachte. Fällt einem nix mehr zu ein.
 
Zumindest mal ein Urteil.. wobei ich mich frage, was selbst bei so eindeutigen Sachverhalten und langen Haftstrafen immer die Bewährung soll. Dann lieber kürzer, aber mal wirklich für 1-2 Monate hinter Gittern.

Autofahrer in Ganderkesee bringt Rennradfahrer zu Fall und fährt weiter
Ein Autofahrer aus Ganderkesee hat einen Rennradfahrer mit hoher Geschwindigkeit auffahren lassen. Dafür wurde er jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Wegen gefährlicher Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung ist ein 55 Jahre alter Mann aus Ganderkesee zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dieses, zunächst vom Amtsgericht in Delmenhorst gefällte Urteil hat das Oldenburger Landgericht am Montag in zweiter Instanz bestätigt. Die Berufung des Angeklagten gegen das erste Urteil wurde verworfen.
Hintergrund des Verfahrens war eine böse Tat. Am 10. August 2019 war der Angeklagte mit seinem Pkw durch Ganderkesee gefahren. Vor ihm fuhr ein Rennradfahrer. Den überholte der Angeklagte nun mit einem sehr geringen Abstand. Der Rennradfahrer war erbost und gestikulierte das auch. Der Angeklagte hielt nun an. Es entbrannte zwischen den beiden Männern ein heftiger Streit. Der Angeklagte hielt dem Rennradfahrer vor, er solle gefälligst auf dem Radweg fahren. Dann war vorerst die Situation bereinigt. Der Angeklagte fuhr weiter, und auch der Rennradfahrer setzte seine Fahrt mit hoher Geschwindigkeit fort. Doch dann kam es: Der Angeklagte nahm eine Vollbremsung vor. Der Rennradfahrer konnte nicht mehr reagieren. Er fuhr mit hoher Geschwindigkeit auf das Fahrzeug des Angeklagten auf. Der Aufprall war so heftig, dass die Heckscheibe am Fahrzeug des Angeklagten zerbrach. Scherben bohrten sich die in die Arme des Rennradfahrers. Blutend stürzt er dann zu Boden.
Der Angeklagte war den Feststellungen zufolge ausgestiegen und kümmerte sich um sein Fahrzeug. Er kümmerte sich aber nicht um den schwer verletzten Rennradfahrer. Zeugen des Vorfalls zogen dann die Scherben aus den Armen des Rennradfahrers. Im Prozess am Montag hat der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt. Ziel seiner Berufung war ein milderes Urteil. Der Verteidiger des Angeklagten erklärte, sein Mandant übe einen Beruf mit einer Geheimhaltungsstufe aus. Deswegen benötige er eine Strafe, die nicht im Führungszeugnis stehe (maximal 90 Tagessätze). Nur: Allein der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung ist mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Haft bedroht. Dann kamen noch die anderen Tatbestände hinzu. Da war aus Sicht der Oldenburger Berufungskammer nichts zu machen. Deswegen blieb es beim ersten Urteil.
 
Der Verteidiger des Angeklagten erklärte, sein Mandant übe einen Beruf mit einer Geheimhaltungsstufe aus. Deswegen benötige er eine Strafe, die nicht im Führungszeugnis stehe (maximal 90 Tagessätze).
Geil, türkischer Basar. Ich benötige eine Strafe, die mich nicht weiter stört. :rolleyes:
GsD hat es nicht geklappt.
 
Am Sonntag zum ersten Mal einen Autofahrer angezeigt.
Situation: Wellige Landstraße mit Tempo 80 und Überholverbot
Feld von circa 40 Fahrern in der Abfahrt bei Tempo 50-60
Kia Ceed setzt vor der Gegensteigung zum Überholvorgang an
Gegenverkehr kommt über die Kuppe und vollzieht eine Vollbremsung
Kia ist in diesem Zeitpunkt erst an der Hälfte der Gruppe vorbei und zieht nach rechts in die Gruppe rein. Wie durch ein Wunder kam es zu keinem Sturz
Autofahrer nun also noch ca 10 Fahrer vor sich und 30 Fahrer hinter sich.
Nach der Kuppe zieht er wieder auf die Gegenspur, zwingt zwei weitere Fahrzeuge im Gegenverkehr zu einer Vollbremsung, zeigt "Scheibenwischer" und schneidet die vorderen Fahrer mit circa 1 Meter Abstand.

Wenn das Verfahren wegen "fehlendem öffentlichen Interesse" eingestellt werden sollte, verliere ich echt den Glauben an unseren Rechtsstaat. So jemand hat ohne MPU nichts mehr im Straßenverkehr zu suchen. Da hätte es wirklich Tote geben können:oops:

Praxistipp:
Es sollten etwa 10 Personen parallel anzeigen. Dann wird garantiert nichts eingestellt.
 
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