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Wahrscheinlicher ist Vorfahrt achten und Kreisverkehrnur keine Panik! Ich wette der kommt da noch hin, denn die Rückseite der dort stehenden Schilder auf dem Bürgersteig könnte das Ende des dortigen Radweges bedeuten.
Vorprogrammierte Konfliktsituation:
Anhang anzeigen 941635
Der Radfahrer fährt auf der Straße aus dem Kreisverkehr, muss eine Vollbremsung einlegen (die Autos dicht dahinter) um dann mittels dieser witzigen Linksabbiegerspur auf die andere Seite zu wechseln und dort weiterfahren. Wenn er das unbeschadet geschafft hat muss er ca. 500 m später wieder auf die ursprüngliche Seite zurückwechseln (nicht auf dem Bild).
Schwachsinn hoch 10 geplant von der Stadt Friedrichshafen am Bodensee.
Wäre sicher auch ein Kandidat für den Pannenflicken.Vorprogrammierte Konfliktsituation:
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Der Radfahrer fährt auf der Straße aus dem Kreisverkehr, muss eine Vollbremsung einlegen (die Autos dicht dahinter) um dann mittels dieser witzigen Linksabbiegerspur auf die andere Seite zu wechseln und dort weiterfahren. Wenn er das unbeschadet geschafft hat muss er ca. 500 m später wieder auf die ursprüngliche Seite zurückwechseln (nicht auf dem Bild).
Schwachsinn hoch 10 geplant von der Stadt Friedrichshafen am Bodensee.
Ohne blauen Lolli darf man der Verkehrsführung gar nicht folgen.Ohne blauen Lolli jenseits der Abbiegespur gibt's wirklich keinen Anlass, der zu folgen, es sei denn, man will es unbedingt.
In der Freiburger Gegend gibt es oft die linkseitigen Radwege innerorts mit Lolli. Ansprechen der Verwaltung ist aber verboten - das ist so genehmigt und ist gut so - die Räder müssen ja von der Straße.Ohne blauen Lolli darf man der Verkehrsführung gar nicht folgen.
Sonst würde man illegalerweise auf dem linksseitigen Radweg fahren und Geisterfahrer spielen.
Das MUSS durch einen blauen Lolli angeordnet oder durch "Radfahrer frei" freigegeben sein.
Ist hier aber nicht der Fall, ergo unzulässig dort zu fahren.
Ich denke das stimmt, was du schreibst. Aber was ist mit den Radfahrersymbolen auf der Straße? Haben diese eine rechtliche Relevanz? Die Autofahrer sehen die aufwendig auf die Straße gezeichneten Radfahrer und sind meistens nicht sehr versiert in der STVO hinsichtl. Radfahrer und ärgern sich dann über die Radfahrer, die auf der Straße weiterfahren.Ohne blauen Lolli darf man der Verkehrsführung gar nicht folgen.
Sonst würde man illegalerweise auf dem linksseitigen Radweg fahren und Geisterfahrer spielen.
Das MUSS durch einen blauen Lolli angeordnet oder durch "Radfahrer frei" freigegeben sein.
Ist hier aber nicht der Fall, ergo unzulässig dort zu fahren.
Ich denke das stimmt, was du schreibst. Aber was ist mit den Radfahrersymbolen auf der Straße? Haben diese eine rechtliche Relevanz? Die Autofahrer sehen die aufwendig auf die Straße gezeichneten Radfahrer und sind meistens nicht sehr versiert in der STVO hinsichtl. Radfahrer und ärgern sich dann über die Radfahrer, die auf der Straße weiterfahren.
Ich will den Weg ja gar nicht benutzen, da ich nach 500 m wieder die Straßenseite wechseln müsste. Ich verstehe das wie du, dass die Pfeile kenne rechtliche Bindung haben und ich den Weg nicht benutzen muss.Auf dem linken Weg ist ein Rad mit Pfeil aufgepinselt. Das hat zwar keine rechtliche Bindung, aber spricht schon deutlich gegen ein Verbot, weswegen dich sicherlich jeder Richter freisprechen würde, wenn du diesen Weg "unzulässig" benutzt hast .
Das wird wohl so sein. Sehe ich genauso!Auf dem linken Weg ist ein Rad mit Pfeil aufgepinselt. Das hat zwar keine rechtliche Bindung, aber spricht schon deutlich gegen ein Verbot, weswegen dich sicherlich jeder Richter freisprechen würde, wenn du diesen Weg "unzulässig" benutzt hast .
ähm sorry aber ein ganz klares nein.Ich bin im Recht...., absehbare Situation,.... Klar! Ich hätte gebremst, wäre auf der Gegenspur stehen geblieben und hätte mich möglicherweise vom Auto überfahren lassen.
Warst Du dabei, hast Du es gesehen, weisst Du wie schnell ich oder sie war? Oder wo genau ich gestanden habe?
Bei mir in der Ecke gibt es eine Straße ohne Radweg, in der alle 500 Meter Hochbord-Straßenbahnhaltestellen sind. Davor wird der Radverkehr jeweils per Linien auf den Gehweg geführt. Auf dem gibt es zwei Streifen, die hinter den Wartezonen vorbeiführen. Der linke ist rot gepflastert (für Radler), der rechte grau (für Fußgänger). Beide ausreichend breit.
in der Theorie darf der Autofahrer im Bereich der Verkehrsinsel auch nicht am Radfahrer vorbeifahren, sofern der der Mindestabstand nicht einhalten kann. Wenn der Radfahrer eher links fährt, hat der Autofaher im Leben nie einen ausreichenden Abstand.Das hat mich prompt an diese folgende Stelle meiner alten Heimat erinnert.
Dort verläuft auf der Straße ein Radstreifen die ganze Zeit. Nur an den mittigen Fußgängerinseln wird der Radweg auf den Fußweg verlegt, direkt nach der Verengung wieder retour auf die Straße.
Anhang anzeigen 941981
Ein schönes Zeichen der Verwaltung, dass, wenn es rechtlich zu eng zum überholen wird, auch wenn nur für 5 Sekunden, hat der Radfahrer gefälligst runter von der Straße zu sein. Ein wirkliches Miteinander sieht mMn anders aus.
in der Theorie darf der Autofahrer im Bereich der Verkehrsinsel auch nicht am Radfahrer vorbeifahren, sofern der der Mindestabstand nicht einhalten kann. Wenn der Radfahrer eher links fährt, hat der Autofaher im Leben nie einen ausreichenden Abstand.