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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Einer späteren Auskunft der Polizei zur Folge gilt in diesem Zusammenhang auch ein Schlag auf / gegen das Auto als "Notwehr" (Abwehrhandlung bei Gefahr gegen Leib oder Leben) - wenn andere Mittel nicht (mehr) zur Wahl stehen.
Betonung: ....wenn andere Mittel (Flucht, Bremsen, Ausweichen, etc.) der Gefahrenabwehr nicht zur Verfügung stehen.....

Danke, genau das wollte ich beim Lesen der Situation ebenso schreiben.

@Tsunami-Basti : Spar die (erstmal) die Aktivierung der Rechtsschutz. Gib zusätzlich oder nachträglich zur Aussagen, dass der Schlag wegen Notwehr geschah da Du im Glauben warst der gute Mann wollte Dich gleich umfahren. Das kann vermutlich Dein Kollege oder andere Zeugen ja bestätigen, dass er Dich anfuhr. Die Aktion des "Anfahrens", in dem Fall sogar mutwillig (grob fahrlässig), soll der Autofahrer dann erstmal erklären.
 
Werte Freunde des gepflegten Miteinanders im Straßenverkehr, es ist wieder einmal Zeit für einen Schwank von meinem Arbeitsweg.

Die Kurzfassung: Ende November letzten Jahres nahm mir ein Autofahrer innerorts die Vorfahrt, ich hupe ihn an (Airzound...), er zieht trotzdem vor mir rein, um mich anschließend auszubremsen. Mir bricht das Hinterrad kurz aus und ich steuere nach links, um mir Platz zu verschaffen. Das sieht er im Spiegel, zieht mit einem abrupten Schlenker ebenfalls nach links und bremst mich erneut aus. Dann beschleunigt er deutlich und biegt nach 30 Metern rechts ab.

Die Actioncam hatte alles aufgezeichnet und mit diesem Video habe ich bei der Polizei Anzeige wegen Nötigung erstattet. Diese Woche kam die Benachrichtigung, dass das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde. Im Brief wird auf die Möglichkeit des Privatklagewegs verwiesen.

Was ich nicht wusste: Seit dem 24.08.2017 sind alle Nötigungen Privatklagedelikte. Details z.B. siehe hier.

Hat zufälligerweise jemand Erfahrungen mit ähnlich gelagerten Fällen? Rechtschutzversicherung (mit Selbstbehalt) ist vorhanden, soll ich den Privatklageweg beschreiten? Zuerst im persönlichen Gespräch mit besagtem Autofahrer die Erkenntnislage sondieren? Kontaktdaten habe ich und schüchtern bin ich auch nicht.

Empfehlungen? Meinungen?
 
@bada-boom: ich würde den Autofahrer nicht persönlich kontaktieren, wenn nur via RA. Ich denke, dass dabei (dem Gespräch/Brief) nicht viel rumkommt, v. a. keine Einsicht beim Autofahrer. Kein halbwegs vernunftbegabter Mensch macht solche gefährlichen ausbremsereien. Bei allen Anderen hilft reden (schreiben) nicht.

Bez. Klage, auch da denke ich kommt nicht viel rum. Das kannst Du ja mal mit einem RA besprechen/Dich beraten lassen.
 
@bada_boom,

als allererstes würde ich beim RA klären ob Deine Videoaufnahme die Persönlichkeitsrechte des Autofahrers nicht verletzt.
Denn wenn ja könnte das einen riesen Bumerang geben.

Gruß Kai
 
Ich könnte bei den Formulierungen kotzen?
"Berühren und Kollision".... Das Auto rammte den Radfahrer ist die richtige Formulierung, nicht dieses schöngewaschene, verharmlosende...…..
 
Das Auto rammte den Radfahrer ist die richtige Formulierung, nicht dieses schöngewaschene, verharmlosende...…..
Also bitte - da muss ja noch Luft nach oben bleiben bei den Formulierungen.
Wenn schon leichtes steifen oder touchieren gleich mit der Art matialischen Begriffen umschrieben wird, was soll dann erst bei echtem Abräumen da stehen.....?
Viel problematischer ist nämlich "....ein 80-jähriger Autofahrer ....schätzte aber den nötigen Sicherheitsabstand falsch ein ....". Mit dem Thema wird man sich in einer alternden Gesellschaft, mit vermehrt Auto-fahrenden Demenz-Erkrankten, immer mehr auseinandersetzen müssen. Da spielt es keine Rolle, ob da dann "...räumte den Radfahrer ab....", "...pulverisierte den Rennradfahrer...." oder "....touchierte den Radler...." im Bericht steht.
 
Gerade ist wirklich wieder viel los...

Kennt ihr das: Da kommt ein Auto und berührt einfach euer Fahrrad?
https://www.augsburger-allgemeine.d...und-bringt-den-Radler-zu-Fall-id57219861.html

Sicherheitsabstand FALSCH EINGESCHÄTZT?! Und dann den Radfahrer "berührt mit dem Spiegel"???? Echt jetzt? Wie kann man denn so derart fehlinterpretieren was 150cm und was offenbar 2cm sind??? 3 Punkte auf dem Arm?

Solche Leute sollten direkt Auto, Führerschein und Lebenserlaubnisschein gleich mit abgeben ? Aber Hauptsache jeder auch blind, taub und blöde darf noch mit der Mordkiste durch die Gegend wüten... ist in DE schliesslich ein Menschenrecht! ?
 
Sicherheitsabstand FALSCH EINGESCHÄTZT?! Und dann den Radfahrer "berührt mit dem Spiegel"???? Echt jetzt? Wie kann man denn so derart fehlinterpretieren was 150cm und was offenbar 2cm sind??? 3 Punkte auf dem Arm?

Solche Leute sollten direkt Auto, Führerschein und Lebenserlaubnisschein gleich mit abgeben ? Aber Hauptsache jeder auch blind, taub und blöde darf noch mit der Mordkiste durch die Gegend wüten... ist in DE schliesslich ein Menschenrecht! ?
Lebenserlaubnisschein gleich mit abgeben....er hat einen Radfahrer zum Sturz gebracht, der dann leichte Schürfwunden hatte, an Auto und Fahrrad ist ein Sachschaden von 200€ entstanden....und Du sprichst ihm die Lebenserlaubnis ab.....
Geht's eigentlich noch????
Dieser Beitrag ist einfach nur zum kotzen.....
 
Wusstest du denn nicht, dass Radfahrer in D immer und an allem schuld sind, wenn sie keinen Helm tragen ?! ;)
P. S.: diese Berichterstattung über Unfälle ist Framing
 
Mit dem Thema wird man sich in einer alternden Gesellschaft, mit vermehrt Auto-fahrenden Demenz-Erkrankten, immer mehr auseinandersetzen müssen.
Das ist ein generelles Problem und hat oft weder was mit dem Gesundheitszustand, noch mit dem Alter zu tun.
Die Leute fahren Fahrzeuge, über die sie schlicht und ergreifend keine Übersicht haben. Fahrt mal in Garagen oder auf Parkplätze und schaut euch an, wie viele Menschen nicht in der Lage sind IN Parklücken zu parken.
 
Man kann beim Radfahren schön beobachten das ca. die Hälfte der Autofahrer schon mit einfachsten Standardsituationen überfordert sind. Treffen sich zwei Autos an einer Kreuzung ohne Ampel ... und Ähnliches. Und abbremsen ist generell ein Fremdwort in vielen Situationen. Da wird halt einfach Gas gegeben. Wird schon gut gehen.

Letzte Woche kommen mir zwei Polizeifahrzeuge mit Blaulicht entgegen. Was macht der Autofahrer hinter mir. Gibt Gas und überholt mich, nur um dann kurz vor mir direkt einzuscheren. Lieber den Radfahrer abräumen als abbremsen wenn Gegenverkehr - dazu noch mit Sondersignal - kommt. Aber ist ja zum Glück wieder mal gut ausgegangen.
 
Sicherheitsabstand FALSCH EINGESCHÄTZT?! Und dann den Radfahrer "berührt mit dem Spiegel"???? Echt jetzt? Wie kann man denn so derart fehlinterpretieren was 150cm und was offenbar 2cm sind??? 3 Punkte auf dem Arm?

Solche Leute sollten direkt Auto, Führerschein und Lebenserlaubnisschein gleich mit abgeben ? Aber Hauptsache jeder auch blind, taub und blöde darf noch mit der Mordkiste durch die Gegend wüten... ist in DE schliesslich ein Menschenrecht! ?
Auch Du wirst irgendwann noch "blind, taub und blöde" in fortschreitender Demenz durchs Leben wackeln - hoffentlich nimmt Dir dann einer der jungen Radsportdynamiker den Lebenserlaubnisschein ab.

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob ich mich eher vor solchen Hass-Tiraden abgebenden Radfahrern fürchten sollte.....?
Da scheint mir, was das Existenzrecht anderer Menschen angeht, der Colt doch ziemlich locker zu sitzen......
 
Auch Du wirst irgendwann noch "blind, taub und blöde" in fortschreitender Demenz durchs Leben wackeln - hoffentlich nimmt Dir dann einer der jungen Radsportdynamiker den Lebenserlaubnisschein ab.

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob ich mich eher vor solchen Hass-Tiraden abgebenden Radfahrern fürchten sollte.....?
Da scheint mir, was das Existenzrecht anderer Menschen angeht, der Colt doch ziemlich locker zu sitzen......
Ich stelle körperliche Unversehrtheit über das Recht auf Autofahren.
Und wenn die sensorischen und motorischen Fähigkeiten wie hier offensichtlich eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr zulassen, sollte eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit selbstverständlich sein.
Das in dem Fall nur leichte Verletzungen die Folge waren, ist ein glücklicher Zufall. Mit nur ein klein bisschen mehr Pech endet das dann so wie bei dem sxhwerverletzen weiter oben, oder gleich auf der Bahre.
 
Ich stelle körperliche Unversehrtheit über das Recht auf Autofahren.
Und wenn die sensorischen und motorischen Fähigkeiten wie hier offensichtlich eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr zulassen, sollte eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit selbstverständlich sein.
Unbestritten. Aber jemandem deswegen das Recht auf Leben abzusprechen, wie es @Plautzilla tat, ist unsäglich. :crash:
 
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