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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Heute Training mit Kids, wir ca 14 Radler und fahren durch das leere Hinterland. In einem Dörfchen kommt uns ein Auto entgegen. Ich fahre als letzter, neben den Kids, schau ich in den Wagen, dann treffen sich die Blicke von mir und dem Beifahrer, hebt er die Hand und macht die Geste "ich erschieße dich"!
Das ist kein schönes Gefühl, zumal seine Augen keinerlei Witz erkennen ließen.
Es gibt leider so einige Gestörte da draußen. Bin auch schon noch aggressiver angemacht worden. Leider sind Beleidigungen und Bedrohugen nicht strafbar.
Hoffe, ihr hatte trotzdem ne schöne Fahrt.
 
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Es gibt leider so einige Gestörte da draußen. Bin auch schon noch aggressiver angemacht worden. Leider sind Beleidigungen und Bedrohugen nicht strafbar.
Hoffe, ihr hatte trotzdem ne schöne Fahrt.
Dank dir, ja, hatten wir!
16.2-10.jpg
 
Es gab doch hier vor Jahren mal nen Fall wo ein Forenmitglied unglücklich über nen Bewässerungsschlauch eines Bauern auf nem Radweg gestürzt ist und sich so schwer verletzt hat das der wohl ein Leben lang daran leidet.
https://www.rennrad-news.de/forum/threads/unfall-saisonaus-aus-für-immer-happy-end-comeback.109278/
@Schwarzwaldyeti: Gute Besserung. Ein gebrochenes Schambein war mein erster Knochenbruch (Ach, das waren noch schöne Zeiten :D). Die Erinnerungslücke finde ich als Laie bedrohlicher. Ich drücke dir die Daumen, dass das keine Folgen hat.
 
Samstag auf dem Weg raus in die Natür natürlich wieder 2 Helden gehabt... in einer Straße mit ehemaligem (viel zu schmalem und mit Bushaltestellen und ständig Ramsch zugestellten und auch regelmäßig zugeparktem) Zwangsradweg der aber seit Jahren schon nur noch als Radfahrer frei getaggt ist... Früher war der sogar in beide Richtungen Zwang, jetzt muss man auf beiden Straßenseiten auf nem Handtuchbreiten Gehwegstückchen mit Radfahrer frei mehr schieben als fahren, wenn es nach Willen der Muttitaxen (die das so erstritten haben vor dem Stadtrat! weil es da sooooo gefährlich sei) und anderen Autofahrer ginge. Gott sei Dank muss ich das da aber nicht. Nur die Autofahrer wollen es eben jedesmal erzwingen, frei nach dem Motto irgendwann geben die schon auf wenn sie ständig Todesangst haben müssen...

Ich fahre weit rechts aber eben nicht in der Abgussrinne. Hinter mir höre ich es schon drängeln und vor mir ziehen Autos hinter den auf der linken Seite geparkten Autos raus und kommen auf mich zu - mit ca. 5cm Abstand zu mir zieht mit Gewalt PKW Nummer 1 an mir vorbei und natürlich direkt vor mir rein, man will ja dem Gegenverkehr ausweichen (der deutlich sichtbar war also da braucht der mir nix erzählen). Autotyp Muttischlotze... Keine 15m weiter hör ich den Motor aufheulen > BMW mit Insassen Typ mehr Muskeln als Hirn... ziehen ebenfalls keine 15-20cm neben mir und direkt vor mir rein mit einer Selbstverständlichkeit die seines Gleichen sucht... und dann keine 10m weiter queren und links "erstmal zu P...."

Danach Gott sei Dank den restlichen Tag keinerlei Vorkommnisse mehr. Ich versuche schon diese Straße zu meiden. Die ist auch in weiten Teilen 30 und nur am Anfang und Ende 50. Dennoch meinen da ständig (2 Schulen, 1 Kita, 1 Kirche...) die KFZler einen wo man schon 30 fährt mit 70 überholen zu müssen. Nur um dann halt zur Sparkasse oder zum P... rein zu rasen sinnloserweise.
 
Sicher. Aber das sind Antragsdelikte. Und die landen in der Ablage P (wie Papierkorb). Kein öffentliches Interesse. Kannst höchstens zivilrechtlich was machen.
Nein !
Antragsdelikte sind solche, bei denen es der Verletzte in der Hand hat, über das "Ob" der Strafverfolgung zu entscheiden
(§ 77 StGB). Die Beleidigung ist gem. § 194 StGB ein Antragsdelikt; die Bedrohung gem. § 241 StGB hingegen ist kein Antragsdelikt !
Das von Dir bemühte "öffentliche Interesse" hat mit der materiellen Rechtslage gar nichts zu tun. Nur verfahrensrechtlich
kann ein bereits eröffnetes Verfahren gem. § 153 StPO eingestellt werden (etwa bei Geringfügigkeit).
 
Nein !
Antragsdelikte sind solche, bei denen es der Verletzte in der Hand hat, über das "Ob" der Strafverfolgung zu entscheiden
(§ 77 StGB). Die Beleidigung ist gem. § 194 StGB ein Antragsdelikt; die Bedrohung gem. § 241 StGB hingegen ist kein Antragsdelikt !
Das von Dir bemühte "öffentliche Interesse" hat mit der materiellen Rechtslage gar nichts zu tun. Nur verfahrensrechtlich
kann ein bereits eröffnetes Verfahren gem. § 153 StPO eingestellt werden (etwa bei Geringfügigkeit).
Ich bin kein Jurist, kann nur aus eigenem Erleben berichten. Und meine eigenen Erfahrunge sind die, dass sowohl Beleidigugen, Nötigungen als auch Drohungen nicht verfolgt werden. Bei letzterem hat man mir erklärt das eine drohende Geste oder ein Spruch noch keine Bedrohung im Sinne des Gesetztes ist. Bei mir ist ein Verfahren wegen Beleidigung wegen fehlendem öffentlichen Interesse und weil der Rechtsfrieden nicht gestört sei, eingestellt worden. Die Drohung mich gleich vom Rad zu kloppen hatte überhaupt keine Auswirkung ud ist nicht als Bedrohung verfolgt worden.

Kann jeder gerne wegen so was Anzeigen. Ich schenke mir das in Zukunft. Bringt nix. Entweder man ist kampfeslustig und haut dem Typ aufs Maul, oder ma schleicht sich. auf die Justiz braucht man nicht vertrauen. Der Strassenverkehr ist wild-west.
 
Ich bin kein Jurist, kann nur aus eigenem Erleben berichten. Und meine eigenen Erfahrunge sind die, dass sowohl Beleidigugen, Nötigungen als auch Drohungen nicht verfolgt werden. Bei letzterem hat man mir erklärt das eine drohende Geste oder ein Spruch noch keine Bedrohung im Sinne des Gesetztes ist. Bei mir ist ein Verfahren wegen Beleidigung wegen fehlendem öffentlichen Interesse und weil der Rechtsfrieden nicht gestört sei, eingestellt worden. Die Drohung mich gleich vom Rad zu kloppen hatte überhaupt keine Auswirkung ud ist nicht als Bedrohung verfolgt worden.

Kann jeder gerne wegen so was Anzeigen. Ich schenke mir das in Zukunft. Bringt nix. Entweder man ist kampfeslustig und haut dem Typ aufs Maul, oder ma schleicht sich. auf die Justiz braucht man nicht vertrauen. Der Strassenverkehr ist wild-west.

Du weißt doch-der Klügere gibt (meistens) nach. Wenn denen erst einer abgeht, nachdem sie einen schwächeren abgekanzelt haben, sei es drum-wenn's schee macht.
Wenn man dann mal einem Oberlehrer eins auswischt und es beispielsweise schafft, einen zu überholen, der vor einem unnötig langsam hergeschlichen ist, kommen dann dumme Sprüche wie "In dem Alter solltest Du das lieber lassen." Antwort: "Wieso? Je oller, je doller!"
neckisch.gif
. Austeilen, aber nicht einstecken können
sad.gif
.
 
Bei uns in Hilden sieht es auch nett aus und keinen juckt es offenbar.
Dieses Foto habe ich dem Ordnungsamt geschickt.. mit der Bitte eines Feedbacks und doch mal tätig zu werden.

Die Leute parken direkt auf dem Radweg, man beachte die Schilder und hinter einer Kurve.. da war doch letztens was..

und das Schlimmste, der Krankenwagen war vorher schon da.. aber wen kümmert sowas noch. Hier steht mittlerweile meist abends und am WE eh alles auf dem schmalen Rad und Gehweg voll. 200m weiter ist vom Finanzamt der riesen Parkplatz.. am WE kostenlos parken und so...

Paar von den Leuten habe ich von dem tödlichen Unfall letztens erzählt und das sie auf einem Radweg im Halteverbot stehen, mal als Gedankenanstoß.. einige parken trotzdem weiter da.

Vom Amt habe ich bislang nichts gehört.
Erfreulich finde ich Ddorf.. da hatte ich die letzten Kaffeefahrten keine zugeparkten Radwege. Nur einen Penner von Busfahrer..die Rheinbahn interessieren Meldungen allerdings auch nicht wirklich. Eine Antwort auf meine Beschwerde habe ich derweil bislang nicht bekommen.

IMG_20200220_180106.jpg

Hat man da Worte???
 
Aber wehe vor der eigenen Türe fährt jemand schnell oder dergleichen.
Hatte mal eine eilige Mutti im Lidl ausgezählt, weil die fast eine Radfahrerin an der Auffahrt angefahren hätte, weil es ja
alles sehr schnell kurz vor Schulbegin sein muss.
Erst wurde rum gelabert, aber ich sagte, "ok, ich fahre Ihr Kind übern haufen und wenn ich sage, kann sich neues machen ist das auch ok weil ICH hatte es ja eilig?"
Danach war sie geerdet.
So lange alles gut geht, muss das eigene Interesse vor gehen, aber wenn nicht, ist das gejammer groß.
 
tagesspiegel.de

Besonders gefährdet sind Fußgänger und Radfahrer – warum, zeigt folgende Beobachtung aus einem 309er-Bus Richtung Charlottenburg. Die Fahrerin, noch in der Ausbildung, biegt extrem langsam ab, bremst für einen Radfahrer, der sie überholt. Der Ausbilder neben ihr ruft: „Wieso bremst du? Da musst du draufhalten! Dann hält der schon an.“ Oder eben auch nicht.

?
 
Komischerweise habe ich brenzlige Situationen überproportional häufig mit Kommunalfahrzeugen (Bus / Müllabfuhr / städtische Betriebe etc)

Verstehe ich jetzt......
 

Was passiert, wenn dieser sogenannte Ausbilder
knurr.gif
privat mit dem Auto unterwegs ist, kann man sich lebhaft vorstellen. Daher ist es grundfalsch, dass die Polizei erst tätig wird, wenn ein Radfahrer verletzt oder getötet wird. Solchen Typen gehört neben dem Führerschein auch die Ausbildungszulassung entzogen, und zwar lebenslang, sobald sie andere in Lebensgefahr bringen.
 
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