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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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das ist ein Irrtum! Wenn der Helm, wie Du sagst, mehrfach gebrochen war, dann hat die Schutzfunktion des Helms versagt.
Radhelme sind so konstruiert das sie brechen um die Aufprallenergie zu vernichten. Ansonsten bliebe der Helm heil und dei Kopf wäre kaputt.
Der Fahrradhelm schützt im Gesichtsbereich überhaupt nicht, und nicht nur dort, sondern auch im gesamten unteren Kopfbereich nicht.
Die wenigsten Radfahrer fliegen Mit ihrem Gesicht oder Kinn wo gegen. Das ist Praxisfremd.
Man sollte sich über die Schutzfunktion keine Illusionen machen und das passiert leider und damit erreicht man genau das Gegenteil, dass Radfahrer verstärkt auf die eigene Sicherheit achten und dazu gehört das genaue Beobachten der anderen Verkehrsteilnehmer. Es hilft nichts einen Fahradhelm zu tragen und mit einer Hand zu fahren, weil man in der anderen den Status seines Handys checkt. Und das ist kein Witz, das habe ich heute wieder gesehen (bei einem jungen Radfahrer, der mir entgegen kam).
Es hilft nichts den Feuerlöscher im Keller zu haben wenn der Dachstuhl brennt:rolleyes:. Was konstruierst Du hier für einen Tinnef?
 
Zuletzt bearbeitet:
So einfach ist das nicht. Der Fahrer hat durch sein regelwidriges Verhalten erst die Gefahrensituation geschaffen.
.........
Du musst schon vollständig zitieren - ich schrub ja.....
...... - da er lt. Polizeibericht keinen aktiven Anteil am Geschehen hatte (LKW abgestellt, Fahrer im Baumarkt), wird der Vorwurf der fahrlässigen Tötung schwierig zu verhandeln sein..... ......
.....dass es nicht so einfach sein wird.....
......
Bei abgestellten Fahrzeugen ist die Betriebsgefahr erst einmal gering, aber je nach Verkehrsbehinderung, Sichtbarkeit, Beleuchtung, Parken direkt hinter der Kurve, auf Sperrflächen, etc. wieder höher.
.......
S. vorstehend.....
 
So einfach ist das nicht. Der Fahrer hat durch sein regelwidriges Verhalten erst die Gefahrensituation geschaffen.

Das heißt im Umkehrschluss: wer schadensbedingt seinen LKW abstellen muss (weil technisch nicht mehr fahrbereit), den Warnblinker anstellt und dann von einem nicht guckenden Radler "getroffen" wird, ist auch der fahrlässigen Tötung zu bezeichnen? Nur weil der Radler den LKW nicht gesehen hat? Sorry ... ja, Radler sind die schwächeren Verkehrsteilnehmer, aber man darf auch von ihnen erwarten, dass sie selbstständig auf den Verkehr reagieren. Und die Augen aufmachen ... wer ist denn Schuld, wenn plötzlich ein Ast oder ähnliches auf dem Weg liegt (von einem regelmäßig kontrollierten und gesunden Baum)? Verklagt ihr dann den Baum?!? Vermutlich, denn der hat da ja nichts verloren ...
 
Wo soll der Unterschied sein ob ich da verbotswidrig Parke oder verkehrsbedingt anhalten muss? Habe ich im zweiten Fall eine Gefahrensituation geschaffen?
wer schadensbedingt seinen LKW abstellen muss (weil technisch nicht mehr fahrbereit), den Warnblinker anstellt und dann von einem nicht guckenden Radler "getroffen" wird, ist auch der fahrlässigen Tötung zu bezeichnen

Und ja auch ein Lkw mit Defekt haftet (Stichwort Gefährdungshaftung wie @ad-mh ausgeführt hat)
Und weil er dort verbotswidrig gestanden ist, steigt die Anteil der Haftung.
Wie hoch der Anteil ist, müssen andere entscheiden. Jedenfalls bleibt es nicht nur bei dem Strafzettel für Falschparken, wie @Sesselpupser vermutet hat.
Und weil bei dem Unfall jemand gestorben ist, wie der Vorwurf "fahrlässige Tötung" sein.
 
Wie ich es vermutet hatte: alle müssen mitdenken bzw sind Schuld, nur der Radler nicht ...
 
Wie ich es vermutet hatte: alle müssen mitdenken bzw sind Schuld, nur der Radler nicht ...
Jetzt nervt du nur noch!
Niemand hat geschrieben, dass der Radler nicht schuld hat. Es geht um eine Mitschuld.
Außerdem geht es nicht um Kraftfahrzeug gegen Fahrrad. Diese Regelung gelten auch bei Kraftfahrzeug gegen Kraftfahrzeug. (siehe mein Beispiel mit Zweitereiheparker).

EDIT: Noch ein Beispiel um es dir zu verdeutlichen.
Jemand lässt seinen E-Scooter mitten auf dem Gehweg liegen und ein Fußgänger stolpert darüber. Wer ist Schuld? Der Fußgänger, weil er zu blöd ist über den E-Scooter zu steigen, oder der, der den E-Scooter dort hingelegt hat?
 
Das heißt im Umkehrschluss: wer schadensbedingt seinen LKW abstellen muss (weil technisch nicht mehr fahrbereit), den Warnblinker anstellt und dann von einem nicht guckenden Radler "getroffen" wird, ...

Dann hat der LKW-Fahrer in deiner Aufzählung zumindest noch das Warndreieck vergessen.

Manchen hier scheint wirklich nichts zu doof. Man kann auch selbst durch etwas Nachdenken Unterschiede in bestimmten Situationen entdecken. Oder man fragt: "ja dann ist es wohl das gleiche ob ich auf der Autobahn im Stau stehe oder ob ich dort nur mal kurz zum Pinkeln links ranfahre oder was?!"
 
Sorry, aber wo ist denn der Unterschied genau? Da steht ein LKW ... erst einmal wurscht, weshalb. Der Radfahrer fährt auf und stirbt. Dafür ist es erst einmal egal, weshalb der LKW da steht, der Radler hätte den LKW sehen und reagieren können/müssen. Oder wäre der Radler nicht dagegen gefahren, wenn der LKW dort "regelgerecht" hätte stehen dürfen? Ach ne ... der darf da nicht stehen, also fahre ich einfach weiter, der verschwindet dann schon?!?

Ja, der LKW hätte da nicht stehen dürfen, mich ärgert aber, dass alle nur auf dem LKW-Fahrer herumhacken, anstatt mal die Fahrweise des Radlers in Frage zu stellen. Es kommt einem so vor, als ob es immer die anderen sind, aber nie die Radler.
 
Blödsinn, aber das weißt Du selbst ...

Es ist wie bei dem Pawlow'schen Hund, ein Radler verunfallt und alles zeigt mit dem Finger direkt auf den anderen. Ja, der LKW stand dort falsch, aber nicht erst Sekunden, bevor der Radler dort eingetroffen ist. Und sei doch mal ehrlich: so schwer ist ein LKW eigentlich nicht zu übersehen, oder? Ihr meckert doch auch bei jedem Abbiegevorgang, dass man den Radler hätte sehen müssen ...

Ja es ist mehr als traurig, dass ein Mensch sein Leben verloren hat, stelle ich auch gar nicht in Frage. Aber dem LKW-Fahrer nun die Schuld zu geben, dass der Radler offensichtlich den LKW "übersehen" hat, finde ich halt arg grenzwertig.
 
Aber dem LKW-Fahrer nun die Schuld zu geben, dass der Radler offensichtlich den LKW "übersehen" hat, finde ich halt arg grenzwertig.
Und du hast offensichtlich ein Problem zwischen Schuld und Mitschuld zu unterscheiden. Niemand hat hier von einer alleinigen Schuld des LKW- Fahrers geredet.
Da der aber dort nicht stehen durfte, ist die Wahrscheinlichkeit dass er eine Mitschuld bekommt ziemlich groß. Das ist schlicht Rechtslage. Und dafür ist auch ziemlich Wurst wie dusselig sich der Radfahrer angestellt hat.
 
Ich finde, die diversen Beschreibungen des Unfallhergangs geben nicht genügend Informationen preis, als daß man eher einschätzen könnte, wer wieviel "Schuld" hat, und warum. Eine Zeugin hat sich inzwischen zwar gemeldet, aber gemäß des Berichtes war der Unfall schon geschehen, also konnte sie zum direkten Hergang auch nichts beitragen.

Unerklärlich ist mir auch, wieso der Radfahrer ungebremst in das Heck des LKW gefahren ist. Er hatte wohl viel Tempo drauf, andererseits ist der Unfall nicht abends oder nachts passiert, sondern am Tage. Ich kann es mir nur so vorstellen, daß der Rennfahrer sekundenlang nicht aufgepaßt hat, und/oder abgelenkt war, oder er hat kurz auf den Boden geschaut, wie man es manchmal macht, wenn man in Unterlenkerposition fährt und zwischendurch den Nacken entlasten möchte.

Dann stellt sich noch die Frage nach der Örtlichkeit, stand der LKW kurz hinter einer Kurve? Ich hab das jetzt nicht via google-Maps nachgeprüft. Alles in allem sehr tragisch. Ich tendiere somit nicht dazu, dem LKW-Fahrer die alleinige Schuld zu geben, aber durch sein leichtsinniges und gedankenloses Verhalten, seinen Brummi mitten auf dem Radweg abzustellen, hat er zum großen Teil dazu beigetragen, daß es überhaupt zu dem Unfall gekommen ist, das ist Fakt.

Natürlich kann man jetzt auch spekulieren, daß, wenn der Rennfahrer nicht abgelenkt und aufmerksam gewesen wäre, er das Hindernis vermutlich rechtzeitig bemerkt und zum stehen gekommen wäre. Hätte, täte, könnte, dem verunfallten Radler nützt das herzlich wenig.

Ich bin immer sehr traurig, wenn ich solche Berichte lese. :(?
 
... Aber dem LKW-Fahrer nun die Schuld zu geben, dass der Radler offensichtlich den LKW "übersehen" hat, finde ich halt arg grenzwertig.

Mitunter kommt es auf ein Verschulden gar nicht an, weil der Schädiger bereits aufgrund der von ihm geschaffenen Betriebsgefahr haftet.
So sieht z.B. § 7 I StVG vor, daß der Kfz-Halter verschuldensunabhängig für den entstandenen Schaden haftet.
Haftungsgrund ist allein die Betriebsgefahr des Kfz. So hat es der Gesetzgeber - die zivilrechtliche Seite betreffend - entschieden.

Was die strafrechtliche Bewertung angeht, war der verunfallte Radfahrer auf einem Radweg unterwegs, den er benutzen durfte - und wohl auch mußte. Wem - außer dem verbotswidrig parkenden Lkw-Fahrer - sollte man einen Vorwurf machen ?
Wenn der Radfahrer den Radweg nicht benutzt, wird er sanktioniert. Benutzt er dagegen den zugeparkten Radweg und kommt dabei zu Tode, war das auch wieder nicht richtig: Er hätte eben besser aufpassen müssen.
Finde den Fehler !
Gut, daß Deine Meinung nichts zu tun hat mit der Rechtswirklichkeit.
 
Wenn der Radfahrer den Radweg nicht benutzt, wird er sanktioniert. Benutzt er dagegen den zugeparkten Radweg und kommt dabei zu Tode, war das auch wieder nicht richtig: Er hätte eben besser aufpassen müssen.
Finde den Fehler !
Der Fehler ist das der Radfahrer nicht nach vorne geguckt hat. Dann wäre das nämlich nicht passiert. Jeder Verkehrsteilnehmer hat aufmerksam zu fahren, auch der Radfahrer. Das der LKW Fahrer da nicht hätte stehen dürfen steht doch auf nem ganz anderen Blatt. Was würdest du denn sagen wenn ein PKW in nen LKW fährt der im absoluten Halteverbot steht? Auch wenn dem LKW Fahrer die alleinige Schuld zugesprochen wird, was nutztes dem Radfahrer?
 
Der Fehler ist das der Radfahrer nicht nach vorne geguckt hat. Dann wäre das nämlich nicht passiert. Das der LKW Fahrer da nicht hätte stehen dürfen steht doch auf nem ganz anderen Blatt. Was würdest du denn sagen wenn ein PKW in nen LKW fährt der im absoluten Halteverbot steht?
Irtum Deinerseits. Bei den Fahrlässigkeitsdelikten wird die Kausalitätskette strafrechtlich etwas anders betrachtet als bei der
Regulierung zivilrechtlicher Sachschäden. Insoweit vergleichst Du Äpfel mit Birnen:
Hier ist ein Mensch gestorben. Das ist - auch rechtlich - etwas anderes als zwei Pkw, die ineinander fahren.
Ich kann das gerne rechtlich aufdröseln, fürchte nur, daß das zu nichts führt, weil Dir ganz einfach die Kenntnisse fehlen,
das zu verstehen.
 
Irtum Deinerseits. Bei den Fahrlässigkeitsdelikten wird die Kausalitätskette strafrechtlich etwas anders betrachtet als bei der
Regulierung zivilrechtlicher Sachschäden. Insoweit vergleichst Du Äpfel mit Birnen:
Hier ist ein Mensch gestorben. Das ist - auch rechtlich - etwas anderes als zwei Pkw, die ineinander fahren.
Ich kann das gerne rechtlich aufdröseln, fürchte nur, daß das zu nichts führt, weil Dir ganz einfach die Kenntnisse fehlen,
das zu verstehen.
OK. Ich bin kein Jurist.Aber bleiben wir doch mal beim PKW der in nen stehenden LKW fährt und nehmen an das dabei der PKW Fahrer stirbt. Wie sieht es dann aus?
 
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