• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Guten Morgen zusammen ich bin neu hier und interessiere mich sehr für das Thema.
Ich hatte die Tage eine blöde Situation, die für mich noch gut ausging.
Mir ist jemand im WIndschatten gefolgt und plötzlich fährt ein anderer Radfahrer der sein Rad schon von rechts nach links in meine Spur.
Ich konnte noch ausweichen, aber derjenige hinter mir hat das nicht gesehen und ist dem voll in Rad gefahren.
Als ich den Knall hörte und sah was dapassierte bin ich umgedreht und zum Glück bis auf ein kaputter Radhelm ist nichts passiert.
Aber mal ehrlich falls mehr passiert wäre, stellt sich mir die Frage nach, wer hat den nun Schuld?
Ist glaube ich nicht so einfach oder?
 
Man kann dir ja wahrscheinlich auch zu geringen Abstand zum Vordermann vorwerfen...
Ich bzw wir hatten mal einen ähnlichen Unfall. Ich als Vorausfahrender musste bremsen und ausweichen. Hintermann hat sich bei mir am Hinterrad aufgehangen. Die Versicherung des entgegenkommenden überholenden Motorrades hat anstandlos alles bezahlt
 
Sofern die Versocherung sich da nicht querstellt, wird Dir der Zeitwert der Ausrüstung gezahlt. D.h. du solltest die Rechnungen von den beschädigten Gegenständen suchen. Sofern du die nicht mehr haben solltest arbeitet man dann aushilfsweise mit den preisen, die du aktuell für die Sachen zahlen würdest. Sollten deine Klamotten schon sehr alt sein wird da nicht viel bei rumkommen, bei Neunen sachen bekommst du quasi den gesamten betrag wieder.
Warst du wegen der Schrammen etc. beim Arzt Bzw hat die Polizei den unfall aufgenommen? Erstmal gute Besserung und viel Erfolg bei der Regulierung.
 
Erstattungsfähig ist der Geldbetrag, der nötig ist, um den Zustand von vor dem Unfall wieder herzustellen zzgl. Schmerzensgeld. Außerdem die Kosten für Schadensfeststellung und -regulierung.

Beim Rad sind das die Kosten für eine fachgerechte Reparatur bis zur Obergrenze von 20% über dem Wiederbeschaffungswert. Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der für ein vergleichbares Gebrauchtrad bezahlt werden muss. Erst einmal einen Kostenvoranschlag einzuholen, ist sicher eine sinnvolle Idee. Die Kosten für Kostenvoranschlag (oder ein Schadensgutachten) sind auch erstattungsfähig.

Bei der Kleidung sind im Prinzip die Kosten für entsprechende gebrauchte Sachen zu erstatten, da es dafür aber keinen Markt gibt, setzt man normalerweise den Neupreis an und macht davon je nach Alter, Zustand und zu erwartender Restnutzungszeit einen Abschlag 'neu für alt'. Die Höhe ist letztlich Verhandlungssache, es kann nicht schaden, zuerst einmal den Neupreis zu verlangen und abzuwarten, was die gegnerische Versicherung dazu sagt. Dass die Sachen (ungewaschen) aufgehoben werden müssen, bis die Regulierung durch ist, sollte klar sein.

Für den Körperschaden sind die Arztkosten und ein Schmerzensgeld zu zahlen. Für die Schmerzensgeldforderung ist unbedingt zu empfehlen, gleich am Montag einen Arzt aufzusuchen und eine komplette und möglichst präzise "Bestandsaufnahme" machen zu lassen, denn blaue Flecken, Schrammen etc. heilen zwar auch ohne Behandlung ab, lassen sich dann aber auch nicht mehr nachweisen. Die Kosten für den Arztbericht gehören auch zum erstattungsfähigen Schaden.

Ich würde in so einem Fall auch nicht von vornherein davon ausgehen, dass von der Gegenseite die alleinige Haftung problemlos akzeptiert wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich hatte heute eine unverschuldete aber äußerst herzliche Begegnung mit dem Asphalt und habe zur Schadenbezifferung eine Frage.
Also unverschuldet ist etwas anderes. Wer auffährt hat meistens immer Schuld. Du hast gepennt oder nicht Sicherheitsabstand genügend Sicherheitsabstand eingehalten. Ob jemand anderes eine Teilschuld trägt, wird sich wohl nie vor Gericht klären lassen.
 
Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Meinungen und Infos. Das hilft mir schon viel weiter. :)

Daten der Unfallverursacherin? Zeugen? Anzeige des Unfalls?
Nichts am Rad reparieren, alle Teile und Kleidung aufheben, Fahrradsachverständigen suchen.
http://www.fa-technik.adfc.de/Ratgeber/Gutachten/

Daten der Unfallverursacherin habe ich. Name, Tele. Nummer und Kennzeichen. Namen und Nummern der drei Zeugen ebenso. Alle treffen sie die selbe Aussage: Die Autofahrerin hat gegen jegliche Vernunft mit Gegenverkehr überholt und ist somit - in unseren Augen - Unfallverursacherin. Auf die Anzeige möchte ich eigentlich verzichten und nur auf dieses Mittel zurück greifen, wenn die Gegnerin bzw. deren Versicherung nicht zahlen will. Oder sollte ich das besser schon jetzt machen?

Sofern die Versocherung sich da nicht querstellt, wird Dir der Zeitwert der Ausrüstung gezahlt. D.h. du solltest die Rechnungen von den beschädigten Gegenständen suchen. Sofern du die nicht mehr haben solltest arbeitet man dann aushilfsweise mit den preisen, die du aktuell für die Sachen zahlen würdest. Sollten deine Klamotten schon sehr alt sein wird da nicht viel bei rumkommen, bei Neunen sachen bekommst du quasi den gesamten betrag wieder.
Warst du wegen der Schrammen etc. beim Arzt Bzw hat die Polizei den unfall aufgenommen? Erstmal gute Besserung und viel Erfolg bei der Regulierung.

Zum Arzt will ich morgen. Da der Unfall Samstagnachmittag passiert ist wäre die Alternative nur die Notaufnahme gewesen und das habe ich nicht für nötig gehalten.

Also unverschuldet ist etwas anderes. Wer auffährt hat meistens immer Schuld. Du hast gepennt oder nicht Sicherheitsabstand genügend Sicherheitsabstand eingehalten. Ob jemand anderes eine Teilschuld trägt, wird sich wohl nie vor Gericht klären lassen.

Welcher Sicherheitsabstand ist denn in deinen Augen genügend? Halber Tacho? Bei 35 km/h also 17,5 m? Super Windschatten. ;) Im Erst, die Dame hatte weder zu den überholten Radfahrern noch zu uns einen Sicherheitsabstand von 1,5 m. Auf einer 1,5 spurigen Nebenstraße Fahrradfahrer mit Gegenverkehr zu überholen ist grob fahrlässig. Dieser Unfall wäre eindeutig nicht passiert, wenn sie 30 Sekunden gewartet hätte. Natürlich kann ich nicht beurteilen, ob Justizia das ebenso sieht wie alle 4 Radfahrer die dabei waren.

Weitere Meinungen sind natürlich herzlich willkommen. Ich halte euch gern auf dem Laufenden und berichte wie es mir in dieser Sache ergeht.
Danke euch allen noch einmal.

Liebe Grüße
Anakin
 
Ähhhhh ja oder bist Du auf einer abgesperrten Strecke gefahren? Warum sollte der Sicherheitsabstand für Dich nicht gelten?
Ich gönne es Dir, wenn alles bezahlt wird, wenn die gegnerische Versicherung jedoch hinterfragt, respektive im Unfallbericht 1,5 m bei ca. 35 km/h nachzulesen ist .......
Hätte sich der Erste flach gelegt, wäre es was anderes. Sicherlich wäre Dir nichts passiert, hätte sie nicht überholt. Aber hättest Du Dich an die Vorschriften gehalten, wäre Dir auch nichts passiert ;)

Dann sind die im Windschatten fahrenden Rennradfahrer ja alle samt Verkehrsrowdys. Steile These. ;) Ne, ich stimme dir da zu. Ist ein Blickwinkel, aus dem ich das Geschehene so noch nicht betratet habe. Natürlich hatte ich keine 17,5 m Abstand. Aber mit meinem Verhalten habe ich nicht grob fährlässig Dritte gefährdet. Zählt dieser Umstand nicht mit in die Schuldfrage hinein?
 
Na ja, ob Verkehrsrowdy oder nicht ist da nicht entscheidend. Man muss sich aber darüber im klaren sein, dass ein Verhalten, das gegen die Verkehrsregeln verstößt, im Falle des Falles zu einer Haftung oder Mithaftung führen kann. Auch wenn sich niemand daran stört, solange nichts passiert. Und für eine Haftung oder Mithaftung muss es keine "grobe" Fahrlässigkeit sein.
 
Welcher Sicherheitsabstand ist denn in deinen Augen genügend? Halber Tacho? Bei 35 km/h also 17,5 m? Super Windschatten. ;) Im Erst, die Dame hatte weder zu den überholten Radfahrern noch zu uns einen Sicherheitsabstand von 1,5 m. Auf einer 1,5 spurigen Nebenstraße Fahrradfahrer mit Gegenverkehr zu überholen ist grob fahrlässig. Dieser Unfall wäre eindeutig nicht passiert, wenn sie 30 Sekunden gewartet hätte. Natürlich kann ich nicht beurteilen, ob Justizia das ebenso sieht wie alle 4 Radfahrer die dabei waren.
Du hast so viel Abstand einzuhalten, das du jeder Zeit sicher zum stehen kommen kannst, ohne den Vordermann aufzufahren. Das ist ist nun mal die rechtliche Situation. Das das nicht unbedingt viel mit der Realität zu tun hat, wenn man Rennrad fährt ist mir bewusst.

Das die Autofahrerin fahrlässig überholt hat, steht aber auf einem anderen Blatt. Ich sehe da maximal eine Teilschuld, die sie bei einer Gerichtsverhandlung bekommen würde. Wenn jemand über eine Rote Ampel fährt, und ein paar Meter weiter ihm jemand die Vorfahrt nimmt, dann kann man dem auch nicht vorwerfen, das wenn er nicht über die rote Ampel gefahren wäre, der Unfall nicht passiert wäre.
 
Bei solchen Diskussionen sind hoffentlich ausgebildete Juristen mit entsprechend fachlicher Spezialisierung dabei. Ich finde es grundsätzlich etwas schwierig, so etwas aus Laien-Sicht beurteilen zu wollen.

Und bei einer kurzen Suche habe ich auch keinen wirklichen Hinweis auf einen derartigen "Sicherheitsabstand" gefunden.
Abgesehen vom Grundsätzlichen:
Das sagt die StVO: § 4 StVO Abstand
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen

Was das nun genau für Radfahrer "unter sich" bedeutet, ist wohl wenig eindeutig.

Aber wie gesagt. Ohne tiefere Fachkenntnis reine Spekulation.

EDIT: Vielleicht hilft das: Unfallaufnahme ohne Polizei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja, auch die meisten juristischen Laien sind in der Lage zu wissen, wie man sich im Straßenverkehr zu verhalten hat.

Und gerade mit der Abstandsregel ist es eigentlich recht einfach. Wer bei einem vorausfahrenden Fahrzeug auffährt, begründet alleine schon dadurch die Vermutung, dass wohl sein Abstand nicht ausreichend gewesen sein dürfte. "Beweis des ersten Anscheins" nennt der Jurist diese Regel. Diesen Anschein kann der Auffahrende dann seinerseits entkräften oder zumindest relativieren, wenn er sich auf Umstände berufen kann, aus denen sich ein untypischer Geschehensablauf mit fremdem überwiegendem Verschulden oder Mitverschulden ergibt. Musterbeispiele: grundlose Vollbremsung des Vorausfahrenden, der andere ist rückwärts gefahren oder so eine Situation wie hier, nämlich nicht vorhersehbares erhebliches Fehlverhalten von dritter Seite. Das ändert aber nichts daran, dass der schwarze Peter situationsbedingt zunächst beim Auffahrenden liegt und er den erst einmal loswerden muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bringt im nachhinein wenig, denn das ist ja auch nur die einseitige Schilderung eines Beteiligten. Wenn, dann ruft man die Polizei zur Unfallstelle, damit die Umstände vor Ort unabhängig aufgenommen und dokumentiert werden können.
 
Sicher weiß man das in etwa. Aber es gibt -zig Umstände. Beim Fahren im Verband ist es sogar eine zwingende Voraussetzung dicht beieinander zu fahren, nur als Beispiel.
Nun waren es zwei und keine 15 Fahrer/innen. Aber ändert das was? Ich weiß es nicht mit Bestimmtheit.
 
Dann sind die im Windschatten fahrenden Rennradfahrer ja alle samt Verkehrsrowdys. Steile These. ;) Ne, ich stimme dir da zu. Ist ein Blickwinkel, aus dem ich das Geschehene so noch nicht betratet habe. Natürlich hatte ich keine 17,5 m Abstand. Aber mit meinem Verhalten habe ich nicht grob fährlässig Dritte gefährdet. Zählt dieser Umstand nicht mit in die Schuldfrage hinein?

Ich habe meinen Beitrag gelöscht, da ich
-in etwa mit Deiner Antwort gerechnet habe
-der Verlauf hier wie üblich bei diesem Thema ist
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten