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gesucht: Pedalreflektoren mit Zulassung durchs Kraftfahrt Bundesamt

Hallo mal wieder. Ich hab heut zufällig - aus verlässlicher Quelle - erfahren, dass ein Fahrrad, das in EINEM EU-Land der dortigen StVZO entspricht, auch in allen anderen EU-Ländern zugelassen ist.
Weis darüber jemand was genaueres oder kann das bestätigen? ...
Äußerst verlässliche Quelle. Das gilt für zulassungspflichtige Fahrzeuge. Fahrräder sind zulassungsfrei. Gerade deshalb muss sich jeder Radfahrer selbst darum kümmern, dass sein Fahrzeug den Regeln entspricht. Ich hoffe, das bleibt auch so.
 
... Wenn ein Italiener mit seinem Rad nach D kommt, wird man ihn vielleicht nicht wg. eines fehlenden Reflektors belangen können. Aber ein Deutscher in Deutschland mit einem in Deutschland gekaufte Rad wird sich schon an die hiesigen Gesetze halten müssen. ...
Doch, der Italiener kann hier (theoretisch) deswegen auch belangt werden. Umgekehrt gilt das auch, wobei ich nicht weiß, welche Regeln für Rennräder in Italien gelten. Ich kann mich aber noch an die Zeiten erinnern, in denen es in Italien ein schweres (und teures) Vergehen war, wenn bei einem Kfz. das Nationalitätenkennzeichen ("D-Schild") nicht die seinerzeit in Italien vorgeschriebenen Mindest- und Höchstmaße hatte.
 
Naja Fixie ohne Bremsen ist schon ein etwas anderer Sachverhalt ...
hängt halt immer vom Gutdünken der Rennleitung ab...ich seh bei mir gefühlte zwanzigtausend fixies rumfahren, aber dass eienr angehalten wurde, hab ich noch nie gehört...
ähnlich dürfte es sich mit deinen Reflektoren verhalten...wenn`s hart auf hart kommt lieber "konform" das ganze...
 
Der Link zeigt gerade wie es läuft. Der Benutzer des Rades ist verantwortlich dafür, dass sein Gefährt den Regeln entspricht. Wenn das nicht der Fall ist, kann es Probleme geben. Und wenn ihm bei einer Kontrolle gesagt wird, dass es nicht nur nicht den Regeln entspricht, sondern auch noch verkehrsunsicher ist, ihm deshalb ausdrücklich verboten wird, damit weiter am Straßenverkehr teilzunehmen, und er sich daraufhin trotzdem in den Sattel schwingt, um weiter zu fahren ... :confused:
In Amerika wäre er dafür wohl sofort erschossen worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Link zeigt gerade wie es läuft. Der Benutzer des Rades ist verantwortlich dafür, dass sein Gefährt den Regeln entspricht. Wenn das nicht der Fall ist, kann es Probleme geben. Und wenn ihm bei einer Kontrolle gesagt wird, dass es nicht den Regeln entspricht, er damit nicht weiter am Straßenverkehr teilnehmen darf und er sich trotzdem in den Sattel schwingt, um weiter zu fahren ... :confused:
passt schon, hab da was falsch verstanden...schon spät hier..
aber prinzipiell gilt vorherig gesagtes...^^
 
Doch, der Italiener kann hier (theoretisch) deswegen auch belangt werden. Umgekehrt gilt das auch, wobei ich nicht weiß, welche Regeln für Rennräder in Italien gelten. Ich kann mich aber noch an die Zeiten erinnern, in denen es in Italien ein schweres (und teures) Vergehen war, wenn bei einem Kfz. das Nationalitätenkennzeichen ("D-Schild") nicht die seinerzeit in Italien vorgeschriebenen Mindest- und Höchstmaße hatte.
Heute sind es die Begrenzungsschilder bei Heckfahrradträgern, die dann auch noch in Italien anders sein müssen als in Spanien
https://reflexfolie.de/info/Warntafeln-Spanien-Italien.html
 
Ich kenne mich nicht wirklich aus, aber ich kann mir vorstellen, dass der Kauf des Rades und/oder die Staatsbürgerschaft des Käufers dabei eine Rolle spielt.
Staatsbürgerschaft sicherlich nicht, aber Wohnsitz. Soll kein wirklicher Widerspruch sein, ich gehe davon aus dass du letztendlich das gleiche meinst.
 
Ich kenne das nur in Verbindung mit dem Führerschein. Ein Tourist darf ein Fahrzeug in D bewegen, wenn er einen gültigen Führerschein dafür in seinem Heimatland (bzw Hauptwohnsitz) hat. Verlegt er seinen Hauptwohnsitz aber nach D, so muss er zumindest den Führerschein umschreiben lassen, wenn sich die Regelungen für das Fahrzeug unterscheiden.
 
Ich kenne mich nicht wirklich aus, aber ich kann mir vorstellen, dass der Kauf des Rades und/oder die Staatsbürgerschaft des Käufers dabei eine Rolle spielt.

Wenn ein Italiener mit seinem Rad nach D kommt, wird man ihn vielleicht nicht wg. eines fehlenden Reflektors belangen können. Aber ein Deutscher in Deutschland mit einem in Deutschland gekaufte Rad wird sich schon an die hiesigen Gesetze halten müssen.

Davon abgesehen. Ich fahre am Stadtrad mit Reflexfolien und hatte noch nie Ärger.
stimmt, das ist ein guter Einwand.

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Äußerst verlässliche Quelle. Das gilt für zulassungspflichtige Fahrzeuge. Fahrräder sind zulassungsfrei. Gerade deshalb muss sich jeder Radfahrer selbst darum kümmern, dass sein Fahrzeug den Regeln entspricht. Ich hoffe, das bleibt auch so.
Ich werd da wohl noch mal nachfragen.

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