Sagt mal, geht es nur mir so, oder fragt ihr euch auch, was der Gesetzgeber für Drogen nimmt ?
Nur mal 2 Beispiele die völig schwachsinnig sind:
Ein Fahrradanhänger darf einen Meter breit, vier Meter hoch und nicht mehr als 25m lang sein:
Cool, ich besorg mir einen 24 Meter langen Anhänger und fahr damit gemütlich durch den Berufsverkehr.
Gibt es eine Fahrradampel, so gilt diese auch, wenn ein Radfaher die Fahrbahn benutzt.
super, also wenn der Radweg z.B. zugeparkt ist, dann soll ich nach STVO auf die Straße ausweichen. Okay, aber komme ich dann an eine Ampel, wo ich auf dem adweg rot hätte und der Straßenverkehr noch grün hat, soll ich anhalten ? Damit rechnen auch sicher die Autofahrer hinter mir. :spinner:
Nur mal 2 Beispiele die völig schwachsinnig sind:
Ein Fahrradanhänger darf einen Meter breit, vier Meter hoch und nicht mehr als 25m lang sein:
Cool, ich besorg mir einen 24 Meter langen Anhänger und fahr damit gemütlich durch den Berufsverkehr.

Gibt es eine Fahrradampel, so gilt diese auch, wenn ein Radfaher die Fahrbahn benutzt.
super, also wenn der Radweg z.B. zugeparkt ist, dann soll ich nach STVO auf die Straße ausweichen. Okay, aber komme ich dann an eine Ampel, wo ich auf dem adweg rot hätte und der Straßenverkehr noch grün hat, soll ich anhalten ? Damit rechnen auch sicher die Autofahrer hinter mir. :spinner: