Ob es dafür wirklich gesetzliche Vorschriften gibt, halte ich zumindest für fraglich. Es handelt sich um Gefahrzeichen, es geht bergauf oder bergab. Ich könnte mir vorstellen, dass der Sachbearbeiter beim Straßenverkehrsamt die Schilder so aufstellt, wie er Zucker im Kaffee hat oder sonstwie.
Beispiel 1:
Schild Gefälle 5 % über 2 km
Nachgemessen 2 km und 100 Hm - stimmt also
Die Maximalsteigung beträgt dort aber über 10 %, dafür ist ein ganzes Stück nahezu ebenerdig, also flach.
Beispiel 2:
Schild Steigung 6 %
Über den gesamten Berg komme ich max auf eine Durchschnitt von 4 %. Hier wird es wohl die Maximalsteigung sein.
Wer mehr dazu wissen will, sollte man nach den Verwaltungsvorschriften zu § 40 StVO nachlesen. Die sollten über google recht einfach zu finden sein.
Volker