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Fragen über Fragen nach Unfall.

Mimsey

Unshaved and Dangerous
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Moin,

Ich hatte vor ein Paar tagen einen Unfall, ist sogar in der Zeitung gelandet ^^

So Jetzt habe ich Folgendes problem, mein Rad wird am 1.8 von DHL abgeholt und geht zu Rose wegen einem Kostenvoranschlag, wenn der durch ist geht er an ihre Versicherung und dann kann ich Rose sagen, sie sollen die Angeschlagenen teile austauschen, und ja wir alle wissen ja wielang man auf sowas warten muss im Sommer. Die Frage ist jetzt, wie Trainier ich weiter? Habe grade kein anderes Rennrad als das Gecrashte Rose was jetzt hier Rumsteht... kollege meinte, lass dir doch von ihrer versicherung ein Leihrad bezahlen.. ist sowas möglich ? :eek:
 
Bei Autos geht sowas, solange der Unfall nicht selbst verschuldet ist. Wenn du das Rad brauchst, um auf die Arbeit zu kommen, wäre das ein Argument.
Ansonsten: Laufen, Spinning, schwimmen, walken,..... Gibt so Soviele Sportarten um fit zu bleiben. ;)
 
Kennst Du denn einen Händler der Rennräder verleiht? Soviel ich weis kannst Du den Ausfall geltend machen. Andererseits wäre das doch DAS Argument um Dir ein günstiges 2. Rad zuzulegen.;)
 
Ein Fahrrad, welches z. B. genutz wird um zur Arbeit zu kommen wird je nach Versicherung mit 3 - 8 Euro/ Tag angesetzt. Leider gilt dieses nicht für Rennräder, welche eine Sonderstellung genießen und eher geduldet als erlaubt sind.
  • KG Berlin v. 16.07.1993:
    Für die vereitelte Nutzbarkeit eines Fahrrads kann Entschädigung beansprucht werden, soweit das Fahrrad im Ausfallszeitraum tatsächlich genutzt worden wäre, was bei Unfallverletzungen fraglich ist.

  • AG Wetzlar SP 1999, 313:
    Für den Ausfall eines unfallbeschädigten Rennrades kann der Geschädigte keine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

  • LG Lübeck v. 08.07.2011:
    Der Geschädigte kann für die notwendige Zeit, in der sein unfallbeschädigtes Fahrrad nicht nutzen konnte, eine Ausfallentschädigung verlangen. Dem steht nicht entgegen, dass er weitere Renn-, bzw. Sporträder ohne Schutzbleche und ordnungsgemäße Beleuchtung besitzt. Anzusetzen ist ein ortsüblicher Mietzins für ein Fahrrad unter Abzug von 40% Unternehmergewinn. Für einen Zeitraum von 35 Tagen ist eine Nutzungsausfallentschädigung von 195,90 Euro angemessen.
Alles kann, nichts muss - schreibe die Versicherung an und frage nach. Wie immer macht der Ton die Musik.
 
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