AW: Die Petiton gegen die Radwegsbenutzungspflicht ist ONLINE
Sag ich doch... Das heißt aber nicht, dass bei weniger Unterstützern eine Anhörung von vornherein ausgeschlossen ist.
"Ergänzt wurden die beiden vorgenannten Neuerungen
durch eine weitere Änderung der Verfahrensgrundsätze
dahin gehend, für Sammel- oder Massenpetitionen, die
ein Quorum von 50 000 Unterstützern erreichen, grundsätzlich
eine Anhörung des oder mehrerer Petenten in
öffentlicher Ausschusssitzung vorzusehen."
http://dip.bundestag.de/btd/16/025/1602500.pdf
Sag ich doch... Das heißt aber nicht, dass bei weniger Unterstützern eine Anhörung von vornherein ausgeschlossen ist.