T-lo
Attraktives Mitglied
Dann möchte ich bitte dein Zulieferer sein.
Als Auftraggeber schreibe ich mit meinem Zulieferer lieber Zielvorgaben in den Vertrag, die den für mich nicht gewünschten/verkäuflichen Ausschuss direkt ausschließen. Eine der Zielvorgaben wäre in dem Fall das Gewicht, inklusive Toleranz für selbiges. Liegt ein Teil der Lieferung des Herstellers dann drüber, geht der zurück und ich nehme ihn mit Verweis auf die vertraglich geschuldete Leistung nicht ab.
Trotzdem darf der Hersteller diesen Ausschuss dann nicht auf eigene Rechnung verkaufen, weil er ja nur in Lizenz fertigt und das Muster meine eigene Konstruktion ist.
Denk Deine Vorstellung doch mal weiter: welchen Schaden hätte denn der Hersteller, wenn Ausschuss auf Kosten des Bestellers gehen, und gleichzeitig noch vom Hersteller auf eigene Rechnung verkauft werden dürfte?
Eben: der Hersteller hätte gar keinen Schaden, sondern der Besteller. Der Hersteller hätte sogar einen Gewinn, während der Besteller gleichzeitig für unverkäufliche Ware zahlen müsste, und die dann auch noch sein eigenes Geschäft torpediert.
Weshalb sollte der Hersteller in der Konstellation dabei dann überhaupt auf Einhaltung der Zielvorgaben achten?
Nee, ernsthaft, da bist Du auf dem Holzweg.
Als Auftraggeber schreibe ich mit meinem Zulieferer lieber Zielvorgaben in den Vertrag, die den für mich nicht gewünschten/verkäuflichen Ausschuss direkt ausschließen. Eine der Zielvorgaben wäre in dem Fall das Gewicht, inklusive Toleranz für selbiges. Liegt ein Teil der Lieferung des Herstellers dann drüber, geht der zurück und ich nehme ihn mit Verweis auf die vertraglich geschuldete Leistung nicht ab.
Trotzdem darf der Hersteller diesen Ausschuss dann nicht auf eigene Rechnung verkaufen, weil er ja nur in Lizenz fertigt und das Muster meine eigene Konstruktion ist.
Denk Deine Vorstellung doch mal weiter: welchen Schaden hätte denn der Hersteller, wenn Ausschuss auf Kosten des Bestellers gehen, und gleichzeitig noch vom Hersteller auf eigene Rechnung verkauft werden dürfte?
Eben: der Hersteller hätte gar keinen Schaden, sondern der Besteller. Der Hersteller hätte sogar einen Gewinn, während der Besteller gleichzeitig für unverkäufliche Ware zahlen müsste, und die dann auch noch sein eigenes Geschäft torpediert.
Weshalb sollte der Hersteller in der Konstellation dabei dann überhaupt auf Einhaltung der Zielvorgaben achten?
Nee, ernsthaft, da bist Du auf dem Holzweg.