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Ausprobieren darf man nicht mehr ? Nur unbenutze rückgabe innerhalb 30 tagen

bigfloor

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Moin,

Freundin von mir sucht ein neues rad, zweifel zwischen Endurace CF und Ultimate CF. Ach, bestell dass was gleich lieferbar ist, probier es aus, und wenns nicht passt, schicke es zuruck.
Oder eben nicht: auf canyon.com steht jetzt bei rückgabe:
(https://www.canyon.com/de-de/customer-service/returns.html)

"Wenn etwas nicht passt, kannst du dein ungenutztes Bike - oder auch Zubehör - bis zu 30 Tage nach Erhalt an uns zurückschicken."

Und um zu wissen ob es passt darf ich es mir nur anschauen ????????

Kann mir einer vom Canyon support dass mal erklären ?

Mfg
Florian
 

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Re: Ausprobieren darf man nicht mehr ? Nur unbenutze rückgabe innerhalb 30 tagen
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Maxxi

Hilfreich
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Ich bin zwar nicht vom Canyon Support aber das Rückgaberecht geht davon aus das die Ware wieder verkauft werden kann. Also so lange du das Rad zurückschickst in einen Zustand wie du es selbst auch empfangen möchtest ist es normalerweise OK. Probesitzen ist z.B. kein Problem, über mehrere längere Touren ausprobieren geht weit über das Rückgaberecht hinaus und muss also vom Verkäufer ganz klar zugelassen sein sonst hast du ein Problem beim zurückschicken. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet dir dies zuzulassen.
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Maxxi

Hilfreich
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mit dem Umtauschen/Rückgabe ist so ne Sache :)

würd ich lieber nicht testen :crash:

gibt nur Ärger

Rad probefahren Vorort und dann kaufen ist besser
 
Generell ist die Vorgabe, dass man Waren vor der Rücksendung so prüfen können soll wie im Laden. Zusammenbauen und draufsetzen sollte also drin sein. Eine Proberunde auf dem Parkplatz halte ich auch für üblich. Längere Touren aber nicht. Dann kriegst du ggf. nicht mehr den vollen Preis zurück.
 
Das ist aber völlig normal im Rahmen des Versandhandels und sollte jedem Verbraucher klar sein.
Wer dann ein solche Mentalität an den Tag legt, soll sich bitte auch selbst in die Pflicht nehmen und darf keinerlei Waren Retour senden.
 
Das ist aber völlig normal im Rahmen des Versandhandels und sollte jedem Verbraucher klar sein.
Wer dann ein solche Mentalität an den Tag legt, soll sich bitte auch selbst in die Pflicht nehmen und darf keinerlei Waren Retour senden.

Nochmal ne Gegenfrage:
Wenn Du zu einem Händler gehst, baut der Dir dann ein Neurad zusammen für Deine Probefahrt?
Ich habe immer nur ein Testrad bekommen.
Auf ein Neurad durfte ich auch draufsitzen und ggf. im Laden (sofern möglich) ein paar Meter rumrollen, aber sicher nicht 30 Tage testfahren.
Ich denke ein Fahrrad kannst Du nicht mit Jeans oder T-Shirt vergleichen. Habe zum Fahrrad-Versandhandel ohnehin ein zwiegespaltenes Verhältnis.

Und natürlich bin ich nicht der Mensch der sich 3 Teile nach Hause bestellt und alle drei wieder zurückschickt. Retouren habe ich nur gemacht, wenn Ware nicht dem Beschrieb entspricht, mangelhaft war, oder wenn z.B. die Grösse nicht passte.
Um das alles zu ermitteln, muss man ein Fahrrad nicht 30 Tage lang probefahren.
 
Moin,

Freundin von mir sucht ein neues rad, zweifel zwischen Endurace CF und Ultimate CF. Ach, bestell dass was gleich lieferbar ist, probier es aus, und wenns nicht passt, schicke es zuruck.
Oder eben nicht: auf canyon.com steht jetzt bei rückgabe:
(https://www.canyon.com/de-de/customer-service/returns.html)

"Wenn etwas nicht passt, kannst du dein ungenutztes Bike - oder auch Zubehör - bis zu 30 Tage nach Erhalt an uns zurückschicken."

Und um zu wissen ob es passt darf ich es mir nur anschauen ????????

Kann mir einer vom Canyon support dass mal erklären ?

Mfg
Florian
Das werden die dir nicht erklären wollen , dafür sind solche Leute zu höflich , das sollte der gesunde Menschenverstand dir sagen , das deine Vorstellungen etwas neben der Spur sind....sorry , aber ich seh das so .
 
Du kannst eine Canyon auch 10 km (Schätzung) Probe fahren und dann zurückgeben, solange es sich in einem neuwertigen Zustand befindet. So ein Rad wird dann mit geringem Nachlass im Outlet verkauft. Canyon kalkuliert so was ein. Also kru gesagt, Ausprobieren geht schon, sollte aber nicht die Regel sein.
 
Ich wette es haben einfach ein paar Leute übertrieben. Die haben bei Wind und Wetter ein paar schöne Touren gemacht. Danach wurde der Karren total versifft in den Karton geworfen, bevor sich hier im Forum nicht eindeutig klären ließ, ob der Kratzer im Carbon schlimm ist oder nicht.
 
Normalerweise kannst du bei Canyon auch bei den Road rides die Räder ausgiebig testen.
Ob das dieses Jahr auch noch klappt, weiß ich aber nicht
 
Fangen wir mal logisch beim guten, alten Fernabsatz an. Das hat sich rechtlich in D langsam entwickelt und wird durch europarechtliche Regeln umgesetzt.

Fernabsatz ist an die Stelle des "Ausprobierens im Laden" getreten.
Der Gesetzgeber vergleicht dieses und schützt den Verbraucher, der beim Fernabsatz eben nicht im Ladengeschäft ausprobieren und prüfen kann.
Beim Händler probierst du das Rad auf dem Parkplatz oder dem Indoor Parcours aus.
Das Rad darf also zum Testen benutzt werden. Testen ohne Benutzen klappt nicht wirklich.

Bahnbrechend (eigentlich genau so zu erwarten) war hier das Urteil des BGH zu Matratzen in Schutzfolie.
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...gh&Art=pm&Datum=2019-7&nr=97148&pos=13&anz=16
Das Urteil ist so richtig. Es muss die Möglichkeit geben, die Ware zu Hause auszuprobieren. Schummeleien mit Hygieneverpackungen zählen also nicht.

Hier nochmal der Kernsatz der BGH Entscheidung, die nicht mehr als Europarecht umsetzt.
"Das Widerrufsrecht soll den Verbraucher in der besonderen Situation im Fernabsatzhandel schützen, in der er keine Möglichkeit hat, das Erzeugnis vor Abschluss des Vertrages zu sehen und seine Eigenschaften zur Kenntnis zu nehmen."
Ein "unbenutztes Bike" gibt eben nicht die Möglichkeit, die Ware auszuprobieren.

Die Klausel stellt m.E. für den Verbaucher einen offensichtlichen AGB Verstoß (nunmehr § 305ff BGB) dar.

Nice try...
 
Zuletzt bearbeitet:
Fangen wir mal logisch beim guten, alten Fernabsatz an. Das hat sich rechtlich in D langsam entwickelt und wird durch europarechtliche Regeln umgesetzt.

Fernabsatz ist an die Stelle des "Ausprobierens im Laden" getreten.
Der Gesetzgeber vergleicht dieses und schützt den Verbraucher, der beim Fernabsatz eben nicht im Ladengeschäft ausprobieren und prüfen kann.
Beim Händler probierst du das Rad auf dem Parkplatz oder dem Indoor Parcours aus.
Das Rad darf also zum Testen benutzt werden. Testen ohne Benutzen klappt nicht wirklich.

Bahnbrechend (eigentlich genau so zu erwarten) war hier das Urteil des BGH zu Matratzen in Schutzfolie.
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...gh&Art=pm&Datum=2019-7&nr=97148&pos=13&anz=16
Das Urteil ist so richtig. Es muss die Möglichkeit geben, die Ware zu Hause auszuprobieren. Schummeleien mit Hygieneverpackungen zählen also nicht.

Hier nochmal der Kernsatz der BGH Entscheidung, die nicht mehr als Europarecht umsetzt.
"Das Widerrufsrecht soll den Verbraucher in der besonderen Situation im Fernabsatzhandel schützen, in der er keine Möglichkeit hat, das Erzeugnis vor Abschluss des Vertrages zu sehen und seine Eigenschaften zur Kenntnis zu nehmen."
Ein "unbenutztes Bike" gibt eben nicht die Möglichkeit, die Ware auszuprobieren.

Die Klausel stellt m.E. für den Verbaucher einen offensichtlichen AGB Verstoß (nunmehr § 305ff BGB) dar.

Nice try...

Das BGH Urteil wird aber nur Geltungskraft haben bei Firmen die als offizieller Standort Deutschland haben. Nicht jede .de Seite hat dies (bei Canyon vermute ich eher dass die den Standort Deutschland haben).
 
Canyon Bicycles GmbH · Karl-Tesche-Straße 12 · D-56073 Koblenz
Geschäftsführer: Roman Arnold, Armin Landgraf, Lothar Arnold
Handelsregister: Amtsgericht Koblenz HRB 2870
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 148 719 832
 
Ich bin letztes Jahr ein Aeroad 50km gefahren und kam damit überhaupt nicht zurecht. Habe das Rad dann penibelst gesäubert, eingepackt und mir ein Ultimate bestellt. Die Erstattung (ohne Abzug) des Aeroad war noch vor der Abbuchung des Ultimate auf meinem Konto.

Bei mir das Gleiche, aber eher ein bisschen durch die Siedlung geradelt. Ich meine, es hieß, man behält sich vor, bei stärkerer Abnutzung einen gewissen Betrag einzubehalten. Bei mir gab's aber auch den vollen Betrag zurück.
Wenn es Dir nur um die Geo geht, kannst Du ja auch ggf. die eigenen Laufräder reinmachen, dann sieht man auch den Reifen nichts an.
 
Wie hier auch schon beschrieben wurde:
Meine bessere Hälfte hat letzen Sommer ebenfalls bei Canyon bestellt, irgendwas zwischen 10 und 20 km mit den "Canyonlaufrädern" ausprobiert, ordentlich gesäubert und nach Rücksendung erfolgte die Erstattung ohne Diskussion oder Abzüge (Bike war ohne Beschädigungen, aber mit übl. leichten Sichtspuren der Verbraucherendmontage und Probefahrt - bspw. an den Reifen - retourniert worden).
Da stand o.g. auch schon so bei Canyon als Info und Ablauf entspr. der Rechtslage beim Verbraucherfernabsatz ("ungenutzt" schließt auspacken und kurze Probe nicht aus).
(Solche Bikes landen dann idR im Outlet, Showroom als Testbike oder werden ggf mit neuen Reifen/ Lenker etc versehen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wette es haben einfach ein paar Leute übertrieben. Die haben bei Wind und Wetter ein paar schöne Touren gemacht. Danach wurde der Karren total versifft in den Karton geworfen, bevor sich hier im Forum nicht eindeutig klären ließ, ob der Kratzer im Carbon schlimm ist oder nicht.
Eben ! Ich kannte Leute die haben sich für ein Wochenende eine Zeltausrüstung gekauft, waren dann damit unterwegs, und haben sie Montags wieder zurückgeschickt.....
 
Eben ! Ich kannte Leute die haben sich für ein Wochenende eine Zeltausrüstung gekauft, waren dann damit unterwegs, und haben sie Montags wieder zurückgeschickt.....
Nun, bei Klamotten für festliche Anlässe/stylische Parties soll das ja in gewissen Kreisen üblich sein.

Ich muss ehrlich sagen, ich gönne den "Direktversendern" solche Kunden.
 
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