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10 Jahre Garantie auf den Rahmen, welche Hersteller geben das???

Nils82

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Hallo,

wie oben schon steht, möchte ich gern von euch wissen, welche Rennrad Hersteller 10 jahre Garantie auf ihre Rahmen geben.

Zur Vorgeschichte:

Ich kaufte mir im Mai 2010 ein Cube Acid (MTB) mit fünf Jahren Garantie auf den Rahmen. Im Juni 2015 ist mir der Rahmen im Bereich Ober-/Sitzrohr gerissen. Die Garantie wurde von Cube abgelehnt, nicht mal Kulanz gab es. Ich wollte gar kein neues Rad haben, hätte Cube gesagt "los, bekommst 'n neuen Rahmen zum hablen Preis" hätt ich sofort gemacht, aber nix. Da war ich schon recht enttäusch. Zumal ich nur ein paar Wochen über der Garantie drüber war. Wie dem auch sei. Ich möchte im Frühjahr ein Rennrad Kaufen und möchte gern eins mit 10 Garantie auf den Rahmen haben.

Zwei Räder habe ich auch schon ins nähere Auge gefasst, einmal das Votec VR (10 Jahre Garantie) und das Giant Contend SL 1 (Lebenslange Garantie). Das was mir am Giant nicht gefällt ist, so banal das auch klingen mag, die Lebenslange Garantie auf den Rahmen. Soweit ich weiss gibt es ja in Deutschland diese "lebenslange Garantie" nicht.

Kann mir jemand noch ein paar Hersteller nenen die 10 Jahre auf den Rahmen geben???

mfg nils
 

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Re: 10 Jahre Garantie auf den Rahmen, welche Hersteller geben das???
Garantie? Vergiss alle Garantien!

Original aus den Votec Garantiebedingungen:
"Ausgeschlossen sind Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch wie zB. Sprünge, Sturz, Überlastung sowie Vernachlässigung."

Damit könnte man jedes Garantieersuchen abwenden.
 
Das was mir am Giant nicht gefällt ist, so banal das auch klingen mag, die Lebenslange Garantie auf den Rahmen. Soweit ich weiss gibt es ja in Deutschland diese "lebenslange Garantie" nicht.
Wird im Kleingedruckten mit 25 Jahren definiert, und durch diverse Klauseln weiter eingeschränkt. Ist im Endeffekt, wie bei vielen anderen, eine Kulanzregelung, bei der du auf das Wohlwollen des Händlers, der dir das Rad verkauft hat, angewiesen bist.
 
Garantie? Vergiss alle Garantien!

Original aus den Votec Garantiebedingungen:
"Ausgeschlossen sind Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch wie zB. Sprünge, Sturz, Überlastung sowie Vernachlässigung."

Damit könnte man jedes Garantieersuchen abwenden.
Die Hersteller halten sich anscheind immer ein Hintertürchen offen :(:mad:
 
Wird im Kleingedruckten mit 25 Jahren definiert, und durch diverse Klauseln weiter eingeschränkt. Ist im Endeffekt, wie bei vielen anderen, eine Kulanzregelung, bei der du auf das Wohlwollen des Händlers, der dir das Rad verkauft hat, angewiesen bist.
Also für ein Giant habe ich schon einen freundlichen Händler gefunden, aber gut, der wil ja auch Verkaufen :cool:
 
Die Hersteller halten sich anscheind immer ein Hintertürchen offen :(:mad:
Da das Garantieversprechen eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, kann man hier von "Hintertürchen" nicht sprechen.
Ich habe auch schon den umgekehrten Fall erlebt, daß ein Hersteller nach Jahren noch kulant reagiert hat. Es kommt auch immer darauf an,
wie man in den Wald hineinruft... .
Also für ein Giant habe ich schon einen freundlichen Händler gefunden, aber gut, der wil ja auch Verkaufen :cool:
Händler haben mit Garantieansprüchen grundsätzlich überhaupt gar nichts zu tun. Adressat des Garantieaspruchs ist immer der Hersteller.
Der Händler ist Anspruchsgegner bei Gewährleistungsansprüchen. Beides ist voneinander zu trennen.
 
Die Hersteller halten sich anscheined immer ein Hintertürchen offen :(
Was erwartest du denn, die leben vom Verkauf neuer Räder, nicht vom Verschenken von Rahmen?

Also für ein Giant habe ich schon einen freundlichen Händler gefunden
Dann lass dir von dem die aktuellen Garantiebedingungen zumailen. (In der Version von 2015 war übrigens der Wettkampfeinsatz ausdrücklich ausgeschlossen, witzig bei einem "Renn"rad.)
 
@z1000 "Es kommt auch immer darauf an, wie man in den Wald hineinruft..." da hast du natürlich recht, dessen bin ich mir schon bewusst...
 
Solange man gar nicht weiss wie die Garantiebedingungen aussehen (was ausgeschlossen ist z.B. Teilnahmen an Rennen , was für ein sinnloser Quatsch, wer soll das denn wie prüfen ? ) ist es völlig Latte welchen Zeitraum die umfassen .
Garantiebestimmungen in denen so ein Unsinn drin steht dient nur dazu Ansprüche abzuwehren.
"Lebenslange Garantie" ist ein Witz , welches denn , das des Käufers , des Verkäufers oder das des Rahmens..?
Und wie lange währt das Leben eines Rahmens ?
Wenn der nach 3 Jahren zerbröselt ist halt die Lebensdauer erreicht gewesen :p
 
Zuletzt bearbeitet:
Händler haben mit Garantieansprüchen grundsätzlich überhaupt gar nichts zu tun. Adressat des Garantieaspruchs ist immer der Hersteller.
Prinzipiell hast du recht.
Aber Giant verweist in seinen Garantiebedingungen mehrfach auf den "autorisierten Händler"; Das Rad muss dort gekauft sein, Service und Wartung müssen durch ihn gemacht sein, und auch der Garantieanspruch muss über ihn bei Giant eingereicht werden.
 
Nicht zehn Jahre aber immerhin 6 Jahre gewährt Poison:

"Für den Rahmen bieten wir neben der gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monate zusätzlich in den ersten 36 Monaten ein Crash Replacement Programm. Wir gewähren bei Rahmenbruch eine 6-jährige Garantie. Wir schließen den Wettkampfeinsatz nicht aus!"

Musste ich leider auch schonmal in Anspruch nehmen -- Rahmen wurde anstandslos getauscht.
 
Rose gibt 6 Jahre auf Rahmen und Gabel für den Erstkäufer. Für Unfälle/Sturz gibt es dazu das Crash Replacement, 50% Nachlass auf den neuen Rahmen/Gabel innerhalb der ersten 6 Jahre. Gilt aber nicht für alle Räder. Dazu gibt es auf Rose LR eine 10 jährige Garantie.
Näheres steht in den AGB.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rose gibt 6 Jahre auf Rahmen und Gabel für den Erstkäufer. Für Unfälle/Sturz gibt es dazu das Crash Replacement, 50% Nachlass auf den neuen Rahmen/Gabel innerhalb der ersten 6 Jahre. Gilt aber nicht für alle Räder. Dazu gibt es auf Rose LR eine 10 jährige Garantie.
Näheres steht in den AGB.

Das mit der Garantie nur für den Erstkäufer ist eine Frechheit , was hat den der Zweite/Dritte Besitzer verbrochen , wir durch den Besitzerwechsel der Rahmen gefährdet ....:mad:
Ein urhalter Hut das , der Autoindustrie wurde diese Klausel mal vor langer Zeit gerichtlich "abgewöhnt":rolleyes::rolleyes:
 
Das mit der Garantie nur für den Erstkäufer ist eine Frechheit , was hat den der Zweite/Dritte Besitzer verbrochen ,
Ich habe eine Neuigkeit für dich: du musst bei Rose nichts kaufen.
Ich empfehle einen Billig-Rahmen direkt aus China zu kaufen. Wenn der nach ein paar Jahren dann ausfallen sollte, wirft man den weg und kauft neu. Wenn der dann doch 20 Jahre macht, kann man sich freuen. Da weiss man ganz genau, worauf man sich einlässt und muss nicht um irgendetwas betteln. Wer weiß, ob in 20 Jahren ein Rose oder Giant oder der lokale Händler überhaupt noch existiert? Ich wäre froh, wenn ich in 20 Jahren noch Rollator fahren kann.:)
 
Das mit der Garantie nur für den Erstkäufer ist eine Frechheit , was hat den der Zweite/Dritte Besitzer verbrochen , wir durch den Besitzerwechsel der Rahmen gefährdet ....:mad:
Ein urhalter Hut das , der Autoindustrie wurde diese Klausel mal vor langer Zeit gerichtlich "abgewöhnt":rolleyes::rolleyes:

Wie gesagt, die Garantiebedingungen bestimmt der Hersteller, es ist eine FREIWILLIGE Leistung.
Da sie in den AGB groß und breit stehen, ist alles i.O. Es kann sich jeder VOR dem Kauf informieren
und diese aktzeptieren oder sein lassen.
Zudem ist das bei Fahrrädern weit verbreitet und wird hier bei fast jeder Kaufberatungsanfrage zum
Gebrauchtkauf angeführt.
Verbrochen hat der Zweit- oder Drittbesitzer nichts, aber weniger bezahlt und im Neupreis ist die
Garantie inkludiert. Im Gegensatz zum Auto, gibt es beim Rad z.B. kein Inspektionsheft, um zu
sehen, ob auch alle gemacht wurden, ohne die gibt es auch für den Zweitbesitzer eines Autos
im Schadensfall nichts. Zudem ist die Garantie auch beim Auto eine freiwillIgel Leistung und kann/wird mit
allerlei offenen und verklausulierten Bedingungen versehen ;)
 
Beim Auto gibt es inzwischen bei den meisten Herstellern auch kein Inspektionsheft mehr, sondern nur noch einen "digitalen Serviceplan", der wohl im wesentlichen den Zweck verfolgt, den Weg des Kunden zu freien Werkstätten zu erschweren. Autos sind aber generell kein guter Vergleich, da gilt die sog. Gruppenfreistellungsverordnung. Dadurch sind die Hersteller einerseits von wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen befreit, im Gegenzug müssen sie aber Vorgaben z. B. im Bereich der Garantiegewährung beachten, die nach allgemeinen Regeln nicht gelten.

Für mich ist eine lange Garantie beim Fahrradkauf kein Kriterium. Produktionsfehler und konstruktive Mängel fallen in der Regel auch bereits innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist auf. Was danach noch anfallen kann, hält sich sowohl von der Schadenshäufigkeit als auch von der potentiellen Schadenshöhe in engen Grenzen. Wenn dann ein Fahrradrahmen ausnahmsweise einmal nach nur fünf Jahren das zeitliche segnet, ist das ärgerlich, mehr aber auch nicht. Das ist von der Bedeutung her eben doch etwas anderes als ein Motorschaden im zweiten Jahr beim Kfz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist eben eine vertragliche Vereinbarung zwischen Hersteller und dem Käufer und wie im Grunde der gesamte Vertrag nicht auf einen Dritten übertragbar. Beim Weiterverkauf kann und braucht der Hersteller nicht zu wissen, was der Käufer damit angestellt hat. Das ist sein Eigentum und damit ist er alleine dafür verantwortlich in welchem Zustand er das dann weiter verkauft.

Eine 10-jährige Garantie wäre illusorisch: Nach 10 Jahren ist das Rad nämlich im Grunde nichts mehr wert und hat vermutlich auch in Sachen Haltbarkeit seine Zeit inter sich.
Metall-Rahmen sind im Zweifel längst am Ende ihrer Schwingfestigkeit. CfK ermüdet zwar nicht, jedenfalls nicht so wie Metalle, aber wie bei allen Bauteilen ist die Lebensdauer eben begrenzt.
Am Fahrrad, verschleißt und / oder ermüdet im Grunde irgendwann alles. Jedenfalls, wenn man es benutzt.

Lange Garantie-Zeiten sind letztlich nur Verkaufs-Hilfen und auch für mich kein Entscheidungs-Kriterium.
 
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