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Das mittlerweile seit (06/2017 zulässige Bremslicht an Fahrrädern MUSS im Rücklicht integriert sein. Dafür darf man sein Rad mit so vielen dauerhaft leuchtenden Rücklichtern verzieren, wie ans Rad passen. (Sinnfreie Regelungen stehen in der Neufassung leider noch genug drin)
Bei der Reformierung...