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Nutzungsausfallschaden beim Sportgerät. 🤔
Das ist freiwillig, mehr als man verlangen kann und entspricht nicht der BGH-Rechtsprechung.
Daher sehr fair von Canyon.
Das muss man mal ausdrücklich loben, zumal meist gemeckert wird.
So etwas ist fair. Gleichzeitig hemmt solch eine Regelung den Ablauf der Sachmängelhaftung.
Heute noch einen Hinweisbeschluss des LG Duisburg zu einer vergleichbaren Sache auf dem Tisch gehabt.
Bei einer Kollision ist das Thema Fehlkonstruktion erst einmal vom Tisch.
Canyon hat es richtig gemacht. Es gibt eine Warnung aber am Ende wird es vermutlich ein Fehler des Materialwartes sein, wenn er das Teil nach dem Crash nicht getauscht hat, wobei er erst einmal von einem Unfall gewusst...