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Die Details schaust du am besten bei deiner kreisfreien Stadt bzw. bei deinem Kreis nach, derzeit kann sich das je nach Kommune unterscheiden.
Im Großen und Ganzen: Du darfst nicht aus deiner Wohnung raus. Außer im Notfall, für den Arbeitsweg, oder wenn es Tag ist ;)
Was ich wieder nicht...
Wenn die Ortsgrenze deines Wohnortes 5 km entfernt ist, nicht dein Wohnort ;-) So hatte ich das jedenfalls erstmal verstanden:
„(3) Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht in einem in Absatz 1 genannten Gebiet liegt, dürfen dieses Gebiet nur aufsuchen, soweit dabei ein...