Klar, dass eine Regeländerung, die einen Überholabstand von Radfahrern mit mind. 1,5 Metern gesetzlich vorschreibt dem Radfahrer nicht als Privileg zugesprochen werden kann. Wo kämen wir denn da hin. Der Radfahrer soll einfach einen Helm tragen, wenn ihm sein Leben lieb ist. Sieht zwar Scheiße...