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Na, die nach Strava hochgeladenen Touren haben doch einen ermittelbaren Zeitstempel. Die griffige Bezeichnung „Komoot-Paragraph„ heißt doch nicht, dass nur Hochladen nach Komoot verfolgt werden kann. Da bekommen dann ggf. die Jugendlichen ein Problem. Ich verstehe immer noch nicht, wo wir...
Ah, ok. Dann bekommt Garmin Deutschland oder Strava, Trailforks etc. Post von der Behörde. Z.B. hilft ein Sitz in Irland auch nicht (da sind doch Amazon, Twitter... aäh X, Facebook) vor Post einer ermittelnden Behörde. Im Endeffekt werden die alle wie auch Amazon X, Facebook brav mitspielen...
Auch nochmal. Ich sage wirklich nicht, dass der Entwurf das Gelbe vom Ei ist oder jedes Problem mit illegalen Trails einfach und restlos löst. Ich sage nur, dass man die Regelung nicht von vornherein als Blödsinn abtun sollte. Die hat durchaus Zähne. Auch wenn man damit nicht jeden erwischt.
Das Forstamt hindert den nicht. Das Forstamt frägt Komoot, welcher der zeitlich früheste Track ist. Bei 1000 Tracks ist das Feststellen des allerersten sicher nicht einfach, aber dass muss die Forstbehörde ja auch nicht machen.
Bei einem gut angenommenen illegalen Trail steil bergab und einem ordentlichen Regen dürfte ein hoher Schaden zusammenkommen. Und die Platformen werden alle brav mit den Behörden zusammenarbeiten, die das Anlegen von Wegen ohne erforderliche Genehmigung verfolgen. Als Waldbesitzer sitzt man da...
Verstehe ich nicht. Wenn ein Weg angelegt ist und in OSM gezeichnet wird, hat niemand ein Problem. Wer in seinem Wald einen illegalen Trail findet, kann vorgehen. Wenn der Hochlader außerhalb D sitzt, kann er trotzdem in D verklagt werden, da der Weg in D angelegt wird - das ist ja der Trick bei...
Irgendwo haben wir da einen punkt, an dem wir aneinader vorbeischreiben. Hatte ich doch schon geschrieben. Jedes Portal kennt doch die Zeit des Hochladens, wenn die nicht in den Daten selbst steckt, wie in jedem .fit. Und jedes Portal ist zumindest der Forstbehörde auskunftspflichtig, nach...
Vater Staat überwacht halt selbst nur begrenzt, ob sich die Bürger gegenseitig Schäden zufügen. Meistens muss man selber aktiv werden. Ich vermute, nach der ersten erfolgreichen sechsstelligen Schadenersatzklage eines Großwaldbesitzers reduziert sich das Poroblem gewaltig.
Habt Ihr keinen...
Kann man nie ausschließen. Ich habe bisher auf die rechtliche Umsetzung abgehoben. Meiner Meinung nach ist das auch technisch problemlos, denn bei sonstigen Rechtsverletzungen im Internet, deren Verfolgung Vater Staat den Verletzen überlässt (z.B. Markenverletzungen) funktioniert das ja auch...
Da werden wir uns nicht mehr einig. :bier::)
Ein unaufgeregter Blick in das aktuelle Waldgesetz zeigt, dass Vieles im Entwurf gar nicht sooo neu ist:
§ 13 Erholungswald
(1) Wald kann zu Erholungswald erklärt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Waldflächen für Zwecke der...
Hängt sehr vom konkreten Wald ab. Ein einzelner Radler sicher nicht. Das größte Problem mit Schäden durch illegale Trails haben sicher die Wälder, die für die Abenteurerfraktion am spannendsten sind, durch den Bannwald in der Falllinie steil und lange bergab und so. Wenn die Locals einen...
Das betreibt schon der Waldbauer, auf dessen Grund illegale Trails entstehen.
Ich kenne das hier in der Gegend als Schilder im Wald, die bei Holzarbeiten aufgestellt werden und bestimmte Wege sperren. Mit sehr viel Glück ist sogar eine Umleitung eingezeichnet.
Stimme ja zu, sehe aber auch das...
Jedenfalls in Bayern hat Erholung im Wald (Landes-)Verfassungsrang. Das heißt aber noch lange nicht mit dem Rad quer durch den Wald brettern, egal ob es Schäden verursacht. Einschränken ließe sich das durchaus, auch wenn es ein Grundrecht wäre, wo es mit den Grundrechten des Waldbesitzers...
Ich wiederhole mich jetzt nicht, dass der mE gar nicht so klar an der Realität vorbeigeht. 😁
Das komplette Radfahrverbot mit Ausnahme spezifisch ausgewiesener Wege wird ein Bundesland hoffentlich nur dann ziehen, wenn das Problem mit illegalen Trails wirklich überhand nimmt, abzuwägen zwischen...
Wie schon geschrieben, hier geht es nicht um die Überwachung des kompletten Traffics von Jemandem, ob der da irgendwo Drogen vertickt, Bombenbauanleitungen studiert oder Kinderpornos anschaut, sondern um die eine konkrete Abfrage, wer da ohne behördliche Genehmigung einen konkreten Weg im Wald...
Es ist trotzdem verboten und ermitteln wird das nach Entwurf doch eine Behörde, halt nicht die Staatsanwaltschaft. Ich wette, die Portale werden alle brav mitspielen und die Adresse rausrücken.
Wie gesagt, ggf. wird das die Praxis zeigen.
Nur um das nochmal festzuhalten, Ich habe keine Ahnung, ob der Entwurf so kommt oder ob er das Gelbe vom Ei ist. Mein einziger Punkt ist, dass man diesen „Komoot-Paragraphen“ nicht von vornherein als völligen Blödsinn abtun sollte. Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch eines...
Unschuldsvermutung? „Angeklagter“? Wer hat denn was von Strafbarkeit gesagt? Wir sind hier im Zivilrecht, es geht um Schadenersatz und nicht um Strafe. Wie in anderem Post geschrieben, das geht nach ganz normalem Beweisrecht. Wenn der Waldbesitzer den x wegen erstem Hochladen in Komoot verklagt...