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Rein theoretisch ist das ja schon wieder ein alter Hut... Datenbrillen (vulgo Smartglasses) gibt es ja schon länger und auch in nutzbar, siehe Julbo EVAD-1. Wäre mal spannend zu wissen, wie eine Apple Vision Pro sich so rein aus Sicht StVZO macht. :)
Sei mir nicht bös, aber das ist so dermaßen hinterwäldlerisch (nicht von dir!)... die Gesetzgebung ist da eindeutig, siehe § 52 WaffG, Abs. 3, Satz 2b. Ich möchte da nur an den Fall der Lehrerin erinnern... die Polizei ist NICHT dein Freund!
Und die haben gesagt, dass du scharfe Munition transportieren sollst!?!??
Melden und warten. Das ist vergleichbar mit „habe Waffe gefunden und bring sie zu Polizei“.
Und ich bin hier nur der Bote, ich habe die Gesetze nicht gemacht.