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Nochmals lesen…
Es ist in der CH nicht verboten. Das Video wird jedoch nicht als Beweismittel zu gelassen, ausser es handelt sich um ein schweres Delikt (oder zur Selbstentlastung bei einem Unfall).
So ist es auch in der Schweiz. Dashcamaufnahmen können gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nur bei schwerwiegenden Vergehen und Verbrechen verwendet werden (oder zur eigenen Entlastung bspw bei einem Unfall). Zum Glück, nicht auszudenken, wenn jeder zum Möchtegern Hilfssheriff mutiert…