Na das liest sich für mich doch so, als hätte der TE doch Chancen, hier gegen den Verkäufer vorzugehen / eine Rückabwicklung des Kaufes durchzuführen, oder? Denn es kann ja nicht angehen, hier eine Frist von 48 Stunden zu setzen, wo man es doch dem Käufer „umbindet“, sich hier um die Einholung...