Aus den AGBs:
Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm eingestellten und verkauften Waren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrräder, Rahmensätze oder Komponenten, echt und frei von Fälschungsmerkmalen sind. Der Nachweis der Echtheit muss in Form einer Rechnung eines...