Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Nur mal sehen wie so ein dummes Überholmanöver laufen kann:
https://www.traunsteiner-tagblatt.de/region/landkreis-traunstein/grabenstaett_artikel,-nach-schwerem-unfall-bei-grabenstaett-polizei-gibt-update-und-sucht-zeugen-_arid,959597.html
Guter Hinweis. Wenn das Absperrgitter aber am Rand steht könnte man auch annehmen das es erst im Bedarfsfall auf die Fahrbahn geschoben wird (z.B. Baumfällarbeiten).
Die Straße ist ja durch das Schild eh schon für Kraftfahrzeuge verboten. Fahrrad ausgenommen (und Land/Forstwirtschaft).
Ein Radweg kann ja nur für Radfahrer sein. Wenn andere Fahrzeuge darauf dürfen ist es kein Radweg mehr.
Zum 2.:
Denke ich auch, der landwirtschaftlichen Verkehr muss die Rechte von Fußgängern und Radfahrern achten und zurückstecken.
Paragraph 1 StVo gilt ja auch immer..
Nur Vorrausfahren kann niemals Nötigung sein. Wen sonst nichts war, mit der Faust drohen und auf Video festgehalten, dann sollte die Polizei mal in zur Nachschulung gehen.
Ich habe von der Anwaltschaft gelernt das Nötigung Gewalt voraussetzt.Erfahrung aus der Einstellung von Verfahren wegen angezeigter Nötigung.
Kannst Du etwas mehr berichten?