HerbinhoCGN
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Genau das hab ich doch geschrieben ^^ wenn die Polizei was vom Helm sagt, dann kannst Du davon ausgehen, dass es Verletzungen am Kopf und an einer Stelle gab, die objektiv gesehen normalerweise vom Helm bedeckt wird. Dafür brauchst Du dann auch einen Gutachter, der das zuerst nachweist. Das heißt aber ja nicht, dass man mit Helm fröhlich wieder aufgestanden wäre. Aber die Verletzungen wären unweigerlich weniger schwer ausgefallen., und wenn das so ist, dann soll die Polizei das auch erwähnen.Sorry, aber das ist Quatsch. In solchen Pressemeldungen werden objektive Umstände erwähnt. Eine Wertung des Ablaufs ist doch ohne eine genaue Analyse nicht möglich.
Auch wenn ein Autofahrer schwer verletzt wird und nicht angeschnallt war, oder ein überfahrerer Fußgänger Kopfhörer auf hatte, steht das ebenso in einer Meldung drin, obwohl das in den beiden Fällen VIEL schwerer zu beurteilen ist, ob Gurt bzw. Nicht-Musikhören für ein anderes Verletzungsbild gesorgt hätten als bei Kopfverletzungen und Helm.
Ich verstehe auch gar nicht, was du dagegen haben kannst, zu erwähnen, dass kein Helm getragen wurde. Außer Du unterstellst, dass die diesen Fakt einfach so raushauen, ohne zu wissen, ob die einzige Verletzung vlt. ein offener Beckenbruch war, nur um Radfahrer zu ärgern...
