Nein, hat die Plattform (erstmal) nicht, da das Thema Urheberrechtsverletzung ausschließlich zwischen Demjenigen, der das Foto erstellte und Demjenigen, der das Foto unrechtmäßig nutzt existiert. Der Betreiber der Verkaufsplattform ist hier rechtlich nicht (direkt) beteiligt; zumindest solange nicht, bis der Rechteinhaber den Betreiber zur Unterlassung (hier Veröffentlichung über deren Webseite) auffordert. Wenn der Betreiber das Foto oder das Angebot nach Hinweis von Dritten dennoch entfernt, dann tut er das ausschließlich deshalb, weil er sich vor Forderungen des eigentlichen Rechteinhaber schützen will, nicht um seine Mitglieder vor Betrug o.Ä. zu schützen.
Ersteres Ja (allerdings aus einem anderen Grund als von Dir formuliert), Zweiteres (insbesondere Täter-Opfer-Umkehr) eigentlich nein.
Rechtlich sieht das Ferngeschäft da nämlich sowohl und sehr deutlich Verantwortlichkeiten beim Käufer als auch beim Verkäufer. Das wird Jeder erleben, der bei einem solchen Geschäft z.B. einen anderen Zustand erwartet hat. Der Käufer hat hier nämlich sehr wohl die Verantwortung sich vom Zustand zu überzeugen. Das kann er anhand der Fotos und einer Beschreibung ersatzweise tun, das Risiko geht aber damit zumindest teilweise auf Ihn über.
Anders und auch nur dann eindeutig anders verhält es sich bei den Themen Falschlieferung, ausbleibende Lieferung und bzw. auch nur in direkter Verbindung mit einem fehlenden Versandnachweis. Bei Beschädigung oder Untergang wird daraus nämlich eine Dreiecksbeziehung mit dem ggf. schadensersatzpflichtigen Versandunternehmen und eine ggf. sogar fast endlose und sehr komplexe Angelegenheit (war ordentlich und angemessen verpackt, war die Sendung ausreichend versichert, wurde zum Versand überhaupt eine Versandversicherung besprochen/ vereinbart ....?).