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Gelöschtes Mitglied 88696
Darf man auch trinken?Ein kühles Bier in die Hand nehmen.
So lange wiederholen, bis es nicht mehr weh tut.
Dann tut es noch schneller nicht mehr weh.
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Darf man auch trinken?Ein kühles Bier in die Hand nehmen.
So lange wiederholen, bis es nicht mehr weh tut.
Brauchst du Schelle oder Anlöt?
Ich brauche die Anlötvariante.Brauchst du Schelle oder Anlöt?
Ein kühles Bier in die Hand nehmen.
So lange wiederholen, bis es nicht mehr weh tut.
Ich brauche die Anlötvariante.
aha, in Nürnberg, der alten NS-Hochburg, lassen Polizisten Luft aus Radreifen, um eine Critical Mass Veranstaltung zu stoppen. Das dürfte wohl Sachbeschädigung sein, werte Ordnungsfreunde.
https://www.donaukurier.de/lokales/hilpoltstein/Sehr-unterschiedliche-Sicht-der-Dinge;art596,4654165
aha, in Nürnberg, der alten NS-Hochburg, lassen Polizisten Luft aus Radreifen, um eine Critical Mass Veranstaltung zu stoppen. Das dürfte wohl Sachbeschädigung sein, werte Ordnungsfreunde.
https://www.donaukurier.de/lokales/hilpoltstein/Sehr-unterschiedliche-Sicht-der-Dinge;art596,4654165
Netter Versuch mit Deiner Einleitung hier einen provokanten Zusammenhang zu konstruieren. Das kann sogar die Bildzeitung besser.aha, in Nürnberg, der alten NS-Hochburg, lassen Polizisten Luft aus Radreifen, um eine Critical Mass Veranstaltung zu stoppen. Das dürfte wohl Sachbeschädigung sein, werte Ordnungsfreunde.
https://www.donaukurier.de/lokales/hilpoltstein/Sehr-unterschiedliche-Sicht-der-Dinge;art596,4654165
Kann man in einem Rechtstaat schulterzuckend hinnehmen oder dagegen vorgehen.Hier werden ganz klar Machtverhältnisse demonstriert.
Quelle? Soweit ich weiß, gab es ein Urteil über das Ablassen der Luft von KFZ-Reifen. Ein Fahrradreifen lässt sich doch wesentlich einfacher wieder befüllen und mit Folgeschäden ist aufgrund des geringen Gewichts auch nicht zu rechnen. Beim PKW kann da durchaus auch der Reifen und ggf. auch die Felge leiden.Laut Bundesgerichtshof gilt das Ablassen von Luft aus Fahrradreifen als Sachbeschädigung, wenn ein Aufpumpen vor Ort nicht möglich ist.
Da man bei einer Critical-Mass-Veranstaltung vom Vorhandensein zahlreicher Luftpumpen auszugehen ist, ist das Aufpumpen vor Ort höchstwahrscheinlich möglich, womit die Voraussetzung für eine Sachbeschädigung nach der von dirLaut Bundesgerichtshof gilt das Ablassen von Luft aus Fahrradreifen als Sachbeschädigung, wenn ein Aufpumpen vor Ort nicht möglich ist.
Mir als unbelehrbarem Kampfradler ist das Luftablassen lieber, eine Pumpe ist schneller ausgeborgt als ein Bolzenschneider.Ich bin ja der Meinung, dass die Polizei eine geeignete Methode haben muss, um gegen weisungsrestistente Radler vorgehen zu können. Auch Autos können stillgelegt werden. Ich persönlich wäre ja für eine Handvoll Fahrradschlösser, als Polizeiversion in gleichschließender Ausführung. Ein Laternenmast zum Befestigen findet sich immer.
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 21.08.1987 - 1 St 98/87Quelle?
Besten Dank! Also hat der BGH selbst nicht über Fahrradreifen entschieden, wie fälschlicherweise behauptet wurde. Das Landesgericht hat sich "nur" auf ein BGH-Urteil berufen. War das Luftpumpen 1987 noch anstrengender als heute?Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 21.08.1987 - 1 St 98/87
nimmt Bezug auf BGH, Beschl. v. 14.07.1959 - 1 StR 296/59
Nach §303 StGB ist bereits der Versuch strafbar
Das ist völlig richtig. Luftablassen ist nich schön, führt auch nicht zu einer Kommunikation. Wo hier aber die Provokateure zu suchen sind, bleibt fraglich. Rote Ampeln zu überfahren, wie es im Artikel geschilder ist, entspricht auch nach StVO beim Fahren im geschlossenen Verband den Regeln. Auch nebeneinder zu fahren ist im Verband quasi Vorschrift ab einer Teilnehmerzahl von 16 Fahrern. MAcht auch Sinn… Gehweg dagenen geht halt nicht. Ich war auch nicht dabei und will mir kein Urteil erlauben, Infektionsschutzgesetz scheint mir hier aber nicht der Grund zu sein. Hab ich so auch nicht gelesen…Wie sich denn die betroffenen Radfahrer tatsächlich verhalten haben, lässt sich nur über Medien- und Polizeiberichte durch uns nicht beurteilen - da muss man schon dabei gewesen sein.