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ohne Anwalt Unfallschaden begleichen

neugalant

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27 Mai 2020
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Hallo Leute,

ich hatte letzte Woche unverschuldet einen Unfall mit einem Pkw und bin zum Glück bis auf Schrammen und Prellungen unversehrt davon gekommen. Mein Renner ist allerdings kaputt bzw. da Alu-Rahmen ein wirtschaftlicher Totalschaden. Auch mein Handy dass ich in der Rückentasche hatte hat jetzt einen Sprung im Display.
Jetzt wollte ich mal nach Erfahrungen fragen wie ich mich nun am schlauesten verhalte.. Ich möchte meinen Schaden am liebsten so unkompliziert wie möglich behoben/ersetzt bekommen ohne viel Papierkram und vor allem ohne Kompromisse. Ich hab im Internet von einer sog. Bagatallgrenze von 700-1000€ gelesen die wohl aber in erster Linie für Autos gilt. Ich hab einen passenden Ersatz für mein Fahrrad gefunden für 900€, zusammen mit der Reparatur des Handy von ca 250€ belaufen sich meine Kosten also auf rund 1150€.
Meine Frage ist nun ob jemand aus Erfahrung berichten kann ob Versicherungen solche Beträge generell einfach bezahlen oder ob ich mit Papierkram rechnen muss. Ich habe absolut keine Lust "Zeitwert" oder "Wiederbeschaffungswert" mit der Versicherung zu diskutieren oder irgendwelche Kostenvoranschläge oder Kaufbelege rumzuschicken.. Lieber würde ich den Betrag um 100-200€ senken und den Rest selber ausgleichen, bevor die mich am Ende nach Meinung irgendwelcher "Experten" versuchen mit 50€ abzuservieren und ich einen Anwalt einschalten muss.. Ich danke euch schonmal im Voraus.

P.S. wenn ich im falschen Unterforum bin bitte verschieben. Danke.
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von bada-boom

Hilfreich
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Geil. 10 Seiten Diskussion über "Anwalt Ja oder Nein" hatten wir bestimmt schon ein halbes Jahr nicht mehr.


(Ich bin Team Ja! Aber frag doch einfach bei der Versicherung, ob sie so zahlen. )
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von bada-boom

Hilfreich
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will ja auch gar keine Diskussion über "Anwalt ja/nein", will Erfahrungen um gezahlte Beträge.
 
Wenn du das selbst regulierst und den Vorschlag machst, lieber 200€ weniger zu nehmen, macht der Versicherer das gerne mit und zieht von dem reduzierten Betrag nochmals Einzelpositionen ab.
Die Bagatellgrenze gilt für Kraftfahrzeuge, gilt aber nicht, wenn es sich aller Voraussicht nach um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Es gibt noch weitere Ausnahmen.
https://www.iww.de/ue/schadenreguli...-sachverstaendige-und-kfz-werkstaetten-f97650AG Mülheim übrigens 1.000,00 €.

Beim Fahrrad ist diese Rechtsprechung nicht einschlägig.
Beim Rahmentausch ist das wegen der Lohnkosten für das Umschrauben praktisch immer ein wirtschaftlicher Totalschaden gegeben.

Ich bin für pro Rechtsanwalt weil...
  • Der RA ist Profi. Er sollte wissen, was er da macht.
  • Du bekommst die Kosten der Inanspruchnahme des RA ersetzt.
  • Ein Schmerzensgeld für die Prellungen möchtest Du nicht? Das würde ich nicht machen. Damit kompensierst Du Abzüge "neu für alt".
  • Ich bin...:D
 
Ich weiß jetzt nicht welches Problem du hast. Wenn der Unfallgegner das seiner Versicherung gemeldet hat, wird sie auf dich zukommen. Die Versicherung wird natürlich ein paar Angaben haben wollen. Was für ein Rad und Handy. die wirst du beantworten müssen und eventuell auch Rechnungen beifügen wenn noch vorhanden.
Um ein wenig Papierkram wirst du nicht herumkommen. Du willst es unkompliziert und ohne Kompromisse, das ist schon fast eine unmögliche Konstellation. Glaubst du wenn du sagst ich möchte 1150,-€ dann ist alles erledigt ist die Sache für die Versicherung in Ordnung?
Die Bagatellgrenze ist bei jeder Versicherung und Schadensart unterschiedlich und ein gut gehütetes Geheimnis der jeweiligen Versicherung. Es heißt nur, das bis zu dieser Summe ohne weitere bzw. genauere Prüfung gezahlt wird. Es heißt nicht, dass die das auf Zuruf auszahlen. Bis zu der Grenze sind die Kosten für eine spezielle Prüfung des Sachverhaltes höher als die auszuzahlende Summe.
dies gilt im übrigen für alle Versicherungen, nicht nur für KFZ.
 
Er meint wohl nicht die Bagatellgrenze, bei der die Versicherung unproblematisch zahlt, sondern die Bagatellgrenze, ab der man die SV Kosten für ein Gutachten als notwendige Kosten der Feststellung der Schadenhöhe ersetzt bekommt. ;)
 
Spätestens wenn die gegnerische Versicherung die HUK(24) ist, dann wirst du sehr bald darüber nachdenken, einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen. Deren "Fragebogen für Anspruchsteller – Personenschaden" ist gelinde gesagt eine Frechheit.

Helm und Handschuhe sind nicht beschädigt? Diese sind als Schutzbekleidung zu werten und immer zu 100% zu erstatten - nur wird das der Sachbearbeiter erstmal wegdiskutieren wollen. Ebenso Kleinigkeiten wie Fahrtkosten zur Polizei, zur Behandlung etc. Einer der letzten Sachbearbeiter war sich nicht zu schade, mir eine Viertelseite Text wegen 15€ Fahrtkosten zu schreiben - weswegen ich an Bagatellgrenzen ganz sicher nicht glaube.

Mit einer Versicherung verhandeln zu wollen ist reinstes Feilschen auf dem Basar. Wenn du ein gutmütiges Angebot machst, dann werden sie dich trotzdem runterhandeln wollen.
 
Er meint wohl nicht die Bagatellgrenze, bei der die Versicherung unproblematisch zahlt, sondern die Bagatellgrenze, ab der man die SV Kosten als notwendige Kosten ersetzt bekommt. ;)
Nene, ich meinte ersteres. ;)

Die Versicherung wird natürlich ein paar Angaben haben wollen. Was für ein Rad und Handy. die wirst du beantworten müssen und eventuell auch Rechnungen beifügen wenn noch vorhanden.
Um ein wenig Papierkram wirst du nicht herumkommen.

Die Sache ist ja noch frisch und ich warte jetzt auf den Polizeibericht (weiß aber zu 100% das ich keine Teilschuld habe), insofern ist alles noch carte blanche. Aber ich würde auf keinen Fall irgendetwas im Voraus "abtreten". Im Gegenteil, ich hatte vor denen eine Email zu schreiben mit meinem KVA und denen subtil deutlich machen, dass ich bei Querulantien sämtliche Geschütze auffahren werde die mir gesetzlich zur Verfügung stehen - Anwalt, Gutachter, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, etc. Auf keinen Fall gehe ich mit einem finanz. Schaden aus der Sache raus. Insofern sollte es im Interesse der Versicherung sein, tatsächlich "einfach zu bezahlen". Das ich ein paar Angaben machen muss ist ok, allerdings hab ich in anderen Beiträgen gelesen, dass die Höhe der Beträge oft am Telefon von Sachbearbeitern entschieden wird..

Das einzige was mir eben Sorgen macht ist, wenn ich jetzt den Betrag zu niedrig ansetze, kann der Anwalt später schlecht einen KVA eines Händler mit einer höheren Summe ansetzen... Da sagt die Versicherung natürlich zurecht: "Ihr Mandant hatte sich bereits im Voraus mit 900€ begnügt". Setze ich den Betrag zu hoch an (Gleichwertigkeit ist nunmal Ermessensache), erzeuge ich mir unnötig Bürokratie. Daher meine Frage nach Erfahrungen über gezahlte Beträge.
 
Meine besonderen Lieblinge sind HUK, HUK24, HDI, die meisten Direktversicherer und die Spezialisten von Broadspire/ Crawford & Company Deutschland GmbH.

Das Thema Schutzkleidung und 100% Kostenersatz für die Ersatzbeschaffung ist nicht eindeutig sondern streitig. Hier am LG Duisburg sieht man das anders.
Da eben nicht alles eindeutig ist, würde ich das einen RA machen lassen, der sich mit den "regionalen Besonderheiten" auskennen sollte.

Ah, soweit Du das erste mit der Bagatellgrenze meinst, ist das in Ordnung.
Das, was Du mit
"...Bagatallgrenze von 700-1000€ gelesen die wohl aber in erster Linie für Autos gilt..."
oben ansprichst, ist das zweite.
 
Zuletzt bearbeitet:
Spätestens wenn die gegnerische Versicherung die HUK(24) ist, dann wirst du sehr bald darüber nachdenken, einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen. Deren "Fragebogen für Anspruchsteller – Personenschaden" ist gelinde gesagt eine Frechheit.

Helm und Handschuhe sind nicht beschädigt? Diese sind als Schutzbekleidung zu werten und immer zu 100% zu erstatten - nur wird das der Sachbearbeiter erstmal wegdiskutieren wollen. Ebenso Kleinigkeiten wie Fahrtkosten zur Polizei, zur Behandlung etc. Einer der letzten Sachbearbeiter war sich nicht zu schade, mir eine Viertelseite Text wegen 15€ Fahrtkosten zu schreiben - weswegen ich an Bagatellgrenzen ganz sicher nicht glaube.

Mit einer Versicherung verhandeln zu wollen ist reinstes Feilschen auf dem Basar. Wenn du ein gutmütiges Angebot machst, dann werden sie dich trotzdem runterhandeln wollen.
Das würde ich so unterschrieben... Ich habe ähnliche Erfahrungen mit dem Verein gemacht.
 
Das einzige was mir eben Sorgen macht ist, wenn ich jetzt den Betrag zu niedrig ansetze, kann der Anwalt später schlecht einen KVA eines Händler mit einer höheren Summe ansetzen
Jetzt weißt du, warum diese Grenze ein so gut gehütetes Geheimnis ist. ?
Ich persönlich würde abwarten wie das Angebot der Versicherung ausfällt und dann entscheiden ob es für dich passt oder du einen Anwalt einschalten.
Meiner Meinung nach, widersprichst du dir ein wenig selbst. Du willst keine Kompromisse eingehen und auf keinen Fall auf Kosten sitzen bleiben, bist aber bereit 100 bis 200€ dazuzulegen nur damit alles unkompliziert läuft.
 
Meine Erfahrung: Mit Rechtsanwalt wenig Ärger
Ohne Rechtsanwalt wenig Geld und zähe Bezahlmoral.

Ich mache nur noch mit Anwalt.

Kann man nur bestätigen. Versicherungen achten weniger auf +/- paar Hundert Euro, wenn die Möglichkeit einer Klage im Raume steht. Mit dem Zeitwert wird sich aber auch der Anwalt auseinandersetzen müssen. Auf Wiederbeschaffung von privat muss man sich aber nicht weiteres verweisen lassen und einen geregelten Händler-Markt für Gebrauchrennräder gibt es eigentlich nicht. Damit kann man ganz gut argumentieren.
 
Ah, soweit Du das erste mit der Bagatellgrenze meinst, ist das in Ordnung.
Das, was Du mit
"...Bagatallgrenze von 700-1000€ gelesen die wohl aber in erster Linie für Autos gilt..."
oben ansprichst, ist das zweite.
Ah ok, das hatte ich dann falsch interpretiert.

Meiner Meinung nach, widersprichst du dir ein wenig selbst. Du willst keine Kompromisse eingehen und auf keinen Fall auf Kosten sitzen bleiben, bist aber bereit 100 bis 200€ dazuzulegen nur damit alles unkompliziert läuft.

Ja da hast du recht, das ist ein Widerspruch. Ich will einfach am Ende ein Fahrrad das techn. meinem jetzigen entspricht, bin aber wohl bereit 100-200€ zu kompromittieren wenn es mir Bürokratie ersparen würde..

Mit einer Versicherung verhandeln zu wollen ist reinstes Feilschen auf dem Basar. Wenn du ein gutmütiges Angebot machst, dann werden sie dich trotzdem runterhandeln wollen.
Das würde ich so unterschrieben... Ich habe ähnliche Erfahrungen mit dem Verein gemacht.
Meine Erfahrung: Mit Rechtsanwalt wenig Ärger
Ohne Rechtsanwalt wenig Geld und zähe Bezahlmoral.

Ich mache nur noch mit Anwalt.
Erstmal danke für eure Antworten aber könnt ihr noch dazu schreiben über welche Summen es bei euch ging bzw. was am Ende rauskam? Wenn es um 10.000€ ging dann ist das natürlich ein no-brainer..
 
Kann man nur bestätigen. Versicherungen achten weniger auf +/- paar Hundert Euro, wenn die Möglichkeit einer Klage im Raume steht. Mit dem Zeitwert wird sich aber auch der Anwalt auseinandersetzen müssen. Auf Wiederbeschaffung von privat muss man sich aber nicht weiteres verweisen lassen und einen geregelten Händler-Markt für Gebrauchrennräder gibt es eigentlich nicht. Damit kann man ganz gut argumentieren.
Ja ich merke schon, es formiert sich ein gewisser Tenor...

Aber auf ein gebrauchtes Rennrad würde ich mich erst gar nicht einlassen. Ich habe mein Rennrad neu gekauft und hatte damit nie einen Unfall. Dementsprechend habe ich auch einen Anspruch auf einen unfallfreien Ersatz. Bei einem gebrauchten Rennrad kann mir das keiner garantieren. Selbst bei einem Stahlrahmen kann es nicht sichtbare Haarrisse geben.. bei Alu und Carbon gibts da eigentlich keine Diskussion.
 
Kann auch ohne Verkehrsrechtsexperten gut, unkompliziert, unbürokratisch + finanziell lukrativ enden, siehe

https://www.rennrad-news.de/forum/threads/haftung-eines-9jährigen-radrüpels.137007/
Den Radelschaden entnimmst du bitte dem letzten posting, zusätzlich eine kleine Stelle Innenseite Oberlippe, die mit 2 oder 3 Stichen genäht werden musste. Klamotten und Helm heile. Gute 1.000 EUR incl. Schmerzensgeld angeboten bekommen nach Erhalt meines Anspruchsschreibens und noch bevor der KV dem Versicherer vorlag. Und natürlich angenommen.
 
Erstmal danke für eure Antworten aber könnt ihr noch dazu schreiben über welche Summen es bei euch ging bzw. was am Ende rauskam? Wenn es um 10.000€ ging dann ist das natürlich ein no-brainer..
Knapp 5000€ waren es. Witz war auch die Reaktion, auf die eingereichten Rechnung der Kleidung. Da haben die einfach ordentlich den Rotstift angesetzt, mit der Begründung das man alles günstiger bekommt.
 
Selbst regulieren ist bei nur minimalem Personenschaden äußerst riskant. Wenn sich der nicht Kundige preiswert für die Versicherung abfinden lässt und sich der zunächst geringfügige Personenschaden dann doch als erheblich darstellt, kann der Zug für weiteren Schadensersatz abgefahren sein.
 
Moin,

ich denke es kommt auf die Versicherung an. Ich hatte Glück und habe beim Schmerzensgeld deutlich mehr bekommen als meine BG und Rechtschutz vorhergesagt haben. Rad wurde nach Kostenvoranschlag beglichen, Helm und Trikot ohne Abzug.
 
Erstmal danke für eure Antworten aber könnt ihr noch dazu schreiben über welche Summen es bei euch ging bzw. was am Ende rauskam? Wenn es um 10.000€ ging dann ist das natürlich ein no-brainer..

Drei Unfälle:
  1. ca. 2k€ Sachschaden, ca. 1k€ Schmerzensgeld
  2. ca. 3,5k€ Sachschaden, ca. 0,5k€ Schmerzensgeld
  3. ca. 1k€ Sachschaden, ca. 4k€ Schmerzensgeld
Alle drei zweifelsfrei unverschuldet und bei allen die HUK(24) auf der Gegenseite...
 
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