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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Ein Piktogramm ist kein Verkehrszeichen.
Du kannst noch so viele stops, Fahrräder, Geschwindigkeitsbegrenzungen irgendwo hinmalen.
Bindend ist nur das Verkehrszeichen.
Darum auch nur zur Kennzeichnung (nicht Verkehrszeichen) eines nicht benutzungspflichtigen Radweges. Eine Benutzungspflicht gibt es nur mit Verkehrzeichen.
BTW: Die Richtungspfeile auf der Fahrbahn sind zB bindend. Durchgezogene Linien und Sperrflächen sind auch bindend.
 
Richtungspfeile und Linien sind Markierungen und auch eindeutig geregelt.
Piktogramme gibt es einfach nicht.
 
BTW: Die Richtungspfeile auf der Fahrbahn sind zB bindend. Durchgezogene Linien und Sperrflächen sind auch bindend.
Wie sieht es denn mit nem Fahradsymbol und durchgezogener Linie auf der Fahrbahn aus, ohne das es nen blauen Lolli gibt. Benutzungspflicht, oder nicht?
 
Wie sieht es denn mit nem Fahradsymbol und durchgezogener Linie auf der Fahrbahn aus, ohne das es nen blauen Lolli gibt. Benutzungspflicht, oder nicht?

Nicht Nutzungspflichtig, aber stell Dich auf Hupkonzert ein, wenn Du daneben fährst.
Habe die Situation mit parkenden Autos auf der rechten Seite und ich frage mich immer, wie die bei der durchgezogenen Linie überhaupt zu den Parkplätzen hinkommen. Speziell dieser Weg kann nicht nutzungspflichtig sein, da er direkt durch den Türbereich der parkenden Autos führt.
 
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Habe die Situation mit parkenden Autos auf der rechten Seite und ich frage mich immer, wie die bei der durchgezogenen Linie überhaupt zu den Parkplätzen hinkommen. Speziell dieser Weg nicht nutzungspflichtig sein, da er direkt durch den Türbereich der parkenden Autos führt.
Genau diese Situation meine ich. Ich fahre auch wegen den parkenden Autos links neben der Radspur.
 
Hallo Leute,

mal eine kurze Frage: Hier gibt es häufiger von der Straße abgesetzte Radwege (bzw. Rad-und Fußwege), die dann irgendwann auf die Straße münden, danach ein paar Strichlein auf dem Boden.

Wie ist das hier? Wer hat Vorfahrt?
In einigen Fällen ist das so, dass der Radweg kurz vor einem Kreisverkehr auf die Straße mündet, dh. die Autofahrer sind meistens schon gedanklich mit dem Kreisverkehr beschäftigt und rechnen nicht damit, dass von rechts ein Radler auf die Straße fährt.

Ich gehe aber davon aus, dass durch die Striche am Boden der Radfahrer fahren darf und der Autofahrer Abstand halten/bremsen muss?! ... oder aber, der Radfahrer hat keine Vorfahrt, weil er vom Radweg kommt?!

Ich hab jedenfalls an diesen Stellen regelmäßig Angst...

Vielen Dank
LP
 
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Hallo Leute,

mal eine kurze Frage: Hier gibt es häufiger von der Straße abgesetzte Radwege (bzw. Rad-und Fußwege), die dann irgendwann auf die Straße münden, danach ein paar Strichlein auf dem Boden.

Wie ist das hier? Wer hat Vorfahrt?
In einigen Fällen ist das so, dass der Radweg kurz vor einem Kreisverkehr auf die Straße mündet, dh. die Autofahrer sind meistens schon gedanklich mit dem Kreisverkehr beschäftigt und rechnen nicht damit, dass von rechts ein Radler auf die Straße fährt.

Ich gehe aber davon aus, dass durch die Striche am Boden der Radfahrer fahren darf und der Autofahrer Abstand halten/bremsen muss?!

Ich hab jedenfalls an diesen Stellen regelmäßig Angst...
Wenn Du da regelmäßig Angst hast, machst Du was falsch.
Diese "normalen" paar Strichlein sollen lediglich den vorgesehenen Verlauf der Radverkehrsführung andeuten.
Du fährst von der Seite in den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn ein = kein Vorfahrtsrecht!!

Daher: bei rechtzeitigem Erkennen der Situation: auffälligen Schulterblick nach hinten - Lücke suchen - rannahenden KFZ-Verkehr per Handzeichen (Flosse raus) anzeigen, dass Du rüberkommst - wahrnehmen, ob er Dir Platz lässt - zügig in die Lücke mit einfädeln - mittig zügig in den / durch den Kreis fahren - entspannt weiterradeln......
Wenn "Lücke suchen" nicht erfolgreich ist: Anhalten, warten bis frei ist. Alles andere ist, je nach Verkehrsaufkommen, nah am Suizidversuch.

Ich kenne solche Radverkehrsführungen auch, die einfach "aus dem Nichts" auf die Fahrbahn geleitet werden. Hier hilft nur, mit entsprechender Aufmerksamkeit den Fahrweg abscannen, um frühzeitig auf solche "Highlights sicherer Radverkehrsführung" wie beschrieben reagieren zu können.

Übrigens: Angst hilft beim Überleben :daumen: - ist also grundsätzlich keine schlechte Sache.....
 
So, da wären wir wieder beim Punkt - wenn der Radweg nicht straßenbegleitend ist (= die gleiche Vorfahrt hat) muss man ihn nicht benutzen?

Das mit der Angst war etwas übertrieben - ich mache es ja auch genauso wie von Dir beschrieben, ich frage mich nur, wie denn die generelle Regelung dazu ist. Sprich - wer hat im Zweifelsfall (der hoffentlich nie eintrifft) Recht?
 
So, da wären wir wieder beim Punkt - wenn der Radweg nicht straßenbegleitend ist (= die gleiche Vorfahrt hat) muss man ihn nicht benutzen?.....
Mir ist nicht bekannt, dass die Benutzungspflicht eines Radweges davon abhängt, dass man bei der Einfädelung in die Fahrbahn dasselbe Vorfahrtsrecht haben muss wie die Fahrbahn (also beide haben gleichzeitig Vorfahrt :eek: - das gibt ein schönes Gemetzel). Irgendwann hört das schönste Vorfahrtsrecht eben auch mal auf - passiert mir auch mit dem Auto regelmäßig.

Man ist also wieder der Depp als Radfahrer :)
Nein - warum? Wenn ich von einem "Nebenweg" in die Fahrbahn einfahre, habe ich dem dort fließenden Verkehr notfalls Vorfahrt zu gewähren. Das ist nicht rechtswidrig - und macht einen als Radfahrer schon gar nicht zum Deppen. Zum Deppen machen kann man sich höchstens selbst, wenn man sich ständig darüber beklagt, als Radfahrer nicht angemessen bevorzugt behandelt zu werden.
Die in der Verlinkung aufgeführten Beispiele an Radweg-Einleitungen in die Hauptfahrbahn sind übrigens völlig realitätsfremd als "Gefahrenzonen" deklariert, bei denen der Radfahrer angeblich immer "der Depp" ist, der Vorfahrt zu gewähren hat. Betrachtet man diese Beispiele mal ohne die "Wir sind immer die Deppen"-Scheuklappen, wird man feststellen, dass die aufgeführten vier "negativen" Beispiele alle den Idealfall darstellen, weil sie den Radverkehr in eine parallele Fahrt neben den Fließverkehr auf die Fahrbahn führen und dort problemlos im Fahrbahnverkehr weiterleiten. Da ich mich am Ende der Radverkehrsmarkierungen schon längst auf der Fahrbahn befinde, habe ich am Ende der Markierung eben kein "Vorfahrtsproblem" mehr gegenüber den anderen Fahrbahnnutzern, sondern allerhöchstens ein Überhol- oder Vorbeifahr-Problem mit den anderen KFZ. Darum geht's hier aber nicht.
Die als "bessere" Lösung vorgeschlagenen Einleitungsalternativen in der Verlinkung hingegen zwingen alle den Radverkehr direkt in den Lauf des Fließverkehrs hinein, weil sich in allen Vorschlagsvarianten der Radverkehr zwischen den Fahrbahnverkehr reinzwängen muss. Dadurch entstehen erst recht die kniffligen Situationen, die man ja eigentlich vermeiden will.
 
Es gibt bei den Fällen keine richtige Vorfahrtregelung, aber mir ist selbst vor einigen Jahrzehnten passiert, dass ich bei einem Radweg stürzte. Der Radweg verlief auf einer Brücke auf dem Bürgersteig und am Ende der Brücke mündete der mit einer Absenkung auf die "normale" Straße, Zu Fall kam ich da ich eine Vollbremsung machen musste, weil von hinten ein schnellerer Autofahrer durchfahren wollte. Umgefallen bin ich, weil ich mit dem Vorderrad in der "Dehnungsfuge" vom Rinnstein stecken geblieben bin. Interessant ist, dass am Rand damals ein Polizeiauto stand (das machen die manchmal, sich einfach hinstellen, wenn bei höherem Verkehrsaufkommen es zu Problemen kommen kann) und der Polizist kam dann zu mir und fragte ob ich verletzt sei und ob ich den Autofahrer anzeigen wolle. Nach der Sichtweise des Polizisten hätte mich der Autofahrer, der schneller von hinten kam, einfädeln lassen müssen. Ob sich diese Sichtweise geändert hat, weiß ich natürlich nicht. Klar ist auch, dass ich mich nicht darauf verlassen würde und das war ja auch der Grund warum ich gestürzt bin. In die Dehnungsfuge wäre ich nicht geraten, wenn ich sie hätte richtig überqueren können und nicht gezwungenermaßen parallel zur Straße hätte zum Stand kommen müssen.
Bei Straßenbahnschienen versuche ich seit dem mich so breit wie nur möglich zu machen, damit ein Autofahrer nicht einfach auf die Idee kommt mich zu überholen und ich nicht mehr richtig die Straßenbahnschiene überfahren kann (entsprechender Bogen).

Was die Frage nach "dasselbe Vorfahrtrecht" betrifft, da ist wohl eher gemeint, dass es dabei um die Vorfahrt gegenüber den Seitenstraßen geht. Auf der Straße selbst gilt, wie bei Spurwechseln, dass man das nicht einfach erzwingen darf, d.h. keine Vorfahrt gilt. Angenommen der Radfahrer wäre der Schnellere und auf der Straße fährt ein langsames Verkehrsmittel (z.B. langsamer Traktor), dann darf (nach meiner Meinung) der Radfahrer von hinten kommend nicht einfach die Einfahrt auf die gemeinsame Fahrspur erzwingen, sondern müsste das Fahrzeug vor sich einfädeln lassen. Gleiches gilt dann eigentlich auch für die schnellen Autofahrer von hinten. Die sehen den Radfahrer schließlich noch vor sich und der Versuch den Radfahrer dann durch Schnelligkeit "auszubremsen" ist Vorsatz. D.h. vorsätzliche Gefährdung und wenn etwas passiert ebenfalls.

Mir ist es übrigens vor wenigen Tagen an einem Kreisel passiert, dass ich auf der kombinierten Fußgänger/Radwegüberquerung drüber gefahren bin und ein Autofahrer gehupt hat, weil ich noch nicht ganz drüber war. Dieser Autofahrer ist aber erst in den Kreisel eingefahren, eine Einfahrt vor der Einfahrt, die ich überquert habe, als ich schon die Überquerung begonnen hatte. Ich hab aber gehört, dass er Gas gegeben hat (Reifengeräusch). D.h. für mich war klar, dass dieser rasante Autofahrer es regelrecht darauf angelegt hat. Ich weiß nicht ob der einen Fußgänger, der deutlich langsamer als ich gewesen wäre, dann einfach umgefahren hätte (so wie der sich benommen hat).

Und natürlich gilt, dass man sich als Radfahrer nicht auf die Rücksichtnahme verlassen darf. Allerdings sehe ich auch jede Menge Radfahrer, die die Vorfahrtregel missachten und das meist auf solchen Wegen, die als Radwege markiert sind, wobei es sich aber nur um Feldwege handelt und da gilt fast immer die Regel "Rechts-vor-Links". Viele scheinen aber zu glauben, dass sie auf einer Vorfahrtstraße unterwegs sind. Das geht so weit, dass ein anderer Radfahrer mal an einer unübersichtlichen Einmündung zu mir meinte da könne man durchfahren, da käme nie einer raus.
 
Das war bisher auch meine Annahme, dass bei solchen Einfäedlungen dem Radverkehr eigentlich Vorrang zu gewähren sei. Und ich muss sagen, dass ich bisher auch seitens der Autofahrer dieses Verhalten bestätigt gesehen habe. Schulterblick, Hand raus und auf die Straße. In 99% der Fälle wurde ich vor gelassen, oder es wurde zumindest großzügig Platz gelassen. Wenn ich mich recht erinnere, wurde mir das damals auch in der Fahrschule eingetrichtert, dass Radfahrer Vorrang hätten.
Ich bin ehrlich gesagt ein wenig erschüttert, dass die Rechtslage offenbar anders aussieht :eek:
 
Nicht Nutzungspflichtig, aber stell Dich auf Hupkonzert ein, wenn Du daneben fährst.
Habe die Situation mit parkenden Autos auf der rechten Seite und ich frage mich immer, wie die bei der durchgezogenen Linie überhaupt zu den Parkplätzen hinkommen. Speziell dieser Weg kann nicht nutzungspflichtig sein, da er direkt durch den Türbereich der parkenden Autos führt.
Dafür hat man extra die StVO geändert. - Damit man leichter Radstreifen anlegen kann ohne dafür Parkplätze opfern zu müssen....
Bedank Dich beim ADFC, die haben das bejubelt.

Hier in Köln haben wir sogar einen Fahrradstreifen mit doppelt durchgezogener Linie über die man rüber muss, wenn man die Parkplätze erreichen will.

So eine Regelung sorgt natürlich dafür, dass solche Fahrbahnmarkierungen als noch unverbindlicher angenommen werden als bisher schon....
 
Radwegeführung bzw. das Verhältnis zwischen Radfahrern und Kraftverkehr lässt sich auch wissenschaftlich untersuchen:
Artikel in der Süddeutschen und im Merkur

Interessant ist hierbei die kreative Beschilderung, die anscheinend von allen beteiligten Fachbehörden abgesegnet wurde. Siehe auch dieses Exemplar, welches in der gleichen Gemeinde zu finden ist.

Ich hab mir das in Weßling heute nochmal anschauen müssen, weil in den Artikeln ja nur Bilder mit Schneebergen zu sehen waren.
Also da haben die Planer echt mal wieder nix kapiert...

Man kommt von diesem Weg:

2019-02-22 12.55.59.JPG

An der ersten Kreuzung endet der in dieser Situation:

2019-02-22 12.55.32.JPG 2019-02-22 12.55.19.JPG 2019-02-22 12.55.17.JPG

Im Prinzip so, wie ihr es schon beschrieben habt. Aber es ist echt so unglaublich dämlich, dass ich es selber sehen und nochmal für andere festhalten musste. Vor allem verwirrt das alte Leitschild (grün auf weiß) noch zusätzlich.

Die Stelle aus dem Artikel habe ich ebenfalls fotografiert.

2019-02-22 12.58.15.JPG

Ich kann mir nur vorstellen, dass das Schild "Radfahrer frei" im Frühling an der Stelle angebracht wird.
 
Im Prinzip so, wie ihr es schon beschrieben habt. Aber es ist echt so unglaublich dämlich, dass ich es selber sehen und nochmal für andere festhalten musste. Vor allem verwirrt das alte Leitschild (grün auf weiß) noch zusätzlich.

Vielen Dank für das Foto von dem Schild mit "Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt" bei der Gebrauchtwagenausstellung. Das war mir noch gar nicht aufgefallen. Dem freundlichen Zeitgenossen, der mir ein fröhliches "Radweg, Kruzefix!" beim Überholen zurief, anscheinend auch nicht. Leider war die Ampel grün, sonst hätte es Gelegenheit für ein persönliches Gespräch gegeben...

Was du auch sehr schön dokumentiert hast ist die konsequente Anbringung von flächig roten Markierungen in Einmündungsbereichen. Ich vermute Zuständigkeitsgerangel zwischen Staatlichem Bauamt als Straßenbaulastträger der Durchgangsstraße und der Gemeindeverwaltung.

Weßling macht tatsächlich zunehmend Freude, erst letzte Woche wurde ich in einer anderen Straße von einer einbiegenden Autofahrerin gegen den Bordstein gedrückt :daumen:
 
War da nur eine einseitiger (linksseitiger) Radweg? Bei dem Autohaus ist ja kein Platz , nichtmal für einen Fußweg. Da sind die abgestellten Autos (Kleinbus) wichtiger.
Da ist das Hinweisschild "Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt" doch dann nur für Autofahrer, die eigentlich nochmal in die Fahrschule müssten.
 
War da nur eine einseitiger (linksseitiger) Radweg?

Ja, ein in beide Fahrtrichtungen benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg.

Da ist das Hinweisschild "Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt" doch dann nur für Autofahrer, die eigentlich nochmal in die Fahrschule müssten.

Alles eine Frage der Wahrscheinlichkeit. Bis zur Eröffnung der neuen Westumgehung befuhren wochentags ca. 16000 Kfz diese Straße pro Tag, ein Jahr danach ca. 12000. Aktuell soll es keine fünfstellige Zahl mehr sein, aber in Stoßzeiten immer noch 50 Fahrzeuge in weniger als 2 Minuten. Die Gemeinde packt jetzt die Schikanekeule aus, um die Attraktivität der Umfahrung weiter zu fördern.

Das ganze im Münchener Speckgürtel mit Klischee-PKWs samt passenden Fahrern am Steuer und dann bremst ein Radler über eine Strecke von 300m vom Ortseingang bis zur Ampel den Verkehr auf 30km/h, obwohl da immer schon ein Radweg war. Das entspricht einem Zeitverlust von mehr als 14 Sekunden, was eine gute Rechtfertigung für eine hochgradig emotionale Verhaltensweise liefert.
 
War da nur eine einseitiger (linksseitiger) Radweg? Bei dem Autohaus ist ja kein Platz , nichtmal für einen Fußweg. Da sind die abgestellten Autos (Kleinbus) wichtiger.
Da ist das Hinweisschild "Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt" doch dann nur für Autofahrer, die eigentlich nochmal in die Fahrschule müssten.

was ich vielleicht dazuschreiben hätte sollen: ich habe abwechselnd nach hinten und nach vorne fotografiert.
Also wie bada-boom geschrieben hat, ist oder besser war der Weg durchgehend auf der linken Seite.
Und ja das Schild hat wie sowieso erstmal nur aufklärenden Charakter.
Und tatsächlich darf der Gehweg aktuell gar nicht mehr befahren werden.
Durch das Leitschild (weiß mit grünem Fahrrad und Pfeil) könnte zwar ein anderer Eindruck entstehen, aber der ist leider falsch.

Und wegen "Fahrschule": mir ist kürzlich aufgefallen, dass sehr junge Fahrer, also solche, die erst seit kurzem den Führerschein besitzen dürften, genauso unaufgeklärt sind. Man sollte bei der Führerscheinausbildung da wohl mehr Wert drauf legen.
 
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