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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Mache ich in der Regel auch so und halte mein Maul. Wenn mich die beteiligten nicht sehen, klingel ich manchmal oder sage auch nur freundlich, dass ich gerne vorbei fahren würde. Zur Not, bleibe ich ganz stehen. Mir kommt dann immer die Kotze hoch, wenn ich angemault werde, dass ich klingeln soll.
Eines schönen Samstags habe ich einem solchen Päarchen mal entgegnet:
Gestern hatte ich das Jahresgespräch mit meinem Chef. Er war höchstzufrieden und hat mir meine volle Jahreprämie zugestanden. Einen Teil davon habe ich gestern Abend mit meiner Frau erst feierlich verfressen und anschließend waren wir noch gemeinsam im Kino. Weil die Kinder bei meiner Mutter übernachtet haben, konnten wir morgens das machen, womit Ehepaare nur zu gerne ins Wochenende starten, was aber bei kleinen Kindern oft nicht klappt. Jetzt gestattet mir bei diesem tollen Wetter meine Frau noch zwei Stunden auf dem Fahrrad. Es könnte mir besser kaum gehen, deshalb bremse ich für Sie auf Schrittgeschwindigkeit ab und bitte Sie höflich, mir Platz zu machen, obwohl Sie rücksichtslos den gesamten Weg blockieren. Weil ich so gut drauf bin, wünsche ich Ihnen jetzt trotz Ihrer unsinnigen Maulerei wegen der fehlenden Klingel ein schönes Wochenende. Aber malen Sie sich einen Moment mal aus, wie ich an Ihnen vorbeigefahren wäre, wenn sich mein Chef wegen der Prämie quer gelegt, meine Frau deswegen unglücklich und heute morgen wie sonst üblich meine Kleinen schon um 6 Uhr ins Ehebett gehüpft wären.
 
Eines schönen Samstags habe ich einem solchen Päarchen mal entgegnet:
Gestern hatte ich das Jahresgespräch mit meinem Chef. Er war höchstzufrieden und hat mir meine volle Jahreprämie zugestanden. Einen Teil davon habe ich gestern Abend mit meiner Frau erst feierlich verfressen und anschließend waren wir noch gemeinsam im Kino. Weil die Kinder bei meiner Mutter übernachtet haben, konnten wir morgens das machen, womit Ehepaare nur zu gerne ins Wochenende starten, was aber bei kleinen Kindern oft nicht klappt. Jetzt gestattet mir bei diesem tollen Wetter meine Frau noch zwei Stunden auf dem Fahrrad. Es könnte mir besser kaum gehen, deshalb bremse ich für Sie auf Schrittgeschwindigkeit ab und bitte Sie höflich, mir Platz zu machen, obwohl Sie rücksichtslos den gesamten Weg blockieren. Weil ich so gut drauf bin, wünsche ich Ihnen jetzt trotz Ihrer unsinnigen Maulerei wegen der fehlenden Klingel ein schönes Wochenende. Aber malen Sie sich einen Moment mal aus, wie ich an Ihnen vorbeigefahren wäre, wenn sich mein Chef wegen der Prämie quer gelegt, meine Frau deswegen unglücklich und heute morgen wie sonst üblich meine Kleinen schon um 6 Uhr ins Ehebett gehüpft wären.
Da hast Du ja die zwei Stunden, die Du zum Radfahren hattest, verquatscht.
 
Eines schönen Samstags habe ich einem solchen Päarchen mal entgegnet:
Gestern hatte ich das Jahresgespräch mit meinem Chef. Er war höchstzufrieden und hat mir meine volle Jahreprämie zugestanden. Einen Teil davon habe ich gestern Abend mit meiner Frau erst feierlich verfressen und anschließend waren wir noch gemeinsam im Kino. Weil die Kinder bei meiner Mutter übernachtet haben, konnten wir morgens das machen, womit Ehepaare nur zu gerne ins Wochenende starten, was aber bei kleinen Kindern oft nicht klappt. Jetzt gestattet mir bei diesem tollen Wetter meine Frau noch zwei Stunden auf dem Fahrrad. Es könnte mir besser kaum gehen, deshalb bremse ich für Sie auf Schrittgeschwindigkeit ab und bitte Sie höflich, mir Platz zu machen, obwohl Sie rücksichtslos den gesamten Weg blockieren. Weil ich so gut drauf bin, wünsche ich Ihnen jetzt trotz Ihrer unsinnigen Maulerei wegen der fehlenden Klingel ein schönes Wochenende. Aber malen Sie sich einen Moment mal aus, wie ich an Ihnen vorbeigefahren wäre, wenn sich mein Chef wegen der Prämie quer gelegt, meine Frau deswegen unglücklich und heute morgen wie sonst üblich meine Kleinen schon um 6 Uhr ins Ehebett gehüpft wären.

Erst dachte ich, Mannmann, das mit seiner Frau ist aber echt OT. Aber schließlich kann es sich ja beim Thema auch um vermiedene Konfliktsituationen im Verkehr handeln. :p Jedenfalls herzlichen Glückwunsch zum gelungenen Tag!:daumen:

Ich hatte heute übrigens heute mein Jahresgespräch, mal sehen...
 
[...] Aber malen Sie sich einen Moment mal aus, wie ich an Ihnen vorbeigefahren wäre, wenn sich mein Chef wegen der Prämie quer gelegt, meine Frau deswegen unglücklich und heute morgen wie sonst üblich meine Kleinen schon um 6 Uhr ins Ehebett gehüpft wären.

So ähnlich wie hier ab 0:46:
 
So unabhängig sind die Richter auch wieder nicht. Er muss sich auch an die Gestze halten. Wenn eine Tatbestand per Gesetz strafbar ist, dann kann der Richter nicht sagen, dass sehe ich nicht so und einen Freisprechen obwohl die Tat bewiesen wurde. ...
Im Ergebnis ist das vollkommen richtig. Obwohl man in einem gerichtlichen Verfahren streng unterscheiden muß zwischen
1) der Tatsachenfeststellung einerseits und
2) der rechtlichen Würdigung dieser Tatsachen.
Es sind alles immer Einzelfallentscheidungen. Selbst wenn die ständige Rechtsprechung in diese Richtung ginge, kannst du mit deinem Einzelfall immer noch an einen Richter geraten, der das ganz anders sieht (Stichwort Richterliche Unabhängigkeit)....
Nein, das ist so nicht ganz richtig. Die rechtliche Würdigung betreffend kann ein Richter zwar grundsätzlich unabhängig entscheiden.
Die Richterliche Unabhängigkeit bedeutet aber nicht, daß die Entscheidung des Richters beliebig ausfallen könne.
In Deinem Beispiel ist es genau umgekehrt: Wenn ein Richter sich in einem bestimmten Fall entscheiden sollte, von der "ständigen Rechtsprechung" z.B. des BGH abzuweichen, so wäre diese Divergenz ein Revisionsgrund (§ 121 II GVG). Eine solche Entscheidung würde aufgehoben.
Für die Verwaltungsgerichte gilt dasselbe: § 132 II Nr. 2 VwGO.
 
Hatte gestern Abend auch mal wieder ne nette Begegnung.
Normalerweise rege ich mich ja über unbeleuchtete Räder bei dem Schmuddelwetter auf, aber der Kerl gestern hat den Vogel abgeschossen.

Ich bin gegen 18Uhr in der Stadt unterwegs und komme zu einer Eisenbahnunterführung, die nicht beleuchtet ist und in der ständig Scherben liegen.
Mir kommt auf der falschen Seite ein Radler mit einer Helmleuchte entgegen, die allerdings so dermaßen hell und schlecht eingestellt ist, dass ich nichts mehr sehe. Halte also an (Scherben) und rufe dem Herrn entgegen, er möchte doch bitte sein Licht nach unten richten.

Ihr könnt euch denken, was zurückkam: "Das ist absichtlich so eingestellt, damit man mich sieht" Der Herr fuhr dann einfach weiter.
Allerdings versteckte sich im Windschatten des Herrn noch ein unbeleuchtetes Lastenfahrrad mit schwarz gekleidetem Fahrer, der noch meinte ich solle mich nicht aufregen.

Die Frage nun: Ich weiß, dass man zusätzliche Beleuchtung am Körper tragen darf, die dadurch nicht StVZO § 67 gebunden sind, aber darf man mit ner Helmlampe alle blenden?
 
Nö, ist ja auch nicht STVZO konform, so eine Lampe. Zumindest nicht als einzige Beleuchtung. Ich glaube das so eine Art Grauzone, denn man kann mit den Lichtböllern ja nicht davon ausgehen, dass es nur "Sicherheitslichter" sind.
Interessiert aber niemanden. Wenn die Leute mal selbst geblendet werden würden, wüssten sie, wie scheisse das ist und würden vielleicht mal darüber nachdenken.

Idioten eben... was willste machen. Aber ewig die Klappe halten kann man eben auch nicht, deshalb muss man eben auch mal kundgeben, dass das scheisse ist ;) :daumen:
 
Die Frage nun: Ich weiß, dass man zusätzliche Beleuchtung am Körper tragen darf, die dadurch nicht StVZO § 67 gebunden sind, aber darf man mit ner Helmlampe alle blenden?
Am Auto (und neuerdings auch am Fahrrad) darf man ein Fernlicht haben, trotzdem darf kann damit keinen blenden.
 
[...]
Nein, das ist so nicht ganz richtig. Die rechtliche Würdigung betreffend kann ein Richter zwar grundsätzlich unabhängig entscheiden.
Die Richterliche Unabhängigkeit bedeutet aber nicht, daß die Entscheidung des Richters beliebig ausfallen könne.
In Deinem Beispiel ist es genau umgekehrt: Wenn ein Richter sich in einem bestimmten Fall entscheiden sollte, von der "ständigen Rechtsprechung" z.B. des BGH abzuweichen, so wäre diese Divergenz ein Revisionsgrund (§ 121 II GVG). Eine solche Entscheidung würde aufgehoben.

Für die Verwaltungsgerichte gilt dasselbe: § 132 II Nr. 2 VwGO.

Stimmt. Es gab mal einen Fall, da folgte ein Richter der Argumentaion des angeklagten Autofahrers, er habe den Rennradfahrer aufgrund seiner gebückten Haltung nicht sehen können:eek::confused:. Der Radfahrer mußte erst in Revision gehen. Ein anderes nettes Beispiel der "freien Beweiswürdigung": ein Fußgänger wurde an einer für ihn grün zeigenden Ampel angefahren. Trotzdem bekam der eine Teilschuld zugesprochen mit der Begründung, dass man sich als Fußgänger auch bei Grün vergewissern müsse, dass die Straße frei ist. Ich habe solchen Knilchen, die bei schon rot noch über die Ampel und mir fast über die Füße fahren, schon des öfteren ans Auto gehauen.

Hatte gestern Abend auch mal wieder ne nette Begegnung.
Normalerweise rege ich mich ja über unbeleuchtete Räder bei dem Schmuddelwetter auf, aber der Kerl gestern hat den Vogel abgeschossen.

Ich bin gegen 18Uhr in der Stadt unterwegs und komme zu einer Eisenbahnunterführung, die nicht beleuchtet ist und in der ständig Scherben liegen.
Mir kommt auf der falschen Seite ein Radler mit einer Helmleuchte entgegen, die allerdings so dermaßen hell und schlecht eingestellt ist, dass ich nichts mehr sehe. Halte also an (Scherben) und rufe dem Herrn entgegen, er möchte doch bitte sein Licht nach unten richten.

Ihr könnt euch denken, was zurückkam: "Das ist absichtlich so eingestellt, damit man mich sieht" Der Herr fuhr dann einfach weiter.
Allerdings versteckte sich im Windschatten des Herrn noch ein unbeleuchtetes Lastenfahrrad mit schwarz gekleidetem Fahrer, der noch meinte ich solle mich nicht aufregen.

Die Frage nun: Ich weiß, dass man zusätzliche Beleuchtung am Körper tragen darf, die dadurch nicht StVZO § 67 gebunden sind, aber darf man mit ner Helmlampe alle blenden?

Der versucht eben, seine geistige Umnachtung mit einem Flakscheinwerfer auf dem Kopf zu kompensieren.
 
Also grundsätzlich nach StvZo kann die Kleidung leuchten so viel sie will. Diese Armbänder mit Blinklichtern sind z.B. auch nicht zugelassen aber auch nicht verboten, solange sie um Arm oder Bein getragen werden, da kein Teil des Fahrrades. Reflektoren zählen zur passiven Beleuchtung. Würde Kleidung eines Radfahrer unter die StvZo fallen, dann wären alle Jacken/Schuhe/Helme/Handschuhe mit Reflexmaterial beim Radfahren erst mal nicht erlaubt. Für Fußgänger gibt es da gar keine Vorschriften, die können jede Art von Schuhen tragen oder nicht tragen, wie sie wollen. Auch zu Fuß mit einer Taschenlampe (oder auch Stirnlampe) darf man herum laufen.

Nach der STVO/ StGB darf man allerdings keine Verkehrsteilnehmer blenden. Dabei ist es egal ob/wie man selber gerade am Straßenverkehr teil nimmt. Im beschriebenen Fall käme noch dazu, dass es wohl mit Vorsatz war, da ja trotz der Bitte die Lampe ab zu senken weiter geblendet wurde mit Kommentar.

Aus eigener Erfahrung kann ich dazu sagen, ich habe auch eine Helmlampe. Habe da extra in eine Fernbedienung für den Lenker investiert. Die Lampe wird im Normalbetrieb auf sehr kleine Leistung gestellt und nur bei Bedarf (kein Gegenverkehr, Lichthupe) auf hohe Leistung gestellt. Die Erfahrung dass man blenden muss um gesehen zu werden kann ich irgendwo schon verstehen. Vor der Zeit mit dem Luxus einer Lenker-Fernbedienung habe ich versucht eine Einstellung zu finden wo man nicht übersehen wird und niemanden blendet. Das Problem, so eine Einstellung gibt es nicht. Erst an einem Punkt, wo man schon sehr stark blendet, geht das übersehen werden (durch Kfz Fahrer) spürbar zurück. Wenn man dann noch linksseitige Radwege fahren muss und man selber ständig durch das (zugelassene) asymmetrische Abblendlicht der PKW geblendet wird, dann fragt man sich schon, warum man sich selber so beschränken soll.
 
Aus eigener Erfahrung kann ich dazu sagen, ich habe auch eine Helmlampe. Habe da extra in eine Fernbedienung für den Lenker investiert. Die Lampe wird im Normalbetrieb auf sehr kleine Leistung gestellt und nur bei Bedarf (kein Gegenverkehr, Lichthupe) auf hohe Leistung gestellt. Die Erfahrung dass man blenden muss um gesehen zu werden kann ich irgendwo schon verstehen. Vor der Zeit mit dem Luxus einer Lenker-Fernbedienung habe ich versucht eine Einstellung zu finden wo man nicht übersehen wird und niemanden blendet. Das Problem, so eine Einstellung gibt es nicht. Erst an einem Punkt, wo man schon sehr stark blendet, geht das übersehen werden (durch Kfz Fahrer) spürbar zurück. Wenn man dann noch linksseitige Radwege fahren muss und man selber ständig durch das (zugelassene) asymmetrische Abblendlicht der PKW geblendet wird, dann fragt man sich schon, warum man sich selber so beschränken soll.

Aber Du machst Dir ja anscheinend sehr viele Gedanken darüber wie man die Helmlampe vernünftig einsetzt. Ich hab selber keine und kann es daher nicht richtig nachvollziehen wo das Problem liegt.

Da ich keine Dropbar fahre, sitze ich verhältnismäßig aufrecht und mein Kopf ist weit über der normalen Sitzhöhe im Auto. Wenn man von Autos gesehen werden will sollte doch das Licht auf eine Höhe eingestellt sein, die Autofahrer blendet und nicht mich? Weiterhin sollte der Vorteil einer Helmlampe doch sein, dass Sie dahin leuchtet wohin man schaut. Kann man dann bei Gegenverkehr nicht ein Stück tiefer schauen?

Letztlich finde ich es sehr diskutabel, ob man wirklich mit einem höher liegenden Licht besser gesehen wird. Aus meiner Erfahrung hilft auch das stärkste Licht nichts, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer ihren Kopf nicht drehen...
 
Erst an einem Punkt, wo man schon sehr stark blendet, geht das übersehen werden (durch Kfz Fahrer) spürbar zurück. Wenn man dann noch linksseitige Radwege fahren muss und man selber ständig durch das (zugelassene) asymmetrische Abblendlicht der PKW geblendet wird, dann fragt man sich schon, warum man sich selber so beschränken soll.
Richtig. Nennen wir das mal "Lernen durch Schmerzen" (also in den geblendeten Augen). Anders scheint es nicht zu gehen. Ich werde wohl auch mal aufrüsten, obwohl ich dachte, dass mein LED-Licht mit 30 Lux hell genug ist. Trotzdem brauche ich wohl noch weitere zuschaltbare 70 Lux, um zurückzuschießen. Denn ich beobachte beim Pendeln zum/vom Büro immer wieder folgendes:
Mein Weg führt mich durch ein hügeliges Gebiet, ein Straßenabschnitt (gut ausgebaute Landstraße, einseitiger Radweg) verläuft durch einen morgens und abends derzeit natürlich finsteren Wald. Vor allem dort häufiger das gleiche Spiel: Auto nähert sich mit Fernlicht. Fahrer schaltet reflexhaft das Fernlicht aus, hat mein Licht also wahrgenommen. Kommt näher und erkennt (so meine Deutung), dass der Entgegenkommende ja nur ein Radfahrer ist, und zack! geht das Fernlicht wieder an, während er mir noch entgegenfährt. Sehe dann natürlich nichts mehr und muss fast anhalten.
Kennt ihr das auch?
 
Richtig. Nennen wir das mal "Lernen durch Schmerzen" (also in den geblendeten Augen). Anders scheint es nicht zu gehen. Ich werde wohl auch mal aufrüsten, obwohl ich dachte, dass mein LED-Licht mit 30 Lux hell genug ist. Trotzdem brauche ich wohl noch weitere zuschaltbare 70 Lux, um zurückzuschießen. Denn ich beobachte beim Pendeln zum/vom Büro immer wieder folgendes:
Mein Weg führt mich durch ein hügeliges Gebiet, ein Straßenabschnitt (gut ausgebaute Landstraße, einseitiger Radweg) verläuft durch einen morgens und abends derzeit natürlich finsteren Wald. Vor allem dort häufiger das gleiche Spiel: Auto nähert sich mit Fernlicht. Fahrer schaltet reflexhaft das Fernlicht aus, hat mein Licht also wahrgenommen. Kommt näher und erkennt (so meine Deutung), dass der Entgegenkommende ja nur ein Radfahrer ist, und zack! geht das Fernlicht wieder an, während er mir noch entgegenfährt. Sehe dann natürlich nichts mehr und muss fast anhalten.
Kennt ihr das auch?
Eher nicht. Ich kenne meist nur die Fernlichtfahrer, die erst dann abschalten, wenn man zurückschießt. Ob das jetzt eine misslungene Automatik/Matrix ist oder Absicht... keine Ahnung.
Viel witziger finde ich die Leute, die von hinten kommen und mehrmals das Fernlicht an und ausschalten, bis sie mich überholen.
Ich vermute, sie erfreuen sich an meinen ganzen Reflektoren am Rad... Anders kann ich es mir kaum erklären :D

Edit: gebe zu, das mein Rücklicht sehr hell ist und eventuell vieles von mir überblendet :p
 
Richtig. Nennen wir das mal "Lernen durch Schmerzen" (also in den geblendeten Augen). Anders scheint es nicht zu gehen. Ich werde wohl auch mal aufrüsten, obwohl ich dachte, dass mein LED-Licht mit 30 Lux hell genug ist. Trotzdem brauche ich wohl noch weitere zuschaltbare 70 Lux, um zurückzuschießen. Denn ich beobachte beim Pendeln zum/vom Büro immer wieder folgendes:
Mein Weg führt mich durch ein hügeliges Gebiet, ein Straßenabschnitt (gut ausgebaute Landstraße, einseitiger Radweg) verläuft durch einen morgens und abends derzeit natürlich finsteren Wald. Vor allem dort häufiger das gleiche Spiel: Auto nähert sich mit Fernlicht. Fahrer schaltet reflexhaft das Fernlicht aus, hat mein Licht also wahrgenommen. Kommt näher und erkennt (so meine Deutung), dass der Entgegenkommende ja nur ein Radfahrer ist, und zack! geht das Fernlicht wieder an, während er mir noch entgegenfährt. Sehe dann natürlich nichts mehr und muss fast anhalten.
Kennt ihr das auch?

Als ich vor Jahren noch unmittelbar abends nach dem Heimkommen gefahren bin, hatte ich solche Erlebnisse auch hin und wieder. Zu der Zeit (meist 20-23 Uhr) waren es aber schon relativ wenige Autofahrer, so dass ich bei entgegenkommenden Autofahren quasi immer den Finger an den Abzug Aufblendknopf genommen habe, um dann im Bedarfsfall möglichst zeitgleich zum einen auf maximale Stärke aufzublenden, und zum anderen die flexibel angebrachte Lampe nach oben und leicht seitlich nach links Richtung Blendgranate zu drehen. Genau so auch bei Fernlichtfahrern, die dann in 19 von 20 Fällen auch abgeblendet haben, der zwanzigste konnte dann sicher ob des hellen Lichts recht eindeutige Handgesten sehen:D.
 
In jedem Fall!
Das Urteil wird in der Zunft der Verkehrsplaner seine Runde machen. Vor allem, weil damit klar gestellt wird, dass sog. "Verkehrsberuhigungseinrichtungen" / "Verkehrssicherungseinrichtungen", die uns als Radfahrer immer wieder in Schwierigkeiten bringen (Poller, Pfosten, Gitter, Schwellen, etc.), deren Zweck meist aber dazu dient, den KFZ-Verkehr auszubremsen / von der Einfahrt in einen Weg abzuhalten, jetzt als schuldhafte Inkaufnahme der Gefährdung des Radverkehrs angesehen wurde (und daraus resultierend dann fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung).
Die beliebte Antwort der Verkehrsbehörden, wenn man sich über solche Gefährdungen beschwert, man müsse dann eben langsam fahren / notfalls schieben -habe ich auch öfter zu hören bekommen-, wird dadurch vermutlich schwieriger (dazu müsste man das Urteil in der Originalfassung sehen).
 
Dabei ist auf dem Foto ja erkennbar noch etwas Platz zwischen Fahrbahnrand und den Tellern. Ich hab schon Stellen kennenlernen dürfen wo diese Teller über die gesamte Fahrbahnbreite verteilt waren. Im Kölner Süden, an der Grenze zu Dormagen gibt es so eine Stelle aktuell immer noch. Auch Radwege die an der Einmündung zu ner Strasse von nem Pfosten geteilt werden gibts bei mir. Wer da in der Dunkelheit fährt und die Stelle nicht kennt ist in Gefahr. Das ist so als würde dem Autoverkehr ein Pfosten mitten auf die Fahrbahn gestellt, bei ner Einmündung in ne übergeordnete Strasse.
 
...Im Kölner Süden, an der Grenze zu Dormagen gibt es so eine Stelle aktuell immer noch.
Lass Dir vom AG Heidelberg das Urteil geben und reiche das mit 'nem Antrag auf "Entschärfung" der Situation bei der zust. Verkehrsbehörde ein. Mal sehen, was passiert.....:cool:
Auch Radwege die an der Einmündung zu ner Strasse von nem Pfosten geteilt werden gibts bei mir. Wer da in der Dunkelheit fährt und die Stelle nicht kennt ist in Gefahr. Das ist so als würde dem Autoverkehr ein Pfosten mitten auf die Fahrbahn gestellt, bei ner Einmündung in ne übergeordnete Strasse.
[sarcastic]
Um den Radverkehr sicherer zu machen, muss man manchmal nur dessen Gefahren erhöhen.....;) Wer gegen den Pfosten donnert, wird nicht mehr auf der Fahrbahn von einem KFZ erfasst. Somit hätte der Pfosten seinen Zweck voll erfüllt....:confused: :( ;)
Ist auch für die Statistik besser: Von 'nem KFZ überrollt zu werden, läuft unter Verkehrsunfall - gegen den Pfosten donnern ist ein Alleinunfall im Freizeitbereich. Um ersteres müssen sich die Behörden kümmern, zweiteres ist Privatvergnügen....
[/sarcastic]

Spass bei Seite: Die Pfosten stehen da, um KFZ-Verkehr fern zu halten. Dafür, dass der (Rad-)Weg dann autofrei beradelt werden kann, muss man solche Gefahren schon mal akzeptieren.
 
In jedem Fall!
Das Urteil wird in der Zunft der Verkehrsplaner seine Runde machen. Vor allem, weil damit klar gestellt wird, dass sog. "Verkehrsberuhigungseinrichtungen" / "Verkehrssicherungseinrichtungen", die uns als Radfahrer immer wieder in Schwierigkeiten bringen (Poller, Pfosten, Gitter, Schwellen, etc.), deren Zweck meist aber dazu dient, den KFZ-Verkehr auszubremsen / von der Einfahrt in einen Weg abzuhalten, jetzt als schuldhafte Inkaufnahme der Gefährdung des Radverkehrs angesehen wurde (und daraus resultierend dann fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung).
Die beliebte Antwort der Verkehrsbehörden, wenn man sich über solche Gefährdungen beschwert, man müsse dann eben langsam fahren / notfalls schieben -habe ich auch öfter zu hören bekommen-, wird dadurch vermutlich schwieriger (dazu müsste man das Urteil in der Originalfassung sehen).
Ich vermute mal, dass das Urteil nur zustande kam, weil sich die Behörde nicht an die Empfehlungen der Hersteller (1m Abstand) gehalten haben. Solange also solche Hindernisse den Regeln entsprechen werden sie weiterhin aufgestellt. Darum glaube ich nicht, dass sie deswegen weniger werden.


Die Pfosten sind mir lieber als die Drängelgitter
 
Zuletzt bearbeitet:
Lass Dir vom AG Heidelberg das Urteil geben und reiche das mit 'nem Antrag auf "Entschärfung" der Situation bei der zust. Verkehrsbehörde ein. Mal sehen, was passiert.....:cool:
......
Spass bei Seite: Die Pfosten stehen da, um KFZ-Verkehr fern zu halten. Dafür, dass der (Rad-)Weg dann autofrei beradelt werden kann, muss man solche Gefahren schon mal akzeptieren.

Das stimmt natürlich nicht, denn dann dürfte es keinen anderen Verkehr als Radfahrer, Fußgänger da geben und es ist nicht das erste Mal, dass ich sehen musste, dass die Pfosten einfach rausgezogen wurden um Zufahrt für Autos zu ermöglichen. An anderen Stellen fährt so ein Verkehrsteilnehmer einfach etwas über den Rand und umfährt damit den Pfosten (wozu hat man schließlich einen SUV...).

Oder man fährt Traktor ... hatte ich hier schon mal (mit Bild) angeführt:

> https://www.rennrad-news.de/forum/posts/4350436/

(und das war noch ein komfortabler breiter Rad/Fußgängerweg und ich hatte das Glück von hinten zu kommen)
Diese Pfosten haben keine Funktion wie ein Verkehrsschild und wer sich nicht an die Beschilderung hält, den hindern auch keine Pfosten (und ehrlich, wer hat noch nie umgefahrene Straßenverkehrsschilder gesehen, weil der KFZ-Fahrer "nicht mehr ausweichen konnte" und deshalb das hindernde Schild weggebogen hat?).
 
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