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Helmkamera gesucht.

Ich war weder besoffen noch unter Drogen, was übrigens ein Alkoholtest beweist. Ich leide auch nicht unter Halluzinationen und weiß was passiert ist. Ich hab den Unfall ja nicht als unbeteiligter Zeuge gesehen sondern war Teil davon. Und ne Gruppe Radfahrer die mir auf meiner Spur entgegen kommt bilde ich mir nicht ein. Ich fahre auch nicht erst seit gestern Rennrad sondern seit 35 Jahren. Und ohne Not anstatt geradeaus scharf nach links gegen ne Verkehrsinsel? Sowas traue ich nicht mal nem Einsteiger zu. Um so zu fahren braucht es entweder nen triftigen Grund, also ein Ausweichmanöver, oder es sind Alk oderDrogen im Spiel.

Hab ich ja schon getan. Die Radgruppe kam aus ner untergeordneten Kreisstrasse, unter Mißachtung der Vohrfahrt und auf der linken Fahrbahnseite. Ich wollte, um nen Zusammenstoß zu vermeiden, nach rechts in die Kreisstrasse ausweichen. Da kam mir der Rest der Gruppe auf meiner Spur entgegen. Ich hatte die Wahl zwischen Frontalzusammenstoß oder ausweichen. Habe letzteres vorgezogen und bin dabei gegen die Verkehrsinsel gebrettert. Mein Anwalt räumt da gar nix ein weil das eine mit dem anderen rein gar nix zu tun hat. Die Gruppe hat Vohrfahrt und Rechtsfahrgebot mißachtet Punkt. Statt meiner Wenigkeit hätte auch ein Auto da lang fahren können. Wäre die Situation dann anders zu bewerten? Oder anders gefragt, ist es in Ordnung nem anderen Radler gegenüber Verkehrsregeln grob zu mißachten und bei nem Auto nicht?
Die Polizei hat mir nicht mal richtig zugehört. Es wurde keine 01 festgelegt .Ob Lichtbilder gemacht wurden weiß ich nicht. Ich stand nach dem Unfall unter Schock. Eine Skizze wurde gefertigt, die aber mein Eigenverschulden vorgibt. Ich war leider so daneben, eben verwirrt, hatte Schmerzen und stand unter Schock, dass ich die unterschrieben habe. Jetzt muss mein Anwalt versuchen das zu korrigieren. Zu einer Aussage kam es gar nicht da die Kreispolizei die Ermittlingen einfach einfach einstellen wollte. dagegen hat mein Anwalt Einspruch eingelegt.

Ja. Mein Anwalt wartet noch darauf.[/QUOTE]


Die Verletzungen waren bekannt? Oder hast Du am Unfallort gesagt, dass alles ok ist?

Die Polizei (Kreispolizei kenne ich nicht) kann nichts einstellen, es sei denn, Dir wurde ein Vorwurf gemacht, danach Dir eine Verwarnung mit VG angeboten und Du hast gezahlt. Dann ist der Verwaltungsakt bezüglich der Verkehrsvorschriften abgeschlossen, ABER Du kannst dann immer noch Zivilrechtlich vorgehen. Das kennen/verstehen eh die wenigsten Unfallbeteiligten, die Schadensregulierung ist IMMER Privatsache. Die Polizei sichert Unfallspuren, ermittelt die Unfallursache, sichert Daten und ist für die Ermittlungen in einem Owi-, bzw. Strafverfahren zuständig.

Eine OWiG-Anzeige wird zu Bußgeldstelle weitergeleitet, respektive der StA wenn ein Straftatbestand erfüllt sein könnte. Dort wird dann entschieden und evtl. eingestellt.
 

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Re: Helmkamera gesucht.
Die Polizei (Kreispolizei kenne ich nicht) kann nichts einstellen, es sei denn, Dir wurde ein Vorwurf gemacht, danach Dir eine Verwarnung mit VG angeboten und Du hast gezahlt. Dann ist der Verwaltungsakt bezüglich der Verkehrsvorschriften abgeschlossen, ABER Du kannst dann immer noch Zivilrechtlich vorgehen. Das kennen/verstehen eh die wenigsten Unfallbeteiligten, die Schadensregulierung ist IMMER Privatsache. Die Polizei sichert Unfallspuren, ermittelt die Unfallursache, sichert Daten und ist für die Ermittlungen in einem Owi-, bzw. Strafverfahren zuständig.

Eine OWiG-Anzeige wird zu Bußgeldstelle weitergeleitet, respektive der StA wenn ein Straftatbestand erfüllt sein könnte. Dort wird dann entschieden und evtl. eingestellt.

Die Kreispolizei hat wegen ner OWiG ermittelt und dann eigenständig eingestellt weil ich angblich am Unfallort keine Angaben gemacht hätte und es auch sonst nichts gäbe. Der Vorgang ist gar nicht zur Staatsanwaltschaft gegangen. Hab das Schreiben gerade nicht hier. Morgen kann ich den genauen Wortlaut posten. Mein Anwalt war auch ,mehr als erstaunt über das Vorgehen. Zumal wohl im Unfallprotokoll was von ner Ermittlung und Anhörung steht. Der hat dann auch gleich ein deftiges Antwortschreiben verfasst, den genauen Unfallhergang beschrieben und die Verursacher angezeigt.

Die Verletzungen waren noch nicht bekannt. Da der Unfall ausserhalb von ner Ortschaft war gab es niemanden wo ich mein Rad hätte abstellen können. Ich konnte also nicht mit dem RTW ins KH fahren sondern musste mich von nem Kumpel abholen lassen. Ich bin dann gleich im Anschluss zur Unfallambulanz ins KH gefahren. Da wurden dann die Frakturen, Prellungen und Abschürfungen festgestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verhandelt wird in so einer Sache auf jeden Fall. Erst nach der Verhandlung wird die Klage (eventuell) abgewiesen.o_O
Falsch. Erst wird in einer Vorverhandlung über die Zulassung einer Klage entschieden. Da kann dann die gegnerische Partei auf Klageabweisung plädieren. Wenn das Gericht da keine sachlichen Gründe für ne Klage sieht weißt es diese ab und es kommt gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung. Was Du meinst ist ein Urteil in einer Hauptverhandlung.
 
Die Kreispolizei hat wegen ner OWiG ermittelt und dann eigenständig eingestellt weil ich angblich am Unfallort keine Angaben gemacht hätte und es auch sonst nichts gäbe. Der Vorgang ist gar nicht zur Staatsanwaltschaft gegangen. Hab das Schreiben gerade nicht hier. Morgen kann ich den genauen Wortlaut posten. Mein Anwalt war auch ,mehr als erstaunt über das Vorgehen. Zumal wohl im Unfallprotokoll was von ner Ermittlung und Anhörung steht. Der hat dann auch gleich ein deftiges Antwortschreiben verfasst, den genauen Unfallhergang beschrieben und die Verursacher angezeigt.

Die Verletzungen waren noch nicht bekannt. Da der Unfall ausserhalb von ner Ortschaft war gab es niemanden wo ich mein Rad hätte abstellen können. Ich konnte also nicht mit dem RTW ins KH fahren sondern musste mich von nem Kumpel abholen lassen. Ich bin dann gleich im Anschluss zur Unfallambulanz ins KH gefahren. Da wurden dann die Frakturen, Prellungen und Abschürfungen festgestellt.

Wie schon geschrieben, eine OWiG-Anzeige geht nicht an die StA.
Bei einem VU mit Verletzten wird i.d.R. keine OWiG-Anzeige gefertigt.

Wann hast Du/Dein Anwalt die Verletzungen der Kreispolizei gemeldet? Vor oder nach dem Schreiben, dass eingestellt wird?
 
Wann hast Du/Dein Anwalt die Verletzungen der Kreispolizei gemeldet? Vor oder nach dem Schreiben, dass eingestellt wird?
Danach weil ich und mein Anwalt von einer Ermittlung wegen Körpererletzung ausgegangen sind. Wir gingen davon aus das ein Anhörungsbogen kommt. Das ging ja auch aus dem Protkoll hervor das ich vor Ort bekommen habe. Mein Anwalt war doch sehr erstaunt darüber. Eine Einstellung hätte es laut meinem Anwalt nicht geben dürfen. Wie gesagt, ich hab das Protokoll und auch Schreiben jetzt nicht hier. Kann beides erst morgen posten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Kreispolizei hat wegen ner OWiG ermittelt und dann eigenständig eingestellt weil ich angblich am Unfallort keine Angaben gemacht hätte und es auch sonst nichts gäbe. Der Vorgang ist gar nicht zur Staatsanwaltschaft gegangen. Hab das Schreiben gerade nicht hier. Morgen kann ich den genauen Wortlaut posten. Mein Anwalt war auch ,mehr als erstaunt über das Vorgehen. Zumal wohl im Unfallprotokoll was von ner Ermittlung und Anhörung steht. Der hat dann auch gleich ein deftiges Antwortschreiben verfasst, den genauen Unfallhergang beschrieben und die Verursacher angezeigt.

Die Verletzungen waren noch nicht bekannt. Da der Unfall ausserhalb von ner Ortschaft war gab es niemanden wo ich mein Rad hätte abstellen können. Ich konnte also nicht mit dem RTW ins KH fahren sondern musste mich von nem Kumpel abholen lassen. Ich bin dann gleich im Anschluss zur Unfallambulanz ins KH gefahren. Da wurden dann die Frakturen, Prellungen und Abschürfungen festgestellt.

Wenn die Verletzungen am Unfallort noch nicht bekannt waren und Dein Anwalt erst nach dem Schreiben, dass die Owi eingestellt werden soll die Verletzungen mitgeteilt hat, wie soll dann die Polizei davon Kenntnis haben und ein entsprechendes Verfahren einleiten?

Das ist bei Dir jedesmal das Gleiche; ich bin raus, es ist Weihnachten und ich behalte mir lieber meine Gute Laune.
 
Wenn die Verletzungen am Unfallort noch nicht bekannt waren und Dein Anwalt erst nach dem Schreiben, dass die Owi eingestellt werden soll die Verletzungen mitgeteilt hat, wie soll dann die Polizei davon Kenntnis haben und ein entsprechendes Verfahren einleiten?
Weil laut meinem Anwalt aus dem Protokoll, welches ich mit bekommen habe, hervorgeht das ein Verfahren eingeleitet wird. Das lediglich wegen einer OWI ermittelt wurde obwohl es um nen schweren Verstoß mit Körperverletzung geht, davon ist mein Anwalt nicht ausgegangen.
Das ist bei Dir jedesmal das Gleiche; ich bin raus, es ist Weihnachten und ich behalte mir lieber meine Gute Laune.
Nach dem Satz ist das wohl das Beste. Da brauchst Du auch nicht Weihnachten vorzuschieben.
 
Das Teil sollte möglichst klein sein und sich für beide Montagearten eignen. Ausserdem sollte die Kamera möglichst ne Trainingsrunde von 4 Std aufzeichnen können. Die Bidqualität ist weniger wichtig. Und dasTeil sollte möglicht wenig kosten.
Könnt Ihr mir ein paar Modelle nennen die für mich in Frage kommen?

Die http://www.rideye.com wurde noch nicht genannt? Auf den ersten Blick wäre das ein Kandidat, ich habe allerdings selbst keine Erfahrung damit.

Meine eigene Cam ist eine Sony HDR-AZ1 mit "Live-View Remote Kit" (Fernbedienung). Hat keine Ringpufferfunktion, Akkulaufzeit ist ca. 1 Stunde (wechselbarer Standardakku), Nachtaufnahmen sind kein Problem und den Bildstabilisator muss ich bei Montage am Lenker gar nicht aktivieren. Die Fernbedienung ist nicht unbedingt notwendig, alle Funktionen lassen sich auch per Smartphone steuern (wenn man denn eines hat...). Findet man auch günstig bei Ebay-Kleinanzeigen.

Über die rechtlichen Konsequenzen mache ich mir Gedanken wenn es soweit ist. Ich schalte sie nur bei bekannten Gefährdungspunkten an, was dazu führte, dass ich leider keine Aufnahmen von den letzten beiden (unverschuldeten) Unfällen hatte. Nachdem ich gerade eben erfahren habe, welches Trinkgeld der letzte Verursacher als Auflage zu bezahlen hatte, bin ich gleich noch mehr frustriert.
 
Die http://www.rideye.com wurde noch nicht genannt? Auf den ersten Blick wäre das ein Kandidat, ich habe allerdings selbst keine Erfahrung damit.
Super. Das sieht doch genau nach dem aus was ich gesucht habe. Klein, komakt und einfach zu bedienen. Danke fürden Tip.:) Gibts die zufällig auch in nem deutschen Shop? Wäre schon schön, auch wegen deutscher Bedienungsanleitung.
 
Deren Internetauftritt ist in meinen Augen wenig Vertrauen erweckend:
  • Man erfährt nicht, mit wem man es zu tun hat (auch wenn in USA keine Impressumpflicht besteht)
  • Das "blog" ist ungepflegt - seit 2015 keine Einträge mehr
  • Um herauszufinden, welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen und um die Versandkosten zu erfahren, muss man den Bestellvorgang mit allen Daten durchexerzieren.
  • Der Store befindet sich woanders (offenbar ein Anbieter von Webspace).

Also, ich würde da keinen Pfennig lassen, auch wenn das Produkt noch so attraktiv erscheint.
 
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