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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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(was dann rechtlich auch wieder interessant wäre, weil sie nicht mit dem Fahrzeug verbunden ist)

Völlig irrelevant, da es nicht die StVZO ist mit der du durch die Überwachung des öffentlichen Raumes in Konflikt gerätst.

Aber wenn du für die Kamera drei Fernbedienungen kaufst, und die an deine Kumpels verteilst, damit man nicht weiss wer auf “Aufnahme“ gedrückt hat... Nein, noch besser, mach die Fernbedienung “öffentlich zugänglich“, scheint mit Autoschlüsseln ja auch zu funktionieren :(
 
Völlig irrelevant, da es nicht die StVZO ist mit der du durch die Überwachung des öffentlichen Raumes in Konflikt gerätst.

Aber wenn du für die Kamera drei Fernbedienungen kaufst, und die an deine Kumpels verteilst, damit man nicht weiss wer auf “Aufnahme“ gedrückt hat... Nein, noch besser, mach die Fernbedienung “öffentlich zugänglich“, scheint mit Autoschlüsseln ja auch zu funktionieren :(

Muss ich mir merken, immer in einer Gruppe Fahren und jeder bekommt ne Fernbedienung :D

Es ging nicht um die Überwachung ansich. AFAIK sind Aktioncams zu Hobbyzwecken legal (Mountainbiker, Skifahrer, usw.) es wäre nur interessant, ob es wieder eine andere Situation ist, wenn man sie fest an Fahrrad anbringt.
 
Es ging nicht um die Überwachung ansich. AFAIK sind Aktioncams zu Hobbyzwecken legal (Mountainbiker, Skifahrer, usw.)
Auch bei Aufnahmen von Mountainbikern, Skifahrern usw. darfst Du die Aufnahmen nicht veröffentlichen oder mit anderen teilen, außer Du hast von allen die auf den Aufnahmen sind die Erlaubnis.
 
Auch bei Aufnahmen von Mountainbikern, Skifahrern usw. darfst Du die Aufnahmen nicht veröffentlichen oder mit anderen teilen, außer Du hast von allen die auf den Aufnahmen sind die Erlaubnis.
Wenn das so streng geregelt ist warum dürfen dann Fernsehaufnahmen vom öffentlichen Raum gesendet werden?
 
Wenn das so streng geregelt ist warum dürfen dann Fernsehaufnahmen vom öffentlichen Raum gesendet werden?
Da werden Menschenmengen gezeigt, nicht einzelne Personen.
Bei Sportveranstalltungen bei denen Aufnahmen oder Fotos gemacht werden unterschreibt man als Teilnehmer auch immer, dass man mit der Veröffentlichung einverstanden ist.
Bei Radveranstaltungen bei dem ich einen Helm auf habe, ist das für mich auch in Ordnung, vorallem wenn man Namen und Bild nicht zuordnen kann.
 
Da werden Menschenmengen gezeigt, nicht einzelne Personen.
Bei Sportveranstalltungen bei denen Aufnahmen oder Fotos gemacht werden unterschreibt man als Teilnehmer auch immer, dass man mit der Veröffentlichung einverstanden ist.
Bei Radveranstaltungen bei dem ich einen Helm auf habe, ist das für mich auch in Ordnung, vorallem wenn man Namen und Bild nicht zuordnen kann.
Es gibt doch Fernsehbeiträge wo irgendwelchen dubiosen Geschäftsleuten oder Kriminellen aufgelauert wird und diese dann zur Rede gestellt werden (investigativer Journalismus). Oder es werden Interwievs gefilmt wo mal einzelne Unbeteiligte durchs Bild laufen. Es gibt unzählige Beiträge wo ich ständig Verstösse gegen diese Regel sehe. Stehen Fernsehmacher ständig mit einem Bein im Knast? Oder ist das bei Journalisten anders geregelt?
 
Es gibt doch Fernsehbeiträge wo irgendwelchen dubiosen Geschäftsleuten oder Kriminellen aufgelauert wird und diese dann zur Rede gestellt werden (investigativer Journalismus)
Wenn die dann nicht zu der Veröffentlichung zustimmen, werden sie unkenntlich gemacht. Dies sieht man auch des öfteren.
 
Wenn es Personen sind, bei denen ein öffentlches Interesse besteht, gibt es Ausnahmen.
 
Das stimmt nicht. Du darfst nicht ständig filmen und Du darfst keine Videos, auf denen andere Personen zu erkennen sind, veröffentlichen.
Darum hab ich auch "ständig laufende" Actioncam geschrieben.


EDIT: Wer eine Actioncam nur zur Aufnehme von Konfliktsituationen mitführt, verstößt genaugenommen auch das Gesetz, auch wenn die Cam nicht ständig läuft. Aufnahmen sind nur zum persönlichen und familären Gebrauch erlaubt. Beweissicherung mit der Cam fällt nicht darunter.
Fragt mich aber jetzt nicht, wie da jetzt das Fotografieren einer Unfallstelle für die Versicherung darunter fällt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wie ist es mit einzelnen Unbeteiligten die mit aufs Bild kommen? Das scheint mir ne ziemliche Grauzone zu sein.
Wenn es Personen sind, bei denen ein öffentlches Interesse besteht, gibt es Ausnahmen.
Wer bestimmt denn bei wem das besteht? Beim Aufsichtsratsvorsitzenden vom Dax Konzern ist es vieleicht klar. Aber was ist mit dem Geschäftsführer von nem Kaffeefahrtanbieter?
 
Wer bestimmt denn bei wem das besteht? Beim Aufsichtsratsvorsitzenden vom Dax Konzern ist es vieleicht klar. Aber was ist mit dem Geschäftsführer von nem Kaffeefahrtanbieter?
Das ist nicht einfach, weil das auch von der Situation und der Geschichte dahinter abhängt.
Auch der Prominente im Urlaub hat Persönlichkeitsrechte.

Die es wissen sollen, Journalisten, haben dann schon eine gewisse Ausbildung bzw eine Rechtsberatung im Hintergrund.
Für dich ist nur wichtig, dass du keine einzelnen Personen ablichten und veröffentlichen darfst, ohne deren Zustimmung.
Du darfst aber einen Platz oder Gebäude fotografieren, auf dem AUCH Personen zu sehen sind.
Wobei bei Gebauden man schon wieder vorsichtig sein muss, vorallem im Ausland. Da gibt es auch wieder Nutzungsrechte.

EDIT: Die Aufnahmen der Polizei zeigen ist "veröffentlichen"
 
Zuletzt bearbeitet:
...Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen die Drei eingestellt, man konnte nicht nachweisen wer hat wirklich die Tür aufgebrochen und wer hat nur schmiere gestanden....
Das ist Unsinn, weil gem. § 25 II StGB jeder als Täter bestraft wird, wenn mehrere die Tat gemeinschaftlich begehen.
Auch die bloße "Teilnahme" an einer Straftat ist strafbar gem. §§ 26, 27 StGB.
Du hast hier bestimmt irgendwas falsch verstanden.
...Und zu so einem Polizisten kommt dann einer der sagt: Mir hat einer die Vorfahrt genommen, ich möchte Anzeige erstatten. Da weiß der Polizist doch sofort was da passiert, und dafür soll er dann einen Fahrer ermitteln.
Das sind rechtlich zwei vollkommen verschiedene Dinge:
"Einbruchdiebstahl" ist eine Straftat. Es gilt das Legalitätsprinzip. Die Staatsanwaltschaft ist gem. § 152 II StPO von Amts wegen verpflichtet,
die Straftat zu verfolgen. Wer aber einem anderen die Vorfahrt nimmt, begeht regelmäßig nur eine Ordnungswidrigkeit. Die Verfolgungsbehörde hat hier ein Ermessen, ob sie die Tat verfolgt oder nicht (§ 47 OWiG).

Die vorstehend gemachten Ausführungen zum Filmen in öffentlichen Räumen sind größtenteils Unsinn und haben mit der Rechtswirklichkeit nichts zu tun. Ich verstehe nicht, warum immer auf diesen Rechtsstaat geschimpft wird - der sicher auch viele "Systemfehler" hat.
Man sollte bei aller Kritik aber auch wissen, wovon man spricht.
 
Die vorstehend gemachten Ausführungen zum Filmen in öffentlichen Räumen sind größtenteils Unsinn und haben mit der Rechtswirklichkeit nichts zu tun. Ich verstehe nicht, warum immer auf diesen Rechtsstaat geschimpft wird - der sicher auch viele "Systemfehler" hat.
Man sollte bei aller Kritik aber auch wissen, wovon man spricht.

Kannst du für Klarheit sorgen?
 
Wer aber einem anderen die Vorfahrt nimmt, begeht regelmäßig nur eine Ordnungswidrigkeit. Die Verfolgungsbehörde hat hier ein Ermessen, ob sie die Tat verfolgt oder nicht (§ 47 OWiG).
Gilt das auch bei groben Verstössen, etwas fahren gegen die Fahrtrichtung oder wenn jemand körperlich zu Schaden kommt?
 
Das Ganze wäre doch nur mit persönlichem Ärger verbunden und "für nichts" gut.
 
Und da es in D keine Halterhaftung gibt, hat die Ehefrau die Aussage verweigert....und angegeben, dass die Autoschlüssel für jeden zugänglich sind.
Das war es dann.

Gruß
Andreas
Ja, keine Halterhaftung bei Straftaten gegen Leib und Leben........aber für Falschparken und ein paar weitere Sachen (die Geld ins Statdtsäckchen spülen) gibt es sie. Was ist nochmal das höchste Deutsche Rechtsgut?
 
Wer eine Actioncam nur zur Aufnehme von Konfliktsituationen mitführt, verstößt genaugenommen auch das Gesetz, auch wenn die Cam nicht ständig läuft. Aufnahmen sind nur zum persönlichen und familären Gebrauch erlaubt. Beweissicherung mit der Cam fällt nicht darunter.
Fragt mich aber jetzt nicht, wie da jetzt das Fotografieren einer Unfallstelle für die Versicherung darunter fällt.

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Gruß
Andreas
 
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