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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Die Polizei hört auf Gesetze und Rechtsprechung, was soll sie sonst tun?
Verzeihung, aber das ist doch wohl in Sachen Corona-Demos mehr als deutlich geworden: Gehirn einschalten, Befehle verweigern, Verfassungswidrige Gesetze nicht umsetzen. Das gilt übrigens auch für Lehrer und alle anderen Schutzbefohlenen, die bei Mißachtung schonmal ins Gefängnis einliefen, vor Corona. Stattdessen muß sich der UN-Sonderbeauftragte für Folter darum kümmern, dessen Ermahnungen ungehört verhallen.
Bei Radweg und Co. ist es nicht ganz so offensichtlich, jedoch gilt auch da, wer wider besseren Wissens … macht sich strafbar.
Dass die Rechtsprechung und Legislative bzgl. Fahrräder ist, wie sie ist, hat aber nichts mit Boshaftigkeit zu tun, sondern mit Dummheit.
Die Liste der offensichtlich politischen bzw. windschutzscheibengeprägten Urteile ist lang, aber auch in nicht offensichtlichen Fällen hat der Richter seinen Aufgaben ordentlich wahrzunehmen. Wie Kettler sagte, im Grunde beruft sich der Kläger auf Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz. Wenn man das flächendeckend nicht durchsetzen kann, wenn einem bewußt die grundlegenden Rechte aberkannt werden, wohlgemerkt ausschließlich wegen der Art des Antriebes, ist das nichts anderes als Bösartigkeit. Wenn die Täter bei Verwirklichung der Gefahren niemals auch nur erwähnt werden, kann es nicht um Faulheit gehen.
Verkehrsplaner haben Räder, die schneller als 15 km/h und weiter als 5 km fahren, nicht auf dem Schirm
Entweder stimmt das, dann gehören sie wegen vorsätzlicher Mißachtung ihrer Sorgfaltspflichten ins Gefängnis. Oder es stimmt nicht, dann gehören sie wegen vorsätzlicher Gefährdung ins Gefängnis.
Unwissenheit oder Dummheit nehme ich nicht mal mehr jedem Radfahrer ab, die Zeiten sind längst vorbei.
 
musste ich vom Tempo runter und quasi zurück schleichen mit 20-25 Kmh
Ich bitte um Nachsicht, wenn ich mich wiederhole. Du mußtest nicht, du wolltest. Unbenutzbaren und unzumutbaren Ghettos kann und darf man fernbleiben, und sollte es auch. Brichste dir die Ohren, warum auch immer, kannste sämtliche Ansprüche abhaken. Als Anwalt mit meinem geringfügigen Wissen würde ich auf genau diesen Punkt rumreiten: Du konntest nichts oder kaum was sehen, und bist trotzdem …
 
Ich bitte um Nachsicht, wenn ich mich wiederhole. Du mußtest nicht, du wolltest. Unbenutzbaren und unzumutbaren Ghettos kann und darf man fernbleiben, und sollte es auch. Brichste dir die Ohren, warum auch immer, kannste sämtliche Ansprüche abhaken. Als Anwalt mit meinem geringfügigen Wissen würde ich auf genau diesen Punkt rumreiten: Du konntest nichts oder kaum was sehen, und bist trotzdem …
Hä???? Bist Du ein Troll?
 
Ich habe dir einen Hinweis gegeben, den du natürlich nicht wahrnehmen mußt. Dann solltest du beim motzen aber in den Spiegel schauen, nicht in meine Richtung.
 
Ich habe dir einen Hinweis gegeben, den du natürlich nicht wahrnehmen mußt. Dann solltest du beim motzen aber in den Spiegel schauen, nicht in meine Richtung.
Ich bin selber Fachanwalt für Erbrecht und habe um keinen rechtlichen Hinweis gebeten, nur meine Erfahrung mit den Autoverkehr gestern geschildert. Meine Güte, nix mit Ghetto, gebrochenen Ohren oder was auch immer. Ich bitte Dich, auf meine Beiträge künftig nicht zu antworten.
 
... Entgegenkommende Autos schalten für einen einzelnen Radfahrer oft nicht von Fern- auf Abblendlicht um. ...
Das dürfte auch an einer zunehmenden Anzahl von Fahrzeugen mit Fernlichtassistent liegen. Der reagiert bei entgegenkommenden Verkehrsteilnehmern mit schwächerer Beleuchtung nur unzuverlässig bis garnicht. Und der Autofahrer schnallt nicht, dass der Automat nicht abblendet.
 
Nö. Wie willste da einen langsameren Radfahrer überholen?

Und vorallem:

Wie kann da der MIV die 1,5m einhalten ❓
Dazu eine Frage zur deutschen Rechtslage, bei uns in Österreich gilt anscheinend folgender Wahnsinn:

"Nicht als Überholen gilt das Vorbeibewegen an einem/einer Radfahrer:in auf einem Radfahrstreifen und einem Mehrzweckstreifen. Da sich die Bestimmung des einzuhaltenden bezifferten Mindestabstandes lediglich auf Überholvorgänge bezieht, kann eine Bestrafung wegen Verletzung dieser Bestimmung beim Nebeneinanderfahren oder eben auch das Vorbeibewegen an einem/einer Radfahrer:in auf einem Mehrzweckstreifen oder einem Radfahrstreifen nicht vorgenommen werden."
Wie ist das in Deutschland?
 
Abblendautomatik / Matrix Led-Lichter sind die Pest. Mein subjektiver Eindruck ist, je neuer ein Auto desto mehr blendet es (nicht nur wegen mehr Leuchtkraft).
 
Abblendautomatik / Matrix Led-Lichter sind die Pest. Mein subjektiver Eindruck ist, je neuer ein Auto desto mehr blendet es (nicht nur wegen mehr Leuchtkraft).
Stimmt..hab ich ja selbst🙈. Und wie schon mal von mir geschrieben, linksseitige Radwege sind im Dunkeln der Hass.
 
Dazu eine Frage zur deutschen Rechtslage, bei uns in Österreich gilt anscheinend folgender Wahnsinn:

"Nicht als Überholen gilt das Vorbeibewegen an einem/einer Radfahrer:in auf einem Radfahrstreifen und einem Mehrzweckstreifen. Da sich die Bestimmung des einzuhaltenden bezifferten Mindestabstandes lediglich auf Überholvorgänge bezieht, kann eine Bestrafung wegen Verletzung dieser Bestimmung beim Nebeneinanderfahren oder eben auch das Vorbeibewegen an einem/einer Radfahrer:in auf einem Mehrzweckstreifen oder einem Radfahrstreifen nicht vorgenommen werden."
Wie ist das in Deutschland?

Was ist die Quelle?

PS: Also in der StVo finde ich dazu nichts. Da wird kein Unterschied gemacht, wo der Radfahrer entlang fährt. 1,5 m innerhalb der Ortschaft. Punkt.

PPS: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336
Ab §15
 
Zuletzt bearbeitet:

So, viel Text geschrieben und dann konnt' ich nochmal editieren :D

Hab den entscheidenden Passus nämlich gleich oben unter §2 und Punkt 29 gefunden:
29.
Überholen: das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einem auf derselben Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeug; nicht als Überholen gelten das Vorbeibewegen an einem auf einem Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen fahrenden Fahrzeug oder an einem auf einem Radfahrstreifen fahrenden Radfahrer sowie das Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen...

Ich bin jetzt noch nicht ganz sicher, was konkret ein Radfahrstreifen in Österreich ist.
PS: Auch das hab ich nun recherchiert (etwas alt, aber sicherlich noch aktuell: https://www.ots.at/presseaussendung...wischen-mehrzweckstreifen-und-radfahrstreifen)
Also entscheidend ist, auf einem Radfahrstreifen gilt nicht das Überholen. Bei einem Mehrzweckstreifen (also mittels gestrichelter Linie) allerdings schon.

Grundsätzlich gilt der genannte Mindestabstand nicht erst seit Oktober.

Weiterhin find ich den Beitrag amüsant, der sich dem Thema "Nebeneinander herfahren" widmet:
Fraglich erscheint in diesem Zusammenhang die Frage, wie Radfahrer:innen ohne Rückspiegel (ein Umdrehen des Kopfes notwendig) oder auch bei kurvenreichen Strecken (eingeschränkte Sichtweite) den Nachfolgeverkehr permanent beobachten sollen, um sicher zu sein, dass niemand am Überholen gehindert wird.

Das man als Radfahrer den Nachfolgeverkehr permanent beobachten soll, finde ich nicht im Gesetztext.
Allerdings ist das "amüsant", was Gruppenfahrten ab 10 Personen betrifft:

Radfahrer in Gruppen ab zehn Personen ist das Queren einer Kreuzung im Verband durch den übrigen Fahrzeugverkehr zu erlauben. Dabei sind beim Einfahren in die Kreuzung die für Radfahrer geltenden Vorrangregeln zu beachten; der voran fahrende Radfahrer hat im Kreuzungsbereich den übrigen Fahrzeuglenkern das Ende der Gruppe durch Handzeichen zu signalisieren und erforderlichenfalls vom Fahrrad abzusteigen. Der erste und letzte Radfahrer der Gruppe haben dabei eine reflektierende Warnweste zu tragen.

Eh, absteigen? Und dann, darf er nicht weiterfahren? Ausfahrt beendet? :D
Auch die Regelung der Warnweste ist lustig, entweder wird unterwegs munter gewechselt oder der Leader mit der Warnweste hat die Arschkarte...

...was'n das für'n unrealistischer Quatsch?
 
Die Grünen sind im Netz an allem schuld.
Und is ja auch so.
Diese nichtnutziges Pack versaut quasi alles : Energielosigkeits- Aussen-, Bildungs-, Kriegs-, Verkehrs- und Innenpolitik.
Die sind sogar schuld an meiner Nichtsnutzigkeit.

Wie wäre es mit selber engagieren?

Ich mag deine Ironie. ;)
 
Vorhin wurde mir hier:

https://www.google.com/maps/place/H...a196adb41206219!8m2!3d51.1271243!4d13.5804388
im Kreisverkehr die Vorfahrt genommen. Aus der Weinböhler Str. fährt ein Transporter vormir einfach in den Kreisverkehr. Ich habe geschrien. Da hat er kurz gebremst und ist dann auf dem Gehweg gefahren.

Ich dachte er entschuldigt sich. Nein ich werde vollgepöbelt.:(
Er hätte mich nicht gesehen. Und ich dürfte nicht in der Mitte fahren.
Da habsch gesagt er soll froh sein das ich in der Mitte gefahren bin, sonst hätte er einen Unfall verursacht.

Null Einsicht des Typen. Er hat dann noch über die Radfahrer im allgemeinen geschimpft. Wie blöd kann man sein❓

Im Kreisverkehr fahre ich immer mittig. Reiner Selbstschutz. Da kann mich keiner überholen und wenn mir einer die Vorfahrt nimmt kann ich eher reagieren.
 
im Kreisverkehr die Vorfahrt genommen. Aus der Weinböhler Str. fährt ein Transporter vormir einfach in den Kreisverkehr. Ich habe geschrien. Da hat er kurz gebremst und ist dann auf dem Gehweg gefahren.
Gleiches hatte ich auch mal, nur: anderer Ort. Im Kreisel fahre ich auch mittig, aus gleichem Grund. Der, der mir die Vorfahrt nahm, fuhr aber unbeirrt in den Kreisel rein. Dadurch, dass ich mittig fuhr, konnte ich den Aufprall in das Auto verhindern, indem ich noch weiter nach innen zog. War dann auch vor diesem Ars..... Hab aber direkt angehalten, und den Fahrer sowas von angemault. Meinte der dann doch eiskalt, ich sei zu schnell gefahren.
Aha, hat mich also doch gesehen. Auf das "Vorfahrt gewähren" Schild mußte ich ihn erst aufmerksam machen.
Naja, am Ende war er ganz kleinlaut und hat sich wenigstens entschuldigt. Ne Fußgängerin, die das Ganze wohl sah, meinte dann nur zu mir, da hätte ich aber Glück gehabt.
Wenn ich in Kreiseln bin schau ich schon immer auf die Gesichter derjenigen, die wartepflichtig sind, ob die in meine Richtung sehen. Aber, wie in meinem Fall kann man nicht immer sicher sein, dass dann auch gewartet wird. Zumindest ist man dann nicht plötzlich der Situation hilflos ausgeliefert....
 
Ja, als Radfahrer sollte man im Kreisverkehr immer in der Fahrbahnmitte fahren.
Das gilt nicht nur für Radfahrer: Gegenverkehr gibt's nicht, also überhaupt keinen Grund reicht's zu fahren und dadurch dass man zum herausfahren zwangsläufig aus der Mitte nach außen muss hilft man einbiegenden zu erkennen wie es weiter geht. Sollte natürlich den Blinker nicht ersetzen, aber hilft trotzdem ungemein.
 
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