nolen
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Hat man das Kennzeichen gemerkt, notiert, und Ort und Zeit und kann vielleicht auch die Fahrer-Silhouette beschreiben, kann man die Daten an die Polizei geben. Die erstattet Anzeige wegen Gefährdung. Legt der Fahrer keinen Widerspruch ein, weil ein Gerichtstermin ärgerlich ist und Geld kostet, muss er zahlen. Andernfalls muss er vor Gericht und der Radfahrer kommt als Zeuge. Die Polizei fragt vorher, ob man bereit ist zu kommen..... Naja, plötzlich kam dann halt dummerweise Gegenverkehr, die Kurve ist nun aber leider nicht dafür ausgelegt, ganz viel Platz zu bieten. Es passiert was kommen muss, Autofahrer erschrickt, zieht Lenkrad voll nach rechts. Ich, der den Gegenverkehr früher sehen kann, ziehe also freundlicherweise schon vorher den Meter wieder an den Rand der Straße. Abstand war dann noch knapp 30cm....
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