SprintLooser
offizieller SKS Raceblades Long - Berater
Der 60-jährige Fahrzeughalter ließ seinen Anwalt Jörg Dänzer sprechen. Der legt den Finger auf die Schwachstelle des Verfahrens: die Personenbeschreibun
Das ist natürlich die absolute Todesfalle und da kann dann auch der abbiegende PkWler nicht mehr viel machen, außer mit Schritttempo abbiegen.Das ist ein etwas lustiges Beispiel. Das hätte nämlich genau so (bzw. noch eher) passieren können, wenn neben der Fahrbahn noch ein Radweg gewesen wäre.
Btw.: ich hab in der Fahrschule gelernt, dass "Anderen Vorfahrt gewähren" genau aus diesem Grund nicht immer unproblematisch bin.
Mich hätte es in so einer Situation beinahe mal richtig böse erwischt: Radfahrstreifen neben der Fahrbahn, auf der sich alles staut. Ich fahre also rechts vorbei. Dabei fahre ich neben irgendeinem riesigen SUV-ähnlichen Auto vorbei. Der lässt aber gerade eine Lücke, damit ein Kastenwagen in eine Einfahrt fahren kann. Ich konnte das erstens nicht sehen, weil das Auto einfach riesig war und ich hab zweitens nicht damit gerechnet, weil da eben keine Straße sondern nur eine Grundstückseinfahrt war.
Meinst du, dass der Kastenwagen guckt, bevor er den Radfahrstreifen überquert?
Wäre ich ne gute Sekunde schneller gewesen, dann hätte es mich ordentlich zerlegt bzw. im Polizeisprech : "es wäre zum Zusammenstoß gekommen und der Radfahrer wäre gestürzt und hätte sich schwer verletzt".
Weil der sieht dich nun mal einfach nicht. Ist ja genauso wie beim Rechtsabbiegen hinter parkenden LKWs -.-