• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Wiedereinführung der allgemeinen Radwegebnutzungspflicht heute beschlossen

Ich denke grundsätzlich wird sich für die meisten nichts ändern. Radwege die gut sind fahre ich, welche die ich nicht befahren will, nicht. Werde ich auch zukünftig so machen. Ein blaues Schild ist ja eh jetzt schon immer da. Der Verstoß an sich bleibt also gleich oder seh ich das falsch...
Was wirklich schlimmer werden wird ist das Verhalten der Autofahrer gegenüber Radfahrern.

Das Problem das „die“ haben ist doch, das zunehmend Radfahrer auch außerorts die Benutzungspflicht wegklagen. Bin ja auch so ein „Klagehansel“. Und genau das wird dann eben viel schwieriger bis unmöglich. Der jetztige Zustand wird festgeschrieben, ja sogar verschärft, da bald auch wieder Trampelpfade benutzungspflichtig sein werden. Eine Verbesserung der Radwege rückt in weite Ferne. Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht. (Ich kenne keinen, der mit der Fahrbahn konkurrieren kann.)
 

Anzeige

Re: Wiedereinführung der allgemeinen Radwegebnutzungspflicht heute beschlossen
Ich habe im Sommer zum ersten Mal eine längere Tour in (Nord-) Holland gemacht gemacht, das hat mir echt die Augen geöffnet. Von den 105 km der Tour führten 90% über super Radwege (Rest direkt auf der Landstraße), die immer in mindestens 5 m Entfernung von allen Bäumen angelegt waren. Hiedurch keine Asphaltaufwürfe! Am nächsten Tag noch eine kurze 50er Tour gemacht, da hat uns eine holländische Radsportgruppe mit knapp 40 km/h überholt - auf einem Radweg und es war genügend Platz für alle da.

Aber ja - Benutzungspflicht einerseits, kein Rechtsanspruch auf brauchbare Radwege andererseits. Eine schöne Lösung im Sinne der Verwaltung und der Umwelt. Läuft dann so: Bußgeld-Einspruch-Verhandlung vor dem Amtsgericht. Ich: Diesen sch... Radweg kann ich aber mit nem Rennrad unmöglich befahren! Da haut´s mir ja die Bandscheiben einzeln raus! Richter: Nehmen Sie halt n Mountainbike!

Eine - zugegeben teure - Lösung gibt es ja: Ein zulassungspflichtiges E-Rennrad-Pedelec mit Unterstützung bis 45 km/h. Und Akku nicht aufladen. Oder muss man demnächst die Motorunterstützung in Anspruch nehmen abseits der Radwege? Und bei leerem Akku bzw. nur bei gewollt manuellem Antrieb nur auf Radwegen fahren, was ja für Pedelecs eigentlich verboten ist? Ist diese Frage eigentlich schon irgendwo geregelt?
 
Jepp, und noch ne schwarze Akku-Attrappe ans Unterrohr pappen! Und natürlich 45 km/h bei Anstieg / Gegenwind / Radmarathon und überhaupt immer mindestens 40 km/h fahren, damit´s voll glaubhaft rüberkommt!

Falsches Kennzeichen wäre nur leider eine Urkundenfälschung. Aber egal, volles Risiko fürs Hobby!
 
Zuletzt bearbeitet:
Falsches Kennzeichen wäre nur leider eine Urkundenfälschung. Aber egal, volles Risiko fürs Hobby!

Ne Mofaversicherung macht den Kohl neben all den Powermetern und Carbonspielereien auch nicht mehr fett. Problem könnte es aber bei der Beschaffung eines sporttauglichen Helmes mit Mofazulassung geben...
 
Und darf ich mir an ein normales RR einfach ein Nummernschild drankleben und so tun, als wäre es ein S-Pedelec? Dann darf ich ja gar nicht auf den Radweg... :D
Hey! Das war schon meine Idee. :bier:

Ich glaube das gibt mehr Ärger als den Radweg zu missachten.

Wobei ... Es gibt doch dieses "unsichtbare" System für Rennräder. Von außen ist es ja nicht zu erkennen. Kann man ja einbauen, Zulassung holen, Nummernschild dran und wieder ausbauen. Wenn jemand auf eine Vorführung besteht, kann man ja sich ja mit "Akku alle" behelfen. So lange irgendwo ein Kabel rausschaut, das nach Ladestecker aussieht ...

Allerdings müsste man erst mal einen Platz für das Nummernschild finden. Aero ist dann das auch nicht gerade.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was hast du geschrieben? Und wohin hast du es geschickt?

Falls jemand Anregungen braucht:
Usenet de.rec.fahrrad=Die allgemeine Benutzungspflicht ist wieder da schrieb:
Fax ans BMVI:
https://tku.de/owncloud/index.php/s/vWYeVARfM0Vrvdq/download

Brief an Olaf Lies:
https://tku.de/owncloud/index.php/s/vBjnLrVeMfMsum8/download

Einiges ist, wie ich inzwischen weiß, falsch, anderes ist überholt, aber
die Grundaussage bleibt: Es bestehen erhebliche Zweifel an der
Begründung, mit der die Erweiterung von 45-9 um Einschränkungen
ausschließlich zu Lasten des Radverkehrs durchgesetzt werden soll.

Also haut in die Tasten anstatt hier zu lamentieren und schreibt dem
Herrn Minister einen netten Brief und droht eine Klage für den Fall an,
daß der Beschluß des Bundesrat verkündet wird.
Ist aber nicht von mir, ich hatte mich wie schon geschrieben eher kurz gefaßt. Ist von jemandem, der schon viel öfter geklagt hat als ich, unter anderem hier:
http://www.nwzonline.de/friesland/w...radwegnutzung-in-varel_a_31,0,2724756336.html
 
Ich hätte da noch einige tolle Vorschläge „zur Wahrung eines sicheren flüssigen Verkehrsablaufes“:

1. Abschaffung aller Fußgängerüberwege - Fußgänger haben Zeit und können ja mal 2 Minuten warten bis gerade kein Auto kommt.

2. Abschaffung sämtlicher Tempo 30 Zonen - Tempo 30 ist alleine schon ein eklatanter Widerspruch zu seinem flüssigen Verkehrsablauf und beachtet wird die Tempobeschränkung in der Regel sowieso nicht, kontrolliert schon garnicht (okay, da gibt es manchmal so lustige Anzeigetäfelchen die einem zeigen wie schnell man wirklich fährt, jedoch keine Konsequenzen für die vielen einsichtigen Menschen haben, die ihr Tempo unbeirrt beibehalten)

3. Abschaltung von 90% aller Ampeln - Feldwege und Seitenstraßen aus denen einmal pro Stunde ein Fahrzeug kommt haben Ampeln, Kreuzungen haben Ampeln die zwei Mal am Tag im Berufsverkehr mehr als 10 Autos pro Stunde sehen, aber trotzdem regelmäßig alle 60 oder 90 Sekunden auf rot schalten, Ampeln an Kreuzungen die nachts oder an Wochenenden keine 10 Autos am Tag sehen, aber trotzdem regelmäßig auf rot schalten. Fußgängerampeln... siehe oben.

4. Abschaffung jeglicher rechts vor links Straßenkreuzungen und -einmündungen - Der Widerspruch an sich für einen „zur Wahrung eines sicheren flüssigen Verkehrsablaufes“. Ständige erhöhte Aufmerksamkeit an Einmünden und Kreuzungen an denen gestern auch keiner kam. Diese ständig erzwungene Aufmerksamkeit ermüdet und lenkt nur von anderen wichtigen Ereignissen wie dem Eintreffen einer Whatsapp-Nachricht ab.

All dies würde wesentlich mehr „zur Wahrung eines sicheren flüssigen Verkehrsablaufes“ beitragen als jede Radwegebenutzungspflicht. Und wenn ich noch ein wenig nachdenke fallen mir bestimmt noch viel mehr Vorschläge ein, um einen weitgehendst ungehinderten Autoverkehrsfluß sicherzustellen. Denn Verkehr ist gleich Auto und nur darum geht es ja.

Als Radfahrer werde ich meine Taktik noch mehr verfeinern, nach Möglichkeit nur Strecken zu wählen an denen es keine Radwege (benutzungspflichtig oder nicht) gibt. Bis dort überall Radwege entstanden sind, liege ich bestimmt schon lange unter der Erde. Hier habe ich vollstes Vertrauen in unsere klammen Gemeinschaftskassen und die Einsprüche von eifrigen Bürgerinitiativen die sich jeder Straßenerweiterung mit vollster Kraft entgegen werfen.
 
Kann mir einer mal erklären was das praktisch nun bedeutet? Sind damit Radwege gemeint, welche auf beiden Seiten der Strasse in beide Richtungen frei gegeben sind?

Benutzungspflicht auf beiden Seiten einer Fahrbahn

Ist auf beiden Seiten einer Fahrbahn die Benutzungspflicht durch die Zeichen 237, 240 oder 241 vorgeschrieben, ist diese Anordnung nach § 44 VwVfG Abs. 2 Nr. 4 nichtig, weil man nicht gleichzeitig beiden Benutzungspflichten nachkommen kann. Die Anordnung ist damit rechtlich unwirksam; es ist keine Benutzungspflicht mehr vorhanden. Radfahrer dürfen an solchen Stellen auf der Fahrbahn fahren. Sie dürfen dort auch auf dem rechten Radweg fahren, da er als Radweg ohne Benutzungspflicht erkennbar ist. Auf dem linksseitigen Radweg dürfen sie nicht fahren, da er nicht rechtlich wirksam freigegeben ist.
 
So habe ich das auch interpretiert. Dass in dem Moment keine Radwegebenutzungspflicht mehr besteht war mir aber neu. Auf die Diskussion mit der Rennleitung wäre ich gespannt.
- * - = +
 
So habe ich das auch interpretiert. Dass in dem Moment keine Radwegebenutzungspflicht mehr besteht war mir aber neu. Auf die Diskussion mit der Rennleitung wäre ich gespannt.
- * - = +
Die Blauschilder 237, 240 und 241 sagen Dir, dass Du den ausgeschilderten Radweg zu benutzen hast. (Fahrbahnverbot nur mittelbar) Und beide kannst Du nunmal ganz offensichtlich nicht (gleichzeitig) benutzen. Damit sind die Bedingungen der Nichtigkeit erfüllt. Und wenn sie nichtig sind gelten beide nicht. Diese Rechtsauffassung ist nicht unumstritten, wird jedoch auch von offiziellen Stellen vertreten (z.B. Bundesverkehrsministerium); die Chancen damit eine Einstellung eines evtl. Owi-Verfahren zu erreichen stehen also gar nicht so schlecht. (Ausnahme wird bei baulich getrennten Richtungsfahrbahnen gemacht)
 
die Chancen damit eine Einstellung eines evtl. Owi-Verfahren zu erreichen stehen also gar nicht so schlecht.
Klingt logisch, aber auf hoher See und vor Gericht ...
Nichtigkeit ist schon ein ziemlich großes Geschütz. Ist evtl. einen Versuch wert, aber es gibt halt auch gegeteilige Auffassungen, die zwar die Widersprücklichkeit der zwei Schilder anerkennen, aber dennoch vom verständigen Verkehrsteilnehmer erwarten, dass er das so versteht, dass die Zuwiderhandling gegen eines der Benutzungspflichtschilder weniger stark wiegt, als das gänzliche Ignorieren beider Schilder, da ja die Intention von Fahrbahnverbot klar signalisieren würden oder so ...
 
Falls ihr euch heute irgendwie geschwächt fühlt, das Trikot hinten von einer roten Flüssigkeit nass ist und ihr ein seltsames Jucken im Rücken verspürt: Ist ein ADFC-Messer, das dort steckt. :eek: :mad:

Die hier im Thread besprochene beschimpfte Änderung ist wohl dem ADFC zu verdanken.
Sagt auch dieser Blog.
 
Zurück
Oben Unten