stratocruiser
Ganzjährig mdRzA
... an die sich keiner hält.Dafür gibt es die simple Regel, dass man erst los fahren darf, wenn die Kreuzung geräumt wurde.
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... an die sich keiner hält.Dafür gibt es die simple Regel, dass man erst los fahren darf, wenn die Kreuzung geräumt wurde.
Danke. OK, das erklärt es.Das Delikt, das umgangssprachlich "Fahrerflucht" genannt wird, heißt "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" und gilt ausnahmslos für jeden am Unfall beteiligten.
Diese Urteil halte ich persönlich für überzogen.
Eine deutliche Freiheitsstrafe und die lebenslange Entziehung der Fahrerlaubnis für beide Fahrer, wäre meines Erachtens angemessen.
Aber wenn die nächste Instanz ein bisschen milder urteilt, wird evtl. genau so etwas bei rauskommen.
Von daher
Ich denke, dass es sich hierbei um ein Urteil handelt, das von der nächsten Instanz kassiert werden wird. Aus meiner juristisch unverstellten Sicht wäre eine Verurteilung wegen Totschlags das sicherere Urteil in Bezug auf Revision oder Berufung. Ich halte den Mordvorwurf für kaum haltbar, wenn man dem Mörder die vorsätzliche Tötung eines Menschen nicht nachweisen kann.Mal sehen, ob das Urteil der Revision standhält,
Das mag in Deiner Laiensicht so sein; Staatsanwalt + Gericht waren anderer Meinung. Mit auf den ersten Blick fachlich durchaus nachvollziehbaren Argumenten.... Ich halte den Mordvorwurf für kaum haltbar, wenn man dem Mörder die vorsätzliche Tötung eines Menschen nicht nachweisen kann....
Du bringst kein Argument, außer deinem persönlichem Bauchgefühl. Das ist Bildzeitungsniveau.
Berufung ist ja nicht, das war das Landgericht. Also geht es zum BGH.Ich denke, dass es sich hierbei um ein Urteil handelt, das von der nächsten Instanz kassiert werden wird. Aus meiner juristisch unverstellten Sicht wäre eine Verurteilung wegen Totschlags das sicherere Urteil in Bezug auf Revision oder Berufung. Ich halte den Mordvorwurf für kaum haltbar, wenn man dem Mörder die vorsätzliche Tötung eines Menschen nicht nachweisen kann.
Ich halte dieses Urteil für eine reine "Showveranstaltung", die als Demonstration für die Durchsetzungsfähigkeit der Justiz vorgeführt wird. Eine Revision, aus der der Menschen tötende Autofahrer eventuell mit einer Strafe für "fahrlässige Tötung" herauskommt, wird es ganz sicher nicht in die Schlagzeilen schaffen.
Den halbstarken Rasern muss man unterstellen, dass sie erkennen mit ihrer Raserei jemanden töten zu können.Natürlich macht es einen - tatsächlichen und rechtlichen - Unterschied, ob ein LKW-Fahrer beim Abbiegen die Omi übersieht; oder ob - wie hier - irgendwelche Halbstarke mit 160 km/h durch die Stadt rasen, um sich zu messen.
Wichtigere wäre, dass man mit der Gesetzesänderung mal voran kommt, sodass Autorennen eine Straftat sind. Dann muss man auch nicht warten bis einer stirbt, um einzuschreiten. .
Nun ja, das ist eben genau die Abgrenzung von Fahrlässigkeit zum Eventualvorsatz: Der LKW-Fahrer will nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen ("Wird schon nichts passieren). Anders die Raser aber. Bei 160 km/h auf einer vielbefahrenen Straße und 11 roten Ampeln muss jeder, der noch alle Tassen im Schrank hat, den Taterfolg für ernsthaft möglich halten (eben genau dieses Denken: "Und wenn schon").Den halbstarken Rasern muss man unterstellen, dass sie erkennen mit ihrer Raserei jemanden töten zu können.
Dem unaufmerksamen Fahrer eines LKW muss man unterstellen, dass der erkennt mit seiner Unaufmerksamkeit jemanden töten zu können.
Finde den Unterschied!