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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Heute morgen einen ganz speziellen Konflikt an einer Kreuzung eines Waldweges mit einer Landstraße gehabt: Den Waldweg hatten das Ordnungsamt und die Stadtpolizei mit zwei Autos (je eins auf jeder Seite der Straße) amtlich-sorgfältig komplett zugeparkt. Die waren gerade dabei, die Geschwindigkeit der Autos auf der Landstraße mit einem dieser hässlichen, großen Fotoapparate zu kontrollieren. :D Ich hab' dann darum gebeten, den Waldweg nicht komplett zuzuparken, weil da morgens doch einige Leute mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, was die Kollegen mit einem breiten Grinsen zugesagt haben. :)
 
Überraschend hartes Urteil im Prozess gegen zwei Männer, die sich auf der Tauentzienstraße ein Rennen mit schlimmen Folgen für einen Unbeteiligten geliefert haben: Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes. Das Landgericht ging von bedingtem Vorsatz aus, sah den Einsatz der Autos als gemeingefährliche Mittel gegeben und nahm niedrige Beweggründe an. http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-02/berlin-illegales-autorennen-fahrer-urteil

Mal sehen, ob das Urteil der Revision standhält, es ist noch nicht rechtskräftig. Wenn ja, wäre das eine echte und für mich begrüßenswerte Wende der Rechtsprechung bei derartigen Delikten.
 
Diese Urteil halte ich persönlich für überzogen.
Eine deutliche Freiheitsstrafe und die lebenslange Entziehung der Fahrerlaubnis für beide Fahrer, wäre meines Erachtens angemessen.
Aber wenn die nächste Instanz ein bisschen milder urteilt, wird evtl. genau so etwas bei rauskommen.
Von daher :daumen:
 
Diese Urteil halte ich persönlich für überzogen.
Eine deutliche Freiheitsstrafe und die lebenslange Entziehung der Fahrerlaubnis für beide Fahrer, wäre meines Erachtens angemessen.
Aber wenn die nächste Instanz ein bisschen milder urteilt, wird evtl. genau so etwas bei rauskommen.
Von daher :daumen:

Du bringst kein Argument, außer deinem persönlichem Bauchgefühl. Das ist Bildzeitungsniveau. Das Gericht muss da anders vorgehen, es muss geprüft werden, ob die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft zutreffend sind, also, ob die Bedingungen für die Straftaten erfüllt sind:

"So stand die Schuldfrage in diesem Prozess zwar fest – die rechtliche Bewertung der Tat und die Höhe der Strafe waren aber umstritten. [...] In dem aktuellen Fall argumentierte die Staatsanwaltschaft aber, die Angeklagten hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, mögliche tödliche Folgen dennoch billigend in Kauf genommen. Dabei legen sie die Voraussetzungen, die für einen Schuldspruch wegen Mordes erfüllt sein müssen, weit aus. So muss zum einen mindestens ein bedingter Vorsatz vorliegen: Der Täter muss den Tod seines Opfers voraussehend und billigend in Kauf nehmen. Zum anderen müssen die Merkmale, die im Strafgesetzbuch aufgeführt sind, gegeben sein. Dazu gehören Mordlust, Habgier, Heimtücke, Grausamkeit oder das Begehen der Tat zur Verdeckung anderer Straftaten oder mit gemeingefährlichen Mitteln. Die Anklage sah auch dies erfüllt: Die Männer hätten gemeingefährliche Mittel eingesetzt und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, um ein illegales Rennen zu gewinnen. " (Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-02/berlin-illegales-autorennen-fahrer-urteil).
 
Mal sehen, ob das Urteil der Revision standhält,
Ich denke, dass es sich hierbei um ein Urteil handelt, das von der nächsten Instanz kassiert werden wird. Aus meiner juristisch unverstellten Sicht wäre eine Verurteilung wegen Totschlags das sicherere Urteil in Bezug auf Revision oder Berufung. Ich halte den Mordvorwurf für kaum haltbar, wenn man dem Mörder die vorsätzliche Tötung eines Menschen nicht nachweisen kann.
Ich halte dieses Urteil für eine reine "Showveranstaltung", die als Demonstration für die Durchsetzungsfähigkeit der Justiz vorgeführt wird. Eine Revision, aus der der Menschen tötende Autofahrer eventuell mit einer Strafe für "fahrlässige Tötung" herauskommt, wird es ganz sicher nicht in die Schlagzeilen schaffen.
 
Rein dogmatisch ist das Urteil so begründbar. Es wundert mich eher, daß noch kein anderes Gericht in derartig krassen Fällen
- diese gab es - so geurteilt hat. Man muß sich bitte vor Augen halten, daß diese Leute mit 160 km/h durch den Ort gebrettert sind.
An einem bedingten Tötungsvorsatz kommt man da eigentlich nicht vorbei.
... Ich halte den Mordvorwurf für kaum haltbar, wenn man dem Mörder die vorsätzliche Tötung eines Menschen nicht nachweisen kann....
Das mag in Deiner Laiensicht so sein; Staatsanwalt + Gericht waren anderer Meinung. Mit auf den ersten Blick fachlich durchaus nachvollziehbaren Argumenten.
Es gibt - grob gesagt - mindestens drei verschiedene Vorsatzarten, und je nachdem, ob bei der Tatausübung das Willens- oder das Wollenselement täterseitig dominiert, kommt man dann zur vorsätzlichen Strafbarkeit. Beim hier angenommenen "bedingten Vorsatz" reicht täterseitig ein "bloßes für möglich Halten" (= "Na wenn schon"....). Er muß gar nicht wollen, daß ein Mensch stirbt, aber es ist eben hinreichend, wenn er es für möglich halten konnte. Das sind schwierige Abgrenzungsfragen, die wir besser den Profis vor Ort überlassen.
Rein dogmatisch läßt sich das aber natürlich gut begründen; die Regeln, die wir im Allgemeinen Strafrecht haben, geben das her.
Das Gericht muß dann sogar wegen Mordes verurteilen.
 
Du bringst kein Argument, außer deinem persönlichem Bauchgefühl. Das ist Bildzeitungsniveau.

Falsch!!!
Bildzeitungsniveau wäre es, wenn ich geschrieben hätte, dass das Urteil überzogen ist. Punkt!

Ich aber habe lediglich meine persönliche Meinung dazu kundgetan.

Jemanden für seine persönliche Meinung zu kritisieren, ohne nachzufragen, wie man zu dieser kommt - das ist Bildzeitungsniveau.
 
Ich denke, dass es sich hierbei um ein Urteil handelt, das von der nächsten Instanz kassiert werden wird. Aus meiner juristisch unverstellten Sicht wäre eine Verurteilung wegen Totschlags das sicherere Urteil in Bezug auf Revision oder Berufung. Ich halte den Mordvorwurf für kaum haltbar, wenn man dem Mörder die vorsätzliche Tötung eines Menschen nicht nachweisen kann.
Ich halte dieses Urteil für eine reine "Showveranstaltung", die als Demonstration für die Durchsetzungsfähigkeit der Justiz vorgeführt wird. Eine Revision, aus der der Menschen tötende Autofahrer eventuell mit einer Strafe für "fahrlässige Tötung" herauskommt, wird es ganz sicher nicht in die Schlagzeilen schaffen.
Berufung ist ja nicht, das war das Landgericht. Also geht es zum BGH.

Und dem Gericht quasi Geltungsdrang und Durst nach Medieninteresse zu unterstellen halte ich für ziemlich abwegig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann will ich mal begründen, warum ich eine Verurteilung wegen Totschlags für besser gehalten hätte. In § 212 StGB steht in Absatz 1 "Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.". Die ganze angreif- und interpretierbare Argumentation um "bedingten Vorsatz" wäre in diesem Fall unnötig. Auch das beabsichtigte Strafmaß "Lebenslänglich" ist kein Grund, jemanden wegen Mordes zu verurteilen. § 212 StGB Absatz 2 "In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen." bietet die gleiche Bestrafungsmöglichkeit.
Ich bin mir sicher (ist ja bereits angekündigt), dass die Verteidigung in Revision gehen wird. Skeptisch bin ich, ob man von dem Ergebnis noch in den Schlagzeilen lesen wird.
 
Ich denke da liegt auch viel am Motiv. Wenn ein alter Opa Gas und Bremse in eine Menschenmenge fährt, dann spricht wohl keiner von Mord. Wenn ein Islamist voll aufs Gas steigt und in eine Menschenmenge fährt, dann wird wohl jeder von Mord sprechen. Die Beteiligten Personen haben einen Führerschein, daher wissen sie, dass im zentralen Stadtgebiet auch mal Menschen auf die Fahrbahn treten und man eine entsprechende Übersicht benötigt ist bekannt. Hier wurde aber wissentlich ein Wettkampf ausgetragen in dem es darum geht das Leben anderer maximal zu gefährden (11 rote Ampeln), da sie so schnell wie möglich durch die Stadt fahren wollten. Jemand der in Berlin mit 160km/h über 11 rote Ampeln fährt wartet meiner Meinung nach nur darauf dass ein Unfall passiert und nimmt dies in Kauf bzw. fordert es sogar heraus.
Für mich ist das wie ich stelle mich Nachts in die Berliner Innenstadt, mache die Augen zu und schieße 100mal mit geschlossenen Augen um mich und gucke, ob am Ende jemand gestorben ist. Wobei ich beim Autorennen die Chancen von Verletzten und Toten deutlich höher einschätze.

Es ist halt die Frage, ob man möchte, dass Menschen mit sowenig Wertschätzung für ihre Mitmenschen ein Teil der Gesellschaft bleiben.
 
Ich tue mich etwas schwer damit, dass es jetzt plötzlich "Mord" heißen soll, während man in vielen anderen Fällen mit deutlich leichteren Urteilen rechnen konnte. Ein LKW-Fahrer, der jemanden überfährt, sitzt am nächsten Tag wieder im LKW und bekommt eine kleine Geldstrafe (ja, kein Rennen, es ist ein großer Unterschied. Aber er fährt unvorsichtig ein tonnenschweres Geschoss durch eine Innenstadt. In Berlin gab es da ja auch letztens einen Fall, mehrere Sekunden rote Ampel...). Andere Raser z.B. in Köln kamen mit deutlich geringeren Strafen davon.

Jetzt plötzlich Mord und lebenslang für beide? Es wirkt auf mich, als würde man etwas nachholen wollen und ein sehr deutliches Zeichen setzen wollen.

Wichtigere wäre, dass man mit der Gesetzesänderung mal voran kommt, sodass Autorennen eine Straftat sind. Dann muss man auch nicht warten bis einer stirbt, um einzuschreiten. Den Führerschein sollte man in D auch mal schneller und länger verlieren können, aber das ist ja ein Stück Nationalheiligtum...
 
Es ist letztlich immer eine Frage des Sachverhalts, der im Einzelfall rechtlich zu bewerten ist:
Natürlich macht es einen - tatsächlichen und rechtlichen - Unterschied, ob ein LKW-Fahrer beim Abbiegen die Omi übersieht;
oder ob - wie hier - irgendwelche Halbstarke mit 160 km/h durch die Stadt rasen, um sich zu messen. Das kann man nicht vergleichen.
Der Laie sieht leider viel zu oft nur das strafrechtliche Ergebnis, und ich rate sehr, sich dort herauszuhalten, wo weder die festgestellten
Tatumstände bekannt sind noch eine juristische Ausbildung vorhanden ist.
Schlimm ist auch die teilweise vollkommen falsche Berichterstattung. Bei gmx.de etwa stand zu lesen "Mord ohne Vorsatz" -
was Quatsch ist. Vollkommen ahnungslose und recherchefaule Journalisten.
 
Natürlich macht es einen - tatsächlichen und rechtlichen - Unterschied, ob ein LKW-Fahrer beim Abbiegen die Omi übersieht; oder ob - wie hier - irgendwelche Halbstarke mit 160 km/h durch die Stadt rasen, um sich zu messen.
Den halbstarken Rasern muss man unterstellen, dass sie erkennen mit ihrer Raserei jemanden töten zu können.
Dem unaufmerksamen Fahrer eines LKW muss man unterstellen, dass der erkennt mit seiner Unaufmerksamkeit jemanden töten zu können.
Finde den Unterschied!
 
Wichtigere wäre, dass man mit der Gesetzesänderung mal voran kommt, sodass Autorennen eine Straftat sind. Dann muss man auch nicht warten bis einer stirbt, um einzuschreiten. .

Ist ja gerade groß in Mode, für jeden Einzelfall ein neues Gesetz zu verabschieden. Unfug ist das und dient allein dem Populismus und Ansehen der Politiker, die das fordern und durchsetzen. Es ist ja nun nicht so, dass es jetzt legal wäre und es keine Möglichkeiten der Bestrafung gäbe, wenn Schwachköpfe mit 160 km/h durch die Stadt brettern und das weiß auch jeder; auch die Schwachköpfe, die das machen.

Und ob testosterongesteuerte Idioten sich nun ein Rennen liefern oder jemand das als Solo durchzieht, macht doch auch im Ergebnis kaum einen Unterschied.

Bei der härteren Bestrafung für Raser und sonstige Gefährder bin ich aber dabei - gerade längerer oder in extremen Fällen auch lebenslanger Führerscheinentzug wäre eine sinnvolle Maßnahme.
 
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Im Grunde dreht sich die Diskussion doch um den Vorsatz:

"Dolus eventualis („Eventual- oder bedingter Vorsatz“): Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs ist der bedingte Vorsatz gegeben, wenn der Täter „den Taterfolg für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat“. Der Eventualvorsatz ist grundsätzlich ausreichend, um Vorsatz für eine Tat zu begründen." (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz_(Deutschland))

Es dreht sich also um die Frage, was ein Täter gewusst haben kann oder gar gewusst haben muss. Anders gesagt: Waren sich die Täter bewusst darüber, dass sie mit ihrem Verhalten aktiv den Tod anderer Menschen herbeiführen könnten? 11 rote Ampeln und ~150km/h in der Innenstadt sprechen dagegen. Die Uneinsichtigkeit des einen Täters lässt mich allerdings daran Zweifeln, ob das Gefängnis der richtige Ort für ihn ist.
 
Die Täter waren 25 und 27 Jahre alt. Von Halbstarken würde ich da nicht mehr sprechen.
 
Den halbstarken Rasern muss man unterstellen, dass sie erkennen mit ihrer Raserei jemanden töten zu können.
Dem unaufmerksamen Fahrer eines LKW muss man unterstellen, dass der erkennt mit seiner Unaufmerksamkeit jemanden töten zu können.
Finde den Unterschied!
Nun ja, das ist eben genau die Abgrenzung von Fahrlässigkeit zum Eventualvorsatz: Der LKW-Fahrer will nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen ("Wird schon nichts passieren). Anders die Raser aber. Bei 160 km/h auf einer vielbefahrenen Straße und 11 roten Ampeln muss jeder, der noch alle Tassen im Schrank hat, den Taterfolg für ernsthaft möglich halten (eben genau dieses Denken: "Und wenn schon").
 
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