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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Gerade eben auf meiner Runde, mal wieder eine typische Situation. Dieses mal aber sehr viel knapper als sonst.
Serpentinen, einmal im Jahr Austragungsort eines Bergrennes, sehr beliebt bei Motorradfahrern, gut ausgebaut aber keine Fahrbahnmarkierungen. Durch Wald und Mais auf den Feldern sind die teils langen und engen Kurven momentan großteils nicht einsehbar.
Von hinten kommt ein PKW und überholt mich mitten in einer nicht einsehbaren Linkskurve. Der entgegenkommende Motorradfahrer fährt zum Glück weit innen auf der Ideallinie. Wäre er mittig und etwas schneller auf seiner Fahrbahnhälfte unterwegs gewesen, hätte das böse gescheppert.

Kennen bestimmt die meisten: Überholen an den unmöglichsten Stellen. Gefühlt noch deutlich öfter bei fehlender Fahrbahnmarkierung. Als wenn die fehlende Mittellinie bei einigen dazu führt, dass die Möglichkeit von Gegenverkehr komplett ausgeblendet wird.
 
Nein, Rot hat Vorfahrt, da Blau über einen abgesenkten Bordstein einfährt-
Von jedem vorfahrtsberechtigten Radweg fährt man aber auch über abgesenkte Bordsteine. Das ist hier doch keine private Ausfahrt, sondern lediglich technisch merkwürdig konstruiert?
 
Was hat die StVO §10 damit zu tun? Da gehts um Verkehrsberuhigte Bereiche und Fußgängerzonen. Beides hier nicht gegeben.
 
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.............
 
Kann mir wer sagen, wer hier Vorfahrt hat?
Rot hat Vorfahrt. Eine ähnliche bauliche Anlage einer Einmündung haben wir hier in Bergneustadt. Nach Fertigstellung wurde in der örtlichen Presse diskutiert, wie die Vorfahrtsregelung ist. Wegen der fehlenden Beschilderung nahmen einige Verkehrsteilnehmer an, hier würde rechts vor links gelten. Die "Bordsteinregelung" ist leider vielen unbekannt.
 
@MrMac: Das "oder" vor dem "über einen abgesenkten Bordstein" habe ich überlesen.
Die Bordsteinregelung ist mir natürlich bekannt, aber es gibt auch so Sachen wie eine "Überführte Zufahrt", die dann nicht als absenkter Bordstein zählt, wenn "sie die äußeren Merkmale einer öffentlichen Straße aufweist".
 
Die Bordsteinregelung kenne ich schon, auch das Einfahren von privaten Geländen über Geh-Radwege oder mit eigenen Ausfahrten. Den Radweg links auf dem Photo, hätte ich nicht so gewertet. Aber man lernt nie aus. :)
 
Moin Leute,

Rot hat Vorfahrt, aufgrund der Regelung mit dem abgesenktem Bordstein, ich für mich für meinen Teil kann nicht behaupten / erkennen, daß diese Regelung nur wenige Leute kennen, ausserdem hat sich jeder Verkehrsteilnehmer ständig auf dem neuesten Stand zu halten (zumind. theoretisch). Wobei ich leider gerade von älteren Verkehrsteilnehmern höre: "Das gab es damals nicht" ... traurig ...

Gruß Cineratzz
 
Naja, nicht alle Alten sind lernresistent. Habe meinen Schein auch schon 1971 gemacht
 
Blau hat Vorrang. Rot biegt ab.
§ 9 (3) StVO: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.............
In § 10 geht es um das An- oder Einfahren, hat mit diesem Fall also genau gar nichts zu tun.
 
Blau hat Vorrang. Rot biegt ab.
§ 9 (3) StVO: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
Das war der Grund weshalb ich auch für Blau war. Ich habe mir mal gemerkt, dass man als Linksabbieger erst so ziemlich als letzter fahren darf und alles alles andere Vorrang hat.

Ich habe aber auch keinen Führerschein ... :p
 
Ich wurde vor ein paar Tagen für das Anhalten an einer gerade rot gewordenen Ampel (Baustellenampel, Baustelle nicht komplett einsehbar) am Steuer eines Autos von meinen Mitfahrern (ein Ungar, ein Österreicher, eine Koreanerin und jeweils eineinhalb Briten und Deutsche) angepflaumt.:confused: Als wir etwa zweieinhalb Minuten später dann wieder grün hatten, war der Gegenverkehr noch nicht komplett durch die Engstelle hindurch. Insofern wäre ich bei "eben noch durch fahren", was alle okay gefunden hätten, weil ich bei dieser Art Ampel dabei ja niemanden gefährde, selbst derjenige gewesen, der den Gegenverkehr trotz grün aufhält.
 
Ich kenn das als Radfahrer vom Rechts- Linksabbiegerverkehr. Ich muss gerade aus, und denen geht es oft nicht schnell genug, also wird gehupt geschrien etc.pp. Ich sattel dann gerne ab und vor der Karre wird still gestanden.
 
...oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg...
Das ist doch alles viel komplizierter:
Das OLG Koblenz (Urteil vom 19.09.2005 - 12 U 1084/04) hat entschieden:
  1. Von einer Bordsteinabsenkung kann nur gesprochen werden, wo eine höherliegende Umgebung vorhanden ist. Ein durchgehend auf gleichem Niveau wie die daneben liegende Fahrbahn angeordneter Gehweg unterfällt dem Begriff des „abgesenkten Bordsteins“ auch bei großzügiger Auslegung unter Einbeziehung des Schutzgedankens des § 10 StVO nicht mehr. Es gilt die Regel "rechts vor links".
Da bräuchte man also noch ein Foto aus der Froschperspektive. :rolleyes:
 
Das ist - mit Verlaub - ziemlicher Quark, weil
1) Richter entscheiden unabhängig, und es kann ihnen egal sein, wer sich mit wem "querlegt" und
2) Richter werden nicht für bestimmte Fälle "eingeteilt", sondern es gibt wg. Art. 101 GG einen sog. "Geschäftsverteilungsplan".

Und dann gibt es noch Dienstanweisungen und Beförderungs- und Versetzungsmaßnahmen. Die hast Du vergessen. Das deutsche Rechtssystem ist überwiegend gut, aber wer die Schwachstellen verschämt verschweigt verhindert den Fortschritt und die Verbesserung. EInfach mal die Erfahrungen des Berliner RA Volkmann nachhören, bei dem die Fälle einer anderen Kammer zugeordnet wurden, nachdem die Richter zuviele Benutzungspflichten aufgehoben hatten:

https://www.test.de/Mutmacher-Andreas-Volkmann-Kaempfer-fuer-Radler-Rechte-4740825-0/
 
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