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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Die Anzeige landete aber noch vor der Einstellung des Verfahrens im Mülleimer. Die Polizei interessiert sich für sowas (oftmals) nicht. Ist nur unnötige Arbeit für die.

Ob sich die Polizei für so etwas "interessiert" oder nicht spielt gar keine Rolle und wenn Du das belegen kannst, wäre hier wohl eine Anzeige aufgrund einer möglichen Strafvereitelung im Amt fällig. Wobei diese, das sollte man wissen, von so manchem StaatsAnwalt auch als Kavaliersdelikt abgetan werden oder, auch häufig, gar im Interesse der Justiz (der herrschenden Klasse) liegen. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge auf und an dem Punkt zeigt der Rectsstaat nur all zu oft, dass er keiner ist.
 
Mit Aggression meine ich auch schon die Androhung von Gewalt, durch eindeutige Äußerungen.

Ich würde sagen, das Gewalt tendenziell immer noch abnimmt. Aber vor lauter “der klügere gibt nach“ können sich die “dümmeren“ zunehmend unangefochten durchsetzen - und sind damit eigentlich die cleveren, die eine Art Gewinnstrategie gefunden haben. Und deshalb wird sich das leider immer weiter verbreiten.
 
Kann mich da nur immer wiederholen. das Ganze ist hier in BRD auch ein gesellschaftliches Akzeptanz- und Respektproblem. Radfahrer rangieren inkl. Hartzer ganz unten in der Hierachie.

Plakativ wird bei Radlern entweder assoziiert, "was fährt der hier um und nimmt mir Mr. Wichtig die Straße weg. zahlt keine Steuern, kann sich kein Auto leisten und hält MICH auf, wo ich so dringend mit dem SUV Brötchen holen muss".

Oder Radfahrer im bunten Hemdchen unterwegs, "was trainiert der Auf der Straße, soll gefälligst auf Radweg/Bürgersteig oder im Rinnstein fahren".

(Beispiele, die so ähnlich auch im Bekanntenkreis zu hören sind).


Das Ganze wird dann medial laufend begleitet von Rüpel- oder Ramboradlern oder wenn einer mal sonntags auf weiter Flur ne Bettelampel bei rot überfährt. Da ists Geschrei groß.


Dagegen, Destatis belegt wieder, über 75% aller Unfälle PKW vs. Rad und rund 80% aller Unfälle mit Personenschaden LKW/SZM vs. Rad werden vom Kraftwagenführer verursacht.

PKW verursachten 2015 rund 35.000 Personenschäden an Radfahrern, davon
56 Tote
4576 Schwerverletzte
über 30.000 Leichtverletzte

Sattelzugmaschinen verursachten 248 Personenschäden, davon 22 Tote, also Todesfallrisiko annäherd 10% bei Kollision mit dieser Fahrzeugart.

Hauptverursacher Radfahrer bei Kollision mit SZM = 63 Unfälle, davon 5 Tote Radfahrer.

Verschuldensquote der Sattelzugmaschinen = 80%.


Wird das bei BLÖD oder Speichel oder Locus thematisiert?

Oder Radutobahnen, Radschnellwege etc. Gibts kaum, geplante Projekte werden wieder eingestamppft, weil DAFÜR kein Geld da ist. stattdessen brüstet man sich mit ach so tollen Radrouten oder Radregionen wos Kilometerweit über Kies-, Grobschotter und Wurzelwege geht.

Und die Damen und Herren der blau-schwarzen Executive wollen Zitat: "Die Radfahrer für die Gefahren sensibilisieren, weil sich Kraftwagenfahrer oft fehl verhalten". Das ist doch die Kapitulation. Da ändert sich nix, da bleibt nur sich Routen auszusuchen, wo möglichst wenig Verkehr ist, was auch irgendwie Kapitulaton ist. Ergo, Rücksichtslosigkeit und "Frechheit siegt" sind unaufhaltsam auf den Vormarsch.
 
Stichwort Handy in der Hand.

Hier in Gütersloh hat die Polizei jetzt schon zum (mindestens) zweiten mal eine Schwerpunktkontrolle zum Thema Drogen am Steuer gemacht. Da halten die dann am Nachmittag Autos auf einer ausfallstraße raus und Testen. Ergebnis: bei 100 Leuten konnten wirklich 7x Drogen nachgewiesen werden. Aber als beifang gab es 28x Handybenutzung während der Fahrt.
 
stattdessen brüstet man sich mit ach so tollen Radrouten oder Radregionen wos Kilometerweit über Kies-, Grobschotter und Wurzelwege geht.

wobei man dort mit den Wanderern diskutieren muss warum man mit dem Rad auf IHREN Wegen fährt. Und wenn's denen dann zu Bunt wird, dann werden Nagelfallen usw. platziert.
 
Zur Aussage, das man sich als Radfahrer kein PKW leisten kann und sonst wie arm sein muss.

Mein Bankberater, sagte mir einmal, wenn ich Kunden sehe, die hier hineingehen, wo mit einem "dicken PKW" vorfahren. Soll ich nicht meinen, dass diese Geld haben, vielmehr hat die Bank Geld und man bezeichnet sie intern als "Dispokönige".

Also einfach mal so tun als hätte man Kohle, WTF?

Da bleib ich lieber arm und fahr Rad!
 
...
Mir war noch gar nicht bewusst, dass verpflichtende Radwege nur verpflichtend sind, wenn es ein hohes Verkehrsaufkommen gibt:
...
Diese Behauptung hielte ich für sehr gewagt.
Wer legt denn im Einzelfall fest, wann ein "hohes Verkehrsaufkommen" - welches zur Benutzungspflicht des Radwegs führte -
vorhanden ist ?
Alle anderen Verkehrsteilnehmer - auch Autofahrer und Fußgänger - müssen sich ja irgendwie auf die Beschilderung verlassen können.
Da ist eigentlich kein Interpretationsspielraum. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
 
Diese Behauptung hielte ich für sehr gewagt.
Wer legt denn im Einzelfall fest, wann ein "hohes Verkehrsaufkommen" - welches zur Benutzungspflicht des Radwegs führte -
vorhanden ist ?
Alle anderen Verkehrsteilnehmer - auch Autofahrer und Fußgänger - müssen sich ja irgendwie auf die Beschilderung verlassen können.
Da ist eigentlich kein Interpretationsspielraum. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Ich habe es wieder gelöscht, da es mir erst nach dem 10ten Mal klar wurde, was der Satz eigentlich heißen sollte. :oops:

Es war wohl so gemeint, dass Räder per se auf die Straße gehören. Außer es gibt Stellen mit hohem Verkehrsaufkommen. An diesen Stellen sind dann verpflichtende Radwege die immer genutzt werden müssen.

Ich hatte es zuerst so verstanden, dass verpflichtende Radwege nur bei hohem Verkehrsaufkommen genutzt werden müssen, was natürlich Quatsch ist. ;)

Nur bei sehr hohem Verkehrsaufkommen sind Radfahrende verpflichtet, den Radweg zu benutzen. Diese Verpflichtung ist durch das blaue Schild mit dem weißen Rand [...]

IMG_1927.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Behauptung hielte ich für sehr gewagt..

In der Tat. Ich nehme an, dass der Autor meinte, dass die Anordnung eines verpflichtenden Radweges nur bei einem hohen Verkehrsaufkommen erfolgen darf. Sprich: viel Verkehr -> blauer Lolli. Und der steht dann halt auch dort, wenn wenig los ist. Daraus zog er wohl den (falschen) Umkehrschluß.

Edit: da kam ja auch schon die Korrektur. Schnell wie der Wind. Teufelskerl-Sprinter :bier:
 
Genau. So ist es wohl gemeint. Die Formulierung ist nur etwas unglücklich:

Nur bei sehr hohem Verkehrsaufkommen sind Radfahrende verpflichtet, den Radweg zu benutzen. Diese Verpflichtung ist durch das blaue Schild mit dem weißen Rand [...]
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Tat. Ich nehme an, dass der Autor meinte, dass die Anordnung eines verpflichtenden Radweges nur bei einem hohen Verkehrsaufkommen erfolgen darf. Sprich: viel Verkehr -> blauer Lolli.
Jaein. Es bedarf einer aussergewöhnlichen Gefahrenlage auf der Straße, um einen benutzungspflichten Radweg anordnen zu dürfen. Was sich hinter dieser Formulierung genau verbirgt, "dürfen" dann die Verwaltungsgerichte klären, sollte doch mal jemand eine Klage gegen eine Benutzungspflicht durchziehen.
OLGs haben sich beim Verkehrsaufkommen auf ungefährt 20.000 Fahrzeuge pro Tag (und Fahrtrichtung? das weiß ich nicht mehr) "eingeschossen", ab dem eine Benutzungspflicht als gerechtfertigt betrachtet wird. Das bedeutet aber nicht, daß nicht auch ganz andere Kriterien herangezogen werden können. Das Doofe ist ja bei nicht ganz wenigen Gesetzen, der vom Gesetzgeber mutwillig eingebaute Ermessensspielraum, welcher von Verwaltungen gerne extrem eng ausgelegt wird und von erfahrenen Radfahrern in die genau andere Richtung.

Es ist daher vielleicht besser sich aus einer anderen Richtung der Sache zu nähern. Das Bundesamt für Unfallforschung hat ja nunmal offiziell festgestellt, daß in Schland von jedem Radweg, selbst von vorschriftsmäßig gehaltenen (selten genug vorzufinden) und ideal angelegten, immer ein höheres Unfallrisiko ausgeht, als von einer Fahrt auf der noramlen Fahrbahn (oder einem Randstreifen dabenen). Daher möge jede Verwaltung den Nachweis erbringen, daß der Radweg faktisch und objektiv belegbar sicherer sei.
Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen inner- und ausserorts und manchmal welche "Klientel" dort vorzuweise mit dem Fahrrad unterwegs ist (Schulweg und sowas).

Am wichtigsten aber dürfte die Frage sein, an wen man z.B. vor Gericht gerät. Ich darf ein gutes Beispiel nicht nennen, daher drücke ich das mal so aus: Es gibt Richter, die haben "es" diesbezüglich einfach nicht drauf, aber irgendwer muss für einen Fall ja nunmal eingeteilt werden... Und bei Verwaltungen gibt es Leute, die wollen zwar, können oder dürfen aber nicht, weil es mehr als nur ein Okay braucht und sich andere Stellen querlegen. Besonders krass wird es, wenn als Begründung weswegen ein mieser Radweg nicht wegkommt, kommt: Aber eine andere Lösung würde ja Geld kosten (und wir haben keines). Und die übergeordnete Fachstelle dann sagt "ja, der ist nicht richtig, müsste eigentlich weg, aber eine andere Lösung würde nunmal Geld kosten (und es ist keines mehr da)".

Sicherer Verkehrswege müssen sich halt "rechnen" bzw. das Herstellen von tatsächlich sichereren Zuständen darf vielerorts kein Geld kosten. Und dann passieren halt ein paar (teure) Unfälle mehr, deren Kosten aber eben andere übernehmen (sollen).
Würde man solcherlei Verhalten auf leicht andere Situationen übertragen, könnte man auf die Nürnberger Prozesse verweisen, oder meinetwegen Strassburg und mit Vergehen gegen die Menschenrechte polemisieren. Aber es geht ja nur um Verlehr und v.a. nur um Radfahrer. Da ist das egal. Nietet ein bekanntermaßen rowdyhaft fahrender Lieferwagenfritze einen Radfahrer um, zahlt der ein Jahr drauf halt vier oder fünftauschend Euro Ablass, holt sich ein Du!Du!Du! ab und darf dann weiterrasen und hat keinen einzigen Tag auf seinen Lappen verzichten müssen. (Ich denke da an Verfahren in Hamburg und Berlin - gröbste Fehler, harte Vergehen, Tote, Schwerverletzte aber Lappen weg? Nix da. Alles Bewährung und einmal den Ablass bezahlen bitte. Gerichte sind überlastet und jeder Fall der nicht zurück auf den tisch kommt (Revision und sowas), ist ein guter Fall, aber bloß nicht zu hohe oder gar abschreckende Strafen verteilen!)
 
Am wichtigsten aber dürfte die Frage sein, an wen man z.B. vor Gericht gerät. Ich darf ein gutes Beispiel nicht nennen, daher drücke ich das mal so aus: Es gibt Richter, die haben "es" diesbezüglich einfach nicht drauf, aber irgendwer muss für einen Fall ja nunmal eingeteilt werden... Und bei Verwaltungen gibt es Leute, die wollen zwar, können oder dürfen aber nicht, weil es mehr als nur ein Okay braucht und sich andere Stellen querlegen. ...
Das ist - mit Verlaub - ziemlicher Quark, weil
1) Richter entscheiden unabhängig, und es kann ihnen egal sein, wer sich mit wem "querlegt" und
2) Richter werden nicht für bestimmte Fälle "eingeteilt", sondern es gibt wg. Art. 101 GG einen sog. "Geschäftsverteilungsplan".
3) Richter wenden Recht an und müssen manchmal ohne Ansehen der Person Auslegungsregeln anwenden und
4) Gegen eine nicht genehme Entscheidung kann man ein Rechtsmittel einlegen, und ein anderes Gericht entscheidet.
Es ist mitnichten so, daß die bösen, bösen Richter ein Interesse daran hätten, möglichst viele Radwege zu erhalten.
Ich kenne sogar einen Richter, der mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt....Sachen gibts.... .
 
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