In der Tat. Ich nehme an, dass der Autor meinte, dass die Anordnung eines verpflichtenden Radweges nur bei einem hohen Verkehrsaufkommen erfolgen darf. Sprich: viel Verkehr -> blauer Lolli.
Jaein. Es bedarf einer aussergewöhnlichen Gefahrenlage auf der Straße, um einen benutzungspflichten Radweg anordnen zu dürfen. Was sich hinter dieser Formulierung genau verbirgt, "dürfen" dann die Verwaltungsgerichte klären, sollte doch mal jemand eine Klage gegen eine Benutzungspflicht durchziehen.
OLGs haben sich beim Verkehrsaufkommen auf ungefährt 20.000 Fahrzeuge pro Tag (und Fahrtrichtung? das weiß ich nicht mehr) "eingeschossen", ab dem eine Benutzungspflicht als gerechtfertigt betrachtet wird. Das bedeutet aber nicht, daß nicht auch ganz andere Kriterien herangezogen werden können. Das Doofe ist ja bei nicht ganz wenigen Gesetzen, der vom Gesetzgeber mutwillig eingebaute Ermessensspielraum, welcher von Verwaltungen gerne extrem eng ausgelegt wird und von erfahrenen Radfahrern in die genau andere Richtung.
Es ist daher vielleicht besser sich aus einer anderen Richtung der Sache zu nähern. Das Bundesamt für Unfallforschung hat ja nunmal offiziell festgestellt, daß in Schland von jedem Radweg, selbst von vorschriftsmäßig gehaltenen (selten genug vorzufinden) und ideal angelegten, immer ein höheres Unfallrisiko ausgeht, als von einer Fahrt auf der noramlen Fahrbahn (oder einem Randstreifen dabenen). Daher möge jede Verwaltung den Nachweis erbringen, daß der Radweg faktisch und objektiv belegbar sicherer sei.
Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen inner- und ausserorts und manchmal welche "Klientel" dort vorzuweise mit dem Fahrrad unterwegs ist (Schulweg und sowas).
Am wichtigsten aber dürfte die Frage sein, an wen man z.B. vor Gericht gerät. Ich darf ein gutes Beispiel nicht nennen, daher drücke ich das mal so aus: Es gibt Richter, die haben "es" diesbezüglich einfach nicht drauf, aber irgendwer muss für einen Fall ja nunmal eingeteilt werden... Und bei Verwaltungen gibt es Leute, die wollen zwar, können oder dürfen aber nicht, weil es mehr als nur ein Okay braucht und sich andere Stellen querlegen. Besonders krass wird es, wenn als Begründung weswegen ein mieser Radweg nicht wegkommt, kommt: Aber eine andere Lösung würde ja Geld kosten (und wir haben keines). Und die übergeordnete Fachstelle dann sagt "ja, der ist nicht richtig, müsste eigentlich weg, aber eine andere Lösung würde nunmal Geld kosten (und es ist keines mehr da)".
Sicherer Verkehrswege müssen sich halt "rechnen" bzw. das Herstellen von tatsächlich sichereren Zuständen darf vielerorts kein Geld kosten. Und dann passieren halt ein paar (teure) Unfälle mehr, deren Kosten aber eben andere übernehmen (sollen).
Würde man solcherlei Verhalten auf leicht andere Situationen übertragen, könnte man auf die Nürnberger Prozesse verweisen, oder meinetwegen Strassburg und mit Vergehen gegen die Menschenrechte polemisieren. Aber es geht ja nur um Verlehr und v.a. nur um Radfahrer. Da ist das egal. Nietet ein bekanntermaßen rowdyhaft fahrender Lieferwagenfritze einen Radfahrer um, zahlt der ein Jahr drauf halt vier oder fünftauschend Euro Ablass, holt sich ein Du!Du!Du! ab und darf dann weiterrasen und hat keinen einzigen Tag auf seinen Lappen verzichten müssen. (Ich denke da an Verfahren in Hamburg und Berlin - gröbste Fehler, harte Vergehen, Tote, Schwerverletzte aber Lappen weg? Nix da. Alles Bewährung und einmal den Ablass bezahlen bitte. Gerichte sind überlastet und jeder Fall der nicht zurück auf den tisch kommt (Revision und sowas), ist ein guter Fall, aber bloß nicht zu hohe oder gar abschreckende Strafen verteilen!)