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Sparkassendirektor
In Deinem Beispiel sieht es so aus, daß der Geschädigte auf einem Fahrrad durch die Gegend fuhr,...Man ist doch nicht an dem Geld interessiert, sondern an dem, was man sich dafür kaufen kann. Und genau das muss auch ersetzt werden. Die Versicherung muss so viel zahlen, dass ich mir davon ein mindestens genauso gutes Fahrrad kaufen kann. Die Welt sieht halt eben nicht so aus, dass ich auf 20 Euro durch die Gegend fahre, sondern eben auf nem Fahrrad.
das einen Wert von 20 € gehabt haben soll. Ob nun 20 €-Fahrrad oder 20 €-Schein: Wertmäßig ist das insoweit dasselbe ! Wenngleich das Beispiel unrealistisch ist: Räder dieser Preiskategorie kenne ich nicht; ein funktionierendes Fahrrad wird regelmäßig einen deutlich höheren Wert haben !
Grundsätzlich hat der Geschädigte ein Wahlrecht: Er kann entweder Naturalrestitution (§ 249 I BGB)
oder Wertersatz in Geld (§ 249 II 1 BGB) verlangen.
In diesem Beispiel hätte eher der Geschädigte Glück gehabt:...Wenn die Versicherung mit 50€ davonkommt hat sie schlicht Glück gehabt. ...
Wenn das beschädigte Rad einen festgestellten - unrealistisch niedrigen - Wert von lediglichen 20 € hat,
der Geschädigte aber ein Rad im Wert von 50 € erhalten hat, ist er um 30 € bereichert.
Diese 30 € hätte er herauszugeben.
Es ist genau umgekehrt:...Der Unfall hat ja schließlich nichts mit dem Marktwert des Fahrrades zu tun sondern ausschließlich mit dem Fehlverhalten des Verursachers. ...
Das wie auch immer geartete "Fehlverhalten des Verursachers" spielt für die Schadensermittlung gar keine Rolle, weil das Schadensrecht hierzulande bekanntermaßen keine "Vergeltungsfunktion" hat.
Lediglich die erlittenen Schäden sind auszugleichen - nicht weniger, aber auch nicht mehr !
In den USA z.B. ist das vollkommen anders.
Ob Naturalrestitution oder Wertersatz zu leisten ist, entscheidet regelmäßig der Geschädigte nach seiner Wahl (s.o., bzw. § 249 II 1 BGB).Nochmal zum Schadens Ersatz. Frage ist ob der Wert oder die Sache ersetzt wird. ...
"BWL-Perspektive" gibt es im Schadensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht....ist ganz einfach Quatsch....Das ganze auf BWL und nicht aus Jura Perspektive
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