KonniR
Aktives Mitglied
- Registriert
- 29 September 2011
- Beiträge
- 838
- Reaktionspunkte
- 847
Dass es generell erlaubt sei, Fremde auf der Straße zu fotografieren, weil der von dir zitierte Paragraph es nicht verbietet, ist ein unzuzlässiger Schluss. Das ist so, als würdest Du den Diebstahlsparagraphen als Beleg dafür heranziehen, dass es in Ordnung ist, andere zu betrügen.
Hier redet niemand davon Fremde auf offener Straße einfach so zu fotografieren. Es geht erstmal darum Videoaufnahmen im Straßenverkehr bzw. in der Öffentlichkeit zu erstellen. Natürlich ist das gestattet, wenn ein entsprechender, übergeordneter Zweck erfüllt ist (Presse, Kunst, private Aufnahmen etc). Wenn Du also deine Trainingsausfahrten filmst um hinterher eine schönes Jahresvideo für die Familie (privat) oder sogar Youtube (Kunst) zu schneiden, kann Dir gar keiner irgendwas und Du verletzt auch keine Persönlichkeitsrechte, da hier die Kunstfreiheit vor den individuellen Interessen mitgefilmter Menschen liegt, solange nicht die Intimssphäre verletzt oder deren Hilflosigkeit zur Schau gestellt wird. Hier muss auch das Augenmerk darauf liegen, dass diese Menschen nicht das eigentliche Hauptmotiv sind. Wenn Du also auf deiner Fahrt einen Menschen triffst, dich mit ihm unterhälst (in welchem Zusammenhang auch immer), ihn dabei filmst und er somit, wenn auch nur kurzzeitig, zum Hauptmotiv wird, brauchst Du seine Einverständnis (kann auch stillschweigend erfolgen, wenn er bspw. dein Projekt/Vorhaben sowieso kennt), oder musst ihn ggf. entsprechend anonymisieren/rausschneiden. Das Anonymisieren ist aber eher eine Grauzone, da es dafür keine mir bekannte echte Regelung gibt.