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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Eigentlich sollte man Zeichen 240 einfach abschaffen und stattdessen die Kombination “Radweg/Fußgänger frei“ einführen, die dann je nach Zielsetzung alternativ zu “Fußweg/Radfahrer frei“ eingesetzt werden kann. Diese 240er Beschilderung “macht's unter euch aus, klare Verhältnisse gibt es erst vor Gericht“ ist doch ein Garant für Ärger.

Wo siehst du da einen Vorteil gegenüber Schild Nr. 240? Da du als Radfahrer der "stärkere" Verkehrsteilnehmer bist und somit auf die "schwächeren" Fußgänger Rücksicht nehmen musst, kommt das doch auf das gleiche raus.
 
Innerorts sieht es aber ganz anders aus. Da sind viel mehr Senioren/Kinder unterwegs. Wenn dann eine Straße beidseitig Parkstreifen hat und die Seitenwege daher knapp unter 2m eng sind mag ich nicht auf benutzungspflichtige Radwege gezwungen werden. Wenn eine Stadt dann noch auf so tolle Ideen kommt wie hier bekomme ich ganz das kotzen. Ein Zeichen 240 wäre klar gegen jede Norm, da die Wege viel zu eng sind. Also wird ein 1,5m roter Radweg und ein 40cm enger Gehweg erstellt und Zeichen 241 davor gesetzt. Schon erfüllt der Radweg die Mindestbreite. Das der Gehweg daneben völlig unbrauchbar ist egal, da duldet man es halt, dass kein Rollstuhl/Kinderwaagen/Rollator darauf passt. Egal, die Nutzer dieser Geräte werden eh dann den Gehweg und einen Teil des Radweges nehmen, wer von denen kennt oder traut sich denn schon § 25Abs. 2 zu beachten?

Besser ist es, noch eine Spur extra für Kinderwagen und eine für Rollstuhlfahrer einzurichten. Wenn man möchte, kann man noch eine Spur für Sportgeräte zubauen. ;)

Wo siehst du da einen Vorteil gegenüber Schild Nr. 240? Da du als Radfahrer der "stärkere" Verkehrsteilnehmer bist und somit auf die "schwächeren" Fußgänger Rücksicht nehmen musst, kommt das doch auf das gleiche raus.

Wenn man das auf das Verhältnis Kfz ./. Fahrrad anwendet, müßte dann der Kfz-Führer doch auch Rücksicht nehmen Ich selber sehe aber keinen Vorteil von Vz 241 zu Vz 240.
 
Der Artikel vom Express: Raste mit fast 30km/h über die Straße... Jedes andere Fahrzeug auf der Straße ist schneller unterwegs. Es zeigt mal wieder eines Alkohol und Smartphones haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Ich kenne den Unfallhergang nicht, jedoch liest es sich so, als wenn der Fußgänger auf einer normalen Straße zwischen zwei Autos hindurch kam und auf das Smartphone guckend auf die Straße gelaufen ist und das grade mal 30m vor dem Radfahrer. In dem Fall hätte ein Auto bei 50km/h bei einer Sekunde Reaktionszeit und Vollbremsung 28m zum stehenbleiben benötigt. Hätte das Auto erst noch 1 Sekunde wie der Fahrradfahrer in hupen investiert, hätte er den Fußgänger mit 50km/h erwischt. Zumindest basierend auf diesen Fakten sehe ich sehr wenig Schuld beim verursacher, aber die Artikel stellen es da als wenn ein Radfahrer durch rücksichtsloses Verhalten jemanden getötet hätte.
Zum Welt Artikel:

Jo, hatte aber noch Zeit für "Warnrufe". Fürs Bremsen hat es scheinbar nicht gereicht bzw. wollte er nicht.
Das Urteil ist mMn viel zu milde.
 
Ich bin vor kurzem nach Brüssel gezogen und dachte erst Radfahren wird hier sehr abenteuerlich.
Nach 3 Wochen bin ich jedoch positiv überrascht: Die Stadt ist zwar total mit Autos verstopft, Straßenbahn Gleise scheinden Radwege/Straßen in sehr spitzem Winkel und auch sonst gibt es genügend Löcher in der Straße.
Dafür scheinen die Menschen in den Autos (bis auf einen Porsche Fahrer der mich angehupt hat und meinte ich solle direkt an den parkenden Autos fahren und dann dreimal von mir überholt wurde bis ich ihn endgültig abgehängt hatte) wesentlich entspannter als in Berlin.
 
So, da ist man mal in Münster und wird von der Polizei angehalten, mit dem Hinweis, dass lt. StVO jeder Radweg zu benutzen. Mein Einwand, dass Radwege nur bei Benutzungspflicht zu benutzen sind, wurde gekonnt ignoriert und mit der Gegenfrage ausgehebelt, ob ich mich wirklcih mit denen streiten möchte. Außerdem wäre man dann gehalten eine Anzeige anzustrengen. Lustiges Volk.

Damit die armen Polizisten aber keinen Schreibkrampf bekommen, bin ich dann mal das letzte Stück auch auf dem holprigen Radweg gefahren.
Weiterbildung, Weiterbildung, Weiterbildung - erfolgt dort wahrscheinlich nur nach Beschwerde ;-)
 
Also ich hoffe darauf, dass diese Erkenntnis mal beim Gesetzgeber ankommt. Innerorts sind gemeinsame Rad/Gehwege genauso wie zu enge getrennte Rad/Gehwege eine richtige Seuche.
Beim Gesetz- bzw. Vorschriftengeber ist es durchaus angekommen. Ein paar Zitate aus der Verwaltungsvorschrift zur StVO:

Zu Zeichen 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg

I.

Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar und mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt.


Zu Zeichen 241 Getrennter Rad- und Gehweg

I.

Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind [..]


Zu § 2
[..]
2.

Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. [..]


Das Problem ist vielmehr was vor Ort daraus gemacht wird. Also immer wieder beschweren, beschweren, beschweren und notfalls auch klagen.

Ein Zeichen 240 wäre klar gegen jede Norm, da die Wege viel zu eng sind. Also wird ein 1,5m roter Radweg und ein 40cm enger Gehweg erstellt und Zeichen 241 davor gesetzt. Schon erfüllt der Radweg die Mindestbreite. Das der Gehweg daneben völlig unbrauchbar ist egal, da duldet man es halt, dass kein Rollstuhl/Kinderwaagen/Rollator darauf passt. Egal, die Nutzer dieser Geräte werden eh dann den Gehweg und einen Teil des Radweges nehmen, wer von denen kennt oder traut sich denn schon § 25Abs. 2 zu beachten?!

Aber nur der Radweg. Der Gehweg ist dann immer noch gegen die Norm.

Eigentlich sollte man Zeichen 240 einfach abschaffen und stattdessen die Kombination “Radweg/Fußgänger frei“ einführen, die dann je nach Zielsetzung alternativ zu “Fußweg/Radfahrer frei“ eingesetzt werden kann.

Erstens muss das nicht extra eingeführt werden, denn das wäre heute schon möglich.
Zweitens - und damit ist diese Lösung alles andere als eine gute Idee - wäre der Radweg dann ja benutzungspflichtig!
 
Wo finde ich diese Norm?

Bei mir schon mal nicht...
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@Don Sebastiano Ich hatte in Münster bei einer Baustelle auch eine schöne. Statt "Radfahrer frei" stand drunter "Radfahrer absteigen". Und 500 m gab es dann Gegenverkehr von Radfahrern, weil diese auf die von denen aus gesehen linke Seite zu fahren hatten. Breite des gemeinsamen Weges vielleicht knapp 2 m, mit viel Wohlwollen.
 
Wo sonst sollen die sich ohne Leine bewegen können, wenn nicht im Wald ?
Es ist für einen Hund sehr wichtig, sich auch mal ohne Leine bewegen zu können.

Mag ja sein, aber ganz sicher nicht im Wald, und wie bei uns immer wieder in Vogelschutzgehölzen, wo gewissenlose "Besitzer" ihnen immer wieder den verkümmerten Jagdtrieb erhalten wollen.
Hunde sind in ihrer heute durch osteuropäische illegale Zuchtbuden begünstigten auftretenden schieren Masse eine völlig überflüssige Zivilisationskrankheit, nix weiter.
Zugeschissene Naherholungsparks sprechen im Sommer eine deutliche olfaktorische Sprache. Manchen reicht einer nicht, da müssen es gleich drei Tölen sein.

Was man für die zuwenig erhobene Hundesteuer alles für KiTas bauen und Schulen renovieren könnte...

Warum gibt es eigentlich den Hundeführerschein nur für sog. Kampfhunde?
 
Mag ja sein, aber ganz sicher nicht im Wald, und wie bei uns immer wieder in Vogelschutzgehölzen, wo gewissenlose "Besitzer" ihnen immer wieder den verkümmerten Jagdtrieb erhalten wollen.
Hunde sind in ihrer heute durch osteuropäische illegale Zuchtbuden begünstigten auftretenden schieren Masse eine völlig überflüssige Zivilisationskrankheit, nix weiter.
Zugeschissene Naherholungsparks sprechen im Sommer eine deutliche olfaktorische Sprache. Manchen reicht einer nicht, da müssen es gleich drei Tölen sein.

Was man für die zuwenig erhobene Hundesteuer alles für KiTas bauen und Schulen renovieren könnte...

Warum gibt es eigentlich den Hundeführerschein nur für sog. Kampfhunde?

Deinen Groll kann ich nachvollziehen.
Andererseits...die "Tölen" sind ja oftmals schlauer:
Sie schaissen auf die Hundesteuer und geben meistens genau das zurück, was man ihnen gibt.
Dadurch unterscheiden sie sich von uns, die wir - vermeintlich - intelligenter sind.
Unabhängig von seiner Herkunft gibt es deshalb für mich keinen Grund,
einem Hund seinen Lebensraum streitig zu machen.
 
Unabhängig von seiner Herkunft gibt es deshalb für mich keinen Grund,
einem Hund seinen Lebensraum streitig zu machen.

Und der wäre? In einer 2 Zimmer Wohnung im 11 Stock mitten in der Stadt? Vorzugsweise dann eine Rasse, die Stockmaß 1m hat o_O

Oder vor unserem Haus auf der Wiese, auch toll, da siehste regelmäßig wie Hundehalter der umliegenden Häuser EXTRA zu UNS auf die Wiese kommen - Fiffi darf rumeiern und seine Haufen setzen (viele - aber nicht alle - nehmen es dann zwar mit, aber das ist ja nicht zu 100% weg dann) und dann wird 3 Häuser weiter im nächsten Eingang verschwunden. Schliesslich soll Fiffi ja nicht vor der eigenen Tür auf die Wiese kacken! Wir hatten mal eine die wohnte direkt gegenüber mit 2 so Monstern die echt halbe Ponies waren > dicke Wiese vorm Haus, kommt zu uns rüber abends schön im dunkeln und lässt die vor unser Schlafzimmer Fenster abkacken! Natürlich hat man die Haufen liegen lassen. Hab sie dann nach dem 10x "fotografiert" - eigentlich nur den Blitz ausgelöst. Die war in 60 Sekunden verschwunden und ward NIE mehr gesehen!
Und am selben Tag siehste Eltern mit Kleinkind barfuß genau da über die Wiese tollen
smiley_emoticons_kotz.gif
Selbes Spiel im Park keine 500m weiter, auf der Schulwiese 100m weiter etc.
Am beliebtesten sind aber die Kläffer bei uns. Vorzugsweise Stockmaß 20cm. Am Ende der Leine alles jenseits der 70. Kein Plan von nix, aber Hauptsache Fiffi bellt ununterbrochen die kompletten 30 Minuten "Auslauf" den kompletten Block taub - gern wird die Trethupe auch mal 30 Minuten zusätzlich vorm 100m entfernten Netto geparkt, wo munter weiter geläfft wird ohne Luft zu holen. Denen würde ich am liebsten mal den Tierschutz auf den Hals jagen. Bringt ja nur nix, sieht man wenn die Leute in den umgebenden Dörfern Tierschutz alarmieren wenn 50 Hasen in 3 Käfigen hocken usw, und NIX passiert Jahre lang...:mad:

Ich weiss nicht wo der sog. "Lebensraum" eines Hundes sein soll. Das ist doch alles nicht Artgerecht, und 200 Nachbarn drumrum nervt es obendrein bis zum Erbrechen (wir haben auch Nachbarn mit Hund im Haus und der macht nicht so einen Aufstand, also der Hund :p, und ein Ex-Nachbar hatte einen Riesen Mischling, der hat Nachts schonmal so Vanalen die an die Autos gingen verbellt und einmal auch "verhaftet" :daumen:). Also ich hab nicht grundsätzlich was gegen Hunde, nur was hinten raus kommt und wo Herrchen und Frauchen das abladen, und wenn der Lärm unerträglich wird.

Wenn dir dann einer im Dunkeln aus dem Nichts vors Rad springt, bist auch grundsätzlich du als Radfahrer der Buhmann, ich fahre weder Tagsüber noch nachts mit 1km, so dass man schon manchmal nur eben gerade noch bremsen kann, von quer gespannten Leinen nachts und überhaupt mal ab...
Bin inzwischen auch extrem für den Hundeführerschein für jeden der meint sich so ein Tier halten zu müssen. Das ist ein Lebewesen, und kein Spielzeug, das hat auch Rechte, zum Beispiel dass man auf seine Gefühle & Ängste Rücksicht nimmt (kann mir keiner sagen dass ein Hund aus Jux ununterbrochen jault und kläfft) und sie halt nicht im Großstadtdschungel auf Grünflächen die explizit der menschlichen Erholung dienen sollen Gassi führt. Es gibt so viele ausgewiesene Flächen für sowas und auch ausserhalb genügend Wiesen und Freiraum. Im Wald finde ich es wiederum unangemessen, insbesondere wenn da dann ohne Leine und mit Jagdtrieb die Post abgeht.:cool:
 
Verwaltungsvorschrift zur StVO:

Zu Zeichen 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg

I.

Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar und mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt.


Zu Zeichen 241 Getrennter Rad- und Gehweg

I.

Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind [..]


Zu § 2
[..]
2.

Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. [..]

Wo finde ich diese Norm?

Die Verwaltungsvorschrift zur StVO habe ich ja schon zitiert. Wieviel Platz für Fußgänger als ausreichend anzusehen sind ist in den techn. Regelwerken definiert. Die stehen in der Normenhierachie unter der Verwaltungsvorschrift. Für Gehwege relevant dürften da vor allem die
RASt (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) und die
EFA (Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen, http://www.srl.de/dateien/dokumente/de/empfehlungen_f_r_fu_g_ngerverkehrsanlagen_-_efa_2002.pdf <ab Seite 32>) sein.

Oder besser erstmal hier bei Fuss e.V.:
http://www.geh-recht.info/fussverke...n-grundstueckszufahrten-mischungsprinzip.html
bzw hier:
http://www.geh-recht.info/fussverke...lagen/fussverkehrsanlagen.html#Breite-Gehwege
 
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